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Basel II Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)

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Präsentation zum Thema: "Basel II Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)"—  Präsentation transkript:

1 Basel II Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk)
"Creditor Relations" = Beziehungs- und Informationsmanagement eines Unternehmens zu seinen Kreditgeber

2 Dreiecksverhältnis Mandant braucht Kredit
Kreditinstitut braucht Unterlagen Mandant beauftragt Steuerberater Steuerberater Anforderungen an Bonitätsunterlagen Erstellung der Bonitätsunterlagen Unterlagen zur Bonitätsbeurteilung Mandant/ Kreditnehmer Kreditgeber

3 Basel II Internationale Konvergenz der Eigenkapitalbemessung und
Eigenkapitalanforderung des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht wurde durch Verabschiedung der "Capital Requirements Directive" zur europäischen Richtlinie. = bis in nationales Recht

4 Kreditinstitute haben einzurichten:
- Leistungsprozesse - Steuerungsprozesse - Kontrollprozesse die sicherstellen, dass eine ausreichende Risikotragfähigkeit zur Abdeckung aller wesentlichen Risiken vorhanden ist. Kreditinstitut hat bedeutsame Aspekte für das Ausfallrisiko eines Kreditengagements herauszuarbeiten und zu beurteilen. (z.B. externe Ratings, Rohstoffpreisentwicklung, Branchen- und Länderrisiken)

5 Wegfall von § 18 KWG - Kreditinstitut hat ein Verfahren einzurichten, das bezüglich der erforderlichen Kreditunterlagen deren zeitnahme Einreichung überwacht und eine zeitnahme Auswertung sicherstellt. - Einrichtung eines Risikoklassifizierungsverfahrens anhand von Kennzahlen des Kreditnehmers -Verfahren zur Früherkennung von Risiken


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