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Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54 Voraussetzungen:    Versetzungsbestimmungen werden am Ende der Klasse.

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Präsentation zum Thema: "Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54 Voraussetzungen:    Versetzungsbestimmungen werden am Ende der Klasse."—  Präsentation transkript:

1 Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54
Voraussetzungen:  Versetzungsbestimmungen werden am Ende der Klasse 6 erfüllt ( § 51 ): (1) keine Note 5 oder 6 max. eine 5, keine 6 keine 5, max. eine 6, die nach (2) ausgeglichen werden kann keine 6, max. zwei 5, die nach (2) ausgeglichen werden können. (2) Ausgleichsmöglichkeiten: eine 5 durch: x Note oder x Note 2 oder 1 eine 6 durch: x Note oder x Note 1 Hauptfächer ( Ma, De, En ) können nur untereinander ausgeglichen werden !

2 Einstufung in der Regelschule ( integrativ ) Grundlage: Thüringer Schulordnung § 54
 Leistungsvoraussetzungen werden am Ende der Klasse 6 erfüllt (§ 54) : 2.1. Einstufung in einen Realschulkurs II ( Orientierung auf Realschulabschluß, Kl. 10 ) : Note 1, 2 oder 3 in dem jeweiligen Hauptfach ( Ma,En) Ausnahme unter Berücksichtigung von Leistungsvermögen und – willen möglich. 2.2. Einstufung in einen Hauptschulkurs I ( Orientierung auf Hauptschulabschluß, Kl. 9 ) Note 4, 5 oder 6 in dem jeweiligen Hauptfach Integrativ heißt: Alle Schüler werden in Mathe und Englisch in der Klasse gemeinsam unterrichtet, allerdings wird entsprechend ihrer Einstufung differenziert durch unterschiedliche Zeitvorgaben, zu bewältigende Stoffmenge, Schwierigkeitsgrad der Aufgaben und Hilfestellungen.

3 Hinweise zur Einstufung:
Ab Klasse 9 werden auch Deutsch und das Fach Physik „gekurst“. Erst jetzt erfolgt eine Einteilung in Haupt- und Realschüler.

4 Realschüler?- Hauptschüler?
 Fallbeispiel: Ma En D Ph Orientierung Kl II II II I keine ! I I Kl  II II II II  Realschüler > Kl.10 II II II I  II II I I  besonderer Hauptschüler + Quali > Kl. 10  II I I I  Hauptschüler Ouali + 3,0 (Ma,D,En) I I I I > Kl. 10 Problem HS > Kl.10 Prüfungen!

5 Umstufung Höherstufung bzw. Rückstufung:
erfolgen bei Nichterfüllung bestimmter Notenbedingungen zum Ende des Schulhalbjahres oder des Schuljahres bis zum Ende der Klassenstufe 8 auf Beschluss der Klassenkonferenz. ( § 54 Abs. 4 und 5 )

6 Höherstufung: HS-Kurs RS –Kurs „Kann“ -Bestimmung:
Note 2 im Hauptschulkurs Beschluss der Klassenkonferenz notwendig  Einvernehmen der Eltern

7 Rückstufung RS –Kurs HS-Kurs  auf Wunsch der Eltern
Beschluss der Klassenkonferenz nicht notwendig „Muss“ -Bestimmung: Note 5 im Realschulkurs unter Berücksichtigung des Lernverhaltens Note 6 im Realschulkurs

8 Zeitlicher Ablauf der Einstufung
2015/16: Elterninformation zur EV „Einstufung“ „Vororientierung“ mit Halbjahreszeugnis Endnoten in den Hauptfächern ( 3 Wochen vor Schuljahresende) (Mo) Einstufungskonferenz (Di) Übergabe der Einstufungsempfehlung (Ma, En)an Eltern + Entscheidung Wahlpflichtfach ab Klasse 7 Beratungsgespräche bei Bedarf

9 Wahlpflichtbereich ab Klasse 7
1. Französisch ( 2.Fremdsprache )   2. NuT (Natur und Technik) 3. MuD ( Medien und Darstellen) Hinweise: freie Entscheidung, aber Pflicht 3 Wochenstunden > Hauptfach ( Bedeutung für Versetzung/ Notenausgleich) 2. Fremdsprache notwendig für Abitur Wechsel zum Halbjahr bzw. Schuljahresende nur in begründeten Fällen Termine: Kennenlerntag 6/7 + Schnupperstunden Wahlpflichtfächer > Infoprospekt zum Inhalt der Wahlpflichtfächer bis Entscheidung durch Ankreuzen auf Einstufungsempfehlung ( Vordruck)


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