Eckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt.

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 Präsentation transkript:

Eckpfeiler des erfolgreichen Submissionsverfahrens lic.iur. Jörg Walther, MBA, Rechtsanwalt

Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens Ziele und Prinzipien des Submissionsrechts Bedeutung in der Praxis

Grundlagen des öffentlichen Beschaffungswesens

5 International WTO-Übereinkommen (GPA) Abkommen CH / EU über öff Bw National BoeB VoeB Interkantonal / Kantonal IVöB VRöB SubmD Rechtsgrundlagen

6 Submissionsverfahren Wahl der Verfahrensart Ausschreibung/Ausschreibungsunterlagen Eignungs- und Zuschlagskriterien Öffnen und Prüfung der Angebote Klärung / Bereinigung / Verhandlungen Zuschlag Vertragsschluss Rechtsmittelverfahren

7 Staatsvertragsbereich -Kantone, Gemeinden -Einrichtungen des öffentlichen Rechts (Ausnahme: kommerzielle oder industrielle Tätigkeiten) -Sektorunternehmen und Behörden (Wasser, Energie, Verkehr, Telekom) -Weitere gemäss Staatsverträge Nicht-Staatsvertragsbereich -Andere Träger kantonaler und kommunaler Aufgaben -Objekte und Leistungen, die zu mehr als 50% der Gesamtkosten mit öff Geldern subventioniert sind Auftraggeberinnen, Auftraggeber

8 Bauaufträge Bauhauptgewerbe Baunebengewerbe Lieferaufträge Dienstleistungsaufträge Auftragsarten

9 Bauarbeiten Bauhauptgewerbe -Unterscheidung gemäss LMV für das Bauhauptgewerbe -Hoch- und Tiefbau -Zimmerbau -Steinhauer-, Steinbruchgewerbe -Sand- und Kiesgewinnung -Gemäss IVöB: Arbeiten für tragende Elemente Baunebengewerbe -Übrige (Maler, Schreiner, Spengler, Sanitär, Elektriker etc.)

10 Lieferaufträge Beschaffung beweglicher Güter -Kauf -Leasing -Miete -Pacht -Mietkauf -Alle Arten von Lieferungen -Ausnahmen: Waffen, Munition, Kriegsmaterial

11 Dienstleistungsaufträge Erbringen einer Dienstleistung -ÜoeB Anh 1, Annex 4,  Positivliste, abschliessend -VoeB Art. 3 Abs. 1, Anh 1 (dito) -IVöB  Staatsvertragsbereich  Nicht-Staatsvertragsbereich: sämtliche Dienstleistungen -SubmD AG Anh 2 -CPC (Zentrale Produkteklassifikation UNO)

12 Auftragswerte als Schwellenwerte Jede Art der Vergütung wird berücksichtigt Werden für Bauwerke mehrere Bauaufträge vergeben, ist deren Gesamtwert massgebend Auftragswerte (IVöB, VRöB)

13 Der Auftrag darf nicht aufgeteilt werden, um die Anwendung der Vergabe- bestimmungen zu umgehen

14 Bauauftrag Bauwerkregel (Art. 7 Abs. 2 Satz 1 IVöB) -Einheitliches Bauvorhaben, mehrere Bauaufträge -Gesamtwert der Hoch- und Tiefbauarbeiten -Prüfweise auf alle Bauaufträge anzuwenden Bagatellklausel (Art. 7 Abs. 2 Sätze 2+3 IVöB) -Bauaufträge im Staatsvertragsbereich -Einzeln < 2 Mio CHF -Gesamt < 20% des gesamten Bauwerks -Ausschreibung nach Regeln des Nicht- Staatsvertragsbereichs

15 Offenes Verfahren Selektives Verfahren Einladungsverfahren Freihändiges Verfahren Verfahrensarten Numerus clausus der Verfahrensarten

16 Auswahlkriterien Verfahrensart Komplexität und Spezialisierungsgrad des Ausschreibungsgegenstandes Anzahl potentieller Anbieter Zeitbedarf und Ressourcen Transaktionskosten Beschwerderisiken / Akzeptanz

17 Wettbewerbe und Studienaufträge SIA-Ordnung 142/2009 (Wettbewerb) -Planungs-/Gesamtleistungswettbewerb -Mehrstufigkeit -Überarbeitung von Projekten (Bereinigung, anonym, separat entschädigt) -Anspruch auf Folgeaufträge, Abgeltung Urheber SIA-Ordnung 143/2009 (Studienaufträge) -Notwendigkeit des Dialogs -Begründungspflicht -Fehlende Anonymität -Keine Rangierung, Pauschalentschädigungen

Ziele und Prinzipien des Submissionsrechts

19 Transparenz der Verfahren Stärkung des Wettbewerbs Förderung der Wirtschaftlichkeit Gleichbehandlung der Anbieter Wirksamkeit des Rechtsschutzes Ziele des Submissionsrechts

20 Ex ante und ex post -Klarheit von Verfahren, Verfahrensregeln und Leistung (zum Voraus) -Nachvollziehbarkeit bzw. Überprüfbarkeit der Verfahrensschritte (im Nachhinein) Publikationstransparenz -Klarheit der Spielregeln -Klarheit und Änderung der Kriterien (wesentlich/unwesentlich) Verfahrenstransparenz -Dokumentation Transparenz

21 Wettbewerb Ausschreibungspflicht (Beschwerderecht) Möglichst breiter Bieterkreis Neutralität der Leistungsumschreibung Fehlen des Wettbewerbs oder attraktiver Angebote – Recht zu Abbruch und zur Neuausschreibung Wesentliche Änderung der Leistung – Pflicht zu Abbruch und Neuausschreibung Verbot von Absprachen und von unlauterem Wettbewerb

22 Wirtschaftlichkeit Wirtschaftlich günstigstes Angebot Freiheit der Vergabestelle hinsichtlich Leistungsdefinition und Gestaltung des Bewertungssystems -Auslegungsspielraum und Ermessen -Kaum Beschwerden Billig oder günstig? Mindestmass der Preisgewichtung Qualitätsvergabe vs. Preisvergabe

23 Gleichbehandlung Formelle Chancengleichheit Verfahrens- und Bewertungsgleichbehandlung -Angebotsbereinigung: Flexibilität -Angebotsoptimierung: Gleichbehandlung Bei Verhandlungsführung: Herstellen der Vergleichbarkeit der Offerten Sachliche Gründe für Ungleichbehandlung Wesentliche Änderungen erfordern eine Neuausschreibung

24 Vorbefassung Mitwirkung bei Ausarbeitung der Ausschreibungsunterlagen Knowhow betreffend techn Anforderungen vermittelt Wettbewerbsvorteil Beeinflussbarkeit des Verfahrens massgebend Offenlegung der Verhältnisse in den Ausschreibungsunterlagen (Mitwirkung, Wissensvorsprung)

25 Rechtsschutz Durch Beschwerde anfechtbar (IVöB Art. 15) -Ausschreibung des Auftrages -Entscheid über Aufnahme eines Anbieters in eine ständige Liste -Entscheid über Auswahl der Teilnehmer im selektiven Verfahren -Ausschluss aus dem Verfahren -Zuschlag, dessen Widerruf oder Abbruch des Vergabeverfahrens Aufschiebende Wirkung und Standstill-Regel

Bedeutung in der Praxis

27 Zuschlag Präqualifikation (selektives Verfahren) Ausschluss Abbruch Ausschreibung Arten angefochtener Verfügungen

28 Verletzung Publikationsregeln Unzulässige Änderung Ausschreibungsparameter Offertevaluation nicht nachvollziehbar dokumentiert Eignungsprüfung nicht gleichbehandelnd Ausschluss vom Verfahren Gutheissung von Beschwerden

29 Zuschlagskriterien Publikation / Transparenz Gewichtung Bewertung Ermessen der Vergabestelle Keine vergabefremde Kriterien Preis / Leistung (Qualität)

30 Anbietereignung Geeignet, wenn Anbieter Auftrag in -Finanzieller -Wirtschaftlicher -Technischer Hinsicht erfüllen kann Grosses Ermessen der Vergabestelle bei Wahl/Bewertung EK, aber sorgfältige Prüfung erforderlich Chance für neue Marktteilnehmer

31 Anbietereignung Bietergemeinschaft, selektives Verfahren (Präqualifikation) Änderung der Zusammensetzung vor Abgabe des Angebots  nachträgliche Angebotsänderung Prüfung Eignung in neuer Zusammensetzung - Auf zweiter Stufe selektives Verfahren ausgeschlossen  Anbieter ungeeignet Eignung der verbleibenden Mitglieder der Bietergemeinschaft (wirtschaftl., finanziell, technisch)  Ausschluss = überspitzter Formalismus

32 Klarer, umfassender Beschrieb der geforderten Leistungen Vergleichbarkeit der Angebote Transparenzgebot Funktionale Ausschreibungen -Erheblicher Ermessensspielraum -Zuschlagskriterien mit besonderer Sorgfalt auszuwählen, um Vergleichbarkeit der Offerten trotz Variabilität zu gewährleisten Ausschreibungsunterlagen

33 Technische Mindestanforderungen an die Ausführung (internat. Standards) Sachlich gerechtfertigt, nicht diskriminierend In Bezug auf konkreten Auftrag gerechtfertigt Nicht gezielte Bevorzugung von Anbietern Technische Spezifikationen

34 Ausschreibungskonformität Ausschluss aufgrund Abweichung von der Ausschreibung? Verhältnismässigkeitsgrundsatz Kein Ausschluss bei -unwesentlicher Abweichung -kein absichtliches oder fahrlässiges Vorgehen des Anbieters -Beseitigung Mangel ohne Weiteres und ohne Beeinträchtigung des fairen Wettbewerbs

35 Änderung der Ausschreibung Vor Offerteingang: Nachtrag (Addendum) Nach Offerteingang -In wesentlichen Punkten unzulässig (Verstoss gegen Transparenz und Gleichbehandlung) -Nach Praxis BGer: Abänderungsverbot

36 Änderung des Vergabegegenstandes Vor Offerteingang -Wesentliche Änderung  Wiederholung des Verfahrens -Unwesentliche Änderung  Publikation im SHAB und Simap Nach Offerteingang -Grundsätzlich Unveränderbarkeit der Leistungen -Ausnahme: im Rahmen von Verhandlungen (!) Nach Erteilung des Zuschlages -Führt i.d.R. zu vergaberechtswidrigem Vertrag

37 Abbruch IVöB Art. 13: nur aus wichtigen Gründen -Kein der Ausschreibung entsprechendes Angebot -Aufgrund veränderter Bedingungen günstigere Angebote zu erwarten -Angebote garantieren keinen wirksamen Wettbewerb -Wesentliche Änderung des Projekts resp. der Leistung erforderlich Grundlos: Entschädigungsfolgen Abbruchgründe bei Ausschreibung unbekannt

38 Dos and don‘ts Vergabestelle Sehr gut vorbereitete Ausschreibung inkl. Marktanalyse, Strategie (Verfahren) und Spezifikation Werden EK und ZK dem Leistungsgegenstand gerecht? (sachlich, nachvollziehbar) Kontakte mit potentiellen Anbietern (Achtung!) Bewertungsmatrix und –schema (Escrow) Sorgfältige Auswertung (Evaluationsbericht) Dokumentation, Protokollierung (für Aussenstehende nachvollziehbar) Bereinigungen / Verhandlungen VOR Zuschlag abgeschlossen Zustellung von Verfügungen im Ausland

39 Dos and don‘ts Anbieter Vorgelagerte Kontakte/Arbeiten (Achtung Vorbefassung) Sorgfältige Analyse Ausschreibung und Unterlagen Analyse und Verständnis Prozess Nutzung Q&A / Site Visits / Präsentationen Ausrichtung auf Anforderungen Vergabestelle und Bewertungskriterien (EK, ZK) Sorgfalt und Präzision in Erstellung Angebot

40

41

Ausblick

43 Ausblick Totalrevision BöB (VE BöB) Harmonisierung Bund / Kantone Beschleunigung, Vereinfachung, Kostenreduktion Funktionale Ausschreibung Dialog (VöB Art. 26a) Vorbefassung Aufschiebende Wirkung der Beschwerde

44 Ausblick „Die einzige Konstante im Beschaffungsrecht ist der Wandel“

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit