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Die Geschäftsfähigkeit der Partner
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0-7 Jahre 7-14 Jahre 14-18 Jahre ab 18. Geburtstag * nicht geschäftsfähig *beschränkt geschäftsfähig * erweitert geschäftsfähig * voll geschäftsfähig * Dürfen Geschenke annehmen, * können über Selbstverdientes und Geschenke, Taschengeld frei verfügen ( wenn geistig voll handlungsfähig) Ausnahme: * dürfen geringfügige Sachen kaufen * dürfen geringfügige Sachen kaufen Unmündig Minderjährig Mündig Minderjährig Volljährig
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Unmündig Minderjährige (0-7 und 7-24)
Unmündig Minderjährige können nur geringfügige Sachen erwerben (z.B. Kauf von Eis oder Kaugummi etc.) 7-14 Jährige können jedoch zu ihrem Vorteil gemachte Versprechen annehmen, d.h., sie dürfen berechtigt werden, es dürfen sie aber keine Pflichten treffen (eine Schenkung ist rechtwirksam, nicht jedoch ein günstiger Kauf). Kinder ( 0-7 Jahre) sind nicht geschäftsfähig.
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Mündige Minderjährige (14-18 Jahre)
Mündige Minderjährige können nur über das verfügen, was sie selbst verdient haben oder was ihnen überlassen wurde (Taschengeld, Geschenke etc.) Allerdings dürfen sie dabei ihren Lebensunterhalt nicht gefährden.
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made by Pinar Cicek
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