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ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann

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Präsentation zum Thema: "ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann"—  Präsentation transkript:

1 ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann http://www.franzhoermann.com/
Kritik des IDW Standards ES 1 n.F. (Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen) ao.Univ.Prof. Dr. Franz Hörmann

2 Gliederung 1. Vorbemerkungen 2. Begriffliche Grundlagen
3. Inhalt und Relevanz von Börsenkursen 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten 5. Prognose der künftigen finanziellen Überschüsse 6. Kapitalisierung der künftigen finanziellen Überschüsse 7. Bewertungsverfahren 8. Besonderheiten bei der Unternehmensbewertung 9. Dokumentation und Berichterstattung Anhang: CAPM und Tax-CAPM

3 1. Vorbemerkungen Grundsätze, nach denen WP Unternehmen bewerten (vor dem Hintergrund von Theorie, Praxis und Rechtsprechung)

4 2. Begriffliche Grundlagen
Unternehmenswert als Barwert finanzieller Überschüsse Zinssatz = Rendite einer „adäquaten Alternativanlage“ (was genau soll das sein?) Dem Substanzwert kommt keine eigenständige Bedeutung zu.

5 2. Begriffliche Grundlagen
Ertragswertverfahren oder DCF-Verfahren ist anwendbar (offenbar Netto- und Bruttomethode gemeint) Funktion als „Neutraler Gutachter“: Ermittelt einen „objektivierten, von den individuellen Wertvorstellungen betroffener Parteien unabhängigen Wert (typisierter Zukunftserfolgswert), der sich bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept und mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der Marktchancen und –risiken, finanziellen Möglichkeiten des Unternehmens sowie sonstigen Einflussfaktoren ergibt.  alle kursiven Begriffe sind in diesem Kontext UNDEFINIERT!

6 2. Begriffliche Grundlagen
Funktion als „Berater“: Ermittelt einen subjektiven Entscheidungswert (Preisober- bzw. –untergrenze) Funktion als „Schiedsgutachter/Vermittler“: Ermittelt einen „Einigungswert“ unter Berücksichtigung der verschiedenen subjektiven Wertvorstellungen (wie genau soll das funktionieren ???)

7 2. Begriffliche Grundlagen
Tatsächlich gezahlte Preise ersetzen keine Unternehmensbewertung – dies gilt auch für Börsenkurse.

8 3. Relevanz von Börsenkursen
Börsenkurse kommen mitunter durch besondere Marktsituationen (geringer Anteil gehandelter Anteile) zustande – bei einigen Anlässen müssen Börsenkurse aufgrund der höchstrichterlichen Rechtsprechung beachtet werden.

9 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(18) Unternehmen sind zweckgerichtete Kombinationen von materiellen und immateriellen Werten, durch deren Zusammenwirken finanzielle Überschüsse erwirtschaftet werden sollen. Der Wert eines Unternehmens wird … durch das Zusammenwirken aller Werte bestimmt. (Menschen kommen da nicht vor? Werte erzeugen Werte, ganz von allein?)

10 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(19) Gesamtbewertung: Das Bewertungsobjekt muss nicht mit der rechtlichen Abgrenzung des Unternehmens identisch sein, relevant ist vielmehr das nach wirtschaftlichen Kriterien definierte Bewertungsobjekt (z.B. Konzern, Betriebsstätte, strategische Geschäftseinheit) (undefinierte Begriffe, willkürlich austauschbar??)

11 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(42) Der objektivierte Unternehmenswert stellt einen typisierten und intersubjektiv nachprüfbaren Zukunftserfolgswert aus der Perspektive eines inländischen, unbeschränkt steuerpflichtigen Anteilseigners bei Fortführung des Unternehmens in unverändertem Konzept dar. (Kursive Begriffe sind UNDEFINIERT und höchstwahrscheinlich logisch unmöglich – z.B. ein „objektivierter“ Entscheidungswert – welches Objekt entscheidet da??)

12 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(43) Die Bewertung eines Unternehmens basiert auf der am Bewertungsstichtag vorhandenen Ertragskraft. (Welche merkwürdige Kraft wirkt da – und warum nur am Stichtag und nicht über den gesamten Bewertungszeitraum?? Hier wird mystisch argumentiert – „Ertragskraft“ ist, wie so oft, UNDEFINIERT!)

13 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(43) Grundsätzlich beruht die vorhandene Ertragskraft auf den zum Bewertungsstichtag vorhandenen Erfolgsfaktoren (von diesen „Erfolgsfaktoren“ wurde empirisch bis jetzt KEIN EINZIGER nachgewiesen – ein undefinierter Begriff wird durch einen anderen undefinierten Begriff ersetzt! Und wieder: warum nur am Stichtag??)

14 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(43) Die bewertbare Ertragskraft beinhaltet nur solche Erfolgschancen, die sich zum Bewertungsstichtag aus bereits eingeleiteten Maßnahmen oder zumindest aus hinreichend konkretisierten Maßnahmen im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzepts ergeben. (Warum nur ErfolgsCHANCEN und keine ErfolgsRISKEN? Was genau sind Erfolgschancen? Wann sind Maßnahmen „bereits eingeleitet“ bzw. „hinreichend konkretisiert“ und ist das nicht ein Widerspruch zur „Fortführung im Rahmen des bisherigen Unternehmenskonzepts“???)

15 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(44) Unter Synergieeffekten versteht man die Veränderung der finanziellen Überschüsse, die durch den wirtschaftlichen Verbund zweier oder mehrerer Unternehmen entstehen und von der Summe der isoliert entstehenden Überschüsse abweichen. (Wie mißt man das alles? Wie können einmal die synergetischen, kombinierten Überschüsse und IM GLEICHEN ZEITRAUM die isoliert entstehenden Überschüsse gemessen werden?? In der Realität fallen Synergien entweder an, oder nicht. Separate Messung ist daher nicht möglich – über Pläne hingegen kann nicht „gemessen“ werden!)

16 4. Grundsätze zur Ermittlung von Unternehmenswerten
(48) In der zweiten Phase (ewige Rente): Ausschüttungsverhalten äquivalent zum „Ausschüttungsverhalten der Alternativanlage“ (??) und Wiederanlage zum Kapitalisierungszinssatz (mit Kapitalwert = 0!??) (Beide Annahmen sind völlig irreal und mit wirtschaftlicher Unternehmensführung unvereinbar, können aber die ökonomische Schädlichkeit der ewigen Rente dennoch nicht verhindern!)


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