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Pensionsreformen im Rückblick

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Präsentation zum Thema: "Pensionsreformen im Rückblick"—  Präsentation transkript:

1 Pensionsreformen im Rückblick
Infotag – Pensionen Umstieg in das neue Pensionsrecht ÖGB, 27.September 2012

2 Pensionsrecht Pensionsbeiträge:
1970 bis 1985: Erhöhung um 5,7 Prozentpunkte 1985 bis 1988: Erhöhung um 2,3 Prozentpunkte seit 1988 mit 22,8% stabil Seit 1985 wurden leistungseinschränkende Maßnahmen gesetzt. Seither ist der Anteil der Pensionsausgaben am BIP relativ stabil geblieben.

3 Leistungssenkende Maßnahmen: 1980 - 1990
Beseitigung des Grundbetrages (30 % der Bemessungsgrundlage) Verlängerung des Durchrechnungszeitraumes der Pensionsberechnung in den 80er Jahren von fünf auf zehn Jahre Wegfall der Anrechnung von Schul- und Studienzeiten für die Ermittlung der Pensionshöhe

4 Leistungssenkende Maßnahmen: 1990 - 1995
1992: Beschluss, das Pensionsalter der Frauen zwischen und 2034 an jenes der Männer anzuheben 1993: Erhöhung des Durchrechnungszeitraums der Pensionsberechnung von zehn auf fünfzehn Jahre 1993: Umstellung der Pensionserhöhung auf die Nettoanpassung

5 Leistungsverbesserungen 1990 - 1993
Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten bei der Ermittlung der Pensionshöhe 4 Jahre pro Kind deutliche Anhebung des Ausgleichszulagenrichtsatzes

6 Sparpaket 1996 Reduktion der Pensionsprozentpunkte bei vorzeitiger Alterspension Verschärfung der Voraussetzungen für den Bezug einer vorzeitigen Alterspension: Erhöhung der notwendigen Versicherungsjahre von 35 auf 37,5. Erhöhung des Pensionsalters der Männer bei vorzeitiger Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von 55 auf 57 Jahre. Aussetzung der Pensionsanpassung 1996/97

7 Pensionsreform 1997 Pensionskonzept 2000 auf Grundlage des „Rürup-Gutachtens“ Restriktivere Budgetpolitik zu Lasten arbeitsmarkt- und sozialpolitsicher Schwerpunktsetzungen Maßnahmenplanung anfangs ohne Einbindung der Sozialpartner Rücknahme von Vorhaben im Zuge von Nachverhandlungen mit den Sozialpartnern

8 Maßnahmen Pensionsreform 1997 (Umsetzung ab 2000 bzw. 2003)
BISLANG: Durchrechnungs-zeitraum 15 Jahre Gestaffelte Steigerungsbeträge Keine Abschläge NEU Ausdehnung ab 2003 auf 18 Jahre bis 2020 Einheitlich 2% Bei Antritt vor dem Regelpensionsalter -2% vom Steigerungsbetrag Max. 15% Abschläge

9 Pensionsreform 1997 Linearisierung der Steigerungsprozentsätze
wirksam ab dem Jahr 2000 Abschläge aber dafür höhere Steigerungsprozentsätze Steigerungsprozentsätze bis 2000: 1. bis 30 VJ: 1,83 Prozentpunkte / Jahr ab dem 30. VJ: 1,675 Prozentpunkte /Jahr Zusätzlich Erhöhung und Minderung der Prozentpunkte bei Pensionsantritt vor/nach 56/61 Jahren ab 2000: generell 2 Prozentpunkte pro Jahr, jedoch Einführung von Prozentpunkten - Abschlag bei vorzeitigem Pensionsantritt. Wirkt sich negativ auf Personen mit vergleichsweise geringen Versicherungszeiten aus

10 Maßnahmen Pensionsreform 1997
Einbeziehung Geringfügig Beschäftigter in SV (bisher nur UV) Vollversicherung, wenn Summe mehrerer Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze bzw. Möglichkeit des Opting-In Einbeziehung „Neuer Selbständiger“ in SV Versicherungspflicht ab ATS ,-- Jahreseinnahmen,-- bzw. Opting-In, wenn Einnahmen darunter liegen Höherbewertung von Kindererziehungszeiten Bildungskarenz Altersteilzeit Erleichterung der Gleitpension Erhöhte Selbstfinanzierung der PV von Bauern und Gewerbe

11 Pensionsreform 2000 Keine Einbindung der Sozialpartner
Maßnahmenfestlegung gegen den Widerstand von AN-Vertretungen und Opposition Umsetzung noch bevor Maßnahmen der letzten Pensionsreform greifen konnten Abschaffung der vorzeitigen AP wg. Geminderter Erwerbsfähigkeit (auf Grund EuGH-Urteil)

12 Maßnahmen Pensionsreform 2000
Anhebung des Antrittsalters bei vorzeitigen Alterspensionen um eineinhalb Jahre auf 56,5 bzw. 61,5 Jahre (bei langer Versicherungsdauer und Gleitpension) Erhöhung der Abschläge von 2% auf 3% pro Jahr des Pensionsantritts vor dem Regelpensionsalter Kürzungen bei BU- und Invaliditätspensionen Kürzungen bei der Witwen-/Witwerpension

13 Anreiz zur Frühpension?
Je weniger Versicherungsjahre man hat, umso deutlicher ist der Anreiz, erst später in Pension zu gehen. Wer mit 60 Jahren 30 Versicherungs- jahre hat und statt mit 62 mit 63 in Pension geht, bekommt einen um 9,1% höheren Anspruch (an der Bemessungs-grundlage). Vor dem Jahr 2000 erhöhte sich dieser nur um 2,8 %.

14 Arbeitsmarktpolitische Begleitmaßnahmen
Befristete Verlängerung der Bezugsdauer AL-Geld Änderungen bei der Altersteilzeit: v.a. Wegfall der Verpflichtung zur Einstellung einer Ersatzarbeitskraft Bonus-Malus in der ALV bei Einstellung/Kündigung Älterer Frühwarnsystem bei Kündigung Älterer

15 Pensionsreform 2003 Weitgehende Eingriffe ins Pensionssystem unter dem Eindruck von „Speed kills“ und Nulldefizit Abschaffung aller vorzeitigen Alterspensionen Drastische Leistungskürzungen Rücknahme von Härten nach großflächigen Streikmaßnahmen

16 Maßnahmen der Pensionsreform 2003
Abschaffung der vorzeitigen Alterspension wegen Arbeitslosigkeit sowie der Gleitpension Auslaufregelung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer Ausdehnung des Durchrechnungszeitraumes von 15 auf 40 Jahre Schrittweise Absenkung der Steigerungspunkte Weitere Erhöhung der Abschläge von 3% auf 4,2%. Abschläge von der (mit 80% gedeckelten) Bruttopension Pensionsanpassung erst im zweiten Kalenderjahr nach Pensionsantritt Anhebung der KV-Beiträge für PensionistInnen

17 Abschwächende Maßnahmen
Härteausgleichsfonds für die Jahre Verlustdeckelung: max. 10% Verlust im Zuge der veränderten Pensionsberechnung Sonderbestimmung für Langzeitversicherte „Hacklerregelung“

18

19 Pensionsreform 2004 Langfristige Harmonisierung unterschiedlicher Systeme Inkrafttreten APG (Allgemeines Pensionsgesetz) mit Für Personen, die ab erstmals Beitragszeiten erwerben gilt ausschließlich das APG Nach Geborene: Parallelrechnung (APG, ASVG) Vor 1955 Geborene: Ausschließlich ASVG

20 Pensionsharmonisierung
Leistungsorientiertes Pensionskonto als Grundlage 1,78% der Bemessungsgrundlage pro Versicherungsjahr als Leistungsanspruch Pensionshöhe ergibt sich aus der Summe der über das Erwerbsleben erworbenen, aufgewerteten BGL 65/45/80: Bei Pensionsantritt mit 65 Jahren und 45 Versicherungsjahren, beträgt die Pensionshöhe 80% des durchschnittlichen Lebenseinkommens

21 Pensionsharmonisierung
Versicherungszeiten anstatt Unterscheidung in Ersatz- und Beitragszeiten Höhere Aufwertung zurückliegender Beitragsgrundlagen Höhere Bewertung von KEZ Arbeitslosen-Zeiten: 70% der BGL des AL-Geldes (92% davon für Notstandshilfezeiten)

22 Pensionsharmonisierung
Korridorpension: 37,5 Versicherungsjahre; 62. Lebensjahr bei zusätzlichen Abschlägen (anfangs 4,2%) Schwerarbeitspension: 45 Beitragsjahre, 10 Jahre Schwerarbeitszeiten, 60. Lebensjahr (Weitere Verlängerung der Ausnahmebestimmungen für Langzeitversicherte)

23 Pensionsberechnung (Altrecht)
Pensionshöhe abhängig von: Versicherungsmonate Höhe der BGL Alter bei Pensionsantritt Durchrechnungszeitraum: Ausdehnung von 15 auf 40 Jahre bis 2028 Abschläge bei Antritt vor dem Regelpensionsalter (4,2%/Jahr, 0,35%/Monat) Verlustdeckelung: Verluste im Zuge der Pensionsreform 2003 werden nach ansteigendem Deckel (5%-10%) gedeckelt

24 Parallelrechnung Pensionsberechnung jeweils nach ASVG und APG. Pensionshöhe ergibt sich aus dem Verhältnis der erworbenen Versicherungszeiten Für ab 1955 Geborene, die vor in Pension gehen (und vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben) Entfällt, wenn weniger als 5% in einem der beiden Systeme erworben wurden

25 Parallelrechnung - Beispiel
66,7 % ALT 33,3 % APG APG - Pension ALT - Pension 30 Jahre 15 Jahre Quelle: Pensionsversicherungsanstalt

26 Problemstellungen Mehrere sich überlagernde Pensionsreformen Pensionsberechnung individuell nicht nachvollziehbar Fortführung der Parallelrechnung über Jahrzehnte

27 Es gibt vieles, für das es sich lohnt, organisiert zu sein.


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