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RNG - Wangen, Ei Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05.

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Präsentation zum Thema: "RNG - Wangen, Ei Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05."—  Präsentation transkript:

1 RNG - Wangen, Ei Änderungen in der Versetzungs- und Notenbildungsverordnung ab dem Schuljahr 2004/05

2 RNG - Wangen, Ei Probeweise Aufnahme in die nächsthöhere Klasse (für etwa vier Wochen) mit Nachprüfung § 1(3) ist davon nicht betroffen Einfache Mehrheit in der Klassenkonferenz genügt Voraussetzung:Wiederholbarkeit der Klasse Eine Nichtaufnahme (bei Nichtversetzung) in die nächste Klasse ist pädagogisch zu begründen Einvernehmen mit dem SL Nichtversetzung eines Schülers

3 RNG - Wangen, Ei Zielvereinbarung: vor den Ferien durch Fach- /Klassenlehrer, Schüler, Eltern Schriftliche und mündliche Prüfung am Ende der Probezeit in den für die Versetzung maßgebenden Fächern unter Note 4. Prüfungsgegenstand: Unterrichtsinhalte des vergangenen Schuljahres und der Probezeit. Verfahren

4 RNG - Wangen, Ei Nichtversetzung: Schnittstelle G9/G8 Schüler, die in G9 nicht versetzt werden, wechseln nach Entscheidung der Klassenkonferenz in die entsprechende oder in die nächstniedrigere Klasse des G8. Entsprechende Klasse: Wenn nach dem Lern- und Arbeitsverhalten sowie nach Art und Ausprägung ihrer Leistungen erwartet werden kann, dass sie den Anforderungen entsprechen werden.

5 RNG - Wangen, Ei Notenbildungsverordnung (G9 und G8) Zahl der Klassenarbeiten in den Kernfächern mindestens 4 Klassenarbeit nicht nur an unmittelbar vorangegangene UE gebunden (Detailfragen!) Schriftliche Wiederholungsarbeiten geben Aufschluss über den Unterrichtserfolg der unmittelbar vorangegangenen Unterrichtsstunden Vergleichsarbeiten (G8) kommen zur Zahl der in den Kernfächern vorgeschriebenen Mindestzahl hinzu (2 Kernfächer, 1 Nicht-Kernfach; ev. Auswahlmöglichkeit durch GLK)

6 RNG - Wangen, Ei GFS Bisher: Ersatz einer KA in einem Kernfach nach Entscheidung des Fachlehrers. Neu: Ab Kl.7 ist ein Schüler pro Schuljahr zu einer GFS in einem Kernfach seiner Wahl verpflichtet (auch dann, wenn der jeweilige Fachlehrer sich nicht für eine GFS entschieden hat). Wird wohl auf Nebenfächer ausgeweitet.


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