Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 1 culpa in contrahendo – cic (1) qMit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis,

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Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 1 culpa in contrahendo – cic (1) qMit Aufnahme eines rechtsgeschäftlichen Kontakts beginnt ein gesetzliches Schuldverhältnis, dessen Inhalt Schutz-, Aufklärungs- und Sorgfaltspflichten gegenüber dem Geschäftspartner sind ● Typische Situation: Vorverhandlungen zu einem Vertrag qVon der Rspr durch Rechtsanalogie (aus mehreren gesetzlichen Vorschriften) gewonnen ● § 878 Satz 3 ABGB: Kenntnis der Unmöglichkeit bei Vertragsabschluß § 878 Satz 3 ABGB ● § 866 ABGB: Vortäuschung der Volljährigkeit (aufgehoben) § 866 ABGB ● § 869 ABGB: undeutliche Erklärung zur Übervorteilung § 869 ABGB ● § 874 ABGB: Vertragsschluß durch List oder Furcht § 874 ABGB ● § 1003 ABGB: Verletzung der Erklärungspflicht öffentlich bestellter Geschäftsbesorger § 1003 ABGB

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 2 culpa in contrahendo – cic (2) qEntscheidungsanlaß: Linoleumrollen-Fall qKonsequenzen des gesetzlichen Schuldverhältnisses cic: wichtige Regeln der Vertragshaftung werden auf das Stadium vor Vertragsschluß angewandt: ● § 1313a ABGB Erfüllungsgehilfenhaftung § 1313a ABGB –statt § 1315 ABGB Besorgungsgehilfenhaftung§ 1315 ABGB ● § 1298 ABGB Umkehr der Beweislast § 1298 ABGB –statt § 1296 ABGB Beweislast bei Deliktshaftung§ 1296 ABGB qGehaftet wird aber nur für den sog. Vertrauensschaden ● nicht für den Erfüllungsschaden qAber: Kein Zwang zum Vertragsschluß! ● Vgl Golddukaten-Fall

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 3 Verkehrssicherungspflichten qGrundgedanke: ● Wer einen geschäftlichen Verkehr eröffnet, hat für die Sicherheit seiner Kundschaft zu sorgen qAusdehnung des Grundgedankens der cic auf: ● Kontakte von Geschäftsleuten/Unternehmen mit potentiellen Kunden –zB Hotels, Kaufhäuser, SB-Läden, Cafe's, Verkehrsbetriebe, Lifte qcic-Haftung ist eine Verschuldenshaftung: ● Leichte Fahrlässigkeit genügt ! ● Weinbeeren-Fall: Frau rutscht in SB-Laden auf Weinbeere aus und stürzt; OGH: kein Verschulden des Geschäftsinhabers, daher keine Haftung !

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 4 Fallgruppen von Verkehrssicherungspflichten q... aus bestehendem Vertrag l zB Kokosläufer in Rechtsanwaltskanzlei l Betonsockel eines Sessellifts l KAC-Eishokeymatch l Concord-Landung in Linz-Hörsching q... aus vorvertraglicher Verpflichtung (c.i.c.) l Rolltreppe in Kaufhaus Tyrol l Stufen zum Bäckerladen l Linoleumrollen-Fall q... aus Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte l zB Pflichten gegenüber Krankenhausbesuchern (str.) q... aus bloß deliktischem Verhalten l Allgemeine Schutznormen iS des § 1311 ABGB l Verletzung allgemeiner Verhaltenspflichten – zB § 93 StVO Gehsteigreinigung, Dachlawinenschutz

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 5 Entscheidungen zur cic qSchutz und Sorgfaltspflichten bei vertraglichen Vorverhandlungen: ● Golddukaten-Fall ● Golfhotel-Fall Golfhotel-Fall ● EDV-Anlage für medizinisch-diagnostisches Labor qVorvertragliche Verkehrssicherungspflichten: ● Vereiste Stufen vor Bäckerladen ● Rolltreppe im Kaufhaus Tyrol ● Schunkeln im Festzelt ● Bananenschalenfälle

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 6 Golfhotel-Fall: SZ 52/90 = JBl 1980, 33 qKlägerin = Bank qBeklagter = Hotelier des Golfhotels qSachverhalt: ● Bank gewährte Kredit über 20 Mio S für Golfhotel ● Zu einem weiteren Kredit zum Ankauf benachbarter Grundstücke (Golfplatz) fanden Vorverhandlungen statt ● Leiter der Kreditabteilung, ein Prokurist der Bank, stellte die Zuteilung eines weiteren Kredits in Aussicht ● Nach internen Richtlinien war er zum Abschluß von Kreditverträgen nur gemeinsam mit Vorstand berechtigt ● Zusätzliche Kreditvergabe kam nicht zustande qBank klagt Kredit (20 Mio S) für Golfhotelbau ein qHotelier begehrt Aufrechnung mit seinem Schaden aus der nicht eingehaltenen Kreditzusage

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 7 Golfhotel-Fall: SZ 52/90 = JBl 1980, 33 qHotelier wollte Golfplatz errichten: Kreditverhandlungen mit Abteilungsleiter seiner Bank ● (Interne) Beschränkungen der Vertretungsmacht des Angestellten (hier Gesamtprokura mit Vorgesetzten) muß Kunden erkennbar seinGesamtprokura ● Leiter der Kreditabteilung machte (entgegen Richtlinien) dennoch Kreditzusage qKunde vertraute auf das Zustandekommen des Kreditvertrags und machte Aufwendungen ● zB Rechtsanwaltskosten qOGH läßt Bank für vorvertragliches Verschulden (c.i.c.) ihres Prokuristen haften: Vertrauensschaden

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 8 Prokura: §§ 48 ff HGB qProkura ist handelsrechtliche Generalvollmacht qSie ermächtigt „zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines [! nicht dieses!] Handelsgewerbes mit sich bringt " Vgl § 49 HGB§ 49 HGB qEine „Beschränkung der Prokura... (ist) Dritten gegenüber unwirksam"; § 50 HGB.§ 50 HGB ● Intern, also zB zwischen Bank und Prokurist wirkt die Beschränkung aber schon!

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 9 § 866 ABGB Wer nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahrs listigerweise vorgibt, daß er Verträge zu schließen fähig sei, und dadurch einen anderen, der darüber nicht leicht Erkundigung einholen konnte, hintergeht, ist zur Genugtuung verpflichtet.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 10 § 869 ABGB 2) Wahre Einwilligung. Die Einwilligung in einen Vertrag muß frey, ernstlich, bestimmt und verständlich erkläret werden. Ist die Erklärung unverständlich, ganz unbestimmt, oder erfolgt die Annahme unter andern Bestimmungen, als unter welchen das Versprechen geschehen ist; so entsteht kein Vertrag. Wer sich, um einen Andern zu bevortheilen, undeutlicher Ausdrücke bedient, oder eine Scheinhandlung unternimmt, leistet Genugthuung.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 11 § 874 ABGB In jedem Falle muß derjenige, welcher einen Vertrag durch List oder ungerechte Furcht bewirket hat, für die nachtheiligen Folgen Genugthuung leisten.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 12 § 1003 ABGB Personen, welche zur Besorgung bestimmter Geschäfte öffentlich bestellt worden, sind schuldig, über einen darauf sich beziehenden Auftrag ohne Zögerung gegen den Auftragenden sich ausdrücklich zu erklären, ob sie denselben annehmen oder nicht; widrigen Falls bleiben sie dem Auftragenden für den dadurch veranlaßten Nachtheil verantwortlich.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 13 § 1296 ABGB Im Zweifel gilt die Vermuthung, daß ein Schade ohne Verschulden eines Andern entstanden sey.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 14 § 1298 ABGB Wer vorgibt, daß er an der Erfüllung seiner vertragsmäßigen oder gesetzlichen Verbindlichkeit ohne sein Verschulden verhindert worden sey, dem liegt der Beweis ob. Soweit er auf Grund vertraglicher Vereinbarung nur für grobe Fahrlässigkeit haftet, muß er auch beweisen, daß es an dieser Voraussetzung fehlt. zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 6/1997

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 15 § 1311 ABGB 4) durch Zufall. Der bloße Zufall trifft denjenigen, in dessen Vermögen oder Person er sich ereignet. Hat aber jemand den Zufall durch ein Verschulden veranlaßt; hat er ein Gesetz, das den zufälligen Beschädigungen vorzubeugen sucht, übertreten; oder, sich ohne Noth in fremde Geschäfte gemengt; so haftet er für allen Nachtheil, welcher außer dem nicht erfolgt wäre.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 16 § 1313a ABGB Wer einem andern zu einer Leistung verpflichtet ist, haftet ihm für das Verschulden seines gesetzlichen Vertreters sowie der Personen, deren er sich zur Erfüllung bedient, wie für sein eigenes.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 17 § 1315 ABGB Überhaupt haftet derjenige, welcher sich einer untüchtigen oder wissentlich einer gefährlichen Person zur Besorgung seiner Angelegenheiten bedient, für den Schaden, den sie in dieser Eigenschaft einem Dritten zufügt.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 18 § 49 HGB (1) Die Prokura ermächtigt zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. (2) Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist nur ermächtigt, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist.

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 19 § 50 HGB (1) Eine Beschränkung des Umfanges der Prokura ist Dritten gegenüber unwirksam. (2) Dies gilt insbesondere von der Beschränkung, daß die Prokura nur für gewisse Geschäfte oder gewisse Arten von Geschäften oder nur unter gewissen Umständen oder für eine gewisse Zeit oder an einzelnen Orten ausgeübt werden soll. (3)...

Barta: Zivilrecht online Kap 6 - c.i.c. 20 § 93 StVO Pflichten der Anrainer. (1) Die Eigentümer von Liegenschaften in Ortsgebieten, ausgenommen die Eigentümer von unverbauten, land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaften, haben dafür zu sorgen, daß die entlang der Liegenschaft in einer Entfernung von nicht mehr als 3 m vorhandenen, dem öffentlichen Verkehr dienenden Gehsteige und Gehwege einschließlich der in ihrem Zuge befindlichen Stiegenanlagen entlang der ganzen Liegenschaft in der Zeit von 6 bis 22 Uhr von Schnee und Verunreinigungen gesäubert sowie bei Schnee und Glatteis bestreut sind. Ist ein Gehsteig (Gehweg) nicht vorhanden, so ist der Straßenrand in der Breite von 1 m zu säubern und zu bestreuen. Die gleiche Verpflichtung trifft die Eigentümer von Verkaufshütten....