Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer.

Slides:



Advertisements
Ähnliche Präsentationen
Herzlich willkommen zur Versammlung der Gemeinschaftsleiter
Advertisements

21.September 2010 Fit für das Ehrenamt – Kompetenzen erweitern, Erfahrungen austauschen 1 Rechnungswesen im Verein Von der Last zur Lust ? 
Vereinsrecht – ein Überblick
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Beschäftigungsformen im Verein.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Haftung im Steuerrecht für gemeinnützige Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Rechnungen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: September 2014 Mindestlohngesetz.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Mittelverwendung.
Förderverein Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern.
Spielgemeinschaften Vereinsgemeinschaften Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Spendenrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abzugssteuer bei künstlerischen, sportlichen, artistischen.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Vereinsmitgliedschaft.
Gebäude, Gebäudeteile und Geringwertige Wirtschaftsgüter
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n Steuerliche.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Übersicht der Gewinnermittlung nach § 4 Absatz 3 EStG Gegenüberstellung der Einnahmen und Ausgaben und nach § 4 Absatz 1 EStG Bilanzierung Edgar Oberländer.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Pauschaler Aufwandsersatz an Vorstandsmitglieder.
Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V. Stand: Oktober 2010 Übersicht über steuerbegünstigte und – belastungen steuerbegünstigter.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Abteilungskassen im Vereine.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Steuervorteile des steuerbegünstigten Verein gegenüber dem.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Aufbewahrungsfristen Steuerunterlagen und Belege.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Die wichtigsten Rechtsbehelfe im Steuerrecht.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Reisekosten neu ab
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Zuwendungsbestätigungen.
Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh Stand: Januar 2016 Vorstandswahlen im Verein.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung lsbh Stand: Januar 2015 Steuerliche Behandlung von Startgelder.
Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013 Kündigungsfristen ohne Kündigungsschutzgesetz.
Steuerliche Behandlung von Startgelder
Vorstandswahlen im Verein
für gemeinnützige Vereine
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
eines Vereins Beendigung
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Mai 2013.
Steuerunterlagen und Belege
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
Mindestlohngesetz Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
Übungsleiterfreibetrag nach § 3 Nr. 26 EStG
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
Benefizveranstaltungen
Ordnungsgemäße Belegführung
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Dezember 2017.
Voraussetzungen der Anerkennung der Gemeinnützigkeit
gemeinnützigen Vereinen
Durchführung Kassenprüfung
Kurse in gemeinnützigen Sportvereinen
Inventarverzeichnis im Verein
Mustersammlungen Autor: Edgar Oberländer - Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Vereinsförderung und –beratung des Landessportbund Hessen e.V.
Durchführung Kassenprüfung
Aufwandsersatz für Übungsleiter und ehrenamtliche Mitarbeiter
nach der Abgabenordnung
Vereinsfusionen Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung im lsbh.
für gemeinnützige Vereine
Steuerliche Behandlung
Vorstandswahlen im Verein
Ordnungsgemäße Belegführung
Behandlung von Einnahmen Amateur – Schiedsrichter
Der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand:
Übersicht steuerlicher Pflichten von Vereinen und Übungsleitern
eines Vereins Beendigung
Steuerunterlagen und Belege
Abteilungskassen im Vereine
Steuerliche Freigrenzen und Freibeträge für Vereine
V e r e i n s b e r a t u n g : S t e u e r n
Vereinsvorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: November 2018.
Benefizveranstaltungen
 Präsentation transkript:

Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Der Kassenprüfer

Vereinsberatung : Steuern Kassenprüfer Satzungsregellungen beachten Wiederwahl von Kassenprüfern Rechte und Pflichten Anzahl der Kassenprüfer Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Satzungsregelungen Wenn die Vereinssatzung nur einen Kassenprüfer vorsieht, ist die Funktionstätigkeit dieses Aufsichtsmandat nicht gewährleistet. Amtszeit der Kassenprüfer sollte in der Vereinssatzung geregelt werden. Wiederwahl von Kassenprüfern ist grundsätzlich möglich, jedoch sollte die Vereinssatzung die Wiederwahl regeln. Umfang der Kassenprüfung könnte in der Vereinssatzung geregelt sein. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Pflichten der Kassenprüfer Prüfung der Anfangsbestände Kassenbuch Prüfung der Anfangsbestände Bankkonten Feststellung einer Barkasse Prüfung den Endbestände Kassenbuch Prüfung der Endbestände Bankkonten Prüfung des Bargeldbestandes am Vollständigkeit des Kassenbuchs Vollständigkeit aller Buchungsbelege Vollständigkeit aller Bankauszüge Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Pflichten der Kassenprüfer Prüfung der Anfangs- und Endbestände im Kassenbuch. Prüfung der Anfangs- und Endbestände der Bankkonten. Prüfung, ob im Verein eine Barkasse geführt wird. Prüfung der Vollständigkeit aller Buchungsbelege. Prüfung der Vollständigkeit aller Bankkontoauszüge. Inventarliste Prüfung der Unterschriftsbefugnisse des Vorstandes nach 26 BGB Erstellung eines Kassenprüfungsberichtes Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Rechte der Kassenprüfer PrüfungsrechtAuskunftsrechtEinsichtsrecht nach der Vereinssatzung Kassenunterlagen Protokolle der Vorstandssitzungen Kassenwart Vorstand § 26 BGB Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Rechte der Kassenprüfer Prüfungsrecht nach der Vereinssatzung Auskunftsrecht vom Kassenwart und vom geschäftsführenden Vorstand nach § 26 BGB. Einsichtsrecht in alle Kassenunterlagen und Protokolle von Vorstands- sitzungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Prüfungsumfang Jahresabschluss Buchhaltung mit Belegen Einhaltung gesetzlicher Vorschriften Inventarliste Zuordnung der Geschäftsvorfälle in Tätigkeitsbereiche Grundsatz der Klar- und Übersichtlichkeit Grundsatz des Saldierungsverbots Grundsatz der zeitlichen Zurechnung Grundsatz der Vollständigkeit Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Prüfungsumfang einer Kassenprüfung Jahresabschluss für das Prüfungsjahr Buchhaltung mit Belegen (Kassen- und Bankbelege) Prüfung der Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften der Buchführung nach der Abgabenordnung, steuerlicher Vorschriften und HGB Prüfung und Kontrolle der Inventarliste für das Vereinsvermögen Rechnerische und Sachliche Richtigkeit der Kassenführung Zuordnungen der Einnahmen und Ausgaben zu den Tätigkeitsbereichen von gemeinnützigen Vereinen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Prüfungsumfang der Kassenprüfung Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit nach § 243 HGB Nachvollziehbarkeit jeder einzelnen Buchung Grundsatz der Vollständigkeit nach § 246 HGB Erfassung aller Einnahmen, Ausgaben, Vermögensgegenstände sowie Verbindlichkeiten Grundsatz der zeitlichen Zurechnungsvoraussetzungen Zuordnung aller Kassenbelege zum Prüfungsjahr Grundsatz des Saldierungsverbots §246 HGB Nach dem Grundsatz des Saldierungsverbots dürfen Aufwendungen, Erträge, Vermögen und Schulden nicht verrechnet werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Problemfälle bei Kassenprüfungen Satzung enthält keine Regelungen Keine Ordnungsgemäße Kassenführung Einnahmen und Ausgaben wurden nicht erfasst Fehlende Kassen- und Bankbelege Kassenprüfung durch ein gewähltes Vorstandsmitglied Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Problemfälle bei Kassenprüfungen Satzung enthält keine Regelungen für die Kassenprüfung Es liegt keine ordnungsgemäße Kassenführung vor Einnahmen und Ausgaben wurden nicht ordnungsgemäß erfasst Fehlende Kassen- und/oder Bankbelege Kassenprüfung soll durch ein bereits gewähltes Vorstandsmitglied durchgeführt werden. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Inhalt eines Kassenprüfungsberichts Datum der Kassenprüfung Teilnehmende Personen Feststellung der Vollständigkeit Beanstandungen Antrag auf Entlastung Keine Beanstandungen Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Inhalt eines Kassenprüfungsberichtes Datum der Kassenprüfung Teilnehmende Personen an der Kassenprüfung Vollständigkeit der Kassen- und Bankunterlagen Keine Beanstandungen Eventuelle Beanstandungen mit Angabe der Gründe Antrag auf Entlastung des Kassenwartes und/oder der Vorstandes Antrag auf Teilentlastung bei eventuellen Beanstandungen Kassenprüfungsbericht sollte schriftlich abgegeben werden Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Kassenprüfer im Steuerrecht Ehrenamtlicher Mitarbeiter des Vereins Ehrenamtsfreibetrag nach § 3 Nr.26 EStG in Höhe von höchstens 720,-€ möglich Kein Freibetrag nach § 3 Nr.26 EStG sogenannter Übungsleiterfreibetrag möglich Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Haftung eines Kassenprüfers Grober Fahrlässigkeit Mitverschleierung Fehlende Durchführung des Prüfungsauftrages Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Haftung der Kassenprüfer bei grober Fahrlässigkeit der Kassenprüfer Mitverschleierung von eventuellen Ungereimtheiten Fehlende Durchführung des Prüfungsaustrages. Satzungsregelungen zum Haftungsausschluss § 31 BGB beachten. Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015

Vereinsberatung : Steuern Hinweise Edgar Oberländer – Mitglied im Landesausschuss Recht, Steuern und Versicherung Stand: Januar 2015 Regelungen in der Vereinssatzung könnten das genaue Prozedere und den Umfang von Kassenprüfungen festlegen. Mindesten zwei Kassenprüfer sollten von der Mitgliederversammlung gewählt werden (Vieraugenprinzip). Wiederwahl von Kassenprüfer kann geregelt werden. Haftungsfolgen durch § 31 b BGB sollten festgelegt werden.