Kap 2 - Kauf-Tausch 1 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“;

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SoWi Ü - 1 Barta: Zivilrecht online Das Pfandrecht: § 447 ABGB qLegaldefinition: "Das Pfandrecht ist das dingliche Recht, welches dem Gläubiger eingeräumt.
Kap 3 - Leihe 1 Barta: Zivilrecht online Realkontrakte – Übersicht qDarlehen §§ 983 ff ABGB qLeihe §§ 971 ff ABGB qVerwahrung §§ 957 ff ABGB qPfandvertrag.
 Titel = Rechtsgrund/rechtlicher Erwerbungsgrund  römR: causa  Modus = taugliche Erwerb(ung)sart zB: für Eigentumserwerb: §§ 426 ff (bewegliche Sachen)
Einführung Kaufvertrag
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Kap 2 - Kauf-Tausch 1 Barta: Zivilrecht online Kauf und Tausch qPraktische Bedeutung...! qRegelung im Gesetz: l Tausch: Austausch "Sache gegen Sache“; §§ 1045 ff ABGB l Kauf : Austausch "Sache gegen Geld“; §§ 1053 ff ABGB qHistorische Entwicklung: Schenkung  Tausch  Kauf Die unentgeltliche Schenkung ist Wurzel der entgeltlichen Verträge qKauf = Prototyp entgeltlicher Verträge qKauf und Tausch sind Konsensualverträge / -kontrakte qBeide Verträge sind formfrei! – Auch der Liegenschaftskauf ? qAbschluß des Kaufvertrags l Kaufvertrags-Perfektion = gültig geschlossen, aber noch nicht erfüllt; noch kein Eigentumserwerb! l Auch die Kaufpreiszahlung bewirkt nicht den Eigentumsübergang

Kap 2 - Kauf-Tausch 2 Barta: Zivilrecht online Von dem Tauschvertrage. Tausch. Der Tausch ist ein Vertrag, wodurch eine Sache gegen eine andere Sache überlassen wird. Die wirkliche Uebergabe ist nicht zur Errichtung; sondern nur zur Erfüllung des Tauschvertrages, und zur Erwerbung des Eigenthumes nothwendig. § 1045 ABGB § 1045 ABGB

Kap 2 - Kauf-Tausch 3 Barta: Zivilrecht online Von dem Kaufvertrage. Kaufvertrag. Durch den Kaufvertrag wird eine Sache um eine bestimmte Summe Geldes einem andern überlassen. Er gehört, wie der Tausch, zu den Titeln ein Eigenthum zu erwerben. Die Erwerbung erfolgt erst durch die Uebergabe des Kaufgegenstandes. Bis zur Uebergabe behält der Verkäufer das Eigenthumsrecht. § 1053 ABGB § 1053 ABGB

Kap 2 - Kauf-Tausch 4 Barta: Zivilrecht online Was gilt heute als Geld? - Mögliche Zahlungsarten qBargeld qBanküberweisung qKreditkarte qScheck qWechsel qChip-Karte qZahlung durch Aufrechnung, zB Kontokorrent qKundenkarte qTelefon(wert)karte qZession etc Gesetzlicher Annahmezwang besteht aber nur für staatliches Geld und zwar nur für die jeweilige Landeswährung; EURO