LRS in der SEK II Grundlagen und Vorgehen - ein Überblick.

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 Präsentation transkript:

LRS in der SEK II Grundlagen und Vorgehen - ein Überblick

Rechtliche Grundlagen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) – §7 Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Bewertung bei SuS mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen – §37-§44 SuS mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen

Grundsätze Feststellung bereits in der Unterstufe externe Gutachten berücksichtigen durchgängige Förderung – schulinterner Förderkurs – außerschulische Förderung (  Nachweispflicht) halbjährliche Überprüfung (Klassenkonferenz) Erstellung eines Förderplans (halbjährlich) Abschluss der Maßnahmen bis Ende SEK I

Ablauf Antrag auf Fortführung in der SEK II (  Erziehungsberechtigte) Klassenkonferenz entscheidet: – begründeter Ausnahmefall – Fördermaßnahmen Eingabe ans Staatliche Schulamt – Klassenkonferenzbeschluss – Begründung des Beschlusses – Entscheidungsrelevante Unterlagen – Antrag der Eltern

Weiteres Vorgehen Koordination durch Deutschlehrkraft Teilnahme an Förderkurs halbjährliche Überprüfung Förderplan Zeugnisvermerk (bei Notenschutz, ggf. auch im Abiturzeugnis) Kein Notenschutz bei Abiturprüfungen – Nachteilsausgleichsmaßnahmen nach Antrag und Entscheidung durch Prüfungskommission (  Bescheid ans SSA)

Beratung und Hilfestellung Katja Körner