Sonderkonditionen für besondere Qualität: gemäß „Ergänzender Vereinbarung zum § 132 a SGB V“ Werner Göpfert-Divivier, iSPO-Institut GmbH Saarbrücken, Meißen,

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Sonderkonditionen für besondere Qualität: gemäß „Ergänzender Vereinbarung zum § 132 a SGB V“ Werner Göpfert-Divivier, iSPO-Institut GmbH Saarbrücken, Meißen, im November 2009

Worin besteht die Anregung für Ihre Arbeit? Ein Transfer in Ihre Region ist grundsätzlich möglich –Partnerdienste und Träger finden –KK gewinnen mit der Sie gut zusammenarbeiten Als Qualitätsgemeinschaft lässt sich ein Marktvorteil erlangen Für besondere Qualität lassen sich Sonderkonditionen aushandeln Mit diesem Modell gibt es vielleicht eine Chance, sich im Bereich „Pflegestützpunkt“ einzubringen Im Idealfall gilt dann doch die Gleichung: „Qualität lohnt sich!“

Das Modellprojekt in Niedersachsen: Wie lautete der Auftrag? An die Kinderkrankenpflegedienste in Göttingen, Hannover, Sulingen und Oldenburg: Aufbau einer Qualitätsgemeinschaft sowie Erarbeiten und Erproben eines Konzepts „Patientenzentriertes (regionales) Unterstützungsnetzwerk“ Ziel: Flächendeckende Versorgung An iSPO: Fachliche Beratung und Wissenschaftliche Begleitung Wie lautete das übergreifende Ziel? Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität der häuslichen Versorgung schwerstkranker Kinder in ganz Niedersachsen

Wie wurde vorgegangen (I)? Konstituierung der Qualitätsgemeinschaft –Struktur: Steuerungsgruppe, Kooperationsvereinbarung, Bedingungen für die Mitgliedschaft, –Prozess: Entwicklungsgruppe, zentrale Qualitätselemente, Controllingverfahren Erarbeiten der „inhaltlichen Produkte“ – Qualitätskriterien (Basis- und Spezial-Qualitätskriterien) Beschluss und Umsetzung in den Partnerdiensten Aufbau des Controllingsystems: „Internes Auditverfahren“ –System entwickelt, Auditoren/-innen geschult Qualitätssystem in den Partnerdiensten etabliert –Selbstbewertung nach dem IA-Verfahren, auf der Grundlage der 20 QK –Interne Audits durchgeführt

Wie wurde vorgegangen (II)? Arbeit nach den vereinbarten Modalitäten Herausarbeiten des Patientenzentrierten (regionalen) Unterstützungsnetzwerks Wirkungen auf Patienten und ihre Familien herausarbeiten Wirkungen auf das Netzwerk herausarbeiten Im Verlauf wichtig gewordene Themen bearbeiten –Problem mit der Neubesetzung von Stellen (Personalnotstand) –Schnittmengen zu anderen Modellprojekten und fortlaufende Berücksichtigung neuer Rahmenbedingungen

Für das Vorhaben relevante rechtliche Rahmenbedingungen Änderungen bzw. Neuerungen im SGB V Sozialmedizinische Nachsorge nach SGB V § 43 Abs. 2 Spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) nach § 37 b SGB V Integrierte Versorgung (IV) Änderungen bzw. Neuerungen im SGB XI (Pflege- Weiterentwicklungsgesetz) „Pflegeberaterinnen“ nach § 7a Pflegestützpunkte nach § 92c SGB XI

„Qualitätsgemeinschaft Häusliche Kinderkrankenpflege Niedersachsen“ Erfolgsfaktoren ( I ) In Anlehnung an Armbruster & Bartels (2005) sind Erfolgsfaktoren für solche Zusammenschlüsse: -vertieftes, persönliches Kennen lernen, -der ritualisierte Austausch von Informationen und Ressourcen, -Definition und Umsetzung gemeinsamer Ziele, -Entwickeln und Anwenden gemeinsamer (Qualitäts-)Standards, -gemeinsame Fallbesprechungen, -gemeinsame Fort- und Weiterbildung sowie eine -konzertierte Öffentlichkeitsarbeit.

„Qualitätsgemeinschaft Häusliche Kinderkrankenpflege Niedersachsen Erfolgsfaktoren ( II ) Entwickeln einer eigenen Corporate Identity Gemeinsame Konzeption Abgestimmte Struktur Kollegiale Ergebnissicherung Modifikation und ggf. Neuausrichtung der Konzeption als Prozess

Prozessskizze ( I ) Konstituierung der Qualitätsgemeinschaft (QG) mit den Elementen –Kooperationsvereinbarung mit Regelungen zur Aufnahme bzw. zum Ausschluss von Mitgliedern, –Etablieren einer Steuerungsgruppe sowie –einer Entwicklungsgruppe

Prozessskizze ( II ) Verständigung auf zentrale Qualitätsparameter Entwickeln, Erproben und Einführung eines Internen Auditsystems E ntwickeln der dazu nötigen Instrumente Schulen von Internen Auditorinnen Regelmäßige Durchführung Interner Audits Regelmäßige Evaluation von Prozess und Wirkungen

Zeitmanagement ZeitraumSTG [1] [1] EWG [2] [2] Arbeitsaufträge Was? Wer? Juni Treffen: Konstituierung; Kontrakt; Vorgehensweise; Personalisierung; Identifikation von Basis- und Spezial-Qualitätskriterien Juli Treffen: Konstituierung; Absprachen; Themenbearbeitung: SQK: „Pflegeüberleitung“ [3] ; BQK: „(Telefonische) Erreichbarkeit“ [3] August Treffen: SQK: „Case-Management-Anteile“; BQK: „Arbeit mit Pflegeteams“ Oktober Treffen: Treffen: STG: Beratung erste Ergebnisse EWG; Modifikation d. Arbeitsaufträge an EWG EWG: 1. Verabschiedung z. B. i. d. STG; SQK: „Anleitung und Beratung des Patienten und seiner Eltern sowie der Bezugspersonen... nach SGB V“; BQK: „Einarbeitung neuer Mitarbeiter/- innen“ Nov Treffen: SQK: „Patientenzentrierte interne Fallbesprechung“; BQK: „Fortbildungsplanung“ Z E I T M A N A G E M E N T „Qualitätsgemeinschaft Häusliche Kinderkrankenpflege Niedersachsen“ 1. und 2. Modellphase (Stand: Oktober 2008)

Regelungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern der QG ( I ) Modalitäten zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern und Verfahren, wenn ein Mitglied im Internen Audit die Mindestpunktzahl nicht erreicht (Stand: 18. Februar 2008) Die QG vereinbart hinsichtlich der Aufnahme und des Ausschlusses von Mitgliedern verbindlich folgendes Verfahren. (1)Verfahren zur Aufnahme neuer Mitglieder (a)Am Ausgangspunkt des Aufnahmeverfahrens muss ein interessierter Dienst über die Empfehlung eines Mitglieds der QG oder eines Kostenträgers verfügen. (b)Die QG erörtert auf Grundlage der Empfehlung, ob das Aufnahmeverfahren mit dem anvisierten Pflegedienst begonnen wird. Die Steuerungsgruppe / der Vorstand fasst hierzu einen Beschluss, der einstimmig erfolgen muss. Bei Ablehnung wird festgelegt, wer dem interessierten Dienst die Gründe für die Ablehnung mitteilt und erläutert. Bei positivem Beschluss wird ein Mitglied der QG als „Patendienst“ festgelegt und damit beauftragt, mit dem interessierten Dienst die folgenden Schritte durchzuführen: (c)In einem persönlichen Gespräch erhält der interessierte Dienst alle Unterlagen der QG. Sie werden durchgesprochen und es wird gemeinsam ein Zeitplan bis zur endgültigen Aufnahme erstellt. (d)Der Interessent erarbeitet jetzt in seinem Dienst die „Selbsteinschätzung“ und übermittelt diese über den Patendienst der Steuerungsgruppe / dem Vorstand der QG.

Regelungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern der QG ( II ) (e)Die Steuerungsgruppe / der Vorstand erörtert die Selbsteinschätzung und fasst auf deren Grundlage einen Beschluss zur vorläufigen Mitgliedschaft. Bei Ablehnung wird wie unter (b) verfahren. Bei positivem Beschluss werden die Modalitäten für ein erstes Internes Audit festgelegt (Zeitpunkt und zwei Interne Auditorinnen, Regelung der Kostenübernahme durch den aufzunehmenden Pflegedienst, …) (f)Durchführung des 1. Internen Audits nach dem in der QG bekannten Verfahren und Weiterleiten der Ergebnisse an die Steuerungsgruppe / den Vorstand. (g)Auf der Grundlage der Ergebnisse des Internen Audits berät und beschließt die Steuerungsgruppe / der Vorstand über die endgültige Aufnahme. Bei Unterschreitung der geforderten Punktzahl (unter 55 Punkte) kann der interessierte Dienst nicht aufgenommen werden. Der Patendienst übermittelt und erläutert den Beschluss der Steuerungsgruppe bzw. des Vorstands. Bei knapper Unterschreitung der geforderten Punktzahl (55 bis 59 Punkte) wird dem neuen Dienst eine Frist zur Nachbesserung identifizierter Schwachpunkte eingeräumt. Zur Überprüfung ist ein Nachaudit auf Kosten des aufzunehmenden Dienstes durchzuführen. Bei Erreichen der geforderten Punktzahl (60 und mehr) wird der neue Dienst mit der Maßgabe als vollwertiges Mitglied in die QG aufgenommen, dass er umgehend zwei Interne Auditorinnen ausbilden lässt und sich gemäß der Ziele und Richtlinien der QG an deren Arbeit aktiv beteiligt.

Regelungen zur Aufnahme und zum Ausschluss von Mitgliedern der QG ( III ) (2)Umgang mit einem Mitglied der QG, das bei einem Internen Audit die geforderte Punktzahl nicht erreicht (bzw. hinsichtlich des Ausschlusses eines Mitgliedes) Die QG vereinbart diesbezüglich folgendes Verfahren: (a)Unterschreitet ein Mitglied in einem Internen Audit die geforderte Punktzahl von 60 Punkten, wird ihm eine Frist zur Nachbesserung identifizierter Schwachpunkte eingeräumt. Im Rahmen eines zeitnahen Nach­audits erfolgt die erneute Prüfung der beanstandeten QK. (b)Wird im Nachaudit die geforderte Punktzahl nicht erreicht, kann die Steuerungsgruppe / der Vorstand der QG den Ausschluss des Dienstes oder seine Rückstufung in den Status eines assoziierten Mitglieds beschließen. (c)Beschäftigt ein Mitglied nicht mindestens eine ausgebildete Interne Auditorin, wird ihm zunächst eine angemessene Frist gesetzt, diesen Mangel auszugleichen. (d)Verfügt ein Dienst auch nach dieser Frist nicht über mindestens eine ausgebildete Interne Auditorin, kann der Dienst aus der QG ausgeschlossen oder in den Status eines assoziierten Mitglieds zurückversetzt werden. (e)Verstößt ein Mitglied der QG eklatant gegen die Vereinbarungen der QG und/oder schädigt ein Mitglied den Ruf der QG nachhaltig, so kann der Vorstand der QG den Ausschluss dieses Mitgliedes (mit einfacher Mehrheit) beschließen. Quelle: Qualitätsgemeinschaft und iSPO-Institut, 2009

Arbeit der Steuerungs- und Entwicklungsgruppe Steuerungsgruppe (Treffen pro Quartal) Die Treffen der Steuerungsgruppe liefen und laufen formal und inhaltlich stets nach einem abgesprochenen Muster ab Entwicklungsgruppe (i. d. Aufbauphase monatlich; jetzt bei Bedarf) Ergebnisse der Entwicklungsgruppe wurden der Steuerungsgruppe zeitnah vorgelegt, dort verabschiedet und ab einem festgelegten Zeitpunkt in Vollzug gesetzt Auf diese Weise wuchs, themenzentriert und zum Teil nach kontroversen Diskussionen, das angesprochene „Wir-Gefühl“ der Praxisakteure und das inhaltliche Fundament der QG

Qualitätskriterien (QK) ( I ) Basis-Qualitätskriterien (BQK) Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen (MA) Fortbildungsplanung Bezugspflege Arbeit mit Pflegeteams Umgang mit der Pflegedokumentation Erstbesuch Pflegevisite Beschwerdemanagement (Telefonische) Erreichbarkeit Schriftliche Pflegeverträge

Qualitätskriterien (QK) ( II ) Spezial-Qualitätskriterien (SQK) Pflegeüberleitung aus der bzw. in die Kinderklinik Anleitung und Beratung des Patienten, seiner Eltern + der Bezugspersonen i. R. der Häuslichen Kinderkrankenpflege, SGB V Patientenzentrierte interne Fallbesprechung Anleitung, Beratung und Schulung nach § 45 SGB XI Kollegiale Beratung/Supervision/Fortbildung i. psychosoz. Fragen Familienorientierte Pflege + Betreuung (Einbezug Familiensystem) Versorgung und Pflege intensivpflichtiger Kinder Pflegerelevante Kooperationen Sterbebegleitung Merkmale qualitativ hochwertiger Versorgung schwerstkranker Kinder

Auditsystem zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Arbeit ( I ) Übersicht zu Bewertungspunkten der Qualitätskriterien (Stand: 14. Januar `08) Einrichtung: Verantwortliche: Datum des Internen Audits: ……………………………………………………… Nr.Inhalt erreichte Punktz ahl x Faktor = PW aktuelles Audit PW letztes Audit bzw. Selbstbe wertung Basis-Qualitätskriterien (BQK) [1] [1] 01Einarbeitung neuer MA0,7 02Fortbildungsplanung0,7 03Bezugspflege0,7 04Arbeit mit Pflegeteams0,7 05Umgang mit der Pflegedokumentation0,7 06Erstbesuch0,7 07Pflegevisite0,7 08Beschwerdemanagement0,7 09(Telefonische) Erreichbarkeit0,7 10Schriftliche Pflegeverträge0,7

Auditsystem zur Qualitätsentwicklung und -sicherung der Arbeit ( II ) Spezial-Qualitätskriterien (SQK) [1] [1] 11Pflegeüberleitung …1,3 12Anleitung und Beratung … nach SGB V1,3 13Patientenzentrierte interne Fallbesprechung1,3 14Anleitung, Beratung … nach § 45 SGB XI1,3 15Kollegiale Beratung, Supervision und …1,3 16Familienorientierte Pflege und …1,3 17Betreuungsleistungen für intensivpflichtige Kinder1,3 18Pflegerelevante Kooperationen1,3 19Sterbebegleitung1,3 20Herausragende Merkmale …1,3 Gesamtpunktzahl (maximal: 100)

Schulung der Internen Auditorinnen Die Schulung der Internen Auditorinnen ist nach den geltenden Standards der Dt. Gesellschaft für Qualität (DQS) erfolgt. Kennen lernen der Methode „Interne Audits“ Operationalisieren der Methode „Interne Audits“ Erprobung und Einübung; Nachweis der erfolgreichen Teilnahme

Leistungsbeschreibung der Arbeit der Qualitätsgemeinschaft (QG) Häusliche Kinderkrankenpflege in Niedersachsen und der in ihr zusammengeschlossenen Kinderkrankenpflegedienste - Stand: Mai Die Profilpunkte der in der QG zusammengeschlossenen Dienste auf einen Blick:  Verkürzung von Krankenhausaufenthalten und Sicherstellung der häuslichen Versorgung von Kindern mit komplexen Krankheitsbildern durch die hohe fachliche Kompetenz der Mitarbeiterinnen (MA) in den Kinderkrankenpflegediensten der QG.  Die Mitarbeiterinnen verfügen über spezielle Kenntnisse zu Krankheitsbildern, die nur im Kindesalter vorkommen; über spezielles Wissen sowie spezielle handwerkliche Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit schwerstkranken Säuglingen, Kleinkindern und generell mit Kindern (durch ihre fundierte fachliche Ausbildung, ständige Weiterbildung und kontinuierliche spezielle Anleitung).  Personale, beziehungsorientierte Kontinuität (Bezugspflege)  Arbeit in auf die einzelne Familie / das einzelne Kind bezogenen Teams  Beratung und Anleitung der Eltern, bei Bedarf der Geschwister sowie weiterer enger Bezugspersonen  Verfügbares, spezielles Wissen über das - und Fähigkeiten und Fertigkeiten zum Umgang mit dem - System „Familie“ (auch: (entwicklungs-)psychologische Kenntnisse)  Hohe Flexibilität der Einsätze (Zeitfaktor und Zeitpakete)  Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Umgang mit dem gesamten Unterstützungssystem (Kompetenz im Case- und Care-Management)  Enge Zusammenarbeit mit Kliniken und Fachärzten

Situation rd. ein Jahr nach Abschluss der Modellphase Was haben die Beteiligten davon? Derzeit sind in der QG fünf Kinderkrankenpflegedienste zusammengeschlossen Zwei Dienste sind im Annäherungsverfahren an die QG Die Audits laufen nach dem vereinbarten Verfahren erfolgreich Die Basis- und Spezial-Qualitätskriterien bewähren sich Eine weitere Schulung „Interne Audits“ hat stattgefunden Eine große Kasse hat neu mit allen Mitgliedern der QG eine Ergänzende Vereinbarung gemäß § 132 a Abs. 2 SGB V abgeschlossen Es wird in Einzelvereinbarung nach Stunden abgerechnet; es gibt Sondervereinbarungen hinsichtlich der Fahrtzeiten „Familien sind zurückgekommen“ - oft auf Initiative der Krankenkasse Alle Dienste berichten von einer Umsatzsteigerung, von deutlich gestiegenem Q-Bewusstsein und von großer MA-Zufriedenheit

(Realistische) Zukunftsmusik Land Niedersachsen hat Finanzmittel zur Bewirtschaftung durch die QG in Aussicht gestellt: –Zuschüsse für Schulung, Einarbeitung und Anleitung neuer MA Tendenz: Leistungsvereinbarungen anstatt (Folge-) Verordnungen Pflegeberatung nach § 7 a Abs. (4), SGB XI durch besonders qualifizierte MA der Kinderkrankenpflegedienste der Qualitätsgemeinschaft - im Auftrag der Pflegekassen

Ergo: Qualität lohnt sich doch! Danke für Ihre Aufmerksamkeit