Herzlich Willkommen ICSW ExpertInnen-Meeting Grundsicherung in der Sozialhilfe – Entwicklungen, Herausforderungen, Auswirkungen Österreich, Deutschland.

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Herzlich Willkommen ICSW ExpertInnen-Meeting Grundsicherung in der Sozialhilfe – Entwicklungen, Herausforderungen, Auswirkungen Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich

1. Tag: Montag, 9.November :00 Eröffnung ExpertInnen-Meeting 14:15Sozialpolitik auf dem Prüfstand: Sozialhilfe im Kontext der aktuellen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen in den drei Ländern. 15:30 Kaffeepause 16:00Stand der aktuellen Diskussion und Entwicklungen in den drei Ländern 17:45 Fazit und Schlusswort zum ersten Tag 18:00 Apéro OVERALL, Catering Borromeo, Byfangweg 6, 4051 Basel 19:30 Nachtessen Restaurant Fischerstube, Rheingasse 45, 4058 Basel

Sozialpolitik auf dem Prüfstand: Sozialhilfe im Kontext der aktuellen politische, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen in den drei Ländern Prof. Dr. Carlo Knöpfel, Schweiz Mag. Dr. Marcel Fink, Österreich Prof. Dr. Gerhard Bäcker, Deutschland

ICSW – Expertinnen und Experten Meeting Basel 9./ Sozialpolitik auf dem Prüfstand Sozialhilfe im Kontext der aktuellen politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen in den drei Ländern Prof. Dr. Carlo Knöpfel, FHNW

(Sozial-) Politische Entwicklungen  Weiteres Erstarken der rechts-liberalen Kräfte auf nationaler und kantonaler Ebene  Intensive Debatten zu den staatlichen Ausgaben des „service public“ (Gesundheit, Soziales, Bildung, Verkehr, Verteidigung)  Versuche, auch bei den Ausgaben für das soziale Sicherungssystem (Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, Altersvorsorge) eine Schuldenbremse einzuführen beziehungsweise einen Automatismus zum Ausgleich von Einnahmen und Ausgaben  Übergang von einer neoliberalen zu einer neokonservativen Sozialpolitik: Verlängerung von Karenzfristen, Verschärfung von Sanktionen, Kürzung von Anreizen, Betonen der Schadenminderungspflicht C. KnöpfelICSW Sozialhilfe5

Bundesratsparteien: Sitze im Nationalrat C. KnöpfelICSW Sozialhilfe6

Wirtschaftliche Entwicklungen  Standortpolitik zu Gunsten wertschöpfungs-, kapital-, technik- und wissensintensiver wirtschaftlicher Tätigkeiten  fortschreitende De-Industrialisierung durch Produktionsverlagerung  ausgreifendes „prosumer-Phänomen“ im Dienstleistungssektor  Wachsender öffentlicher Sektor (Gesundheit, Soziales, Bildung) mit hohen Eintrittsbarrieren (Bildungszertifikaten)  Tendenziell sinkende Zahl von Arbeitsplätzen auf tiefem Qualifikationsniveau C. KnöpfelICSW Sozialhilfe7

Verlauf der Erwerbslosigkeit: steigende Sockelarbeitslosigkeit ICSW Sozialhilfe8 Quelle: BFS, Erwerbslosenstatistik nach ILO, 2014 C. Knöpfel

ICSW Sozialhilfe9 System der sozialen Sicherheit: Verortung der Sozialhilfe

C. KnöpfelICSW Sozialhilfe10

(Sozial-) Rechtliche Entwicklung (I)  Revisionen der Arbeitslosenversicherung  Verlängerung der Karenzfristen  Verknüpfung von Beitragsdauer und Unterstützungsdauer  Kürzung der Bezugsdauer  Revision der Invalidenversicherung  Umbau von Rentenanstalt zur Integrationsagentur: Ausbau der Eingliederungsmassnahmen  Begrenzung der Diagnosen für den Rentenbezug und Verschärfung der Prüfung der Rentenansprüche  Abnahme der Neurenten bei Zunahme der Renten aus psychischen Gründen C. KnöpfelICSW Sozialhilfe11

(Sozial-) Rechtliche Entwicklung (II)  Revision der Ergänzungsleistungen  Forderung nach «Deckelung» der Leistungen  Revisionen kantonaler Bedarfsleistungen  Kürzungen bei den Prämienverbilligungen  Ausbau der Stipendien  Neuregelung der Alimentenregelungen C. KnöpfelICSW Sozialhilfe12

Österreich Sozialpolitik auf dem Prüfstand: Sozialhilfe im Kontext der aktuellen wirtschaftlichen, politischen (und rechtlichen) Entwicklungen Marcel Fink (Institut für Höhere Studien – IHS) Basel,

1. Das Österreichische Welfare-Regime Konservativ-korporatistischer Typ (Vericherungsprinzip; Äquivalenzprinzip; lange male-breadwinner-model; eher schwach entwickelte/regional stark differenzierte soziale Dienstleistungen; Subsidiarität des MI  Minimum Income  -Scheme). Besondere Spezifika (1/2): -Sehr hoher lohnpolitischer Regulierungsgrad (Kollektivverträge; geschätzt ca. 97%); dennoch starke Differenzierungen von Löhnen und anderen Arbeitsbedingungen. -Vergleichsweise hohe Aufwendungen und Reichweite aktiver Arbeitsmarktpolitik (Expansion ab Mitte der 1990er Jahre).

1. Das Österreichische Welfare-Regime Besondere Spezifika (2/2): -Hohe universelle Geldleistungen an Familien (sehr starker Einfluss auf Armutsminderung). -Vergleichsweise sehr kostenintensives System der Alterssicherung bei zugleich suboptimaler Verteilungswirkung (relativ hoher Gender Gap in Pensions; relativ hohe Armutsgefährdungsquoten von Frauen). -Prinzipiell unbefristeter Zugang zu Leistungen der Arbeitslosenversicherung (so genannte Notstandshilfe).

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Quelle: AMECO Database; EC, DG ECFIN; & eigene Berechnungen. Anm.: : Prognosewerte.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Quelle: Eurostat Database; LFS; Anm.: Alter

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Quelle: Eurostat Database; LFS.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Quelle: Eurostat Database; LFS.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Methode: Vorgemerkte Arbeitslose einer Bildungsebene bezogen auf das Arbeitskräftepotential (vorgemerkte Arbeitslose und unselbständig Beschäftigte) derselben Bildungsebene.

2. Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Längerfristig: Zunehmende Ausdifferenzierung in Haushalte mit hoher bzw. geringer Erwerbsintensität (double-earner vs. „no-earner“ households). Beträchtlicher Bestand an in-work-poverty (höher als Zahl arbeitsloser Armutsgefährdeter). Zunehmende Verbreitung von Niedriglohnbeschäftigung (unter 60% des Median der Stundenlöhne insgesamt).

2. Politische Entwicklungen Reformen/Maßnahmen -Kein umfassendes „Retrenchment“ von soziapolitischen Maßnahmen im Gefolge der s.g. Finanz- und Wirtschaftskrise. -Punktuelle Maßnahmen mit Schwerpunkt auf: -Erschwerter Zugang zu vorzeitiger Alterspension. -Teilweiser Umbau der traditionellen Invaliditätspension in Richtung „Rehabilitations-“ und „Umschulungsgeld“. -Punktuelle Maßnahmen zum cost-containment. -Umbau der traditionellen Sozialhilfe in Richtung einer teilharmonisierten Bedarfsorientierten Mindestsicherung (BMS). -Forcierung des Ausbaus und der Harmonisierung von sozialen Dienstleistungen; v.a. in den Bereichen institutionelle Kinderbetreuung und schulische Ganztagsbetreuung.

2. Politische Entwicklungen Politische Debatten/Agenda Setting -Seitens zentraler AkteurInnen im Kern des politischen Systems kaum Thematisierung von „Armutsfestgigkeit“ bzw. „Bedarfsgerechtigkeit“ sozialer Transfers. -Zunehmender Fokus auf „Arbeitsmarktintegration“ als zentrales Instrument der Armutsminderung / -vermeidung. a.„Sozial-Progressive“ Variante: Weiterer Ausbau persönlicher sozialer Dienstleistungen und von ALMP. b.„Konservative“ Variante: Überprüfung von „Anreizkompatibilität“ von Sozialleistungen; Verhinderung von „Sozialmissbrauch“ durch stärkere Konditionalitäten und Sanktionierungen bei non-compliance etc.  Variante b. gewinnt im öffentlichen Diskurs zuletzt zunehmend an Gewicht: mit besonderem Fokus auf Mindestsicherungsbezieher/innen („Outsider/innen“), weit weniger betreffend Bezieher/innen von Sozialversicherungsleistungen („InsiderInnen“).  Kaum Adressierung breiterer verteilungspolitischer Fragen (Arbeitszeit; Bewertung unterschiedlicher (Re)Produktionstätigkeiten; Sozialtransfers; Besteuerung).

S OZIALPOLITIK AUF DEM P RÜFSTAND : S OZIALHILFE /G RUNDSICHERUNG IM K ONTEXT DER AKTUELLEN E NTWICKLUNG D EUTSCHLAND ICSW E XPERTEN -M EETING 09./ in Basel Prof. Dr. Gerhard Bäcker Universität Duisburg-Essen Institut Arbeit und Qualifikation

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen | I. Deutschland: Vom „kranken Mann Europas“ zum „Musterschüler“?? Trotz Finanz- und Eurokrise:  Anhaltendes Wirtschaftswachstum  Steigende Beschäftigung, sinkende Arbeitslosigkeit  Gute Lage des Bundeshaushaltes und der Sozialversicherungshaushalte (nicht der Kommunen)  Sozialleistungsquote auf anhaltend hohem Niveau  Unveränderte Dominanz der „Bismarck‘schen“ Sozialversicherung

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen |

II.Umbau des deutschen Sozialstaates: Hartz- Reformen/Agenda 2010 und die Folgen  Einschränkung des Versicherungs- und Lohnersatz-prinzips: Aufklaffende Lücken im Sozialversicherungsschutz Zwei Drittel aller Arbeitslosen: Grundsicherung für Arbeitsuchende/SGB II Fürsorgeleistung „Arbeit um jeden Preis!“? Dominanz des Forderns, Nachrang des Förderns Grundsicherungsquote: gut 9 % der Bevölkerung (2013) Ausdifferenzierung der Grundsicherung nach Personen-kreisen Andauernd hohe Hartz IV Quoten, regionale Differenzierung

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen |

III.Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt  Ausweitung atypischer und prekärer Beschäftigung: -Niedriglohnsektor….. und Aufstocker aber: Gesetzlicher Mindestlohn -Anhaltende Langzeitarbeitslosigkeit -Hoher Langzeitbezug von Hartz IV-Beziehern

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen |

IV.Armutsrisiken  Aktuelle Problematik: Steigende Armutsgefährdungsquoten  Zukünftige Risiken: Altersarmut als Folge der - Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt – Arbeit 4.0 (neue Selbstständige) - Teilprivatisierung und Kapitalmarktorientierung der Alterssicherung – Absinken des Rentenniveaus

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen |

V.Migration/Flüchtlinge  Aktuelle Problematik  Sozialökonomische Herausforderungen in mittlerer und längerer Sicht - Bildung, Qualifikation, Sprache - Arbeitsmarktintegration - Wohnen und Chancen - Steigendes Wirtschaftswachstum - Demografische Entlastung

Prof. Dr. Gerhard Bäcker | Institut Arbeit und Qualifikation/IAQ der Universität Duisburg-Essen | aktuelle und kommentierte Infografiken zum Download:

Kaffeepause 15:30 – 16:00 Uhr

Stand der aktuellen Diskussion und Entwicklungen in den drei Ländern Diskussion Plenum

Fazit und Schlusswort zum 1. Tag

Weiter im Programm Apéro: OVERALL, Catering Borromeo, Byfangweg 6, 4051 Basel Abendessen: Restaurant Fischerstube, Rheingasse 45, 4058 Basel

2. Tag ICSW ExpertInnen-Meeting Grundsicherung in der Sozialhilfe – Entwicklungen, Herausforderungen, Auswirkungen Österreich, Deutschland und Schweiz im Vergleich

2. Tag: Dienstag, 10. November :00 Begrüssung und Zusammenfassung vom Vortag 09:15 Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen auf die Sozialhilfe: Ausgestaltung, Leistungsumfang und Perspektiven in der Sozialhilfe 10:30 Kaffeepause 11:00Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen in den verschiedenen Ländern Folgerungen für die Versorgung armutsbetroffener Personen, die institutionellen Rahmenbedingungen und die sozialpolitischen Perspektiven 12:45Schlusswort Verabschiedung 13:00 Ende der Veranstaltung

Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen auf die Sozialhilfe: Ausgestaltung, Leistungsumfang und Perspektiven in der Sozialhilfe Reiner Höft-Dzemski, Deutschland Mag. Andrea Otter, Österreich Dr. iur. Claudia Hänzi, Schweiz

Reiner Höft-Dzemski Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen auf die Sozialhilfe: Ausgestaltung, Leistungsumfang und Perspektiven der Sozialhilfe in Deutschland ICSW ExpertInnen-Meeting Basel, 9. und 10. November 2015

Absicherung des Existenzminimums durch Regelsätze in Deutschland im Spannungsfeld von -wirtschaftspolitischen -ordnungspolitischen und fiskalischen Interessen. Relevanz der Regelsätze über Fürsorge hinaus (insbesondere Einkommenssteuerrecht)

Verfassungsrechtlich gesicherter Anspruch auf Gewährleistung eines (sozioökonomischen) Existenzminimums – Art. 1, 20 GG. Aus verfassungsrechtlichen Gründen sowie wegen der Relevanz der Regelsätze in unterschiedlichen Politikfeldern: besondere Begründungsbedürftigkeit der Höhe der Regelsätze: Daher: Nachvollziehbare, „rationale“ Verfahrensregelungen, „Bemessungssysteme“

Neufestsetzung der Regelsätze steht für 2016 an! Gesetzlich festgelegt: Grundlage für die Bemessung der Regelsätze: statistisch nachge- wiesene Ausgaben untersten Einkommensgruppen für Waren und Dienstleistungen zur Existenzsicherung - mit Ausnahmen: insbes. Ausgaben für Wohnungsmiete und Heizung Bezeichnung des Verfahrens „Statistikmodell“

Datengrundlage für Statistikmodell: amtliche Wirtschaftsrechnung (Einkommens- und Verbrauchsstichprobe – EVS) Operationale Voraussetzungen a)Definition der „unteren Einkommen“ in Referenzhaushalten b)Definition der zu berücksichtigen Ausgaben. Denn: Fürsorge deckt nur den „notwendigen Lebensunterhalt“.

Einführung des Statistikmodells ab 1990: „Entpolitisierung der Armutsfrage“ – da (vorgeblich) „objektiver Maßstab“ gefunden -im Gegensatz zum früheren „Warenkorbmodell“ des Deutschen Vereins. Tatsächlich ist auch das Statistikmodell ein vorrangig normatives Verfahren. Die Operationalisierung kann (!) nicht nach ausschl. wissenschaftlichen Merkmalen erfolgen – sie ist im Ergebnis politisch-normativ.

Kritik am praktizierten Verfahren - u.a.: -teilweise Durchbrechung seiner immanenten Logik: Zirkel- schlüsse, -unzureichende methodische Konstanz: willkürlicher, ergebnis- orientierter Wechsel im Verfahren, -Schwächen bei der Bemessung des Bedarfs von Leistungs- berechtigten, die gemeinsam wirtschaften (u.a. Familien).

Die Regelsätze der Sozialhilfe gelten auch für die „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ (also für erwerbsfähige Personen) und sind eine Grundlage für die Festlegung der Unterstützungssätze im Asylbewerberleistungsgesetz.

Danke für Ihre freundliche Aufmerksamkeit! Ich freue mich auf den Austausch mit Ihnen.

sozialministerium.at ICSW ExpertInnen-Meeting BEDARFSORIENTIERTE MINDESTSICHERUNG (BMS) in Österreich – Quo vadis? Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklung auf die Sozialhilfe: Ausgestaltung, Leistungsumfang und Perspektiven in der Sozialhilfe November 2015 Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Zuständigkeiten soziale Sicherung in Österreich  Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS)  Arbeitslosenversicherung  Pensionsversicherung  Krankenversicherung  Familienbeihilfe  Kinderbetreuungsgeld BundBund LänderLänder Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Rechtsgrundlagen in der BMS Bund-Länder-Vereinbarung seit Ende Angleichung der Sozialhilfegesetze der Länder (stärkere Harmonisierung) -Einführung von Mindeststandards -Stärkerer Fokus auf Arbeitsmarktintegration von BMS-Empfängern -Krankenversicherung für BMS-EmpfängerInnen Länder: 9 Mindestsicherungsgesetze Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Entwicklungen I + 9,2% + 14,5% + 7,7% Gesamter Anstieg 2011 – 2014: + 32,7% + 7,6% Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Entwicklungen II Gesamter Anstieg 2011 – 2014: + 53,8% + 23,0% + 11,1% + 12,3% Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Zahlen zur BMS für 2014 Veränderung zum Vorjahr Durchschnittliche Verweildauer8,2 Monate+ 0,1 Monate  Fast 50% der BezieherInnen in Wien und in OÖ waren 2014 bereits 20 Monate und mehr in BMS-Bezug. Durchschnittlicher Jahresaufwand pro Bedarfsgemeinschaft € ,2% Durchschnittlicher Monatsaufwand pro Bedarfsgemeinschaft € ,9% BMS-Quote2,43% Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Personenmerkmale % sind im erwerbsfähigen Alter, davon -45% Vorgemerkte beim AMS -13% working poor -42% stehen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung (pflegende Angehörige, Kinderbetreuung, Menschen mit Behinderung, Invaliditäts-PensionistInnen etc.) 37% sind nicht im erwerbsfähigen Alter, davon -79% Kinder und Jugendliche -21% Ältere VollbezieherInnen: -ca % der BezieherInnen sind VollbezieherInnen (geschätzt) Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Leistungshöhen in der BMS 2015 Mindeststandards laut Art. 15a B-VG Vereinbarung Alleinunterstützte/Alleinerziehende Personen 100%€ 828 Paare2 mal 75%€ Kind (Länderdurchschnitt)  rd. 22%  rd. € 183 Die Werte beinhalten einen Wohnkostenanteil von 25%. Manche Länder leisten zusätzliche Zahlungen für die Wohnbedarfsdeckung. Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Kritik an der BMS zu hoch -hält BezieherInnen vom Einstieg ins Erwerbsleben ab -Beförderung Zuzug aus dem Ausland („Sozialtourismus“) zu niedrig; Leistungen < Armutsgefährdungsschwelle, Wohnleistungen nicht ausreichend (NGO‘s); wird zu wenig kontrolliert (Missbrauchsdebatte) Zugang zur BMS ist zu hochschwellig, Anträge sind zu kompliziert, viele Nachweise (NGO‘s) Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Politische Vorschläge BMS-EmpfängerInnen sollen gemeinnützige Arbeit verrichten (als Gegenleistung) AusländerInnen sollen weniger als ÖsterreicherInnen bekommen (Herkunftslandprinzip) anerkannte Flüchtlinge sollen weniger als ÖsterreicherInnen bekommen die Leistung für Mehrkindfamilien soll mit € gedeckelt werden ein Teil der BMS soll generell nur als Sachleistung ausbezahlt werden Unterbindung von Auslandsüberweisungen Anhebung der Arbeitsanreize durch einen WiedereinsteigerInnenbonus Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Wirtschaftliche Entwicklungen I Steigende Arbeitslosigkeit in Ö -Arbeitslosenquote: 8,3% im September 2015 (nationale Definition) -Wien mit Arbeitslosenquote von 12,9% besonders betroffen -Zuzug nach Österreich BMS-EmpfängerInnen sind zu 80% Pflichtschulabgänger -Situation in Wien besonders drastisch  Stellenandrangziffer in Wien: 28 Personen auf eine Stelle im unqualifizierten Bereich -Im Westen Österreichs: Stellenandrangziffer <10 Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Wirtschaftliche Entwicklungen II Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter Anzahl vorgemerkter BMS-BezieherInnen beim Arbeitsmarktservice September 2013September davon (66%) mit Arbeitslosenunterstützung davon (61%) mit Arbeitslosenunterstützung davon (34%) ohne Arbeitslosenunterstützung davon (39%) ohne Arbeitslosenunterstützung Anstieg der Vorgemerkten zwischen Sep und Sep. 2015: 47%

sozialministerium.at Wirtschaftliche Entwicklungen III Steigende Lebenshaltungskosten (insb. Mieten + 4% jährlich) Auch kleinere Beträge werden abgeholt Längere Verweildauern Anerkannte Flüchtlinge kommen von der Grundversorgung für AsylwerberInnen direkt in die BMS/Vormerkung AMS (?Zahlen?) Steigende Zahlen von Nicht-ÖsterreicherInnen Mehrausgaben für die BMS bei den Ländern Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Rechtliche Entwicklungen Judikatur des EuGH zum Thema „Ausschluss der Gleichbehandlung mit StaatsbürgerInnen der Aufnahmemitgliedstaaten“ (Rechtssache Dano, Rechtssache Alimanovic, Rechtssache Garcia-Nieto) Kein Änderungsbedarf außer RS Alimanovic Klarheit, dass nach Verlust der Arbeitnehmereigenschaft selbst bei einem rechtmäßigen Aufenthalt keine Gleichstellung erforderlich ist -Spannungsverhältnis zu „inaktiven“ EU-BürgerInnen mit rechtmäßigem Aufenthalt? Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Ausblick Seit März 2015: Verhandlungen mit den Ländern über eine Weiterentwicklung der BMS Wichtige Punkte: -Weitere Harmonisierung der Landesregelungen -Stärkung der Arbeitsanreize (Erhöhung des WiedereinsteigerInnenbonus, kein Ausgleich von Leistungsentzügen beim Arbeitsmarktservice wegen Arbeitsunwilligkeit durch die BMS [ausgenommen Angehörige]) -Bessere BMS-Statistik Verbesserung beim Leistungsniveau (zB Wohnen) unrealistisch, Sonderbedarfe mit Rechtsanspruch kaum denkbar Hintanhaltung von Verschlechterungen als Ziel? Schwierige budgetäre und politische Rahmenbedingungen Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

sozialministerium.at Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) – Mag. a Andrea Otter

Auswirkungen der politischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen auf die Sozialhilfe: Ausgestaltung, Leistungsumfang und Perspektiven in der Sozialhilfe in der Schweiz 1ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

2 Sozialhilferecht in der Schweiz Sozialhilferecht stellt nach wie vor ein kantonales Leistungsfeld dar. Es bestehen entsprechend 26 verschiedene Rechtsordnungen. Leistungen der Sozialhilfe werden vor allem in der Deutschschweiz durch kommunale Behörden ausgerichtet. Finanziert werden diese Leistungen direkt durch Steuermittel. In der Regel belasten die Ausgaben unmittelbar das Gemeindebudget. Vereinzelt trägt der Kanton die Lasten mit oder es bestehen Lastenausgleichssysteme zwischen den Einwohnergemeinden. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

3 Art. 12 BV Leistungen der Sozialhilfe Variable Komponenten Verbindliche Grundsicherung Konkrete Ausge- staltung liegt bei den Kantonen ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

4 Einheitliche Bemessungsgrundlage? In der Schweiz besteht kein allgemeingültiges sozialhilferechtliches Existenzminimum. Ein verbindlicher Kerngehalt besteht nur im Rahmen von Art. 12 BV (Grundrecht auf Hilfe in Notlagen). Ebenso besteht keine verbindliche Bemessungsmethodik. Die Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) publiziert seit über 100 Jahren Richtlinien zu Inhalt und Bemessung von Sozialhilfeleistungen. Sie will damit der föderalen Vielfalt entgegenwirken. Die Richtlinien geniessen hohe Anerkennung und Praxisrelevanz; werden aber nur durch konkrete gesetzliche Übernahme in den Kantonen verbindlich. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

5 Leistungssystematik nach SKOS ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

6 Politische Einflüsse Die SKOS-Richtlinien orientieren sich an einem beschränkten Warenkorb der 10% einkommensschwächsten Haushalte in der Schweiz; sie fussen auf nachvollziehbaren, wissenschaftlichen Grundlagen. Die SKOS-Richtlinien sind aber auch politische Grösse; sie werden in einem von hoher Partizipation und demokratischen Spielregeln geprägten Prozess in den Strukturen eines privatrechtlichen Vereins erarbeitet. Neu werden sie von der Konferenz der kantonalen Sozialdirektoren und Sozialdirektorinnen verabschiedet, wodurch die politische Legitimation gestärkt wird. Die SKOS-Richtlinien müssen in den Kantonen jeweils für verbindlich erklärt werden; dadurch entstehen regionale Färbungen, die Rückschlüsse auf die politischen Kräfteverhältnisse zulassen. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

7 Wirtschaftliche Einflüsse Bis zu Beginn der 1980er Jahre ist der Grundbedarf gemäss SKOS mit der Nominallohnentwicklung mitgewachsen. Ab diesem Zeitpunkt erfolgte keine angenäherte Anpassung der Leistungshöhe der Sozialhilfe an die Steigerung der Erwerbslöhne mehr. Es öffnet sich seither eine Schere. Dieses Auseinandergehen ist Anfang der 1990er Jahren und nach der Jahrtausendwende besonders stark. Die Entwicklung korreliert mit der wirtschaftlichen Lage. Die Sozialhilfe gerät bei schlechter Konjunktur unter Druck und wird Gegenstand von Sparübungen. Tendenziell erfolgt dann aber wenig oder kein Ausgleich bei Erholung der Konjunktur. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

8 Revision 2015 Der Druck ist seit Eintritt der letzten konjunkturellen Schwäche erneut hoch auf die Sozialhilfe – Leistungskürzungen und Sanktionsverschärfungen werden gefordert. Bei der Richtlinienreform 2015 wurden die Sanktionsmöglichkeiten verschärft; der Grundbedarf für grosse Familien gesenkt; die Hilfen für junge Erwachsene eingeschränkt und die Leistungen vermehrt an Gegenleistungen geknüpft. Die Reform ist aber insgesamt dennoch gelungen und tragbar. Sie hat aktuell zu einer Entlastung beim politischen Druck geführt; die Richtlinien scheinen gestärkt. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

9 Revisionen 2016 und 2017 Es erfolgen weitere Revisionsetappen. Wichtigste Themen: Neustrukturierung der situationsbedingten Leistungen; Verschlankung der Richtlinien. Wichtigste Ziele: Abbau von Angriffspunkten; Praxisfreundlichkeit optimieren; Verständlichkeit und Erklärbarkeit für Politik und Gesellschaft erhöhen  Die SKOS-Richtlinien sollen gestärkt aus dem Reformprozess kommen. Gefahr: Leisten von „vorauseilendem Gehorsam“; unangemessener Leistungsabbau und Sanktionsverschärfung. ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

10 Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! ICSW ExpertInnen Meeting – 9. / 10. November 2015 in Basel

Kaffeepause 10:30 – 11:00 Uhr

Zukunftsorientierte Modelle und Praxislösungen in den verschiedenen Ländern Folgerungen für die Versorgung armutsbetroffener Personen, die institutionellen Rahmenbedingungen und die sozialpolitischen Perspektiven Diskussion Plenum

Herzlichen Dank und eine gute Heimreise!