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Recht und Justiz in der DDR

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Präsentation zum Thema: "Recht und Justiz in der DDR"—  Präsentation transkript:

1 Recht und Justiz in der DDR

2 Demokratie Volksherrschaft
Kontrolle der Regierung durch unabhängige Organe Gewaltenteilung (Legislative, Exekutive, Judikative) Garant für Sicherheit durch gegenseitige Kontrolle (Gewaltenbalance) Schutz der Bürger vor willkürlichen Staatseingriffen Bei nicht vorhanden sein, Gefahr der Korrumpierung des Staates

3 Justiz im DDR - Staat Vertreter der Marxistischen Rechtsvorstellung
Herrschaftsmittel der dominierenden Klasse „Das sozialistische Recht der DDR dient deshalb der Herrschaft der Arbeiterklasse, bzw. der marxistisch-leninistischen Partei und ist so ein Mittel der bewussten Gesellschaftsgestaltung des Sozialismus“ Recht als Herrschaftsinstrument Recht ist das Mittel zum Machtausbau, -erhalt und zur Vorteilsgewinnung Richter und Gerichte wichtige Teile der Staatsgewalt der SED Keine Eigenständigkeit des Rechts Rechtspflege (Ausdruck für Justiz, Gerichtsbarkeit, Rechtssprechung) dient dazu das soz. Gesetz den Moralvorstellungen der Partei anzupassen Erziehung des Einzelnen nicht [...] Schutz vor dem Staat

4 „Das sozialistische Recht dient der ideologischen Führung des Volkes durch die marxistisch – leninistische Partei der Arbeiterklasse. Die Gesellschaftstragende Funktion des Rechts ist auf die sozialistische Erziehung der Menschen zu sozialistischen Persönlichkeiten gerichtet... Das sozialistische Recht... ist insofern organisierendes Instrument zur Heranbildung der sozialistischen Moral in allen Klassen und Schichten.“ DDR Veröffentlichung zum sozialistischen Recht

5 Entstehung der DDR- Gerichte
Befehl 49 der Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) am Sep  Grundlage des Justizsystems der DDR Wiederaufbau und Reorganisation der Gerichte (Vorbild ) Sämtliche früheren Mitglieder der NSDAP sind aus Gerichten und der Staatsanwaltschaft zu entfernen ebenso Personen die an der Strafpolitik während des Hitler – Regimes unmittelbar teilgenommen haben Verbannung der Justizangestellten dient als Deckmantel um Entlassungen der „bürgerlichen“ Richter und Staatsanwälte zu vertuschen Einsetzung linientreuer Kommunisten Umschulung von Funktionären zu Volksrichtern und Volksstaatsanwälten Beginn der Politisierung der Rechtssprechung Radikalisierung der pol. Justiz

6 Organe der Rechtssprechung
SED STASI Gerichte

7 Aufbau der Gerichte in der DDR
Art. 86 – 104 in der DDR - Verfassung

8 Oberster Gerichtshof Lt. Verfassung: Sicherung der einheitlichen und richtigen Gesetzesanwendung durch alle Gerichte Einhaltung der Gesetze durch alle Gerichte Keine Rechtsbeugung Hauptgerichtsbarkeit der DDR

9 Gesellschaftliche Gerichte
Laiengericht  Vorsitz nicht studierte „Richter“ Entschieden 1/3 aller Strafsachen Konfliktkommissionen in Betrieben/ Schiedskommissionen in Wohnbezirken Aburteilungen von kleinen Vergehen, Verfehlungen, Ordnungswidrigkeiten selten über zivilrechtliche Streitigkeiten „Verurteilung“ zählt nicht als Vorstrafe „moralische Erziehung des Bürgers im Sinne des Kollektivs“ Bestrafung problematisch, da keine festgelegten Richtlinien vorlagen (z.B. arbeitsscheues Verhalten). Verurteilung, Interpretationssache des Richters Durch Laien, Justizapparat in die Gesellschaft integriert Entlastung des Justizapparats

10 Richter, Schöffen und Staatsanwälte
Richter und Schöffen Gewählt/Abgesetzt durch Volksvertretung Keine Immunität WIEDERSPRUCH Lt. Verfassung dazu verpflichtet linientreu ABER auch unabhängig zu sein Unabhängigkeit der Richter auf Parteilinie begrenzt  Abhängigkeit SED „der Richter in der DDR muss ein verlässlicher politischer Funktionär sein“ Staatsanwaltschaft Wacht über strikte Einhaltung der soz. Gerechtigkeit zur Sicherung der Gesellschafts- und Staatsordnung und des Rechts (Art. 97 DDR-Verfassung) WIEDERSPRUCH: da „Erfordernisse des Einzelnen der soz. Gesellschaft untergeordnet“ Muss sich den Anweisungen der Volkskammer beugen und ihr gegenüber verantworten

11 Ministerium für Staatssicherheit (MfS, Stasi)
Schutz der Staats-und Gesellschaftsordnung der DDR inoffiziell: Vorlage von Urteilen, stellt Publikum bei öffentlichen Verhandlungen Zentrales Organ des Ministerrates zur Organisation der Abwehr und Bekämpfung konterrevolutionärer Anschläge auf die soz. Staats- und Gesellschaftsordnung. Umfassende Kontrolle aller Lebensbereiche in der DDR Beauftragte des MfS in Gefängnissen, Kontrolle von Umerziehungsmaßnahmen Effektiviät durch „sozialistische Kundschafter an der unsichtbaren Front“ Spione Exekutive NICHT Judikative zugehörig Stasi Mitarbeiter in Richterzimmern um Urteile zu überprüfen Vernehmungspraktiken NICHT mit den rechtsstaatlichen Grundsätzen der Verfassung vereinbar (Verpflegungsentzug, Dunkel-, Kältezelle, Misshandlung) „Wir sind nicht davor gefeit, dass wir mal einen Schuft unter uns haben. wenn ich das schon jetzt wüsste, würde er ab morgen nicht mehr leben. Kurzenprozess... Das ganze Geschwafel von wegen nicht hinrichten und nicht Todesurteil – alles Käse, Genossen. Hinrichten, wenn notwendig auch ohne Gerichtsurteil.“ Erich Mielke

12 Die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (SED)
Ungeschriebenes Gesetz: Jurastudenten hatten Mitglieder der SED zu sein Begriff der Unabhängigen Justiz wurde von der SED öffentlich verlacht „Der durch keine Gewaltenteilung behinderte reale Souverän des politischen Systems der DDR, war das Politbüro der SED und der Erste Sekretär, bzw. Generalsekretär des Zentralkomitees [durchgehend ein SED Mitglied]. Sie beanspruchten hinter der Fassade des Verfassungsstaates nicht nur die Herrschaft über die Gesetzgebung und die personelle Zusammensetzung des Staatsapparates, sondern bei politischem Bedarf gleichermaßen die Herrschaft über die Festnahmen und Anklageerhebungen. Anders gesagt, es gab keine justitiellen Verfahren und Abläufe, die für die Parteiführung prinzipiell ‚eingriffsfest’ war.“ Falco Werkentin

13 Waldheimer Nazi - Prozesse
Rechtssprechung Waldheimer Nazi - Prozesse 1950, Missbrauch der Entnazifizierung deutlich sichtbar Gefangene der Justiz unterstellt, ohne Urteil freigelassen, zur Untersuchung ihrer verbrecherischen Tätigkeit und Aburteilung durch das Gericht der DDR weiter in Haft, 160 waren 1945 nicht einmal 18 Richter von der SED Regierung ernannt OBWOHL lt. Art. 133 nicht mehr zulässig Vorabend von Verhandlungen legt SED Beauftragter Strafe fest, Recht auf öffentliche Verhandlung wurde auf Wunsch von der SED ausgesetzt 32 zum Tode verurteilt, letzte Entscheidung fällte Generalsekretär (W. Ulbricht) Lt. Verfassung keine Berechtigung für diese Entscheidung Seit 1993/94 Beweise für Regieanweisungen bei Waldheim Prozessen Generalprobe für die SED Justiz

14 Punkte der Generalprobe:
das für den Einzelfall gebildete Ausnahmegericht, die Auswahl und Ernennung der Richter durch zentrale Parteigremien, Kontrolle über das Verfahren, von der Anklageerhebung bis zum Urteil, dem Urteilsdiktat und dem Urteilsvollzug, durch zentrale Parteigremien, Verfahren unter Ausschluss der Öffentlichkeit, das Operieren mit rechtlichen und tatsächlich völlig unhaltbaren Deliktfabrikaten die Absetzung, Verhaftung und gegebenen falls Verurteilung von Justizfunktionären, einschließlich der formell in ihrer Position besonders privilegierten Richter, der Rückgriff auf die „Parteijustiz“ in Gestalt der SED Parteikontrollkommission, um der SED zugehörige Richter gefügig zu machen und auf die aktuelle Parteilinie zu bringen, der Ausschluss jedweder Form unabhängiger Verteidigung, wie es für das Strafverfahren im demokratischen Verfassungsstaat charakteristisch ist.

15 Politische Strafjustiz
Fluchtversuche oder Fluchthilfe  50% der politschen Urteile Restliche 50 % „staatsfeindliche Hetze“ „Spionage“, „konterrevolutionäre Verbrechen“ und „verfassungsfeindlicher Zusammenschluss“ DDR-Richter Udo Gemballa verurteilt zu 2 Jahren wegen staatsfeindlicher Hetze und Rechtsbeugung  Exempel

16 DDR - Richter Problematik
Ehemalige DDR Bürger noch nicht rehabilitiert, DDR Richter noch nicht abgeurteilt Schwierige Beurteilung DDR Justizangestellter da Schwammige Beschreibung der Gesetze Bei Bedarf neu eingebrachte Regelungen der SED Gesetzes Wiederspruch (GewissensentscheidungParteilinie) „Was hätten sie denn gemacht?“ Angst Macht des Systems über Familie und Leben

17 Die DDR ein Unrechtsstaat?
Systematische Verweigerung von Rechten Größte Teil der Urteile in einem Gesetzestreuen Rahmen


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