Endspurt. Wichtige Informationen zur Prüfung Nichtteilnahme, Rücktritt Prüfungen, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils.

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 Präsentation transkript:

Endspurt

Wichtige Informationen zur Prüfung Nichtteilnahme, Rücktritt Prüfungen, an denen der Schüler ohne wichtigen Grund nicht teilnimmt, werden jeweils mit der Note „ungenügend“ bewertet. Bei Krankheit ist unverzüglich ein ärztliche Attest vorzulegen. Achtung: Wer trotz Krankheit die Prüfung antritt, kann die Gründe nachträglich nicht mehr geltend machen. Liegt ein wichtiger Grund vor, so gilt die Prüfung als nicht unternommen und kann in einem Nachtermin nachgeholt werden. § 7 der Realschulprüfungsordnung Wiederholung der Prüfung

Ein Rücktritt von der Prüfung ist bis zu einem Tag vor Beginn der schriftlichen Abschlussprüfung möglich. Dieser Rücktritt wird der Schulleitung schriftlich mit der Unterschrift der Erziehungsberechtigten gemeldet. Der Schüler ist verpflichtet, ab dem folgenden Tag, den Unterricht der Klasse 9 zu besuchen. Dies wird nur aus wichtigen Gründen genehmigt. § 7 der Realschulprüfungsordnung Wiederholung der Prüfung

§ 9 der Realschulprüfungsordnung Täuschung und Ordnungsverstöße Eine Täuschungshandlung begeht derjenige, der : -durch Täuschung oder Benutzung nicht zulässiger Hilfsmittel - oder durch Mitführen nicht zugelassener Hilfsmittel nach Bekanntgabe der Prüfungsaufgaben die Prüfung beeinflusst. Eine Täuschungshandlung begeht aber auch derjenige, der Beihilfe zu einem Täuschungsversuch leistet.

§ 9 der Realschulprüfungsordnung Täuschung und Ordnungsverstöße Das Mitführen von Mobiltelefonen und anderen kommunikations- elektronischen Medien in der Prüfung ist verboten und gilt als Täuschungshandlung im Sinne von § 9 Abs. 1 der Verordnung über die Abschlussprüfung an Realschulen. Hierzu gehören ausdrücklich auch SMART-Watches!

Wer eine Täuschungshandlung begeht, wird von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung. In leichten Fällen kann stattdessen die Prüfungsleistung mit der Note ungenügend bewertet werden. Stellt sich eine Täuschungshandlung erst nach Aushändigung des Zeugnisses heraus, kann dieses eingezogen und ein anderes Zeugnis erteilt werden. Ebenso kann die Prüfung als nicht bestanden erklärt werden. § 9 der Realschulprüfungsordnung Täuschung und Ordnungsverstöße

§ 9 der Realschulprüfungsordnung Täuschung und Ordnungsverstöße „Wer durch sein Verhalten die Prüfung so schwer stört, dass es nicht möglich ist, die Prüfung ordnungsgemäß durchzuführen, wird von der Prüfung ausgeschlossen; dies gilt als Nichtbestehen der Abschlussprüfung.“

Start der schriftlichen Prüfungen ist jeweils um 8.00 Uhr. Ihr findet euch bitte trotzdem um 7.45 Uhr im Prüfungs- Zimmer ein, um Organisatorisches vorab zu klären. Deutsch (Mi., ) Die schriftliche Prüfung im Fach Deutsch besteht aus einem Aufsatz. Den Prüflingen werden vier Aufgaben zur Wahl gestellt, von denen eine zu bearbeiten ist. Die Bearbeitungszeit beträgt 240 Minuten. (Kompendium wird vorab geprüft!) Ein Rechtschreibwörterbuch darf verwendet werden!

Mathematik (Fr., ) Die schriftliche Prüfung im Fach Mathematik setzt sich aus einem Pflichtbereich und einem Wahlbereich zusammen. Im Rahmen der Prüfung sind die Aufgaben des Pflichtbereichs und zwei der drei von der Fachlehrkraft ausgewählten Aufgaben des Wahlbereichs zu bearbeiten. (Bei mehr werden die besten gewertet!) Die Bearbeitungszeit beträgt 180 Minuten. Die Schülerinnen und Schüler dürfen Lösungen in die Aufgabenblätter eintragen. erlaubte Hilfsmittel: - zugelassene Formelsammlung ohne Ergänzungen -nicht programmierbare elektronische Taschenrechner -Benutzung von Parabelschablone und Zeichengeräten. -Die Formelsammlung muss rechtzeitig vor der Prüfung eingesammelt und geprüft werden. Sie wird den Schülerinnen und Schülern bei der Prüfung ausgegeben.

Englisch (Di., ) Die schriftliche Prüfung in der Pflichtfremdsprache besteht aus den Teilbereichen: textorientierte Aufgaben (Aufgabenteil A), kontextbezogene Aufgaben zu Wortschatz und grammatischen Strukturen (Aufgabenteil B), themengebundene Sprachproduktion (Aufgabenteil C), sowie Anwendung erworbener Arbeitstechniken und methodischer Fertigkeiten (Aufgabenteil D). !Abweichung vom Textumfang! Insgesamt stehen den Schülerinnen und Schüler für die schriftliche Prüfung 120 Minuten Bearbeitungszeit zur Verfügung. In der schriftlichen Prüfung darf kein Wörterbuch verwendet werden.

Änderung der mündlichen Prüfungstermine: Neu: Montag, : Vor allem FÜK-Prüfung Dienstag, : Mündliche Prüfung

Informationen zur Entlassfeier am Wichtig: 1.) Verlegung der Entlassfeier in die Rheintalhalle Kirrlach 2.) Verpflichtende Probe für alle: 12 – 13 Uhr 3.) Essensbons und Getränkebons können ab sofort im Sekretariat erstanden werden. 4. ) Die Eintrittskarten kommen noch vor den Pfingstferien (begrenzte Anzahl pro Schüler) 5.) Planung des Abschlussscherzes MUSS mit den Klassenlehrern und der Schulleitung abgesprochen sein, sonst wird er nicht genehmigt bzw. abgebrochen!

Wichtig: Abgabe der FÜK-Dokumentation: bis 13 Uhr

Gemeinsamer Fototermin jetzt im Anschluss! Wir machen mehrere Fotos: 1.) beim Hinablaufen der Treppe 2.) beim Auslaufen aus der Schule (normal) 3.) beim Auslaufen aus der Schule (jubelnd!) ….. als wäre es der letzte Schultag an der JPH gewesen.