Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt 27.10.2011 VHS Poppenhausen 22.11.2011 VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt 27.10.2011 VHS Poppenhausen 22.11.2011 VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt."—  Präsentation transkript:

1 Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt 27.10.2011 VHS Poppenhausen 22.11.2011 VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt und Mediator (DAA) (Gründau) www.uffeln.eu

2 Unsere Themen: Vorstand mit Rechten und Pflichten Haftung und Haftungsrisiko § 31 a BGB Betriebsprüfung und Steuerfahndung

3 LINKVERZEICHNIS: www.bundestag.de www.bundesrat.de www.bundesfinanzministerium.de www.hmdf.hessen.de www.stmf.bayern.de www.nonprofitmanagement.de www.vereinsrecht.de

4 www.wegweiser.buergergesellschaft.de www.npo-info.de www.marktplatz-verein.de www.sportundverein.de www.kuenstlersozialkasse.de www.vbg.de www.aufsichtspflicht.de www.deutsche-rentenversicherung.de

5 www.uffeln.eu www.kanzlei-uffeln.de www.vereinshotline.de www.gelotologie.eu

6 Vorstand mit Rechten und Pflichten ( §§ 662 ff. BGB)

7 PFLICHTEN Auskunft und Rechenschaft Herausgabe von Vereinseigentum nach Ende des Ehrenamtes

8 Verzinsung treuhänderisch anvertrauten Geldes Vorschußpflicht bei eigenen Aufwendungen

9 RECHTE Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 670 BGB) Anspruch auf Haftungsfreistellung (§ 31 a II BGB )

10 ÜBLICHE AUFWENDUNGEN: Fahrtkosten Porti Telefon Telefaxkosten Internetkosten Verpflegungsmehraufwendungen Seminargebühren

11 TIPP: Satzung darf Leistung eines Aufwendungsersatzes nicht verbieten Satzungen checken und ggf. bis 31.12.2010 ändern !!!

12 Pflichten im Steuerrecht

13 Aufzeichnungspflichten ( § 146 AO) Buchungen / Aufzeichnungen müssen vollständig richtig zeitgerecht geordnet sein.

14 Aufbewahrungspflichten ( § 147 AO) Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, GUV- Rechnungen, Briefe, Belege und alle bedeutsamen Unterlagen 10 Jahre Datei ( USB-Stick, CD) oder Papier

15 PLICHTENKANON im STEUERRECHT Buchführungspflichten Aufzeichnungspflichten Erklärungspflichten Auskunftspflichten Duldungspflichten Steuereinbehaltungspflichten (USt.) Steuerentrichtungspflichten

16 Haftung und Haftungsrisiko

17 Aus der Rechtsprechung des BGH: Das ehrenamtlich tätige Vorstandsmitglied muß... für die Kenntnisse einstehen, die die übernommene Geschäftsführungsaufgabe erfordert ( BGH NJW 1957,832; BGH WPM 1971,1548)

18 PROBLEM der PRAXIS: Wer sagt mir das ? Woher bekomme ich diese Kenntnisse ? Wo steht das ? TIPP: Stellenbeschreibung ausarbeiten !!!

19 Haftung aus Vertrag ( §§ 662 ff. BGB) bei Pflichtverletzungen und Schlechtleistungen ( § 280 BGB) Haftung aus Delikt ( §§ 823 ff. BGB ) bei Rechtsgutsverletzungen

20 Neuregelung der Haftung ehrenamtlich tätiger Vereinsvorstände (BR- Drs. 692/09, s.a.www.bundesrat.de)

21 NEU !!!! § 31 a BGB

22 Haftung von Vorstandsmitgliedern (1) Ein Vorstand, der unentgeltlich tätig ist oder für seine Tätigkeit eine Vergütung erhält, die 500 Euro nicht übersteigt, haftet dem Verein für einen in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden nur bei Vorliegen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Satz 1 gilt auch für die Haftung gegenüber Mitgliedern des Vereins. (2) Ist ein Vorstand nach Absatz 1 Satz 1 einem anderen zum Ersatz eines in Wahrnehmung seiner Vorstandspflichten verursachten Schaden verpflichet, so kann er von dem Verein die Befreiung von den Verbindlichkeiten verlangen. Satz 1 gilt nicht, wenn der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

23 NEU !!!! Keine Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit mehr !!!!

24 Die einfache Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet werden konnte bzw. nicht mit absichtlicher Unachtsamkeit beachtet wurde.

25 Neue Probleme mit § 31 a BGB Haftung der Helfer Haftung der bes. Vertreter Haftung der Übungsleiter Haftung der Hausmeister Haftung der NICHT- Vorstände

26 HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS I Nichtabfordern von Zuschüssen Handeln entgegen zwingenden Satzungsbestimmungen und Beschlüssen Keine verzinsliche Anlage des Vereinsvermögens Verspätete Begleichung von Steuerschulden Nichterhebung von Beiträgen, Gebühren, Umlagen

27 HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS II Überschreiten von Zahlungszielen bei Rechnungen Einstellung der Beitragszahlung an den Dachverband

28 HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS III Der Kassierer greift in die Kasse Ein Vereinsmitglied klaut Vereinseigentum Der Vereinsvorsitzende fälscht eine Unterschrift des Übungsleiters auf einem Zuschussantrag Zerstörung von Eigentum anderer in Form von Überkleben von Plakaten Nichterfüllung von Verkehrssicherungspflichten (ungesichertes Kabel während Konzert)

29 HAFTUNGSFÄLLE aus der PRAXIS IV Schwarzgeld an Sportler Kassierer genehmigt sich für seine Arbeit 10% der Beiträge Übungsleiter nimmt Freibetrag gem. § 3 Nr. 26 EStG doppelt in Anspruch Minijobber verschleiert weitere Einkünfte

30 HAFTUNGSFÄLLE aus der Praxis V Der sich auflösende Verein verteilt das Vereinsvermögen an die Mitglieder zu späte Anmeldung der Insolvenz (Problem des § 42 II BGB)

31 § 823 I BGB I. Tatbestandsmässigkeit des § 823 I BGB 1. Rechtsgutsverletzung 2. Ursächlichkeit der Handlung/Unterlassung für die Rechtsgutsverletzung II. Rechtswidrigkeit

32 HAFTUNG der VORSTANDSMITGLIEDER im MEHRGLIEDRIGEN VORSTAND Wenn nichts geregelt ist: Grundsatz der Gesamtverantwortung ALLE SIND IN EINEM BOOT

33 TIPP: GESCHÄFTS- und AUFGABENVERTEILUNGS- PLAN ERSTELLEN UND VERABSCHIEDEN

34 Kernaufgaben in die Satzung Detailaufgaben in einen ergänzenden Geschäftsverteilungsplan

35 ANERKENNUNG der AUFGABENZUWEISUNG nur: > bei klarer Regelung > Schriftform der Zuweisung > genaue, klare Aufgabenverteilung RECHTSFOLGE: Entfallen der Gesamtverantwortung

36 VORAUSSETZUNGEN für RESSORTZUWEISUNG: Klare Satzungsregelung Persönliche Qualifikation Fachliche Qualifikation Ordnungsgemässe Verwaltung Mitteilungspflicht an Mitglieder und Dritte Stichproben / Überwachung von Mitarbeitern

37 Bomben(Prüffelder) bei Vereinen Erster Überblick SPENDEN (Geldspende, Sachspende, Aufwandsspende) Spendenbestätigungspraxis Tatsächliche Spendenverwendung

38 400 – Kräfte und deren Abrechnung Übungsleiter gem. § 3 Nr. 26 EStG und deren Abrechnung Vorstandsmitglieder (Aufwendungen) und Ehrenamtspauschale gem. § Nr. 26 a EStG Helfer bei Vereinsfesten Zuwendungen an Mitglieder (Feste, Feieren)

39 Freigrenze im wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ( 35.000,00) SATZUNGEN Zeitnahe Mittelverwendung Umsatzsteuer Lohnsteuer

40 Gemeinnütziger Verein gem. § 52 AO und Förderverein gem. § 58 AO (Probleme des Missbrauchs steuerlicher GestaltungsmöglichkeitenI

41 Bomben (Prüffelder) bei Vereinen Detailbetrachtung

42 SPHÄRENZUORDNUNG Ideeller Bereich Vermögensverwaltung Zweckbetrieb Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

43 NOCH unschädlich – SCHON wGB Beispiele: Konzert mit nachfolgendem Tanz in den Mai Cafeteria in Schule/Sozialstation mit Angebot für ALLE Computer-/Internetworkhops bei Selbshilfegruppen anlässlich Gesundheitstag Konzertreise mit touristischen Aspekten Verköstigung von Teilnehmern/Mitglieder

44 PROBLEME VERMEIDEN DURCH : Klarstellung, dass Maßnahme satzungsgemässen Zwecken dient Dokumentation der Maßnahme (Prospekte, Ausschreibungen, Internet) Transparenz schaffen

45 BOMBE: ANGEMESSENHEIT VON AUSGABEN > Dokumentation der Ordnungsgemäßheit > Vorstandsbeschluss > schriftlicher Vertrag Belege, Belege, Belege (Was nicht belegt ist, stinkt)

46 BOMBE: ZEITNAHE MITTELVERWENDUNG > Horten von Geld vermeiden > Rücklagen auch tatsächlich bilden (MANTELBOGEN !!!) > keine Mittelverwendungsrechnung (NEBENRECHNUNG) > Rücklagennachweise fehlen ( ANGEBOTE, BELEGE)

47 BOMBE: WIRTSCHAFTLICHER GESCHÄFTSBETRIEB > keine klare Kostenstellenrechnung > keine klare Kontenbildung Konto : Sonstiges im Zweckbetrieb > keine Aufteilung der Einnahmen nach nachvollziehbaren Grundsätzen

48 BOMBE: UMSATZSTEUER AUFPASSEN VOR VERPROBUNG !!! > keine Zuordnung zu den Spähren > Minderumsätze (Beispiel: Waren-EK 10.000,00 Waren- VK 12.000,00 ) > wegrollende Würste und auslaufendes Bier > hoher Eigenverbrauch ( Warenabgabe an Mitglieder )

49 BOMBE: SPENDENRECHT > falsche Zuwendungsbestätigung > unmittelbare RÜCK-Spende einer Aufwandsentschädigung > keine Dokumentation der Spende (DOPPEL) verkappte Spende ( Nenngeld, aufgeteilt in Spende und Beitrag) > Spende für Gegenleistung (bspw. Anzeige)

50 BOMBE: ÜBUNGSLEITER/ 400,00-KRÄFTE > schriftlicher Vertrag fehlt (Finanzamt fordert verstärkt Verträge an ) > Überschreiten des Freibetrages gem. § 3 Nr. 26 EStG ( 2.100,00/Jahr) > Übungsleiter täuscht > weiterer Mini-Job

51 BOMBE: ZUWENDUNGEN AN MITGLIEDER > Überschreiten der zulässigen Höchstgrenzen (Sachzuwendungen 40,00/ Ereignis) > Fahrten: Verein übernimmt alle Kosten (Grenze des geldwerten Vorteils: Jahresmitgliedsbeitrag) > Gutscheine statt Sachen

52 BOMBE: SATZUNGEN > Satzung verbietet Aufwandsentschädigung > Gemeinnützigkeitsklausel veraltet > Anfallberechtigungsklausel unklar

53 BOMBE: SATZUNGEN > Satzung verbietet Aufwandsentschädigung > Gemeinnützigkeitsklausel veraltet > Anfallberechtigungsklausel unklar

54 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihr Malte Jörg Uffeln www.uffeln.eu ra-uffeln@t-online.de Tel. 06051/18979 0170/4241950


Herunterladen ppt "Haftungsfallen im Vereins- und Verbandsleben VHS Schweinfurt 27.10.2011 VHS Poppenhausen 22.11.2011 VHS Kolitzheim Malte Jörg Uffeln Mag.rer.publ. Rechtsanwalt."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen