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Versicherungsschutz für Solaranlagen

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Präsentation zum Thema: "Versicherungsschutz für Solaranlagen"—  Präsentation transkript:

1 Versicherungsschutz für Solaranlagen
LUMIT® Versicherungsschutz für Solaranlagen

2 Inhalt LUMIT® Zielgruppen LUMIT® Produkte LUMIT® - für private Betreiber von Solaranlagen LUMIT® - für gewerbliche Betreiber von Solaranlagen LUMIT® - für Installateure oder Anbieter von Solaranlagen Schadenbeispiele

3 LUMIT  Zielgruppen und Produkte
Private Betreiber von Solaranlagen LUMIT®-Sach-Versicherung LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung LUMIT®-Haftpflicht-Versicherung LUMIT  Gewerbliche Betreiber von Solaranlagen LUMIT®-Sach-Versicherung LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung LUMIT®-Betreiber-Haftpflicht-Versicherung Installateure und Anbieter von Solaranlagen LUMIT®-Rahmenvertrag LUMIT®-Ertragsgarantie-Versicherung LUMIT®-Montage-Versicherung

4 LUMIT® für private Betreiber von Solaranlagen

5 LUMIT®-Wohngebäude Systemschutz
Sofern eine Solaranlage auf dem Dach oder an der Fassade eines Wohnge-bäudes installiert ist oder sie sich anderweitig auf dem Versicherungsgrundstück befindet, besteht Versicherungsschutz über die Wohngebäudeversicherung nur nach vorheriger Absprache mit dem Versicherer. Der LUMIT® -Wohngebäude Systemschutz der Mannheimer enthält die Mitversicherung von Solaranlagen nach vorheriger Anzeige ohne Beitragszuschlag. versicherte Sachen versicherte Gefahren Wohngebäude sonstige Grundstücksbestandteile auf dem Grundstück montierte Solaranlagen Feuer Leitungswasser Sturm Hagel

6 LUMIT®-Sach-Versicherung
versicherte Sachen Photovoltaikanlage Anlage zur Stromerzeugung Photovoltaikmodule Modultragegestelle Wechselrichter Erzeugungszähler Einspeisezähler Überspannungsschutzeinrichtungen Gleich- und Wechselstromverkabelung Akkumulatoren (Inselanlage) Laderegler (Inselanlage)

7 LUMIT®-Sach-Versicherung
versicherte Gefahren Klassisch (Wohngebäude) zusätzliche Allgefahrendeckung Feuer Leitungswasser Sturm Hagel Gefahren, die von Menschen ausgehen Diebstahl, Vandalismus, Sabotage Technische Gefahren Kurzschluss, Induktion, Überspannung, Versagen von Mess- / Regeleinheiten oder Sicherheitseinrichtungen Sonstige Gefahren, die von außen einwirken Marderbiss, höhere Gewalt, Überschwemmung, Schneedruck, Glasbruch

8 LUMIT®-Sach-Versicherung
versicherte Kosten Basiskosten im Schadenfall zusätzliche Aufwendungen Reparaturkosten Kosten für Ersatzbeschaffung Aufräumungs- und Entsorgungskosten Anmietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen Schadensuchkosten Bewegungs- und Schutzkosten Luftfrachtkosten Kosten für Maurer- und Stemmarbeiten jeweils bis zu EUR auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert

9 LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung
Die LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung übernimmt die entgangenen Einnahmen während Stillstandszeiten, die durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurden. versicherte Sachen Photovoltaikanlagen Deckungsumfang Die LUMIT®- Ausfallkosten-Versicherung übernimmt die aufgrund eines Sachschadens entgangene Einspeisevergütung des jeweiligen Energieversorgungsunternehmens (EVU). Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ist diese Deckung beitragsfrei in der Sach-Versicherung enthalten. „Wird die technische Einsatzmöglichkeit ... infolge eines Sachschadens... unterbrochen oder beeinträchtigt, ersetzt der Versicherer die entstehenden Ertragsausfallkosten innerhalb der vereinbarten Haftzeit bis zur vereinbarten Tagesentschädigung.“ Haftzeit 3 Monate Zeitlicher Selbstbehalt bis 10 kWp: ohne ab 10 kWp: 2 Tage Tagesentschädigung 2,00 EUR / kWp ( in der Zeit vom bis ) 1,00 EUR / kWp ( in der Zeit vom bis ) Schadenbeispiel: Überspannungsschaden an einem Wechselrichter einer 7,04 kWp- Anlage (bestehend aus 3 Strings) am Die Anlage war nach 15 Tagen wieder voll funktionsfähig . Leistung des aufgefallenen Strings: 2,24 kWp Tagesentschädigung 2,00 EUR/kWp x 2,24 kWp = 4,48 EUR Entschädigung 4,48 EUR/Tag x 15 Tage = 67,20 EUR

10 LUMIT®-Haftpflicht-Versicherung
Bei der Stromeinspeisung in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens durch eine Photovoltaikanlage handelt es sich grundsätzlich um eine unternehmerische Tätigkeit, die normalerweise nicht über die Privathaftpflicht- oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung abgedeckt ist. Nicht so bei der Mannheimer! Deckungsumfang Basis-Haftpflichtdeckung: Privathaft- bzw. Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht als Privatperson, Ergänzt um: Gefahren aus dem Besitz und dem Betrieb von Solaranlagen auf dem eigenen Grundstück (auch durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz).

11 LUMIT®-Gesamtkonzept für private Betreiber
Sach-Versicherung Feuer LW Sturm Hagel Wohngebäude Versicherung Gefahren, die von Menschen ausgehen: Diebstahl Vandalismus Sabotage usw. Technische Gefahren: Überspannung Kurzschluss Versagen von Mess- /Regeleinheiten usw. Sonstige Gefahren, die von außen einwirken: Marderbiss höhere Gewalt Überschwemmung Glasbruch Schneedruck usw. Allgefahren Versicherung Ertragsausfall aufgrund eines versicherten Sachschadens Ausfallkosten-Versicherung Schadenersatzforderungen Privathaft- bzw. Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht, ergänzt um Gefahren aus dem Besitz und dem Betrieb von Solaranlagen auf dem eigenen Grundstück (auch durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz). Haftpflicht-Versicherung

12 für gewerbliche Betreiber von Solaranlagen
LUMIT® für gewerbliche Betreiber von Solaranlagen auf fremden Grundstücken bzw. Gebäuden

13 LUMIT®-Sach-Versicherung
Als gewerblicher Betreiber einer Solaranlage haben Sie in der Regel fremde Grundstücke, Dachflächen oder Gebäudefassaden angemietet. Um den geeigneten Versicherungsschutz müssen Sie sich jedoch meist selbst kümmern. Mit der LUMIT®-Sach-Versicherung haben wir die richtige Lösung für Sie! Versicherte Gefahren Versicherte Kosten Naturgefahren Gefahren, die von Menschen ausgehen Technische Gefahren sonstige Gefahren, die von außen einwirken (z.B. Marderbiss, Glasbruch, höhere Gewalt) Aufräumungs- und Entsorgungskosten Anmietung von Gerüsten und Arbeitsbühnen Schadensuchkosten Bewegungs- und Schutzkosten Luftfrachtkosten Kosten für Maurer- und Stemmarbeiten jeweils bis zu EUR auf „Erstes Risiko“ beitragsfrei mitversichert

14 LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung
Die LUMIT®-Ausfallkosten-Versicherung übernimmt für den gewerblichen wie privaten Betreiber, die entgangenen Einnahmen während Stillstandszeiten, die durch einen versicherten Sachschaden verursacht wurden. versicherte Sachen Photovoltaikanlagen Deckungsumfang Die LUMIT®- Ausfallkosten-Versicherung übernimmt die aufgrund eines Sachschadens entgangene Einspeisevergütung des Gesetzgebers. Bei Photovoltaikanlagen mit einer Leistung bis 10 kWp ist diese Deckung beitragsfrei in der Sach-Versicherung enthalten. „Wird die technische Einsatzmöglichkeit ... infolge eines Sachschadens... unterbrochen oder beeinträchtigt, ersetzt der Versicherer die entstehenden Ertragsausfallkosten innerhalb der vereinbarten Haftzeit bis zur vereinbarten Tagesentschädigung.“ Haftzeit 3 Monate Zeitlicher Selbstbehalt bis 10 kWp: ohne ab 10 kWp: 2 Tage Tagesentschädigung 2,00 EUR / kWp ( in der Zeit vom bis ) 1,00 EUR / kWp ( in der Zeit vom bis ) Schadenbeispiel: Überspannungsschaden an einem Wechselrichter einer 7,04 kWp- Anlage (bestehend aus 3 Strings) am Die Anlage war nach 15 Tagen wieder voll funktionsfähig . Leistung des aufgefallenen Strings: 2,24 kWp Tagesentschädigung 2,00 EUR/kWp x 2,24 kWp = 4,48 EUR Entschädigung 4,48 EUR/Tag x 15 Tage = 67,20 EUR

15 LUMIT®-Betreiber-Haftpflicht Versicherung
Die LUMIT®-Betreiber-Haftpflicht Versicherung empfehlen wir bei allen unternehmerisch betriebenen Photovoltaikanlagen, soweit eine Privat- bzw. Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht Versicherung nicht bei der Mannheimer besteht oder bei einem anderen Versicherer verbleiben soll. Deckungsumfang Bauherrenrisiko: während der Montagephase, wenn Planung, Bauleitung und Bauausführung an einen Dritten vergeben wurden Verkehrssicherungspflicht: für Sach- und Personenschäden im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht Haftungsrisiko durch Einleitung von Strom in das Netz eines EVU: im Falle von schädigenden Rückwirkungen auf das Eigentum des Netzbetreibers und dessen Tarifkunden in unbegrenzter Höhe gem. § 6 AvBEltV

16 LUMIT®-Betreiber-Haftpflicht Versicherung
Umweltschadenrisiko: bei Schadenersatzforderungen Dritter aufgrund Umweltschäden, die durch den Betrieb einer Solaranlage verursacht wurden Allmählichkeitsschaden/Schäden an fremden Gebäuden: im Falle der Beschädigung von Fremdeigentum während der Montage oder des Betriebes einer Solaranlage auf einer angemieteten Dachfläche Versicherte Leistungen Prüfung der Haftungsfrage Begleichung berechtigter Ansprüche und Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen

17 LUMIT®- Konzept für gewerbliche Betreiber
Sach-Versicherung Naturgefahren: Feuer Sturm Hagel Überschwem- mung Schneedruck usw. Gefahren, die von Menschen ausgehen: Diebstahl Vandalismus Sabotage usw. Technische Gefahren: Überspannung Kurzschluss Versagen von Mess- /Regeleinheiten usw. Sonstige Gefahren, die von außen einwirken: Marderbiss Glasbruch höhere Gewalt usw. Allgefahren Versicherung Ertragsausfall aufgrund eines versicherten Sachschadens Ausfallkosten-Versicherung Schadenersatzforderungen Absicherung gegen Schadenersatzforderungen aus dem Besitz und dem Betrieb von Solaranlagen auf fremden Grundstücken und Gebäuden (auch durch das Einspeisen von Strom in das öffentliche Netz). Betreiber-Haftpflicht- Versicherung

18 für Installateure und Anbieter von Solaranlagen
LUMIT® für Installateure und Anbieter von Solaranlagen

19 LUMIT® - die besondere Dienstleistung . . .
für Installateure und Anbieter von Solaranlagen LUMIT® als ergänzende Dienstleistung zum Verkauf einer Solaranlage: Versicherungsschutz vom Spezialisten! Vorteile für den Installateur bzw. Anbieter: Verbesserte Verkaufschancen durch Zusatzleistungen Stärkere Kundenbindung und mehr Weiterempfehlungen Kein Verwaltungsaufwand Eigene Absicherung bei der Montage von Solaranlagen Vorteile für den Kunden: Information über Risiken im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Solaranlage Erstklassiger Versicherungsschutz zu günstigen Konditionen Schnelle Hilfe im Schadenfall: Sofort-Reparatur bis EUR 5.000

20 LUMIT®- Sach-Versicherung: die 3 Vertragsarten
Rahmenvertrag LUMIT® Sach- Versicherung Generalvertrag Umsatzvertrag

21 LUMIT®-Rahmenvertrag
Mit dem Rahmenvertrag treten Sie gegenüber Ihren Kunden als professioneller Berater in allen Fragen rund um den Versicherungsschutz auf. Die Beiträge bezahlt Ihr Kunde direkt an die Mannheimer. Vorteile für den Anbieter Sie beraten Ihre Kunden als Vertrauensperson und Experte, nicht nur bei der Zusammenstellung der Solaranlage, sondern auch in Sicherheitsfragen. Neben dem Verkauf einer Solaranlage bieten Sie Ihren Kunden wertvolle Informationen und ergänzende Dienstleistungen. Das unterscheidet Sie positiv von Ihrer Konkurrenz. Vorteile für den Kunden Ihre Kunden können sich über Ihren Rahmenvertrag mit der Mannheimer günstiger versichern, als bei einer vom Kunden selbst abgeschlossenen Einzelversicherung. Im Unterschied zur begrenzten Versicherungsdauer eines General- oder Umsatzvertrages kommt Ihr Kunde in den Genuss eines sich automatisch verlängernden Versicherungsschutzes.

22 LUMIT®- Generalvertrag
Beim Generalvertrag entscheiden Sie selbst als Anbieter oder Installateur einer Solaranlage, ob Sie den Versicherungsschutz für 12 oder 24 Monate zugunsten Ihres Kunden in den Preis der Solaranlage einkalkulieren möchten. Immer, wenn ein Kunde bei Ihnen eine Solaranlage inkl. 12 oder 24 Monate Versicherungsschutz gekauft hat, melden Sie diesen bei uns an und erhalten von uns eine Versicherungsbestätigung für Ihre Kunden. Vorteile für den Anbieter Sie verbessern Ihre Verkaufschancen sicherlich erheblich, wenn Sie Ihren ausgewählten Kunden neben der gesetzlichen Garantieverpflichtung auch den notwendigen Versicherungsschutz anbieten. Wir berechnen Ihnen als unserem Vertragspartner die Versicherungsbeiträge zu einem günstigeren Preis als bei der Einzelversicherung oder bei einem Rahmenvertrag. Vorteil für den Kunden Ihr Kunde hat „Vollkaskoschutz“und Top-Service inklusive.

23 LUMIT®-Umsatzvertrag
Mit dem Umsatzvertrag sind alle Kunden, die bei Ihnen eine Solaranlage kaufen, automatisch bei der Mannheimer „Vollkasko“ versichert. Um die Abwicklung so einfach wie möglich zu halten, berechnet sich der Versicherungsbeitrag auf Basis Ihrer entsprechenden Umsatzzahlen, die jährlich abgerechnet werden. Vorteil für den Anbieter Ihr Erfolg lohnt sich doppelt: Ab einer jährlichen installierten Leistung von ca. 100 kWp besteht ebenfalls die Möglichkeit, alle veräußerten Solar-Komplettsysteme pauschal für 24 Monate zu versichern und den fälligen Versicherungsbeitrag in Ihre Anlagenpreise mit einzukalkulieren. Vorteil für den Kunden Gerade auch im Kleinanlagenbereich bis 5 kWp ist der Beitrag weit geringer als bei einer Einzelversicherung oder beim Generalvertrag.

24 LUMIT®- Ertragsgarantie-Versicherung
Als Installateur oder Anbieter von Photovoltaikanlagen werden Sie vom Kunden aufgefordert, den prognostizierten Ertrag aus der Einspeisung von Strom in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens zu garantieren. Über unser Markenprogramm LUMIT® können wir Ihnen hierzu die passenden Versicherungslösungen anbieten: Versichert ist der Minderertrag gegenüber der im Vorfeld festgelegten Ertragsprognose nach Ablauf der Versicherungsdauer. Ertragsgarantie-Versicherung für Kleinanlagen bis 30 kWp Zusätzlich zu einer Sach-Versicherung, die über einen Umsatzvertrag abgeschlossen wurde, besteht die Möglichkeit, Kleinanlagen bis 30 kWp mit der Ertragsausfall- Versicherung auszustatten. Die Ertragsprognose wird durch den Installateur oder Anbieter mit einem Simulationsprogramm ermittelt. Ertragsgarantie-Versicherung für Großanlagen ab 30kWp Hierbei wird die zu versichernde Anlage durch einen von der Mannheimer beauftragten Sachverständigen geprüft und im Anschluss gemeinsam eine Ertragsprognose festgelegt.

25 LUMIT®- Montage-Versicherung
Im Rahmen der LUMIT®-Montage-Versicherung sind unvorhergesehen und plötzlich eintretende Schäden während der Montagedauer abgedeckt. Wir ersetzen bei zerstörten oder abhanden gekommenen Sachen den Zeitwert, bei beschädigten Sachen die Wiederherstellungskosten. Die Montage-Versicherung kann auch über einen General- oder Umsatzvertrag beantragt werden. Vorteil für Sie Bei Montage und Probebetrieb sind Sie gegen menschliches und technisches Versagen optimal abgesichert. Für beschädigte oder abhanden gekommene Teile kommt nicht Ihr Betrieb auf, sondern Ihre Versicherung. Vorteil für Ihre Kunden Schnelle Hilfe im Schadenfall: Bei Schäden bis EUR können Sie umgehend mit der Reparatur beginnen. Hierdurch kann die Anlage bei Ihrem Kunden ohne Verzögerung in Betrieb gehen.

26 Schadenbeispiel: Feuer
25 kWp Anlage, Wert EUR ,0, Schadenhöhe: EUR ,00 Schadenursache: Selbstentzündung von eingebrachtem Heu

27 Schadenbeispiel: Schneelast
Neuschnee taute während des Tages an. Durch Nachtfrost entstand eine große Eisplatte, die am nächsten Tag abrutschte. Schadenhöhe: EUR ,00

28 Schadenbeispiel: Diebstahl
Diebstahl von Modulen einer Bodenanlage. Schadenhöhe: EUR ,00

29 Schadenbeispiel: Sturmschaden Dachanlage
Sturmschaden „Lothar“ beschädigte Module und riss einzelne vom Dach Schadenhöhe: EUR inkl. Gerüstkosten

30 Schadenbeispiel: Sturmschaden Bodenanlage
Modulkonstruktion einer aufgeständerten PV-Anlage wurde durch Sturm von der Bodenverankerung abgerissen. Schadenhöhe: EUR ,00

31 Schadenbeispiel: Glasbruchschaden

32 Schadenbeispiel: Wasserschaden
Im Keller befindlicher Wechselrichter wurde bei Sturmflut durch nicht gesperrte Entwässerung überflutet. Schadenhöhe: EUR ,00


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