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Veröffentlicht von:Alf Stoffers Geändert vor über 10 Jahren
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Die häusliche Gewalt in Luxemburg
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Einleitung Gesetz vom 8 September 2003 Davor: Streitschlichtung
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Was ist « Häusliche Gewalt » ? - Laut Gesetz : « Gewalt gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit » (infraction contre la vie ou lintégrité physique)
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Einleitung Befugnisse der Polizei: - sie stellen den Tatbestand fest und halten ihn in einem Bericht fest - sie informieren die Staatsanswaltschaft via Fax - die Staatsanwaltschaft ist alleine befugt die Verweisung anzuordnen - der Täter wird verwiesen
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Besonderheiten -Täter und Opfer erhalten eine Kopie des Verweisungsprotokoll und ein Informationsblatt über die Massnahme (13 Sprachen)
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Besonderheiten - die Polizei gibt die persönlichen Daten des Opfers an die Opferstelle weiter (service daide aux victimes de la violence domestique) => dazu braucht sie das Einverständnis des Opfers nicht ! - im Bericht an die Staatsanwaltschaft wird festgehalten ob minderjährige Kinder Zeugen der Gewalt waren - falls nötig werden die Kinder woanders untergebracht - procédures de référé spéciales - renforcement du rôle des associations de défense des droits des victimes
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Templates/Formulare - Interventionsbericht - Verweisungsprotokoll: Checkliste - Informationsblatt
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Templates/Formulare - Interventionsbericht - Verweisungsprotokoll: Checkliste - Informationsblatt
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