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Länger arbeiten – weniger Pension

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Präsentation zum Thema: "Länger arbeiten – weniger Pension"—  Präsentation transkript:

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2 Länger arbeiten – weniger Pension
Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer Erhöhung der Abschläge für „Frühpensionen“ Senkung des Steigerungsbetrages Einführung der Lebensdurchrechnung Verschlechterungen auch im Öffentlichen Dienst Kürzungen für PensionistInnen Das grundlegende Dilemma dieses Konzepts besteht in der Vermischung von Pensionsreform und kurzfristiger Budgetkonsolidierung. Letztere macht eine sinnvolle Pensionsreform mit einem den Vertrauensschutz beachtenden Übergang zum neuen Pensionsmodell unmöglich. Die Festlegung, die vorzeitigen Alterspensionen gänzlich abzuschaffen, um zu Budgetkonsolidierungszwecken aus der Pensionsversicherung 1 Milliarde Euro zu lukrieren, ist das entscheidende Hindernis für eine breitangelegte, ausgewogene, zukunftsorientierte Pensionsreform. Nicht nur, dass diese Maßnahme in einer für den Arbeitsmarkt denkbar ungünstigen Zeit wirksam werden soll, sie führt auch zu höchst widersprüchlichen Ergebnissen in der zeitlichen Abfolge von Übergangs - und Dauerrecht. Der Grundwiderspruch besteht darin, dass im Laufe der nächsten Jahre die vorzeitige Alterspension wegen langer Versicherungsdauer bis Ende 2009 zur Gänze abgeschafft werden soll, es aber im Dauerrecht wieder einen flexiblen Zugang (nämlich zwischen 60 und 70!) geben soll. Der beabsichtigte Ausbau der 2. und 3. Säule verschiebt lediglich die Finanzierung zu Ungunsten der ArbeitnehmerInnen. Die Betriebs- und Privatpensionen werden derzeit ständig gekürzt, es ist unter den gegebenen Verhältnissen unlogisch, beim Bundeszuschuss zu sparen, aber für private Pensionssysteme zusätzliche Anreize aus Steuermitteln zu geben.

3 Vorzeitige Alterspension wegen Arbeitslosigkeit
Alter 61,5/56,5 Jahre Erfüllung der Wartezeit (20 Versicherungsjahre) Ein Jahr Krankengeld, Arbeitslosengeld oder Notstandshilfe Oft die einzige Möglichkeit für Frauen Führt zwangsläufig zu längerer Arbeitslosigkeit Die Abschaffung der vorzeitigen Alterspension bei Arbeitslosigkeit bedeutet vor allem für viele Frauen (rund 90% der BezieherInnen dieser Pensionsart sind Frauen) eine Verlängerung der Arbeitslosigkeit um 3,5 Jahre, die zwar offenbar durch den Bezug des Altersübergangsgeldes abgemildert werden soll, in diesem Zeitraum aber jedenfalls einen Einkommensverlust von rund 25% gegenüber einem Pensionsbezug bedeutet. Die Alterspension wegen langer Arbeitslosigkeit ist im Schnitt um € 80 pro Monat höher als das Arbeitslosengeld bei Frauen.

4 Beispiel Neu: Geltendes Recht: Frau mit 57 ½; Stichtag 1.2.2004,
vz. Alterspension bei Arbeitslosigkeit BMG: € 1.500,-; Letztbezug: € 1.650,- 35 Versicherungsjahre Nettopension alt: € 852,91 Neu: Altersübergangsgeld - Arbeitslosengeld + 20% € 765,16 monatlich Pensionsantritt erst mit 60 möglich, trotzdem geringere Pension als nach geltendem Recht   Geltendes Recht Frau mit 57 ½ Jahren; Stichtag für Pensionsantritt , vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit Bemessungsgrundlage (= Durchschnitt der besten 15 Jahre): € 1.500,- Letztbezug: € 1.650,- 35 Versicherungsjahre Berechnung: 35 X 2%(derzeitiger Steigerungsprozentsatz pro Versicherungsjahr) = 70% - 7,5 (derzeitiger Abschlag von 3% pro Jahr vor 60) = 62,5% Pensionshöhe € X 62,5%= € 937,5 Bruttopension; Nettopension € 852,91 Regierungsvorhaben Vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit mit ausgelaufen! Einziger Ausweg: Altersübergangsgeld in der Höhe des Arbeitslosengeldes + 20% Höhe des Arbeitslosengeldes bei einem Letztbezug von € 1.650,- brutto, umgerechnet auf 14 Bezüge = € 637,64 netto + 20% = € 765,16 netto Ergebnis: € 87,74 monatlich weniger Nettobezug bis zum Pensionsantritt entspricht einer Kürzung von 10,29% Pensionsantritt erst zum Regelpensionsalter (60) möglich. Der Steigerungsprozentsatz ist nicht höher als mit 57 ½ , weil das Altersübergangsgeld nicht als Ersatzzeit zählt; der Durchrechnungsverlust (Pensionsantritt Jahre plus) bewirkt jedoch eine Verringerung der Bemessungsgrundlage, deren Ausmaß vom jeweiligen Einkommensverlauf abhängt. Bei einem Einkommensanstieg im Ausmaß des Durchschnittseinkommens plus 1,5 % ergibt sich bereits ein Minus von rund 5%. zusätzlich Verlust durch verzögerte Pensionsanpassung

5 Erhöhung des Antrittsalters
Ab 2004 plus 4 Monate (61 J + 10 Mo/56 J + 10 Mo) Ab 2005 plus 6 Monate (62 J + 4 Mo/57 J + 4 Mo) Ab 2006 plus 8 Monate (63 J / 58 J) Ab 2007 plus 8 Monate (63 J + 8 Mo/58 J + 8 Mo) Ab 2008 plus 8 Monate (64 J + 4 Mo/59 J + 4 Mo) Ab 2009 plus 8 Monate (Männer 65/Frauen 60) Übergangsregeln für Männer Jahrgänge 43 bis 48 Übergangsregeln für Frauen Jahrgänge 48 bis 53 Von der Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer und der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit gehen massive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt aus: Nach vollzogener Beseitigung dieser Pensionsarten muss der Arbeitsmarkt rund Personen zusätzlich unterbringen können, die nach bisherigem Recht in die beiden Formen der vorzeitigen Alterspension gehen konnten. Zusätzlich zu bedenken ist, dass erst mit der Pensionsreform 2000 das Zugangsalter von 55/60 auf 56,5/61,5 erhöht wurde. Ein heute 58jähriger Versicherter (Geburtsjahrgang 1945) hat durch die Pensionsreform 2000 bereits eine Alterserhöhung um 1,5 Jahre erfahren. Nun wird für ihn das Pensionsalter neuerlich um erhöht. Diese „doppelte“ Betroffenheit von einer Erhöhung des Pensionsalters in so kurzer Zeit ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.

6 Senkung der Steigerungsbeträge Erhöhung der Abschläge
Bisher 2% pro Versicherungsjahr – 80% Pension nach 40 Jahren Neu: 1,78% pro Jahr – 71,2% Pension nach 40 Jahren Bisher 3 Prozentpunkte pro Jahr vor 65/60 Neu: 4,2% der Bruttopension pro Jahr Die Senkung der Steigerungspunkte von 2% pro Versicherungsjahr auf 1,78% pro Versicherungsjahr führt bei einem Pensionsantritt zum Regelpensionsalter zu einem Pensionsverlust von 11%. Da im Regierungsentwurf keine Übergangsregel enthalten ist, wirkt das ab voll. Damit sind Versicherte, die unmittelbar vor ihrem Pensionsantritt stehen, mit einer massiven Kürzung ihres Einkommens konfrontiert, ohne eine Möglichkeit gehabt zu haben, sich darauf vorzubereiten. Die höheren Abschläge treffen auch und vor allem jene die mit 40 (Frauen) bzw. 45 (Männer) Beitragsjahren die sogenannte Hacklerregelung in Anspruch nehmen.

7 Beispiel Neu: Geltendes Recht:
Mann, geb. 2. Jänner 1943; Pensionsantritt mit 61 ½ am ; BMG: € 2.000,-, 46 Versicherungsjahre € Bruttopension Neu: Pensionsantritt 2 Monate später Nur € 1.376,- Bruttopension wegen geringerer Steigerungsprozentsätze und höherem Abschlag  zusätzlich Verlust durch verzögerte Pensionsanpassung (rund 2%) Geltendes Recht: Mann, geb. 2. Jänner 1943; Pensionsantritt mit 61 ½ am ; Bemessungsgrundlage (Durchschnitt der besten 15 Jahre): € 2.000,-, 46 Versicherungsjahre Berechnung: 46*2% = 92% minus Abschläge von 3% Punkte pro Jahr = 10,5 % Punkte; 92-10,5 = 81,5% Die gesetzliche Obergrenze beträgt derzeit 80% der Bemessungsgrundlage Pensionshöhe: € 2.000,-*80% = € Bruttopension Regierungsentwurf: Pensionsantritt 2 Monate später = Stichtag: Bemessungsgrundlage: € 2.000,- Berechnung: 46+2 Monate x 1,78% = 82,17% Die Höchstgrenze von 80% ist nunmehr aber vor den Abschlägen zu berücksichtigen, da diese von der errechneten Bruttopension in Abzug zu bringen sind. € 2.000,- x 80% = 1.600,- minus 14% (4,2% pro Jahr vor 65) = € 1.376,- Bruttopension Ergebnis: € 224,- monatlich weniger Pension entspricht einer Kürzung von 14% zusätzlich Durchrechnungsverlust (rund 1%, je nach Verlauf) zusätzlich Verlust durch verzögerte Pensionsanpassung (rund 2%)

8 Lebensdurchrechnung Bisher Pensionsberechnung auf Basis
der besten 15 (18) Jahre Neu: Ab verlängert sich der Durchrechnungszeitraum um 12 Monate pro Jahr Die Folge: „Schlechtere“ Zeiten (u. U. sogar Teilzeit) werden eingerechnet Die Anhebung des Durchrechnungszeitraumes für die Bildung der Bemessungsgrundlage ohne Änderung der Aufwertungsfaktoren führt je nach Versicherungsverlauf zu massiven Pensionseinbußen. Die ohnehin schon massiven finanziellen Auswirkungen werden durch die geplante Durchrechnung (ohne entsprechende Erhöhung der Aufwertungsfaktoren) noch verstärkt. Berechnungen des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen, die im Rahmen der Pensionsreformkommission erstellt wurden, gehen bei einer solchen Durchrechnung von durchschnittlichen Verlusten von über 20% aus. Bei – z.B. in Perioden der Kinderbetreuung - Teilzeitbeschäftigten, die in diesem 20%-Durchschnitt enthalten sind, kann der Verlust 30% und mehr ausschließlich aus der Durchrechnung betragen. Bereits bei einer 18jährigen Durchrechnung, die im Jahr 2006 erreicht sein wird, ist mit einem Durchrechnungsverlust von 4,5% zu rechnen, bei überdurchschnittlicher Einkommensentwicklung bereits mit einem Verlust von 9%. Die Lebensdurchrechnung ist zwar eine Maßnahme die Gerechtigkeit und Transparenz verstärkt, im Regierungsentwurf fehlen aber jegliche Maßnahmen, die den dargestellten Kürzungseffekt ausgleichen. Aus unserer Sicht müssen bei Lebensdurchrechnung soziale Ausgleichskomponenten (Aufwertungen, Anrechnungen) dazukommen.

9 Beispiel Neu: Geltendes Recht: Männlicher Angestellter dzt. 30 Jahre
Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Heranziehung der besten 15 Jahre (derzeitige Rechtslage) ist € 3.000,- (Annahme) Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Lebensdurchrechnung ist € 2.000,- (Annahme) Mit 65 liegen 40 Versicherungsjahre vor. Pension nach geltendem Recht € 2.400,- Neu: Pension neu bei Antritt mit 65: € 1.424,- wegen Lebensdurchrechnung und geringerem Steigerungsprozentsatz Männlicher Angestellter dzt. 30 Jahre Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Heranziehung der besten 15 Jahre (derzeitige Rechtslage) ist € 3.000,- (Annahme) Bemessungsgrundlage zum jetzigen Geldwert mit 65 bei Lebensdurchrechnung ist € 2.000,- (Annahme) Mit 65 liegen 40 Versicherungsjahre vor. Berechnung derzeitige Rechtslage bei Pension mit 65: € 3.000,- x 80% (2% pro Versicherungsjahr) = Pension € 2.400,- Berechnung neu bei Pension mit 65: € 2.000,- (Lebensdurchrechnung) x 71,2% (1,78% pro Versicherungsjahr) = Pension € 1.424,-

10 Verschlechterungen im Öffentlichen Dienst
Erhöhung des Antrittsalters bei der vorzeitigen Alterspension wegen langer Versicherungsdauer Erhöhung der Abschläge Einführung der Lebensdurchrechnung Absenkung der Steigerungsprozentsätze für Versicherungsjahre ab 2004 Erhöhung des Pensionssicherungsbeitrages um 1% Am Beispiel des Pensionsrechts der Bundesbahn lässt sich zeigen, dass Regelungen ohne Rücksicht auf bisher erbrachte Sonderleistungen einzelner Berufsgruppen zu bedeutsamen Problemen (Verfassungsrecht, Gleichbehandlung) führen müssen. Beamte der ÖBB bezahlen etwa als Aktive wie als PensionistInnen einen Pensionssicherungsbeitrag mit dem ausdrücklich vereinbarten Ziel der vorübergehenden Erhaltung berufsständischen Pensionsrechts. In eine derartige Vereinbarung darf nicht eingegriffen werden.

11 Auch PensionistInnen zahlen
Für Neuzugänge entfällt die erste Pensionserhöhung Ein Prozent weniger Pension durch Erhöhung des Krankenversicherungsbeitrages Pensionssicherungsbeitrag im Öffentlichen Dienst Selbstbehalte im Gesundheitssystem treffen vor allem Ältere Die Auslassung der Valorisierung der Pension im ersten Kalenderjahr nach Pensionsantritt hat eine lebenslang wirksame Pensionskürzung zur Folge. Werden im betreffenden Jahr die Pensionen zB um 2 % angehoben, wird die Pension der im Vorjahr Pensionierten auf Dauer um diese 2 % (zuzüglich eines Zinseszinseffekts) geringer ausfallen.

12 Kritik an den Maßnahmen
grobe Missachtung des Vertrauensschutzes keine Chance länger zu arbeiten Klientelpolitik statt langfristiger Pensionssicherung Kurzfristige Geldbeschaffung: eine Milliarde Euro auf Kosten jener, die in den nächsten Jahren in Pension gehen wollten Schon in der vergangenen Legislaturperiode wurde das Alter für die vorzeitige Alterspension angehoben. Die „doppelte“ Betroffenheit von der Erhöhung des Pensionsalters innerhalb kurzer Zeit ist mit hoher Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig. Im Hinblick auf die Judikatur des VfGH zum Vertrauensschutz muss überdies auch die Gesamtwirkung der Reform (massive Verschlechterungen im Leistungsrecht!!) ins Kalkül gezogen werden. Vom Dezember 2000 bis zum Dezember 2002 stieg die Arbeitslosigkeit der von der Pensionsreform 2000 betroffenen Altersgruppen dramatisch an. Die Zahl der Arbeitslosen stieg insgesamt um 30 % der Männer über 60 Jahre um 117,2 % der Frauen über 55 Jahre um 99,2 % Die nunmehr geplante Pensionsreform beginnt zu einem Zeitpunkt (2004), in dem der Arbeits-markt dafür keine Aufnahmefähigkeit hat. Im Jänner 2003 waren Personen arbeitslos. Hinzu kommen Personen in Schulung, also insgesamt Personen! Beschäftigungspolitisch kann das Vorhaben der Bundesregierung nur als kontraproduktiv bezeichnet werden. Die einzige Verbesserung im Pensionsrecht betrifft die bäuerliche Pensionsversicherung. Bereits zum dritten Mal seit dem Jahr 2000 soll das fiktive Ausgedinge abgesenkt werden. Die Sachlichkeit dieser Maßnahme ist jedenfalls in Zweifel zu ziehen. Im Ergebnis führt diese Maßnahme zu einem weiteren Ansteigen des Bundesbeitrags bei Bauernpensionen. Die Festlegung, die vorzeitigen Alterspensionen gänzlich abzuschaffen, um zu Budgetkonsolidierungszwecken aus der Pensionsversicherung 1 Milliarde Euro zu lukrieren, ist das entscheidende Hindernis für eine breitangelegte, ausgewogene, zukunftsorientierte Pensionsreform.

13 Vorschläge des ÖGB Nationale Kraftanstrengung zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen älterer ArbeitnehmerInnen Verbesserung der Gesundheitsvorsorge versicherungsfremde Leistungen abdecken - kostengerechte Finanzierung der Ersatzzeiten Abgabenhinterziehung stoppen organisierte Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung bekämpfen Die Maßnahmen für ältere ArbeitnehmerInnen sind dringend notwendig: z.B. Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung; Verbesserung der Rechtsdurchsetzung für ArbeitnehmerInnen, die Altersteilzeit anstreben; Maßnahmen zur Bewußtseinsbildung über den Wert älterer Arbeitnehmer; positive und negative Anreize für Arbeitgeber, Ältere zu beschäftigen (z.B. Umsetzung des Verursacherprinzips im Zusammenhang mit der Kündigung älterer ArbeitnehmerInnen). Das erhöhte Arbeitskräfteangebot älterer ArbeitnehmerInnen durch die Verwehrung des Zugangs in die Pension läßt massive Auswirkungen auch auf die Arbeitsmarktlage jüngerer ArbeitnehmerInnen erwarten: Daher benötigen wir Vorkehrungen für jüngere ArbeitnehmerInnen, zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit fehlen. Der Sozialversicherung entgehen durch Unternehmen die systematisch ArbeitnehmerInnen illegal beschäftigen Milliardenbeträge. Wir fordern eine nachhaltige Bekämpfung dieser „Schwarzunternehmer“ durch verstärkte Kontrollen und hohe auch gerichtliche Strafen.

14 Vorschläge des ÖGB Sicherung der Pensionen und die Finanzierung des Bundesbeitrages ohne unvertretbare soziale Härten Ungerechtigkeiten bei der Finanzierung der Pensionen beseitigen Eigenfinanzierungsraten bei den Gewerbetreibenden und Bauern erhöhen statt Pensionsrecht für alle ArbeitnehmerInnen verschlechtern Verbesserung der eigenständigen Alterssicherung der Frauen Konvent zur Vorbereitung einer langfristigen und sozial verträglichen Pensionssicherung Der Bundesbeitrag zur gesamten Pensionsversicherung wird ,8 Mrd. Euro betragen. Das sind 3,1% des BIP. Selbst bei Beibehaltung der derzeitigen Rechtslage ist entgegen den Aussagen der Bundesregierung in den nächsten Jahren kein Anstieg zu erwarten. Der Bundeszuschuss sinkt 2004 auf 2,9% des BIP und bleibt bis 2007 auf diesem Wert konstant. In den 70er-Jahren wurden teilweise bis zu 5% des BIP für Bundeszuschüsse zur Pensionsversicherung aufgewendet. Allein diese Zahlen zeigen, dass eine derart überfallsartiges Pensionskürzungsprogramm keineswegs notwendig ist. Im ASVG-Bereich werden 86,4% der Pensionen inkl. Ausgleichszulagen aus Beiträgen der Versicherten bezahlt, im Bereich der gewerblichen Sozialversicherung 58,1%, bei den Bauern nur 15,2% (Quelle Hauptverband der Sozialversicherungsträger, AK-Wien, Werte 2001). Das heißt, der Bundeszuschuss beträgt für ArbeitnehmerInnen 13,6%, für Selbständige 41,9% und für Bauern 84,8%. Der Eigenfinanzierungsgrad bei Selbständigen und Bauern ist daher dringend zu erhöhen. Zentrales Problem ist, dass bei Gewerbetreibenden und Bauern die Beitragssätze um etliches niedriger sind als im ASVG. Neben präventiven Maßnahmen, die einen kontinuierlichen Berufsverlauf von Frauen unterstützen und damit zu einer besseren Altersversorgung von Frauen beitragen, sind auch Änderungen in der Ausgestaltung des Pensionssystems notwendig, die zu einer besseren Pensionsbewertung bei Frauen führen. Der Konvent soll aus allen im Nationalrat vertretenen Parteien und den Sozialpartnern bestehen und die Grundlage für eine überlegte und zukunftsorientierte Reform schaffen. Die Sicherung der Pensionen ist primär eine politische Frage. Wer ständig sogenannte „Experten“ vorschiebt stiehlt sich aus seiner Verantwortung.

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