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NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

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Präsentation zum Thema: "NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU"—  Präsentation transkript:

1 NÖ Feuerwehr-ausrüstungsverordnung und Förderungsrichtlinie NEU

2 Am 22. Juli 2011 sind in Kraft getreten.
die NÖ Feuerwehr-Ausrüstungs-verordnung, LGBL und die Richtlinie für die Förderung der Anschaffung von Feuerwehrfahr-zeugen, Geräten und Ausrüstungs-gegenständen in Kraft getreten.

3 Grundlagen Fachliches Konzept des NÖ Landes-feuerwehrverbandes über Auftrag von LR Dr. Pernkopf (Expertengruppe) Beschlussfassung im Landesfeuerwehrrat am 2. Juli 2011 Beschluss in der NÖ Landesregierung am 12. Juli 2011

4 Ziele NÖ FAV Risikoanalyse als Grundlage für Feststellung des Bedarfs
Einheitliches, nachvollziehbares und dynamisches Berechnungsmodell Keine Verfahren bzw. Bescheide (Ausnahme: überregionale Fahrzeuge) Einbeziehung der Ausrüstung Einheitliches Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept (Hilfeleistungsfahrzeug- HLF 1 – 3) Förderung der gemeinsamen Nutzung von Sonder-Fahrzeugen bzw. Gerätschaften (überregionales Fahrzeugkonzept)

5 Feststellung der FAV I Risikoklasse der Gemeinde bestimmt Feuerwehrausrüstung Feststellung als Aufgabe der Gemeinde (vgl. § 37 NÖ FG) FF- KommandantInnen und VertreterIn des NÖ LFV sind bei zuziehen Vorlage an NÖ LFV und LReg bis spätestens

6 Feststellung der FAV II
Vorlage an LReg = alte Feststellungsbescheide treten außer Kraft (spätestens aber mit ) Überprüfung und Anpassung bei wesentlichen Änderungen, sonst alle 5 Jahre Gleichzeitige Vorlage eines Fahrzeug- und Stationierungskonzepts (bei Gemeinden mit mehreren Feuerwehren) Umrechnungsregeln Feuerwehrausrüstung alt - neu

7 Erweiterung der FAV Sonderfahrzeuge die nicht in jeder Gemeinde vorhanden sein müssen Antragstellung durch NÖ LFV Fahrzeug- und Stationierungsplan Vorschlag durch Bezirksfeuerwehrkommandant Festlegung nur für einen oder mehrere Feuerwehrbezirke möglich betroffene Gemeinden des Feuerwehrbezirks sind Partei bescheidmäßige Festlegung durch LReg

8 Förderungsrichtlinie NEU
Förderung nur für Fahrzeuge und Geräte, die in der NÖ FAV vorgesehen sind (Ausnahme: Mannschaftstransportfahrzeug) Ausführung muss Baurichtlinien entsprechen Bestellung erst nach Zusage zulässig Auszahlung erfolgt erst nach Feststellung der Übereinstimmung mit Baurichtlinien Mindestnutzungsdauer von 20 auf 25 Jahre verlängert Förderungsschwerpunkte bei kleineren Wehren und Feuerwehrjugend

9 Informationen Homepage des NÖ LFV und des Landes NÖ
( oder NÖ Ausrüstungsverordnung, Förderungsrichtlinie Matrix zur Risikoanalyse gemäß der NÖ Feuerwehr-Ausrüstungsverordnung Erklärungen zur Matrix BHK - Betriebe in NÖ Baurichtlinien für Fahrzeuge Förderungsantrag Geräte 2011 Förderungsantrag Fahrzeuge 2011 FAQ

10 Grundsätze Berücksichtigung von mehr Kriterien für die Risikoermittlung einer Gemeinde Dynamisches System für die Risikoermittlung der Gemeinden Es sollen vorhandene Daten für die Bewertung zählen Modernes bedarfsorientiertes Fahrzeug- und Ausrüstungskonzept Trennung Ausrüstung auf gemeindebezogene Ausrüstung erweiterte Feuerwehrausrüstung

11 Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen
Teilrisiko R1 Anzahl und Bedeutung von Brandeinsätzen und Technischen Einsätzen Teilrisiko R2 Anzahl der Einwohner Anzahl der Gebäude Anzahl der Haushalte Fläche und Flächennutzung Teilrisiko R3 Anzahl, Größe und Art von Betrieben, Anzahl Betriebe nach dem Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)

12 Einstufungskriterien der Gemeinden in Risikoklassen
Teilrisiko R4 Besondere Gefahrenbereiche Abdeckung der Löschwasserversorgung im Bauland Teilrisiko R5 Anzahl der Tanklöschfahrzeuge in Entfernung von 10 km (Gemeindegrenze bis Standort Feuerwehr) Teilrisiko T1 Verkehrswege (Art und Länge) Besondere Gefahrenbereiche bei Verkehrswegen

13 Neue Regelungen Weniger Fahrzeugtypen (HLF1 bis HLF3, VRF, WLF, MTF, VF) Keine Alternativen wie bisher (z.B. HLF1 statt wie bisher: KLF oder LF oder KLF-W oder MTF + LA) Regulierungen bei den Baurichtlinien und deren Einhaltung (Gewichtsbeschränkungen, etc.) z.B. HLF 2 höchstzulässige Gesamtmasse 15 t Verlängerung der Nutzungsdauer auf 25 Jahre Mehr Klassen um eine differenziertere Ausstattung zu erreichen Herauslösen der Sonderfahrzeuge aus der gemeindebezogenen Feuerwehrausrüstung

14 Risiko – R1 - Einsätze Daten aus der Einsatzstatistik der Feuerwehren

15 Risiko – R1 - Einsätze Einsatzstatistik:
nur Einsätze im „eigenen Einsatzbereich“ (von der Gemeinde zugewiesener Bereich) Durchschnitt der letzten fünf Jahre Zahlen aufgerundet

16 Risiko – R1 - Einsätze Einsatzort: Eingesetzte Feuerwehren: FF 1 FF 2
Für FAV zählt der Einsatz nur bei FF 2

17 Risiko – R2 – Einwohner Daten vom Einwohnermeldeamt oder der Statistik des Landes NÖ

18 Risiko – R2 – Einwohner Einwohner: Statistik Austria bzw. Land NÖ oder Einwohnermeldeamt Gebäude: Statistik Austria bzw. Land NÖ Haushalte: Statistik Austria bzw. Land NÖ Flächennutzung: Gemeinde oder z.B. Statistisches Handbuch des Landes

19 Risiko R3 Betriebe und -größen
Daten Statistik Austria oder von Kommunalabgaben bzw. Berghöfekataster (nur Gruppe 3 und 4)

20 Risiko R3 Betriebe und -größen
Anzahl der Betriebe und –größen: Statistik Austria Berghöfekataster: Homepage des NÖ LFV – Daten bereitgestellt durch Lebensministerium

21 Risiko – R4 besondere Gefahrenpunkte
Definitionen zum Teil auf der Homepage des NÖ Landesfeuerwehrverbandes

22 Risiko R5 Tanklöschfahrzeug im Umkreis
Entfernung von Gemeindegrenze bis zum Standort der jeweiligen Feuerwehr

23 Risiko T1 – Verkehrsunfälle
Daten über Länge der Verkehrswege aus Straßenkarten, Routenplaner, Straßenverwaltung, Gemeinden, etc.

24 Ergebnis

25 Fahrzeug- und Stationierungsplan
Bei mehreren Freiwillige Feuerwehren in der Gemeinde ist die Feuerwehrausrüstung unter Berücksichtigung der Art der Bebauung, der Wasserversorgung sowie der verkehrsmäßigen Aufschließung der örtlichen Einsatzbereiche aufzuteilen. Es ist ein Fahrzeug- und Stationierungskonzept über die Aufteilung der Fahrzeuge und Geräte zu erstellen. Ausrüstung jeder Freiwilligen Feuerwehr hat mindestens ein Hilfeleistungsfahrzeug 1 oder ein höherwertiges Fahrzeug (Hilfeleistungsfahrzeug 2 oder 3) zu umfassen.

26 Fahrzeug- und Stationierungsplan
Gemeinde ist in B4 / T2 eingestuft und hat 3 Feuerwehren Anzahl der Fahrzeuge/Geräte laut FAV 1 HLF1 1 Seilwinde, 1 Hydraulisches Rettungsgerät 2 HLF2 1 Wasserwerfer, 1 Belüftungsgerät 1 HLF3 3 Notstromaggregate 1 VRF 1 UWP 8-1, 2 UWP 15-1 Aufteilung der Fahrzeuge / Geräte: Feuerwehr 1: - Feuerwehr 2: 1 HLF1 ● 1 HLF 2 1 Notstromaggregat ● 1 VRF 1 UWP ● 1 Wasserwerfer ● 1 Belüftungsgerät Feuerwehr 3: ● 1 Notstromaggregat 1 HLF 2 ● 1 UWP 15-1 1 HLF 3 1 UWP 15-1 1 Seilwinde 1 Notstromaggregat 1 Hydraulisches Rettungsgerät

27 Fahrzeug- und Stationierungsplan
Feuerwehr 1 Derzeit neu Anschaffungsjahr KLF, BJ HLF Feuerwehr 2 TLF 3000, BJ HLF Kleinrüstfahrzeug, BJ VRF 2012 Feuerwehr 3 RLF 2000, BJ HLF TLF 1000, BJ HLF

28 Förderung Fahrzeuge - Ablauf
Antrag mit Richtangebot Förderungszusage Ausschreibung und Bestbieterermittlung Prüfung durch NÖ LFV Bestellzusage (neu) Bestellung Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung / Bestätigung über Abmeldung des ersetzten KFZ Prüfung auf Übereinstimmung durch NÖ LFV Förderungsauszahlung

29 Förderung Geräte - Ablauf
Anhang zur Förderungsrichtlinie Nicht mehr bestimmte Gerätetypen neu – technische Mindestanforderungen Bestätigung auf Rechnung, dass Gerät entspricht Antrag mit Richtangebot Förderungszusage Bestellung Übermittlung Rechnung / Zahlungsbestätigung Förderungsauszahlung

30 Feuerwehrausrüstungsverordnung Förderung
Ihre Fragen ? Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Informationen dazu auf der Homepage des NÖ LFV


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