Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Der Tarifvertrag Manteltarifvertrag: regelt Arbeitsbedingungen wie Arbeitszeit, Urlaub, Kündigungsfristen und Entgelttarifvertrag: Entlohnung und Sondervergütungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld Vertragspartner Gewerkschaft NGG und Deutscher Hausfrauenbund (kein „normaler Arbeitgeberverband“, vom Bundesarbeitsminister zur Tarifvertragspartei erklärt) 1. Tarifvertrag (Manteltarifvertrag) in 1955 Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Der Tarifvertrag Gilt nur für Mitglieder der Vertragsparteien, aber Insbesondere Entlohnung auch „Richtlinie“ für staatliche Stellen wie Arbeitsagentur, Rentenversicherung, Familienkassen Orientierung für die Feststellung von „Lohndumping“ - Grundsatz: Tariflohn = ortsüblicher Lohn - Lohndumping = deutliche Unterschreitung des ortsüblichen Lohnes Gilt für alle Beschäftigten, d. h. auch für Auszubildende, Stundenhilfen, Mini-JobberInnen Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Gesetzliche Regelungen Kündigungsschutz Gilt nur für Betriebe mit mehr als 10 Beschäftigte - d.h. in der Regel nicht für Privathaushalt - aber: Kündigungsfristen sind einzuhalten! Arbeitszeitgesetz Ausnahmeregelungen für Haushalte - Sonn- und Feiertagsarbeit Mutterschutzgesetz - Kündigungsmöglichkeit Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Soziale Regelungen Grundsatz Beschäftigte sind wie alle versichert in der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung sowie unfallversichert - mit Ausnahme der Unfallversicherung zahlen Arbeitnehmerin und Arbeitgeber jeweils die Hälfte der Beiträge - Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber allein Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Soziale Regelungen Ausnahme Mini-Jobber (Regelung seit 1.4.2003) - das sind Beschäftigte, die maximal 400 Euro im Monat verdienen Beiträge nur für Kranken- und Rentenversicherung - Pauschal 25 %, davon 12% Rentenversicherung, 11% Krankenversicherung, 2% Steuern Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Soziale Regelungen Mini-Job Ausnahme Haushalt: - Pauschal 12%, davon jeweils 5% für Renten- und Krankenversicherung und 2% Steuern - vereinfachtes Meldeverfahren (Haushaltsscheck) Die Beiträge zahlt nur der Arbeitgeber an die neue Minijob-Zentrale Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Mini-Job Entwicklung von März 2003 bis März 2004 um 523.100 oder 12,6% auf 4.658.000 gestiegen im Juni 2004 bereits 6.704.923 Mini-Jobber! davon 67.401 Mini-Jobber im Haushalt ( Stand Juni 2003: 27.817) überproportionaler Zuwachs, aber deutlich weniger als tatsächlich im Haushalt Beschäftigte!! Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Mini-Job im Haushalt Statistische Zahlen, Stand 30.6.2004 Anteil Frauen: 93,5% Ausländische Beschäftigte: 13,3% Altersstruktur: unter 35 Jahren 12,1% 35 - unter 45 Jahre 25,6% 45- unter 55 Jahre 28,9% 55- unter 65 Jahre 22,8% über 65 Jahre 10,6% Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Mini-Job im Haushalt Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit lt. Statistik aus 1999 (ISG/Kienbaum) ca. 1,4 Mio. Mini-Jobber in Haushalten lt. Sozio - Ökonomisches Panel aus 2002 haben ca. 3,8 Mio. Haushalte eine Putz- oder Haushaltshilfe Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch
Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch Schlussfolgerung: Die neue Minijob-Regelung hat in der privaten Hauswirtschaft weder zur Umwandlung von Schwarzarbeit in legale Beschäftigung noch zur sozialen Absicherung der Beschäftigten geführt. Gewerkschaft NGG Referat Frauenpolitik, Birgit Pitsch