Präsentation herunterladen
Veröffentlicht von:Rike Altemose Geändert vor über 10 Jahren
1
Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick
Tariftreueregelungen in Deutschland und Europa – ein Überblick Dr. Thorsten Schulten DGB Bezirk Sachsen, Betrieb- und Personalrätekonferenz „Tariftreuegesetz für Sachsen – keine Vergabe unter 8,50 €“ Dresden, 20. September 2011
2
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis 2 Dr. Thorsten Schulten
3
Geschichte von Tariftreueregelungen
Ergebnisse der historischen Forschung: Regelungen über soziale Kriterien bei öffentlicher Auftragsvergabe finden sich bereits Mitte des 19. Jahrhunderts Motive: Sozialpolitik und Qualität der Arbeit Öffentliche Vergabe spielte in vielen europäischen Ländern eine wichtige Rolle bei der Festlegung gesetzlicher Mindestlöhne und der Entstehung und Stabilisierung des Tarifvertragssystems Umfangreiche Studie über internationale Erfahrungen bei der Nutzung öffentlicher Aufträge zur Durchsetzung sozialer Ziele 3 Dr. Thorsten Schulten
4
Geschichte von Tariftreueregelungen
Dokumentation des Kaiserlichen Amtes für Statistik aus dem Jahre 1907: „Die Regelung des Arbeitsverhältnisses bei Vergebung öffentlicher Arbeiten“ Mehreren Länder und zahlreichen Städte des damaligen Deutschen Reiches verfügten über gesetzliche Vorgaben über die Zahlung ortsüblicher oder tariflicher Löhne bei öffentlichen Aufträgen 4 Dr. Thorsten Schulten
5
Geschichte von Tariftreueregelungen
Dresden: „Die städtische Arbeiten ausführenden beziehungsweise liefernden Unternehmen sind vertragsmäßig zu verpflichten, die in dem Gewerbe beziehungsweise Beruf etwa durch Tarif zwischen Unternehmen und Arbeitern festgelegten Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erfüllen.“ Antrag an den Rat der Stadt Dresden vom 30. Juni 1906, der jedoch von der Mehrheit abgelehnt wurde 5 Dr. Thorsten Schulten
6
Tariftreueregelungen in Großbritannien
Fair Wage Resolution (1909): Verpflichtung öffentlicher Auftragnehmer zur Zahlung üblicher Löhne und zur Bereitstellung üblicher Arbeitsbedingungen 1983 unter Margaret Thatcher aufgehoben gilt heute noch in Irland 6 Dr. Thorsten Schulten
7
Tariftreueregelungen in den USA
Davis-Bacon Act (1931): Verpflichtung zur Zahlung ortsüblicher Löhne bei der Durchführung öffentlichen Bauaufträgen Walsh-Healey Public Contracts Act (1936): Mindestlöhne und Mindestarbeitsbedingungen bei öffentlichen Aufträgen Living-Wage-Regelungen: Örtliche Mindestlöhne für öffentliche Aufträge 7 Dr. Thorsten Schulten
8
Legitimität von Tariftreueregelungen
ILO Konvention 94 über die Arbeitsklauseln in den von Behörden abgeschlossenen Verträgen (1949) „Die Verträge … müssen Klauseln enthalten, die den beteiligten Arbeitnehmern Löhne (einschließlich Zulagen), eine Arbeitszeit und sonstige Arbeitsbedingungen gewährleisten, die nicht weniger günstig sind als die Bedingungen, die im gleichen Gebiet für gleichartige Arbeit in dem betreffenden Beruf oder in der betreffenden Industrie gelten auf Grund a) eines Gesamtarbeitsvertrages (…) c) der innerstaatlichen Gesetzgebung.“ (Artikel 2) Ratifizierung von 60 Staaten 11 EU-Staaten: AT, BE, BU, CY, DK, ES, FI, FR, IT, NL, UK Nicht von Deutschland! 8 Dr. Thorsten Schulten
9
Legitimität von Tariftreueregelungen
Vergaberichtlinie der Europäischen Union (2004) „Die öffentlichen Auftraggeber können zusätzliche Bedingungen für die Ausführung des Auftrags vorschreiben, sofern diese mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar sind und in der Bekanntmachung oder in den Verdingungsunterlagen angegeben werden. Die Bedingungen für die Ausführung eines Auftrags können insbesondere soziale und umweltbezogene Aspekte betreffen.“ (Artikel 26) 9 Dr. Thorsten Schulten
10
Legitimität von Tariftreueregelungen
Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts 2009 (§ 97, Abs. 4) „Aufträge werden an fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue und zuverlässige Unternehmen vergeben. Für die Auftragsausführung können zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer gestellt werden, die insbesondere soziale, umweltbezogene oder innovative Aspekte betreffen, wenn sie in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen und sich aus der Leistungsbeschreibung ergeben.“ 10 Dr. Thorsten Schulten
11
Legitimität von Tariftreueregelungen
Bundesverfassungsgericht (Urteil zum Berliner Vergabegesetz von 2006) Keine Benachteiligung tariftreuer Unternehmen Verdrängungswettbewerb über die Lohnkosten entgegenwirken Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schutz der Beschäftigung solcher Arbeitnehmer, die bei tarifgebundenen Unternehmen arbeiten Erhaltung als wünschenswert angesehener sozialer Standards Entlastung der Sozialversicherungssysteme Unterstützung des Tarifvertragssystems !!! 11 Dr. Thorsten Schulten
12
Warum sind Tariftreueregelungen wichtig ?
Erosion des Tarifvertragssystems abnehmende Tarifbindung Ausdehnung des Niedriglohnsektors Ökonomische Bedeutung öffentlicher Beschaffung Erhebliche Marktmacht der öffentlichen Auftraggeber 17% des BIP: 409 Mrd. in Deutschland (2009) 900 Mio. Land Sachsen (Vergabebericht 2010) Liberalisierung und Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen 12 Dr. Thorsten Schulten
13
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis 13 Dr. Thorsten Schulten
14
Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland
Zwei Phasen: Vor dem Rüffert-Urteil des EuGH (März 2008) Nach dem Rüffert-Urteil (2008ff.) 14 Dr. Thorsten Schulten
15
Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil
1999ff.: Erste Tariftreuegesetze auf Landesebene: Berlin (1999), Bayern (2000), Saarland (2000), Sachsen-Anhalt (2001) 2002: Scheitern eines bundesweiten Tariftreuegesetzes im Bundesrat 2002ff.: Verabschiedung von weiteren Tariftreuegesetzen in Niedersachsen (2002), Bremen (2002), NRW (2002), Schleswig-Holstein (2003), Hamburg (2004) Aufhebung des Tariftreuegesetzes in Sachsen-Anhalt (2002) und NRW (2006) 2006: Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur prinzipiellen Zulässigkeit von Tariftreueregelungen 2008: Verabschiedung neuer Tariftreugesetze: Hessen, Rheinland-Pfalz (geplant), Erweiterung bestehender Gesetze: Berlin, Bremen (geplant), Dr. Thorsten Schulten
16
Tariftreueregelungen vor dem Rüffert-Urteil
Politische Dynamik: Immer mehr Bundesländer mit Tariftreueregelungen Immer größer werdender Geltungsbereich von Tariftreueregelungen Von Bauindustrie und ÖPNV bis zur Aufhebung der Branchenbeschränkung in Berlin und Bremen Einführung von Mindestlohnregelungen Berlin und Bremen (2007ff.) Dr. Thorsten Schulten
17
Das Rüffert-Urteil des EuGH (April 2008)
Tariftreueregelung verstößt gegen: Die Europäische Entsenderichtlinie EuGH-Interpretation: Nur gesetzliche Mindestlöhne und allgemeinverbindliche Tarifverträge sind gedeckt. Die Europäische Dienstleistungsfreiheit EuGH-Interpretation: Keine besondere Schutzbedürftigkeit des Arbeitnehmers, da Tariftreueregelungen nur auf öffentliche Aufträge beschränkt sind Dr. Thorsten Schulten
18
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
2008ff.: Alle Bundesländer setzen ihre Tariftreuegesetze aus !!! 2008: Revision in Niedersachsen und Hamburg 2009: Revision in Bremen Aufhebung in Bayern 2010: Revision in Berlin und dem Saarland Erstmalige Einführung in Rheinland-Pfalz 2011: Erstmalige Einführung in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen Geplante Einführung: Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt Dr. Thorsten Schulten
19
Comeback der Tariftreue !
Nach dem Rüffert-Schock ist das Thema wieder auf der Tagesordnung Derzeit haben 9 Bundesländer Tariftreuegesetze Perspektivisch könnten es 12 von 16 Bundesländer sein Dr. Thorsten Schulten
20
Inhalt 1. Geschichte, Legitimität und Bedeutung von Tariftreueregelungen 2. Die Entwicklung von Tariftreue- und Vergabegesetzen in Deutschland 3. Kernpunkte und Probleme der aktuellen Vergabegesetze und ihrer Umsetzung in der Praxis 20 Dr. Thorsten Schulten
21
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
Drei Ansätze zur Regelung eines bestimmten Lohnniveaus bei öffentlichen Aufträgen Tariftreueerklärung auf der Basis des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) Umfassende Tariftreureglung für den Verkehrssektor begründet durch seine europarechtlichen Sonderstellung Festlegung eines allgemeinen vergabespezifischen Mindestlohns Weitere soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe Dr. Thorsten Schulten
22
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
Branche Mindestlohn pro Stunde in € in Sachsen Abfallwirtschaft 8,24 Berufliche Weiterbildung 7,60-10,93 Bauhauptgewerbe 9,75 Dachdeckerhandwerk 10,80 Elektrohandwerk 8,40 Maler- und Lackiererhandwerk Gebäudereinigerhandwerk 7,00/8,88 Pflegebranche 7,50 Wach- u. Sicherheitsgewerbe 6,53 Wäschereidienstleistungen 6.75 Leiharbeit (AÜG) 6,89 Arbeitnehmer- Entsende- gesetzes Dr. Thorsten Schulten Quelle: WSI-Tarifarchiv, Stand 1. September 2011
23
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
Klassische Tariftreuereglung im Verkehrssektor Europarechtliche Sonderregelung für den Verkehr (Art. 51 Abs. 1 EGV) Rüffert-Urteil nicht übertragbar !!! Eigene EU-Verordnung für den ÖPNV (VO 1370/2007) Anwendung: Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland; Mecklenburg-Vorpommern, Thüringen Geplant: Baden-Württemberg, NRW Konflikt: Tariftreue bei allen oder nur repräsentativen Tarifverträgen Dr. Thorsten Schulten
24
Vergabespezifische Mindestlohn
Eingeführt in 4 Bundesländern: Berlin, Bremen, Brandenburg und Rheinland-Pfalz In Planung in 2 weiteren Bundesländer: Baden-Württemberg und NRW Zwischen 7,50 und 8,62 Euro pro Stunde Dr. Thorsten Schulten
25
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
Weitere soziale und ökologische Kriterien bei der Auftragsvergabe Bevorzugte Vergabe bei Frauenförderung Bereitstellung von Ausbildungsplätze Beschäftigung von Behinderten Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen bei öffentlicher Beschaffung Einhaltung ökologischer Kriterien bei öffentlicher Beschaffung Dr. Thorsten Schulten
26
Tariftreue in der Praxis
Kontrolle von Tariftreue- und Mindestlohnvorgaben Hoher Anteil von Verstößen Vergabestellen sind mit der Kontrolle oft überfordert Landeseigene Service-, Beratungs- und Kontrollstelle zur Unterstützung der lokalen Vergabestellen Präqualifizierung Dr. Thorsten Schulten
27
Tariftreueregelungen nach dem Rüffert-Urteil
Fazit: Comeback der Tariftreue Erweiteter Geltungsbereich (Keine Branchenbegrenzung) Erweiterte inhaltlichen Regelungen (Tariftreue, Mindestlohn, ILO-Kernarbeitsnormen usw.) Bei der Tariftreue fehlt aber die Verbindlichkeit der gesamten Lohntabelle Dr. Thorsten Schulten
28
Weitere Informationen: www.tariftreue.de
28 Dr. Thorsten Schulten
Ähnliche Präsentationen
© 2024 SlidePlayer.org Inc.
All rights reserved.