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Schulform der Zukunft Informationen Fachgymnasien -Jahrgang 12-

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1 Schulform der Zukunft Informationen Fachgymnasien -Jahrgang 12-
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Schulform der Zukunft Informationen Fachgymnasien -Jahrgang 12- Berufsbildende Schulen Papenburg Gew. u. kfm. Fachrichtungen – Ab Abitur 2012- © A. Imholt Stand: Januar Inhalte sind z.T. stichwortartig / verkürzt dargestellt ohne Gewähr

2 Wahl der Prüfungsfächer
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Prüfungsfä Wahl der Prüfungsfächer Festlegung aller fünf Prüfungs-fächer und Auswahl der Fächer mit erhöhten Anforderungen Festlegung des zweiten und dritten Prüfungsfaches Auswahl des vierten und fünften Prüfungs-faches Bis zum Ende der Einführungsphase 11.Jahrgang 12.Jahrgang 13.Jahrgang Einführungsphase Qualifikationsphase Abitur-prüfung Versetzung

3 Anzahl der Schulhalbjahre
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase Lernbereiche Aufgaben- felder Fächer Anzahl der Schulhalbjahre FGW FGT FGG Profil- fächer B BRC 4 - Betriebs- und Volkswirtschaft Volkswirtschaft C Technik Gesundheit-Pflege Informationsverarbeitung B/C Praxis … 1) Kern- A Deutsch eine Fremdsprache 2) 3) Mathematik Ergänzungs- eine Naturwissenschaft 4) Geschichte 2 Religion / Werte und Normen Sport

4 Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase -Legende-
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Belegungsverpflichtung in der Qualifikationsphase -Legende- 1) Das Fach „Praxis“ kann einen Zusatz erhalten 2) Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen 3) Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache (Spanisch) teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache (Englisch) als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in 4 Schulhalbjahren belegen ) Der Unterricht ist in derselben Naturwissenschaft zu belegen.

5 Freiwilliges Zurücktreten
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Freiwilliges Zurücktreten (1) Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann nach dem ersten Schulhalbjahr der Qualifikationsphase in das zweite Schulhalbjahr der Einführungsphase zurücktreten. Der Wiedereintritt in die Qualifikationsphase bedarf keiner erneuten Versetzungsentscheidung. (2) In der Qualifikationsphase ist ein Zurücktreten zulässig, wenn die Abiturprüfung danach noch innerhalb der Höchstgrenze der Verweildauer nach Abs. 1 abgelegt werden kann. (3) Vor dem Zurücktreten erzielte Benotungen werden nicht angerechnet.

6 Belegungsverpflichtung
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Belegungsverpflichtung Profil-, Kern-, Ergän- zungs- fächer Auf- gaben- felder Fächer Anzahl der Schulhalbjahre Fach- gymna- sium Wirtschaft Fach- gymna- sium Technik Fach-gymnasium Gesundheit und Soziales Profil- fächer B C Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling 4 - Betriebs- und Volkswirtschaft Volkswirtschaft Gesundheit-Pflege Technik (schwerpunktbezogen) Informationsverarbeitung B/C Praxis (...)1) Kern- fächer A Deutsch eine Fremdsprache2)3) Mathematik Ergän- zungs- fächer eine Naturwissenschaft4) Geschichte 2 Religion5) Sport

7 BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN
1 Das Fach „Praxis” kann einen Zusatz erhalten. 2 Der Unterricht ist in derselben Fremdsprache zu belegen. 3 Wer in der Einführungsphase verpflichtet war, am Unterricht in einer weiteren Fremdsprache teilzunehmen, muss diese Fremdsprache in der Qualifikationsphase fortführen. Wer in diesem Fall die erste Fremdsprache als Prüfungsfach wählt, muss die erste Fremdsprache zusätzlich in vier Schulhalbjahren belegen. 4 Der Unterricht ist in derselben Naturwissenschaft (Physik, Chemie oder Biologie) zu belegen. 5 Wird Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und statt dessen von der Schülerin oder dem Schüler auch keines der Fächer „Werte und Normen” oder „Philosophie” gewählt, so ist in zwei aufeinander folgenden Schulhalbjahren zusätzlich ein anderes Fach, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem Aufgabenfeld B zu belegen. - Unterricht aus Schulhalbjahren, in denen themengleich unterrichtet worden ist, kann nur einmal auf die Belegungsverpflichtungen angerechnet werden. - Hat die Schülerin oder der Schüler Unterricht versäumt und kann die Leistung in einem Fach deshalb nicht bewertet werden oder wird eine Unterrichtsleistung mit „ungenügend” bewertet, so ist die Belegungsverpflichtung in diesem Fach nicht erfüllt.

8 Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Einbringungsverpflichtung für die Gesamtqualifikation Fächer Anzahl der Schulhalbjahresergebnisse Fach- gymna- sium Wirtschaft Fach- gymna- sium Technik Fachgymna- sium Gesundheit und Soziales Deutsch 4 Fremdsprache 1) 42) Mathematik Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling - Betriebs- und Volkswirtschaft Volkswirtschaft Gesundheit-Pflege Technik (schwerpunktbezogen) Informationsverarbeitung Geschichte 2 Religion oder Werte und Normen3) Naturwissenschaft 1) Praxis 24) Praxis oder weitere Fremdsprache oder Sport 25)

9 Forts. Einbringungsverpflichtung
1) Die Schulhalbjahresergebnisse müssen dieselbe Fremdsprache oder Naturwissenschaft betreffen. 2) 1Die Einbringungsverpflichtung für die Fremdsprache ist grundsätzlich durch vier Schulhalbjahresergebnisse der in der Einführungsphase neu begonnenen Fremdsprache zu erfüllen. 2Wenn eine fortgeführte Fremdsprache als Prüfungsfach gewählt wurde, müssen vier Schulhalbjahresergebnisse in der gewählten fortgeführten Fremdsprache und zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse in der neu begonnenen Fremdsprache eingebracht werden. 3In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für eines der Fächer Betriebs- und Volkswirtschaft oder Informationsverarbeitung oder Volkswirtschaft, sofern es nicht Prüfungsfach ist, auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3) Wurde Religionsunterricht der Religionsgemeinschaft, der die Schülerin oder der Schüler angehört, nicht angeboten und an dessen statt von der Schülerin oder dem Schüler das Fach Werte und Normen nicht gewählt, so sind zwei aufeinander folgende zusätzliche Schulhalbjahresergebnisse eines anderen Fachs, das nicht Prüfungsfach ist, aus dem gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld einzubringen. 4) Es sind die beiden Schulhalbjahresergebnisse des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase einzubringen. 5) Es sind zwei Schulhalbjahresergebnisse aus einem der drei Fächer einzubringen; dabei kann es sich auch um zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse aus einer Fremdsprache nach den Fußnoten 1 und 2 handeln.

10 Zahl der Kurse für Block I
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Einbringungsverpflichtung in Block I der Gesamtqualifikation Fachgymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt - Gesundheit-Pflege - - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. 4. PF 5. PF GP MA DE EN SN2 GE RE/WN BV IV BI Praxis3 zusätzl.4 Sum- me 4 2 36 SN 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für das Fach Informationsverarbeitung auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

11 Zahl der Kurse für Block I
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachgymnasium Gesundheit und Soziales mit dem Schwerpunkt - Gesundheit-Pflege - - Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. PF1 4. PF 5. PF GP MA DE EN SN2 GE RE/ WN BV IV BI Praxis3 zus. 4 Sum-me 4 2 36 SN 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

12 Zahl der Kurse für Block I
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachgymnasium Technik mit den Schwerpunkten -Informationstechnik- u. - Elektrotechnik- - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. PF1 4. PF 5. PF IT/ ET MA DE EN SN2 GE RE/ WN BV IV NW Praxis 3 zus. 4 Sum-me IT/ET 4 2 36 PH SN 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für das Fach Informationsverarbeitung auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

13 Zahl der Kurse für Block I
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachgymnasium Technik mit den Schwerpunkten -Informationstechnik- u. - Elektrotechnik- - Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. PF1 4. PF 5. PF IT/ ET MA DE EN SN 2 GE RE/ WN BV IV NW Praxis 3 zus. 4 Summe IT/ET 4 2 36 PH SN 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

14 Zahl der Kurse für Block I
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachgymnasium Wirtschaft - Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. PF1 4. PF 5. PF BRC MA DE EN SN 2 GE RE/ WN VW IV NW Praxis 3 zus. 4 Sum-me 4 2 36 SN VW5 IV5

15 Fachgymnasium Wirtschaft
- Einbringungsverpflichtung in Block I mit Verpflichtung zur 2. Fremdsprache - (Forts.) 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Ist Englisch Prüfungsfach, müssen zwei Schulhalbjahresergebnisse in Spanisch nach Wahl eingebracht werden In diesem Fall verringert sich die Einbringungsverpflichtung für das Fach Informationsverarbeitung auf zwei Schulhalbjahresergebnisse. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

16 Zahl der Kurse für Block I
Fachgymnasium Wirtschaft Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache – Prüfungsfachkombinationen an der BBS Papenburg Zahl der Kurse für Block I 1. PF 2. PF1 3. PF1 4. PF 5. PF BRC MA DE EN SN 2 GE RE/ WN VW IV NW Praxis 3 zusl. 4 Sum-me 4 2 36 VW5 IV5 SN

17 Fachgymnasium Wirtschaft
Einbringungsverpflichtung in Block I ohne Verpflichtung zur 2. Fremdsprache – (Forts.) 1 2. und 3. Prüfungsfach sind austauschbar. 2 Spanisch ist freiwillig. 3 Die Schulhalbjahresergebnisse aus Klasse 12. 4 Zwei weitere Schulhalbjahresergebnisse des Faches Praxis oder zwei Ergebnisse der Fächer Sport oder zweiter Fremdsprache.

18 BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN
Gesamtqualifikation (1) Die Punktsumme bestimmter Schulhalbjahresergebnisse in einzelnen Fächern zuzüglich der Punktsumme der Prüfungsleistungen ergibt die Punktzahl der Gesamtqualifikation. (2) Hat eine Schülerin oder ein Schüler ein Schuljahr der gymnasialen Oberstufe, des Fachgymnasiums, des Abendgymnasiums oder des Kollegs wiederholt, so darf kein Schulhalbjahresergebnis aus dem ersten Durchgang in die Gesamtqualifikation eingebracht werden. Unter den Schulhalbjahresergebnissen, die einzubringen sind, dürfen keine Unterrichtsergebnisse aus Schulhalbjahren sein, in denen themengleich unterrichtet worden ist, und kein Schulhalbjahresergebnis darf 00 Punkte betragen. (3) Aus der Qualifikationsphase sind 36 Schulhalbjahresergebnisse einzelner Fächer in die Gesamtqualifikation einzubringen. Darunter müssen sich die Ergebnisse in den fünf Prüfungsfächern sowie weiteren Fächern befinden, die für das Fachgymnasium aus der Anlage ( s. Einbringungsverpflichtung) ergeben.

19 Gesamtqualifikation (Forts.)
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Gesamtqualifikation (Forts.) Die 36 Schulhalbjahresergebnisse und die Prüfungsergebnisse sind wie folgt einzubringen: in Block I 28 Schulhalbjahresergebnisse, darunter die Schulhalbjahresergebnisse des dritten bis fünften Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr, in einfacher Wertung sowie die 8 Schulhalbjahresergebnisse des ersten und zweiten Prüfungsfachs aus dem ersten bis vierten Schulhalbjahr in zweifacher Wertung, In der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium müssen im Block I mindestens 200 Punkte erreicht werden (s. unten, Berechnung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation); dabei müssen unter den 28 Schulhalbjahresergebnissen in einfacher Wertung mindestens 24 und unter den 8 Schulhalbjahresergebnissen in zweifacher Wertung mindestens 5 Schulhalbjahresergebnisse mit mindestens je 5 Punkten in einfacher Wertung erreicht worden sein. in Block II die Prüfungsergebnisse in den fünf Prüfungsfächern in vierfacher Wertung. Im Block II müssen mindestens 100 Punkte erreicht werden; dabei müssen in drei Prüfungsfächern, darunter im ersten oder zweiten Prüfungsfach, jeweils mindestens 20 Punkte erreicht worden sein.

20 Punkte Durchschnittsnote 300 4,0 301 bis 318 3,9 319 bis 336 3,8 337 bis 354 3,7 355 bis 372 3,6 373 bis 390 3,5 391 bis 408 3,4 409 bis 426 3,3 427 bis 444 3,2 445 bis 462 3,1 463 bis 480 3,0 481 bis 498 2,9 499 bis 516 2,8 517 bis 534 2,7 535 bis 552 2,6 553 bis 570 2,5 571 bis 588 2,4 589 bis 606 2,3 607 bis 624 2,2 625 bis 642 2,1 643 bis 660 2,0 661 bis 678 1,9 679 bis 696 1,8 697 bis 714 1,7 715 bis 732 1,6 733 bis 750 1,5 751 bis 768 1,4 769 bis 786 1,3 787 bis 804 1,2 805 bis 822 1,1 823 bis 900 1,0 Umrechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation nach § 14 Abs. 2 Satz 1 in eine Durchschnittsnote der sechsstufigen Notenskala und Berechnung der Punktzahl der Gesamtqualifikation in der gymnasialen Oberstufe und im Fachgymnasium

21 Gesamtqualifikation (Forts.)
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Gesamtqualifikation (Forts.) Berechnung der Punktzahl für die Gesamtqualifikation: Block I E I = 40 P ÷ 44 E I = Ergebnis Block I P = Punktsumme durch Addition der 36 Schulhalbjahresergebnisse unter Berücksichtigung der zweifachen Gewichtung der 8 Ergebnisse des ersten und des zweiten Prüfungsfachs und der einfachen Gewichtung der übrigen 28 Schulhalbjahresergebnisse Block II E II = 4 x (PF 1 + PF 2 + PF 3 + PF 4 + PF 5) E II = Ergebnis Block II PF 1 bis PF 5 = Ergebnisse der Abiturprüfung in den fünf Prüfungsfächern Gesamtpunktzahl E = E I+E II E = Ergebnis Gesamtpunktzahl Treten bei der Berechnung der Ergebnisse nach der Berechnungsformel in Nummer 1 Bruchteile auf, so wird nach dem üblichen mathematischen Verfahren gerundet.

22 Fachhochschulreife Erwerb der Fachhochschulreife:
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachhochschulreife Erwerb der Fachhochschulreife: (§ 1 AVO-GOFAK, Auszug): Die Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase …des Fachgymnasiums, und zwar den schulischen Teil nach Maßgabe des § 17 und den berufsbezogenen Teil durch ein mindestens einjähriges berufsbezogenes Praktikum oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung.

23 Fachhochschulreife (schulischer Teil)
BERUFSBILDENDE SCHULEN PAPENBURG GEWERBLICHE und KAUFMÄNNISCHE FACHRICHTUNGEN Fachhochschulreife (schulischer Teil) Es müssen erreicht werden: Im ersten und zweiten schriftlichen Prüfungsfach müssen insgesamt mindestens 40 Punkte in zweifacher Wertung, darunter in dreien dieser Schulhalbjahresergebnisse jeweils mindestens 10 Punkte. In weiteren 11 Schulhalbjahresergebnisse, darunter in mindestens 6 Ergebnissen vier- oder dreistündiger Fächer, insgesamt mindestens 55 Punkte in einfacher Wertung und davon in 9 dieser Ergebnisse mindestens jeweils 05 Punkte Unter den Fächern aus 1. und 2. müssen jeweils 2 Schulhalbjahresergebnisse Deutsch, Fremdsprache, Naturwissenschaft, Mathematik und Geschichte (oder BRC, VW, BuV) sein. Aus der erreichten Punktsumme ergibt sich die Durchschnittsnote für die Fachhochschulreife.


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