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05.04.20141 Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG SIG Wir unterstützen Interpretinnen und Interpreten Präsident: Karl Knobloch Geschäftsleitung:

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1 05.04.20141 Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG SIG Wir unterstützen Interpretinnen und Interpreten Präsident: Karl Knobloch Geschäftsleitung: Cla F. Nett Kasernenstrasse 15, 8004 Zürich 043 322 10 60 Präsident: Karl Knobloch Geschäftsleitung: Cla F. Nett Kasernenstrasse 15, 8004 Zürich 043 322 10 60

2 05.04.20142 Gründung der SIG Die SIG wurde 1953 vom Schweizerischen Musikerverband (SMV/USDAM), dem Schweizerischen Bühnenkünstlerverband (SBKV), den im VPOD organisierten Orchestermusikern und dem Schweizerischen Berufsdirigentenverband gegründet, um den durch die immer perfekteren Möglichkeiten zur technischen Fixierung und Vervielfältigung von künstlerischen Darbietungen entstehenden Gefahren entgegenzutreten. Dabei wurde immer neben den finanziellen Aspekten auch auf ethische Gesichtspunkte geachtet.

3 05.04.20143 Ausgangslage Es gibt sehr viele musikalische und musikverwandte Tätigkeiten: Komposition Songwriting/Text Verlag Arrangements Interpretation Musical Producers Tonträgerherstellung/Label/Vertrieb Mixing/Editing/ Mastering/Sampling

4 05.04.20144 Juristerei und Wirklichkeit I Aus der Sicht des Gesetzgebers wird davon ausgegangen, dass für jede Funktion eine weitere juristische oder natürliche Person hinzutritt Im Extremfall können aber heute alle diese Tätigkeiten in einer einzigen Person oder Personengruppe vereinigt sein Gewisse Funktionen sind im Gesetz gar nicht vorgesehen: Mixing/Editing/Sampling Musical Producers

5 05.04.20145 Juristerei und Wirklichkeit II Andere Funktionen, wie das Dirigat haben erheblich an Bedeutung eingebüsst und existieren nur noch in einzelnen Sparten Im Jahre 1993 wurde das Urheberrechtsgesetz totalrevidiert und bereits per 1.7.2008 noch einmal revidiert Seit 1993 sind neben den traditionellen Urheberrechten die Rechte der Interpretinnen, Tonträgerhersteller und Sendeunternehmen geregelt (Leistungsschutz-rechte)

6 05.04.20146 Die Verwertungsgesellschaften im Musikbereich SUISA Swissperform KomponistInnen TextautorInnen BearbeiterInnen VerlegerInnen InterpretInnen Tonträgerproduzenten Sendeunternehmen

7 05.04.20147 Am Beispiel eines Rolling Stones Albums I Urheber/Verleger Die SUISA verwaltet alle Aufführungen an den Rechten der Songs: - Tonträgerverkäufe - Konzerte - Fernsehen - Radio Faustregel 10% Beteiligt sind Jagger Richards Ev. Drittkomponisten bei Covers Die beteiligten Verlage

8 05.04.20148 Am Beispiel eines Rolling Stones Albums II Management Das Management handelt die Verträge aus mit: - Tonträgerfirmen - Konzertveranstaltern (via Booking Agentur) - Filmcompanys - Merchandising Einkommen nach Marktwert Beteiligt sind direkt alle 5 Stones Indirekt auch Studio- und Sessionmusiker (bei Konzerten und Tonträgern)

9 05.04.20149 Am Beispiel eines Rolling Stones Albums III Interpreten/Produzenten Die Swissperform verwaltet die Weiterverwertung einer Interpretation auf einem Handelstonträger: - Sendung oder Weitersendung - Aufführung - öffentlicher Empfang Faustregel max. 30 % der SUISA Einnahmen Beteiligt sind alle 5 Stones als Instrumentalisten Die SessionmusikerInnen Der Tonträgerhersteller ist angemessen zu beteiligen (heute hälftige Teilung)

10 05.04.201410 Struktur der Swissperform Interpretinnen 2/5 Produzenten 2/5 - IFPI - Audiovisions- produzenten Sendeanstalten 1/5 - SRG - Lokalradios

11 05.04.201411 Funktionen der SIG Die Schweizerische Interpretengesellschaft (SIG) vertritt die InterpretInnen im Gesetzgebungsverfahren Die SIG vertritt die InterpretInnen in der Swissperform Die SIG lässt sich die Exklusivrechte gemäss Art. 33 URG abtreten und verwaltet diese Die SIG erkämpft die Anerkennung von weiteren Interpretenrechten gerichtlich

12 05.04.201412 Weitere Funktionen der SIG Die SIG verteilt im Auftrag der Swissperform die Einnahmen aus der Weiterverwertung von live-Aufnahmen (Nicht-Handels-Tonträger) Die SIG berät kostenlos InterpretInnen in Vertragsfragen soweit sie nicht durch Verbandsrechtsschutz abgedeckt sind. Die SIG fördert Live-Darbietungen über die Schweizerische Interpretenstiftung

13 05.04.201413 Was bringt mir die SIG? I Geld fliesst bei der Verteilung im Auftrag Swissperform direkt ins Portemonnaie des Einzelmitgliedes Die Mitgliedschaft kostet nichts Die SIG kann, wenn sie möglichst alle InterpretInnen vertritt, mit dem Ausland Verträge schliessen oder Lobbyieren. Dazu braucht sie Abtretungs-erklärungen. Die Weichen werden international gestellt Nur gemeinsam ist man stark und wird nicht gegeneinander ausgespielt

14 05.04.201414 Was bringt mir die SIG? II Die SIG verteilt im Auftrag von Swissperform die Leistungsschutzrechte für Live-Auftritte bei Radio/TV; sowie Werbung, Jingles und Eigenproduktionen (sogenannte nichtkommerzielle Tonträger) Wo es mit vertretbarem Aufwand möglich ist, die Einnahmen aus den Exklusivrechten individuell zu verteilen wird dies gemacht Die Überspielrechte zu Sendezwecken werden seit 2008 durch SWP verteilt, sind aber der SIG abgetreten Die SIG verwertet die abgetretenen Rechte nicht gegen den Willen der Künstlerinnen.

15 05.04.201415 Und was dem Verband? Der Verband hat seit Jahren Geld aus der Auflösung der Reserven für die nichtkommerziellen Tonträger erhalten. Ebenso aus den Überspielrechten zu Sendezwecken Dadurch sinkt der Druck auf die Mitglieder- beiträge und der Verband wird gestärkt


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