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Veröffentlicht von:Adalheidis Redick Geändert vor über 10 Jahren
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Umgang mit dem Betriebsrat – Gestaltungsfragen und strategisches Vorgehen
Hamburg – 4. Juni 2013
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I. Motivation für die Arbeit im Betriebsrat
Funktion des Gremiums Betriebsrat Grundsätze und Praxis der Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat Mitbestimmungsumfang und tatsächliche Handhabung Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat Häufige Arbeitgeberfehler in der Zusammenarbeit Die Zukunft der betrieblichen Mitbestimmung
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I. Motivation für die Arbeit im Betriebsrat
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Typen von Betriebsräten
Normalo Gewerkschafter Dauer-BR Abenteurer Mitläufer U-Boote Co-Manager
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Der Wunsch nach Sonderkündigungsschutz:
Kündigung nur mit Zustimmung des Betriebsrats Kündigung nur außerordentlich fristlos möglich 1 Jahr nach Amtsende nur fristlose Kündigung Schutz schon für Wahlbewerber Entfristungsanspruch für Betriebsräte? Praxis: hohe Hürden für Kündigung
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Ausblick auf die Betriebsratswahl 2014:
weitere Verjüngung der Gremien erwartet hedonistische Haltung vermutet wieder mehr gewerkschaftliche Orientierung? aber auch: - Gremienstabilität durch Desinteresse - weniger Furcht in wirtschaftlich stabilen Zeiten - weiter abnehmende Wahlbeteiligung
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II. Funktion des Gremiums Betriebsrat
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Grundlegende Rechte und Pflichten:
Freistellungsanspruch Entgeltfortzahlung grundsätzlicher Vorrang der Betriebsratsarbeit An- und Abmeldepflicht keine Auskunftspflicht über inhaltliche Tätigkeit
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Grundlegende Rechte und Pflichten:
freies Mandat aber: Mehrheitsgremium materielle Handlungspflicht bei rechtswidrigem Arbeitgeberverhalten gegen Arbeitnehmer
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Hauptanliegen der meisten Betriebsräte:
umfassender Beschäftigungsschutz Sicherung der finanziellen Konditionen Weitergabe des wirtschaftlichen Erfolgs Wertschätzung „erhöhter Schlagzahl“ Kenntnis möglichst aller Unternehmensprozesse Einbeziehung in alle Unternehmensprozesse
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Gremientypen Konflikt-BR Schlaf-BR Puffer-BR Normal-BR Arbeitgeber-BR Blitzableiter-BR Kampf-BR
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III. Grundsätze und Praxis der Zusammenarbeit
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Grundsatz der vertrauensvollen Zusammenarbeit
Programmsatz wenig konkrete Ansatzpunkte rechtlich ohne große Bedeutung
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Praxis der Zusammenarbeit
Harmonie Konfrontation
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Modelltypen der Zusammenarbeit
Integration Kurzhalten Ignoranz Ausgleich
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Integration BR fühlt sich wie Abteilung des Arbeitgebers an vertritt Standpunkte grundsätzlich gemeinsam mit AG erhält überobligatorisch Informationen noch im Ideenfindungsstadium verfügt über ein faktisches Veto-Recht in allen Angelegenheiten
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Kurzhalten BR erhält Informationen nur auf mehrfache Anfrage wird als eigener Rechtsträger wenig geschätzt, nur geduldet muss sich umfassenden Diskussionen stellen, sobald Kosten anfallen erhält nur selten mehr als im Gesetz steht
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Ignoranz BR wird als eigener Rechtsträger nicht wahrgenommen erhält keine Informationen nimmt an Mitbestimmung nicht teil muss alles gerichtlich durchsetzen
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Ausgleich BR wird als Gremium der verfassten Arbeitnehmerschaft ernst genommen erhält Informationen zeitnah und wird gelegentlich auch bei Planungen berücksichtigt übt seine Mitbestimmungsrechte maßvoll aus Erhält gelegentlich mehr Mitbestimmung als gesetzlich vorgesehen vertritt schwierige Entscheidungen gemeinsam mit AG
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IV. Mitbestimmung und tatsächliche Handhabung
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Inhaltliche Arten der Mitbestimmung
„echte“ Mitbestimmung Anhörung / Veto Beratung Information
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Risiken einer erweiterten Mitbestimmung:
kleiner Finger – ganze Hand gefühltes Gewohnheitsrecht mangelnde Akzeptanz der Geschäftsführung aber: u.U. positives Kombinationsgeschäft
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Risiken einer verkürzten Mitbestimmung:
erhebliches Konfliktpotenzial negative Stimmung in der Belegschaft arbeitsgerichtliche Auseinandersetzungen im Extremfall strafrechtliche Konsequenzen häufig negatives Kombinationsgeschäft aber: bei Gelingen u.U. mehr Ruhe in der Zukunft
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Aktuelle Trends in der gerichtlichen Auseinandersetzung:
„alles mit Leiharbeit“ Streit im Stellenbesetzungsverfahren (§ 93 BetrVG) Regelungen zur Arbeitszeit viel Streit um bestehende Betriebsvereinbarungen ausgedehnte Einigungsstellenverfahren hohes Einigungspotenzial (vor Gericht)
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Der Betriebsrat und dessen Anwalt:
Dienstleister – Kooperation – Steuerung Kostenstreitigkeiten freies Wahlrecht des Betriebsrats
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V. Auseinandersetzungen mit dem Betriebsrat
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Auseinandersetzungen in der Sache:
Frage des „Wohin steuern wir?“ punktuelle Konflikte betrieblicher Normalfall meist gesichtswahrend und insgesamt konstruktiv zu bestehen
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Auseinandersetzungen um Mitglieder des Betriebsrats:
oft Fixierung auf einzelne BR-Mitglieder reist häufig ganzes Gremium mit oft aufgrund von mangelndem Kommunikationsverhalten gelegentlich wegen geforderten Sonderrechten schwieriger zu handhaben als Sachprobleme
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Auseinandersetzungen um Kosten:
Entgeltkosten § 37 Abs. 2, 3 BetrVG Sachkosten § 40 BetrVG Sachverständigenkosten § 80 Abs. 3 BetrVG Schulungskosten § 37 Abs. 6 BetrVG Kostendarstellung gegenüber Belegschaft
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Hauptproblemfelder: „Kein Mensch auf Arbeitgeberseite nimmt uns überhaupt ernst.“
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„Wir bekommen Informationen immer erst dann, wenn die Sache schon längst gelaufen ist.“
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„Die Sache läuft doch hier wieder nach dem Motto: Friss oder stirb.“
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„Wo bekommen wir denn überhaupt mal was, für dass was wir ständig geben sollen?“
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Lösungsansätze: „Kein Mensch auf Arbeitgeberseite nimmt uns überhaupt ernst.“ ein konkreter Ansprechpartner mit Kompetenzen regelmäßig gut erreichbar kreativ und kompetent im Hinblick auf betriebliche Mitbestimmungsrechte
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„Wir bekommen Informationen immer erst dann, wenn die Sache schon längst gelaufen ist.“
rechtzeitige Informationen ab Mitte Planungsphase umfassende Information mit Unterlagen/Dateien zeitnahe Beratung mit Kompetenzträger
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„Die Sache läuft doch hier wieder nach dem Motto: Friss oder stirb.“
ultimativer Druck nur in Notsituationen oder bei Erpressung durch BR zumindest Eindruck von Einflussnahme wahren keine Bloßstellung vor der Belegschaft
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„Wo bekommen wir denn überhaupt mal was, für dass was wir ständig geben sollen?“
maßvoller Umgang mit Kombinationsgeschäften Maß an persönlicher Wertschätzung für das Ehrenamt aber: keine Bevorzugung oder „Schmieren“ des BR
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VI. Häufige Arbeitgeberfehler in der Zusammenarbeit
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1. Kein Streit in der Öffentlichkeit
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Keine Drohung mit Anwälten und Gerichten
2.
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3. Mut zur Veränderung
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Zurückhaltung bei Gewerkschaften
4.
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5. Unnötigen Druck vermeiden
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6. Beratung einholen
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Was - auch - nichts nützt:
Bekämpfung des Gremiums oder einzelner Mitglieder alternative Streitbeilegung
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Facetten von Einbindungsmodellen:
Co-Management-Placebos erweiterte Freistellungsregeln Nebengremien finanzielle Vergünstigungen?
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VII. Die Zukunft der Mitbestimmung
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viele Diskussionen keine Änderungen
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Aktuelle Tendenzen: Verankerung von Mitbestimmung in Tarifverträgen Aufwertung von Mitbestimmung durch das BAG
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