LRS in der SEK II Grundlagen und Vorgehen - ein Überblick
Rechtliche Grundlagen Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses (VOGSV) – §7 Nachteilsausgleich, Leistungsfeststellung und Bewertung bei SuS mit Funktionsbeeinträchtigungen oder Behinderungen – §37-§44 SuS mit besonderen Schwierigkeiten beim Lesen, Rechtschreiben oder Rechnen
Grundsätze Feststellung bereits in der Unterstufe externe Gutachten berücksichtigen durchgängige Förderung – schulinterner Förderkurs – außerschulische Förderung ( Nachweispflicht) halbjährliche Überprüfung (Klassenkonferenz) Erstellung eines Förderplans (halbjährlich) Abschluss der Maßnahmen bis Ende SEK I
Ablauf Antrag auf Fortführung in der SEK II ( Erziehungsberechtigte) Klassenkonferenz entscheidet: – begründeter Ausnahmefall – Fördermaßnahmen Eingabe ans Staatliche Schulamt – Klassenkonferenzbeschluss – Begründung des Beschlusses – Entscheidungsrelevante Unterlagen – Antrag der Eltern
Weiteres Vorgehen Koordination durch Deutschlehrkraft Teilnahme an Förderkurs halbjährliche Überprüfung Förderplan Zeugnisvermerk (bei Notenschutz, ggf. auch im Abiturzeugnis) Kein Notenschutz bei Abiturprüfungen – Nachteilsausgleichsmaßnahmen nach Antrag und Entscheidung durch Prüfungskommission ( Bescheid ans SSA)
Beratung und Hilfestellung Katja Körner