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Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005

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Präsentation zum Thema: "Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005"—  Präsentation transkript:

1 Mitgliederversammlung des Geflügelwirtschaftsverbands Hessen 2005
Vortrag Was muss bei der Umstellung von Käfighaltung auf alternative Haltungsformen beachtet werden ? Technische und behördliche Anforderungen Michael Herdt Ingenieurbüro + Agrarberatung Barbarossastrasse 2 D Büdingen

2 Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verordnung zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere und anderer zur Erzeugung tierischer Produkte gehaltener Tiere bei ihrer Haltung (Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung – TierSchNutztV) vom 25. Oktober 2001, (BGBl. I S. 2759) geändert durch : Erste Verordnung zur Änderung der Tierschutz- Nutztierhaltungsverordnung vom 28. Februar 2002, (BGBl. I S. 1026) führt zu genehmigungsbedürftigen „Nutzungsänderungen“ per Beurteilungskriterien dafür sind: Eingriff in die Statik Änderung der Ansichten Änderung der Nutzungsart Änderung des Emissionsverhalten

3 Art des Genehmigungsverfahren in Abhängigkeit der Bestandsgröße
X ab Sonderfall in Abstimmung mit den Behörden > 2 GV / ha ?? < Nach Gesetz über die Prüfung der Umweltverträglichkeit geb. im BImSchG ab < < UVPG Vorprüfung UVPG §3 BImSchG Spalte 2 BImSchG Spalte 1 Baurecht Bestand (Stk) BImSchG Spalte 1, mit Beteiligung der Öffentlichkeit, Spalte 2 ohne Beteiligung der Öffentlichkeit

4 Welche Anforderungen sind durch die geplanten Anlagen zu erfüllen ?
Anforderungen an die geplante Anlage aus der Nutztierhaltungsverordnung hinsichtlich Platzangebot Futterversorgung Wasserversorgung Nester Natürliches Licht Anforderungen an die geplante Anlage aus der TA-Luft 2002 Geruchsemissionen Ammoniakemissionen Staubemissionen

5 Exkurs „Bauen im Außenbereich“
Bei notwendigen Neubauten im Aussenbereich müssen die Gemeinden ihr Einvernehmen erteilen. Dazu sind nur folgende Fragenstellungen zu beantworten: stehen dem Vorhaben Planungsabsichten der Gemeinde entgegen handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben ist die Erschließung gesichert Bei rechtswidriger Verweigerung kann das Einvernehmen durch die übergeordnete Behörde hergestellt werden.

6 Exkurs „Bestandsschutz“
Bestandsschutz gilt für genehmigungsbedürftige Anlagen im Sinne des BImSchG nur noch mit Einschränkungen Bei neuen, strengeren Grenzwerten (TA-Luft 2002) können: Nachrüstung (Stand der Technik) angeordnet werden Auflagen ausgesprochen werden ( Anlagen stillgelegt werden ) Im Regelfall werden Übergangsfristen für Altanlagen gewährt

7 Umfang der Arbeiten zur Prüfung der UV
Standortbezogene Vorprüfung der Umweltverträglichkeit Beantwortung eines Fragenkatalogs z.B. über Umfang des Eingriffs z.B. über dadurch betroffene Gebiete (FFH usw.) Obligatorische Umweltverträglichkeitsprüfung Scoping-Termin Festlegung des Untersuchungsrahmen ca. 1 * 1 km Umfangreiche Sondergutachten Dauer ca. 12 – 24 Monate

8 Anforderungen nach TA-Luft 2002 – ALLGEMEIN
Bauliche und betriebliche Anforderungen (Auszug) Mindestabstand von 150 m zu Biotopen soll eingehalten werden Größtmögliche Sauberkeit und Trockenheit im Stall Optimales Stallklima nach DIN (z.B. Abluft 10m über Grund und 3 m über First !!!) Grundsätzlich Kotbandbelüftung bei Käfigen / Volieren mit Bändern Trockenkotlagerung unter Dach Bei Auslauf Gestaltung der Flächen so, dass keine schädlichen Umwelteinwirkungen durch Nähstoffeinträge zu befürchten sind.

9 Anforderungen nach TA-Luft 2002 – GERUCH
Prüfung im Einzelfall 203 20.000 257 40.000 350 90 180 14.000 80 160 10.000 63,5 127 5.000 Abstand zum Dorfgebiet (MD) in m Abstand zum Wohngebiet (WA) in m Hennenzahl (Stk.)

10 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - GERUCH
Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist im Regelfall eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: weniger als Tiere Beurteilung nach VDI Wind + Topografie Kosten ca bis € ab Tiere Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie Kosten ca bis €

11 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK
Erstmalige Einführung verbindlicher Ammoniakemissions- faktoren als Rechenwerte für die Genehmigungsverfahren 0,3157 Bodenhaltung (Kot 1 Haltungsperiode im Stall) 0,0911 Voliere mit belüfteten Kotbändern 0,0389 Käfighaltung mit Kotbandbelüftung kg NH / Platz / Jahr nach TA- Luft 2002 Verfahren Falls abweichende Werte vorliegen, die einer Prüfung stand halten, können diese verwendet werden.

12 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK
221 338 30.000 181 276 20.000 255 390 40.000 404 616 151 230 14.000 128 195 10.000 91 138 5.000 Abstand bei 10yg (m) Abstand bei 3yg Hennenzahl (Stk.)

13 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - AMMONIAK
Falls die Mindestabstände nach Tabelle nicht eingehalten werden können ist eine Sonderfallbeurteilung erforderlich: Grundsätzlich Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie zusätzliche Prüfung der Deposition im Boden Kosten ca bis € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: Emissionsmindernde Massnahmen (Filter) Tierbesatz verringern

14 Anforderungen nach TA-Luft 2002 - STAUB
Maximale Emission von 1 kg Schweb-Staub (PM10) pro Stunde über Kamine Bagatellgrenze wird erst ab Hennenplätzen überschritten Darüber hinaus Ausbreitungsberechnung nach TA-Luft (Austal 2000) mit Winddaten des DWD und der Berücksichtigung der Topografie Kosten ca bis € Sind die Grenzwerte dann nicht einzuhalten: Emissionsmindernde Massnahmen (Filter)

15 Verfahrensabläufe bei weniger als 20.000 Hennenplätzen
Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit dem Bauamt Gegebenenfalls Anfertigung von Geruchs- und/oder Ammoniakprognose Abgabe der Bauantragsunterlagen Bearbeitungszeit 5 – 8 Wochen

16 Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen
Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde Wenn die Emissionen nicht größer werden Anzeige nach §15 BImSchG (4 Wochen) Falls nötig, Antrag nach Baurecht Bearbeitungszeit 4 Wochen + 5 – 8 Wochen, (falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!)

17 Verfahrensabläufe bei mehr als 20.000 Hennenplätzen
Prüfung der örtlichen Gegebenheiten Vorgespräch mit der Genehmigungsbehörde Vorgespräch mit der Gemeinde (bei UVP !) Wenn die Emissionen größer werden Antrag nach §16 BImSchG Sondergutachten falls nötig Gesondertes UVP-Verfahren falls nötig Bearbeitungszeit ab 3 Monate bis 2 Jahre Bearbeitungszeiten gelten nur, falls Ihre Unterlagen vollständig sind !!


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