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Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe

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Präsentation zum Thema: "Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe"—  Präsentation transkript:

1 Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe
© 2007 Martin KIRSCHNER für die Schadstoffgruppe des AFKDO Ravelsbach

2 Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN
1.1 GAMS – Regel A – Regel Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID Gefahrenzettel Kennzeichnung Chemikaliengesetz Definition Flammpunkt / Zündpunkt Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern Menschenrettung Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Nachschlagewerke

3 Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN
1.1 GAMS – Regel A – Regel Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID Gefahrenzettel Kennzeichnung Chemikaliengesetz Definition Flammpunkt / Zündpunkt Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern Menschenrettung Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Nachschlagewerke

4 Schadstoffeinsatz 1.1 GAMS-REGEL Gefahr erkennen – Erkundung - Kennzeichnung von Behältern u. Verpackungen - Gefahrenzettel - Warntafeln - Beförderungspapiere, Frachtpapiere © 2007 Martin KIRSCHNER Absperrung durchführen – Absichern - Mindestens m von der Unfallstelle - Mehrere m bei Tankbrand, Explosionsstoffen und Gasen,… - Brandschutz aufbauen / Brandbekämpfung Menschenrettung Spezialkräfte anfordern

5 Schadstoffeinsatz Abstand Abschirmung
A-Regel Abstand - bester Schutz ist ausreichender Abstand © 2007 Martin KIRSCHNER Abschirmung - spezielle Schutzbekleidung Aufenthaltsdauer - die Aufenthaltszeit im Gefahrenbereich ist möglichst kurz zu bemessen

6 Schadstoffeinsatz 1.3 SCHUTZBEKLEIDUNG
Schutzstufe 1 Einsatzbekleidung mit Helm, Schutzstiefel und Schutzhandschuhen und Atemschutz © 2007 Martin KIRSCHNER Schutzstufe 2 Schutzanzug nicht gasdicht in Verwendung mit umluftunabhängiger Atemluftversorgung Schutzstufe 3 Schutzanzug gasdicht in Verwendung mit umluftunabhängiger Atemluftversorgung

7 Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN
1.1 GAMS – Regel A – Regel Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID Gefahrenzettel Kennzeichnung Chemikaliengesetz Definition Flammpunkt / Zündpunkt Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern Menschenrettung Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Nachschlagewerke

8 Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN
Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) ohne Zahl am Transportfahrzeug - mind. in Fahrtrichtung vorne und hinten 40 x 30cm x 12cm (PKW) Ladung mit verschiedenen gefährlichen Gütern oder Stückguttransport © 2007 Martin KIRSCHNER

9 Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN
Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) mit Zahl am Transportfahrzeug Zum Beispiel: © 2007 Martin KIRSCHNER Wenn der Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ vorangestellt ist, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mit Wasser.

10 Schadstoffeinsatz 2.1 KENNZEICHUNG VON TRANSPORTGÜTERN
Orangefarbene Kennzeichnung (Warntafel) mit Zahl am Transportfahrzeug Zum Beispiel: © 2007 Martin KIRSCHNER

11 Schadstoffeinsatz 2.2 GEFAHRENZETTEL
Kennzeichnung von Versandstücken, Tanks, Container,… Farbe des Gefahrenzettels läßt auf die Gefahr zurückschließen Am Gefahrenzettel steht im Regelfall eine Ziffer entsprechend der ADR mind. 10 x 10cm 1. Klasse Explosive Stoffe und Gegenstände 2. Klasse Verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase 3. Klasse Entzündbare flüssige Stoffe 4.1 Klasse Entzündbare feste Stoffe 4.2 Klasse Selbstentzündliche Stoffe 4.3 Klasse Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln 5.1 Klasse Brandfördernde (oxidierende) Stoffe 5.2 Klasse Organische Peroxide 6.1 Klasse Giftige Stoffe 6.2 Klasse Ansteckungsgefährdende Stoffe 7. Klasse Radioaktive Stoffe 8. Klasse Ätzende Stoffe 9. Klasse Verschiedene gefährliche Stoffe oder Gegenstände

12 Schadstoffeinsatz 2.3 KENNZEICHNUNG CHEMIKALIENGESETZ
Die Kennzeichnung regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen. Gefährliche Stoffe in diesem Sinne (Chemikaliengesetz) sind: © 2007 Martin KIRSCHNER Nickelcarbonyl (Nickeltetracarbonyl) Hinweise auf besondere Gefahren Kann Krebs erzeugen Irreversibler Schaden möglich Sicherheitsratschläge Dampf nicht einatmen Behälter sicher aufbewahren

13 Schadstoffeinsatz 2.4 FLAMMPUNKT EINER FLÜSSIGKEIT
Der Flammpunkt einer Flüssigkeit: „Der Flammpunkt einer brennbaren Flüssigkeit ist die niedrigste Temperatur, bei der erstmals eine ausreichende Dampfmenge gebildet wird, sodass ein entzündbares Dampf/Luft-Gemisch entsteht ...“ © 2007 Martin KIRSCHNER 20°C 55°C

14 Schadstoffeinsatz 2.4 ZÜNDTEMPERATUR EINES STOFFES
Die Zündtemperatur eines Stoffes: „ Der Zündpunkt ist die niedrigste Temperatur, bei der sich ein brennbarer Stoff in Luft entzündet ...“ © 2007 Martin KIRSCHNER 20°C 320°C

15 Der pH-Wert als Maß für die Aggressivität
Schadstoffeinsatz 2.5 SÄUREN UND LAUGEN Der pH-Wert als Maß für die Aggressivität © 2007 Martin KIRSCHNER sauer Neutraler Bereich basisch 1 3 7 11 14 Salzsäure Essig Reines Wasser Sodalösung Natronlauge Auslaufstelle eingrenzen durch Sand, Erde oder PE-Folie Schutzkleidung/Atemschutz tragen Säure- und Laugenverletzung mit viel Wasser spülen

16 Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN
1.1 GAMS – Regel A – Regel Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID Gefahrenzettel Kennzeichnung Chemikaliengesetz Definition Flammpunkt / Zündpunkt Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern Menschenrettung Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Nachschlagewerke

17 Schadstoffeinsatz 3.1 ALARMIERUNG DER SCHADSTOFFGRUPPE
Derzeit wird die SMS-Alarmierung über die Blue.Box II per Hand oder Handy ausgelöst. Geplant: Direkte Auslösung über die Landeswarnzentrale… © 2007 Martin KIRSCHNER Schadstoffeinsatz für die SSG Ravelsbach! Treffpunkt: FF Ziersdorf

18 Sicherheitszone min 30-60m
Schadstoffeinsatz 3.2 ABSPERREN UND ABSICHERN © 2007 Martin KIRSCHNER Wirkzone Sicherheitszone min 30-60m DEKO-Platz Bereitstellungsraum

19 Schadstoffeinsatz 3.3 MENSCHENRETTUNG
- ist unter Beachtung und Einschätzung der eigenen Sicherheit – Atemschutz und vorhandenen Schutzbekleidung – durchzuführen. - Aufenthaltsdauer ist dabei so kurz wie möglich zu halten - Kontakt mit dem Schadstoff ist zu vermeiden © 2007 Martin KIRSCHNER

20 Schadstoffeinsatz 3.4 SPEZIALKRÄFTE ANFORDERN - Schadstoffberatungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes - bei Unfällen auf Eisenbahngelände: Die zuständigen ÖBB Organe - TUIS (Transport Unfall Informationssystem) © 2007 Martin KIRSCHNER

21 Schadstoffeinsatz GRUNDINFORMATION GEFÄHRLICHE STOFFE 1.0 GRUNDREGELN
1.1 GAMS – Regel A – Regel Schutzbekleidung © 2007 Martin KIRSCHNER 2.0 KENNZEICHNUNG VON TRANSPORTEN 2.1 Kennzeichnung nach ADR/RID Gefahrenzettel Kennzeichnung Chemikaliengesetz Definition Flammpunkt / Zündpunkt Säure und Laugen 3.0 SCHADSTOFFEINSATZ 3.1 Alarmierung der Schadstoffgruppe 3.2 Absperren / Absichern Menschenrettung Spezialkräfte anfordern 4.0 SONSTIGE INFORMATIONEN 4.1 TUIS (Transport und Informationssystem) Beratungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes Nachschlagewerke

22 Schadstoffeinsatz 4.1 T U I S
Transport - Unfall - Informationssystem der österreichischen chemischen Industrie Stufe 1: Telefonische Beratung Stufe 2: Beratung am Unfallort Stufe 3: Technische Hilfe am Unfallort © 2007 Martin KIRSCHNER

23 Schadstoffeinsatz 4.2 SCHADSTOFF - BERATUNGSDIENST Allgemein:
- Hilfeleistung ähnlich wie bei TUIS (telefonisch oder vor Ort) - 4 Bereitschaftsteams stehen in NÖ zu Verfügung - Hilfeleistung durch spezielles Fachwissen - Unterstützung des Einsatzleiters Anforderung des Schadstoffberatungsdienstes: - Über die Landeswarnzentrale oder direkter telefonisch Kontakt Ausrüstung: - EX-OX-Meter - GDA 2 (Mehrgas – Schadstoffmessgerät) - Wärmebildkamera - Digitalkamera - Laptop mit verschiedenen speziellen Schadstoff - Programmen © 2007 Martin KIRSCHNER

24 Schadstoffeinsatz 4.3 NACHSCHLAGEWERKE
Nachschlagewerke wie z.B. Gefahrengut Ersteinsatz - Sicherheitsdatenblätter, Frachtpapiere,… - Schadstoffberatungsdienst des NÖ Landesfeuerwehrverbandes © 2007 Martin KIRSCHNER

25 Schadstoffeinsatz G R U N D I N F O R M A T I O N Gefährliche Stoffe
© 2007 Martin KIRSCHNER für die Schadstoffgruppe des AFKDO Ravelsbach


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