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Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB-Daten Christian Kaul AV-Tagung vom 13. September 2013.

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Präsentation zum Thema: "Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB-Daten Christian Kaul AV-Tagung vom 13. September 2013."—  Präsentation transkript:

1 Weisung für die Erstaufnahme und Nachführung der ÖREB-Daten Christian Kaul AV-Tagung vom 13. September 2013

2 Zweck der Weisung Die Weisung beschreibt die Abläufe und Zuständigkeiten zur erstmaligen Übernahme der bestehenden Daten der Kantonalen Mehranforderungen AV93 (KMAF) in den ÖREB-Kataster und zur laufenden Nachführung der Daten im ÖREB-Kataster.

3 Inhalt der Weisung Zweck Beschrieb ÖREB-Kataster Zürich allgemein Definitionen für diese Weisung Erstaufnahme Nachführung

4 Bearbeitungsrollen im ÖREB-Kataster Zuständige Stelle Katasterbearbeiter Fachspezialist Kantonale Fachstelle

5 Unterschied KMAF ÖREB-Kataster

6 Erstaufnahme Phase 1 Generischer Ablauf für den Aufbau eines Datensatzes mit rechtkräftigen ÖREB-Daten im neuen Datenmodell. Vorbereitungsarbeiten im KMAF-Modell Migration Nachbearbeitung im ÖREB-Modell KMAF-Daten werden stillgelegt

7 Erstaufnahme Phase 2 Projektierte Zustände werden laufend im ÖREB-Kataster-System ergänzt. Mit dem nächsten ÖREB-Kataster-relevanten Verfahrensschritt müssen projektierte Zustände erfasst werden. Auf eine Erfassung auf Vorrat wird verzichtet.

8 Erstaufnahme Thematische Ergänzungen

9 Nachführung Prozessmodell Es wurden 8 verschiedene Abläufe für die Nachführung gemäss folgendem Prozessmodell beschrieben:

10 Nachführung Ablaufschema Für jeden Ablauf werden die Inhalte und die Rollen für jedes Thema definiert. In einem einheitlichen Schema wird der Ablauf spezifiziert.

11 Schlussbemerkungen Arbeit an den Abläufen und Modellen war wichtiger als die Weisung selbst, da alle Beteiligten und Betroffenen an einer gemeinsamen Sicht, einem gemeinsamen Verständnis des ÖREB-Katasters arbeiten mussten. Weisung ist kein Universal-Handbuch für den ÖREB-Kataster Zürich. Weitere Weisungen können folgen z.B. für den Betrieb des Katasters. 2014 müssen nun konkrete Erfahrungen zu den bisherigen Überlegungen gemacht und die notwendigen Schlüsse daraus gezogen werden.


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