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Bonitäts- und Forderungs- management

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Präsentation zum Thema: "Bonitäts- und Forderungs- management"—  Präsentation transkript:

1 Bonitäts- und Forderungs- management
In der Praxis für grenzüberschreitende Transaktionen innerhalb der EU

2 Einführung Die Europäische Union (EU) ist einer der weltweit größten Märkte, auf dem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) die besten Möglichkeiten haben. Allerdings schrecken kleine Unternehmen aus verschiedenen Gründen oft vor grenzüberschreitenden Aktivitäten zurück. Eines der größten Hindernisse für viele Unternehmer ist es, nicht zu wissen, ob ein Kunde in einem anderen EU-Mitgliedstaat seine Rechnungen pünktlich bezahlt oder wie man im Falle eines Zahlungsverzugs am besten vorgehen kann.

3 Ziele Die Unterstützung von KMU und/oder Jungunternehmern bei ihrem Kreditmanagement und der Durchsetzung von grenzüberschreitenden Forderungen . Durch die Beschreibung der Möglichkeiten, die ein Unternehmer hat - vom Zeitpunkt der Unterbreitung eines Angebots bis zur Einziehung von unbezahlten Beträgen; Durch die Beschreibung von Maßnahmen, die einem Unternehmen zur Verfügung stehen, sollte ein tatsächlicher Forderungsausfall eintreten.

4 Vorvertragliche Fragen
B. Vorbereitung des Angebots 2. Das Angebot

5 Vorvertragliche Fragen
B. Vorbereitung des Angebots 2. Das Angebot

6 A. Vorvertragliche Fragen
Bonitätsprüfung für potentielle Kunden II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen

7 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
Je mehr Informationen das Unternehmen über einen potentiellen Kunden hat, desto weniger Probleme wird es in der Zukunft geben. Informieren Sie sich zu den jüngsten Geschäftsdaten des Unternehmens und bewerten Sie es nach einem erstellten Muster hinsichtlich seiner KREDITWÜRDIGKEIT. BONITÄTSPRÜFUNG KUNDENBEWERTUNG Die Kreditwürdigkeit gibt an, ob ein potentieller Kunde in der Lage ist, zu zahlen

8 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(1) Informationen erhalten 2 Wege, die Kreditwürdigkeit zu prüfen: DIE AUFGABE AUSLAGERN - z. B. einen Dienstleister außerhalb des Unternehmens beauftragen. PERSÖNLICH prüfen. DIE KOORDINATION UND DER INFORMATIONSAUSTAUSCH MIT DER VERTRIEBSABTEILUNG SIND ENTSCHEIDEND BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG VON INFORMATIONEN

9 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(1) Informationen erhalten ZU BERÜCKSICHTIGENDE HAUPTFRAGEN ZUM KUNDEN - Jahresabschlüsse des Kunden - Zeitraum der geschäftlichen Aktivitäten des Kunden - Geschäftsführer, Aktieninhaber und beteiligte Personen HINSICHTLICH SEINES GEWERBLICHEN UMFELDS - Gesamtleistung der Branche - Das wirtschaftliche Klima der Region ZUSÄTZLICHE FRAGEN DIE QUALITÄT DES KUNDEN IN BEZUG AUF DAS UNTERNEHMENSKONZEPT - saisonale/einmalige Kunden im Vergleich zu regelmäßigen Lieferungen - Waren oder Dienstleistungen der Mitbewerber - Zeit bis zur Lieferung

10 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(2) Kunden bewerten Mehrere Wege für die Einstufung von Kunden: Die „Basis“-Methode - Kunden nach allgemeinen Fragen einstufen - d. h. ihre „Qualität“ insgesamt festlegen. Verfahren, basierend auf mengenmäßigen Kriterien - diese ermöglichen es, die Zahlungskapazitäten des Kunden für einen festgelegten Zeitraum einzuschätzen. POTENTIELLE KUNDEN NACH EINEM MUSTER EINSTUFEN, MIT DEM DAS UNTERNEHMEN FESTLEGEN KANN, WELCHE KONDITIONEN ES DEM POTENTIELLEN KUNDEN HINSICHTLICH PREIS, NACHLÄSSEN ETC. ANBIETEN KANN.

11 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(2) Kunden bewerten DAS BASIS-VERFAHREN - Parameter Einmalige Kunden im Vergleich zu Kunden mit Potential. Der Preis - späte oder prompte Zahlung, Zahlung ohne den Preis in Frage zu stellen oder ständiges Nachfragen nach Nachlässen etc. Qualität der Arbeit - Die Arbeitsatmosphäre mit einem Kunden. Förderung – der Kunde bildet einen Mehrwert für das Geschäft des Unternehmens und unterstützt es bei seinem Wachstum.

12 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(2) Kunden bewerten Komplexe Modelle - das SIM-Modell Das Basis-Verfahren Beispiel-Unternehmen heraussuchen (einige davon insolvent, andere nicht) und Trends und Unterschiede bei ihren Jahresabschlüssen herausfinden. Dann die Zahlen des potentiellen Kunden mit diesen Daten vergleichen. Anhand der Jahresabschlüsse des potentiellen Kunden Finanzkennzahlen berechnen (Höhe der Eigenfinanzierung, Höhe der kurzfristigen Verbindlichkeiten etc.). Das Modell bietet eine Tabelle, aus der die Wahrscheinlichkeit für eine Insolvenz in einem gewissen Zeitraum abgelesen werden kann. Dann werden die Kennzahlen des potentiellen Kunden mit denen aus der Tabelle verglichen.

13 I. Bonitätsprüfung für potentielle Kunden
(2) Kunden bewerten Mit den beschriebenen Instrumenten kann das Unternehmen: Potentielle Kunden in vorher festgelegte Kategorien einordnen. Anhand dieser Bewertungen entscheiden, ob sie kreditwürdig sind oder nicht Und in welchem Ausmaß sie das sind. A Es sind keine Zahlungsschwierigkeiten zu erwarten. Kreditversicherung und / oder hohe Bonität B Normaler Kredit innerhalb einer festzulegenden Frist. Zusätzliche Garantien, wenn Grenzwerte erreicht sind. C Vorsicht ist angebracht. Zusätzliche Maßnahmen, wie die Einstellung der Lieferung. D Als Kunden zu vermeiden. Oder Vorauszahlungen vereinbaren

14 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
Wichtig zu wissen, bevor eine Geschäftsbeziehung aufgenommen wird

15 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(1) Gesetz zur Regelung von vertraglichen Verpflichtungen Verordnung 593/2008 vom 17. Juni 2008, über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht („Verordnung Rom I“). Grundsatz: Freie Rechtswahl

16 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(1) Gesetz zur Regelung von vertraglichen Verpflichtungen Verkauf von Waren Erbringung von Dienstleistungen Vertrieb Mitgliedstaat (MS) des Sitzes des Hauptausführenden im Vertrag. Immobilien-Eigentum MS, in dem sich die Immobilie befindet. Beförderung von Waren MS am Wohnsitz des Frachtführers (bei Lieferung) / MS am Wohnsitz des Absenders. Versicherung Lieferung Normalerweise MS am Sitz des Frachtführers (wenn dies der Ort der Lieferung ist); Sitz des Absenders oder Ort der Lieferung Üblicherweise MS am Sitz des Versicherers Welches Recht ist anwendbar, wenn die Parteien keine Rechtswahl getroffen haben?

17 MS, in dem der Arbeitnehmer üblicherweise seine Arbeit verrichtet.
II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen (1) Gesetz zur Regelung von vertraglichen Verpflichtungen Arbeitsverträge Verbraucherverträge MS am Wohnsitz des Verbrauchers / Freie Rechtswahl hinsichtlich des Verbraucherschutzes MS, in dem der Arbeitnehmer üblicherweise seine Arbeit verrichtet. Besonderer Schutz

18 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(1) Gesetz zur Regelung von vertraglichen Verpflichtungen Ausweichklausel! Wenn keine Rechtswahl getroffen werden kann oder der Vertrag enger mit einem anderen Mitgliedstaat verbunden ist, als mit dem, der durch diese Regelungen festgelegt wird, gilt das Recht des entsprechenden Mitgliedstaats.

19 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit a) Mediation Richtlinie 2008/52 zur Mediation in zivilen und Handelssachen Aussetzung der Fristen für die Verfahren vor nationalen oder Schiedsgerichten. Die Vollstreckbarkeit der Vereinbarung ist möglich Vertraulich Eine Individuelle Lösung, die die Tür für weitere Geschäftsbeziehungen offen lässt Weniger teuer als Schieds- oder Gerichtsverfahren

20 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit b) Schiedsverfahren Modellgesetz zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit der Kommission der Vereinten Nationen zum internationalen Handelsrecht (UNCITRAL) von 1985 New Yorker Abkommen von 1958 Ein Vertrag ist conditio sine qua non! Es ist entscheidend, eine klare Schiedsgerichtsklausel zu entwerfen.

21 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit b) Schiedsverfahren Vorteile Die Parteien können die Vorgehensweise frei festlegen Es gibt weniger Formalitäten Vertraulich Die Möglichkeit der Erstattung der vollständigen Rechtskosten Nachteile Das Verfahren ist teuer

22 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit Wenn keine solche gültige Schiedsvereinbarung vorhanden ist, gilt die Verordnung 44/2001 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen („Verordnung Brüssel I”).  

23 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Allgemeine Regel: Sitz des Beklagten Natürliche Person Wohnsitz (es gelten die internen gesetzlichen Regelungen des Mitgliedstaates) Juristische Person Satzungsmäßiger Sitz Hauptverwaltung Hauptniederlassung

24 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Ausschließlicher Gerichtsstand In den folgenden Fällen: Streitfälle, bei denen Immobilien beteiligt sind, die Existenz juristischer Personen; die Eintragung in öffentliche Register oder die Eintragung von geistigem Eigentum. Unabhängig davon, wo der Beklagte seinen Wohnsitz hat (ob in einem EU-Mitgliedstaat oder nicht)

25 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Ausdrückliche Wahl des Gerichtsstands Wenn die Parteien nach Brüssel I ein konkretes Gericht vereinbart haben, das im Streitfall zuständig wäre, dann ist ausschließlich dieses Gericht zuständig. Anforderungen Schriftform/schriftlich belegt; oder in einer Form, die den Gepflogenheiten entspricht, die zwischen den Parteien entstanden sind; oder im internationalen Handel in einer Form, die den Gepflogenheiten entspricht, die den Parteien bekannt sind.

26 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Gerichtsstand für den Verbraucherschutz, den Schutz von Arbeitnehmern und versicherten Personen Sie haben immer das Recht, zu wählen, ob sie vor ihren eigenen „heimatlichen” Gerichten oder vor den nationalen Gerichten des Mitgliedstaats, in dem die andere Partei ihren Wohnsitz hat, zu klagen. Die andere Partei kann sie jedoch nur vor den nationalen Gerichten des Mitgliedstaats verklagen, an dem diese ihren Sitz haben.

27 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Besondere Regelungen zum Gerichtsstand Verträge über den Verkauf von Waren oder die Erbringung von Dienstleistungen (Alternativ zur allgemeinen Regelung des Sitzes des Beklagten). Verkauf von Waren Erbringung von Dienstleistungen Der Ort in einem Mitgliedstaat, in dem laut Vertrag die Dienstleistung erbracht wurde oder erbracht werden sollte. Der Ort in einem Mitgliedstaat, in dem laut Vertrag die Waren geliefert wurden oder geliefert werden sollten.

28 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit Ausschließlicher Gerichtsstand (Immobilien, IPR...) Ausdrückliche Wahl des Gerichtsstands Geschützte Gerichtsbarkeit (Verbraucher, Mitarbeiter, Versicherung) Besondere Gerichtsbarkeit (Ort der Vertragserfüllung-alternativ zur allgemeinen Regelung-) Allgemeine Regelung: Sitz des Beklagten

29 II. Rechtswahl und Gerichtsstand in Streitfällen
(2) Zuständige Gerichtsbarkeit (c) Nationale Gerichte Neufassung der bestehenden Verordnung Brüssel I Tritt im Januar 2015 in Kraft Erweiterung des Umfangs auf Streitfälle, die Beklagte aus Drittländern einschließen. Der Vorzug wird Gerichten gegeben, die von den Parteien vereinbart wurden, unabhängig davon, wann die Verfahren eingeleitet wurden.

30 B. Vorbereitung des Angebots
Vorvertragliche Fragen B. Vorbereitung des Angebots 2. Das Angebot

31 B. Vorbereitung des Angebots
I. Individuelles Angebot II. Allgemeine Geschäftsbedingungen III. Zahlungsbedingungen IV. Einbeziehung der Allgemeinen Geschäfts- oder Zahlungsbedingungen V. Kompetente juristische Beratung

32 I. Individuelles Angebot
(1) Bezeichnung der Vertragsparteien Vollständiger Name. Anschrift. Beruf und individueller Handelsname wie auch Vor- und Nachnamen der Geschäftsinhaber; im Falle von Unternehmen deren vollständiger Name, Firmensitz, Handelsregisternummer und die Kontaktdaten des gesetzlichen Vertreters. (2) Bezeichnung von Waren und Dienstleistungen Waren: Beschreibung der Waren, so genau wie möglich. Zu diesem Zweck können Sie gegebenenfalls auf eine Katalogbeschreibung oder ein Muster zurückgreifen. Dienstleistungen: Präzise Beschreibung der Dienstleistungen, die zu erbringen sind und des Zeitrahmens, in dem die Arbeiten durchzuführen sind.

33 I. Individuelles Angebot
(3) Preis Üblicherweise ein ausgewiesener, fester Kaufpreis oder Verweis auf eine Preisliste. Nachlässe: Auch Mengenrabatte für große Aufträge können Kunden anziehen. Skonti: Werden als Anreiz für eine frühe Zahlung gewährt. Mehrwertsteuer (MwSt.): Es ist wichtig, zu erwähnen, ob der Preis die MwSt. enthält oder nicht. Ob Waren/Dienstleistungen besteuert werden und zu welchem Satz, hängt von den jeweils geltenden Gesetzen ab. Für Waren ist die Mehrwertsteuer an dem Ort zu zahlen an den diese geliefert werden. Währungen: Sollte man sich für einen Verkauf in verschiedenen Währungen der EU entscheiden, ist es erforderlich, den Wechselkurs festzulegen.

34 I. Individuelles Angebot
(4) Zeitraum der Leistung Legt einen bestimmten Zeitraum oder einen bestimmten Zeitpunkt fest, zu dem die Leistung erbracht werden soll. Der Zeitraum der Leistungserbringung unterscheidet sich grundlegend, je nachdem, ob es sich um die Erbringung einer Dienstleistung handelt oder um die Lieferung von Waren. (5) Zeitraum der Gültigkeit des Angebots Wenn ein Kunde ein Angebot in Form eines Vertrages erhält, sollte dies den Zeitraum enthalten, für den das Angebot gültig und verbindlich für das anbietende Unternehmen ist. (6) Art und Umfang Die Leistung sollte erschöpfend und unmissverständlich beschrieben werden. Preise sollten auf eine Art ausgedrückt werden, auf die sie einfach festgestellt oder kalkuliert werden können.

35 I. Individuelles Angebot
(7) Unterschriften – Es ist sicherzustellen, dass der endgültige Vertragstext von beiden Parteien unterzeichnet wird; Der Vertrag Datum und Ort der Unterschrift enthält. Wenn der Vertrag aus mehreren Seiten besteht, ist es ratsam für beide Parteien, jede Seite mit einem Kürzel zu versehen. (8) Form des Angebots (und des sich daraus ergebenden Vertrags) Prinzipiell ist die Schriftform von Verträgen nicht zwingend vorgeschrieben (um sicherzugehen, ist es jedoch wichtig, die nationalen Gesetze daraufhin zu prüfen) In jedem Fall sollten zum Zwecke der Beweisfähigkeit von Vereinbarungen Verträge immer schriftlich geschlossen werden Alternative Nachweisformen - von Zeugen bestätigt oder auf Band aufgezeichnet.

36 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Vorausbetrachtungen Allgemeine Geschäftsbedingungen Verringerung des finanziellen Risikos für späte und Nichtzahler Erhöhung der Wahrscheinlichkeit einer pünktlichen Zahlung Verbesserung der Rechte des Unternehmens und Einschränkung der Haftung

37 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(1) Vorausbetrachtungen Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen auf unsere Anforderungen abgestimmt werden - es gibt 3 Fragen, die zu beantworten sind: Sind die AGB angemessen für die geschäftliche Tätigkeit des Unternehmens? Sind die AGB aktualisiert? Welche Fragen müssen abgedeckt sein? Es gibt einige Besonderheiten, die bei einem geschäftlichen Kontakt mit Verbrauchern beachtet werden müssen.

38 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(2) Allgemeine Bestimmungen Präambel - Nützlich bei der Auslegung der Vertragsbestimmungen Definitionen - Einige Vertragsbedingungen zu definieren, kann ebenfalls hilfreich sein Abschluss, Beginn und Kündigung des Vertrags - Besonders wichtig bei Dienstleistungsverträgen Schriftformklausel Salvatorische Klausel Sprachwahl Rechtswahl Gerichtsstandsvereinbarung Schiedsgerichts-Vereinbarungen

39 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(3) Übernahme des Risikos, Garantien, Haftung, Schadensersatz Klauseln zum Übergang des Risikos Bestimmungen zur Haftung für Mängel und Leistungsstörungen Weitere Haftungsbestimmungen

40 Klauseln zum Übergang des Risikos
. Leistungsrisiko Wer trägt das Risiko oder den Nachteil im Falle von Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der Kaufsache? Preisrisiko Hat der Käufer im Falle von Beschädigung, Verlust oder Zerstörung der Kaufsache trotzdem den Kaufpreis zu zahlen?

41 Klauseln zum Übergang des Risikos
Im Interesse des Verkäufers sollte der Übergang des Preis- und Leistungsrisikos so früh wie möglich stattfinden (d. h. nicht erst, wenn die Waren vom Käufer in Empfang genommen werden) und es sollte festgelegt werden, dass der Ort der Leistungserfüllung der eingetragene Sitz des eigenen Unternehmens ist. Damit ist der Verkäufer verpflichtet, die Ware abzuholen.

42 Haftung für Mängel und Leistungsstörungen
- Grundsatz: ein Verkäufer haftet für Mängel an der Kaufsache. - Der Verkäufer sollte in diesem Zusammenhang bestrebt sein, seine Haftung für Mängel und die Gewährleistungsverpflichtungen im erforderlichen Umfang vertraglich auszuschließen oder zu beschränken. - Der Verkäufer sollte sich gegen eine (erweiterte) Haftung für Leistungsstörungen schützen (d. h. bei einem Lieferverzug oder Nichteinhalten von Lieferterminen).

43 Haftung für Mängel und Leistungsstörungen
ZWEI-JAHRES-GARANTIE - Verbraucher sind berechtigt, vom Verkäufer Reparatur oder Ersatz zu verlangen, wenn die Waren einen Mangel aufweisen oder nicht der Produktbeschreibung entsprechen. - Wenn eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist und ohne erhebliche Unannehmlichkeiten nicht möglich ist, haben Verbraucher einen Anspruch auf Rückerstattung oder Minderung des Kaufpreises. - Garantie von zwei Jahren nach Lieferung der Ware.

44 Haftung für Mängel und Leistungsstörungen
GEBRAUCHTGEGENSTÄNDE Zwei-Jahres-Garantie. Die Mitgliedstaaten können jedoch vorsehen, dass Verkäufer und Verbraucher zum Zeitpunkt des Kaufs ausdrücklich eine kürzere Frist für die Haftung des Verkäufers festlegen können. Diese Frist darf jedoch nicht unter einem Jahr liegen.

45 Haftung für Mängel und Leistungsstörungen
REPARATUREN, ERSATZ UND ERSTATTUNGEN Wenn Waren oder Dienstleistungen über den Versandhandel, telefonisch, per Fax oder online von einem kommerziellen Händler erworben werden, der in der EU ansässig ist, können die gleichen Rechte auf Reparatur, Ersatzlieferung oder Erstattung gegen den Verkäufer durchgesetzt werden, wie bei einem Einkauf im Shop.

46 Weitere Haftungsbestimmungen
Der Verkäufer sollte sich bemühen, weitere Haftungsrisiken auszuschließen oder einzuschränken (z. B. für die Verletzung vertraglicher Nebenpflichten). Schadensersatz-Klauseln und Pauschalsummen-Entschädigungen sollten im Vertrag festgelegt werden (sie beschränken die Haftung auf ein gesetzlich zulässiges Maß, z. B. auf eine Haftung nur auf Grund von Schäden, die vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden).

47 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(4) Lieferbedingungen Individuell festgelegte Lieferbedingungen – Wer trägt die Kosten der Lieferung - der Käufer oder der Verkäufer? Frachtkosten (Beförderer, Fracht- und Verladekosten etc.) UND Transportversicherung. Standard-Bedingungen - Es ist ratsam, auf Standard-Bedingungen zurückzugreifen. „Die Internationalen Regelungen für die Auslegung der handelsüblichen Vertragsformeln (Incoterms)“ regulieren die grundlegenden Pflichten von Verkäufer und Käufer.

48 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(5) Rechte auf Rücktritt und Rückgabe Allen Kunden und anderen am Fernabsatz beteiligten Personen müssen in bestimmten Fällen Rücktrittsrechte eingeräumt werden. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten folgendes vorsehen: Belehrung zum Rücktrittsrecht (vorgeschriebene Form, Sperrfristen, Empfänger). Folgen von Stornierung und Rücktritt. Schadensersatz im Falle eines Verderbens von Waren. Kosten, die für die Rücksendung zu tragen sind. Das Recht auf Stornierung von Käufen über das Internet oder von allen anderen Einkäufen, die außerhalb eines Ladengeschäfts getätigt wurden, besteht für sieben Werktage nach Empfang der Ware.

49 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(6) Forderungssicherung Die Klausel zum Eigentumsvorbehalt - ist die Bestimmung in einem Kaufvertrag von Waren, mit der der Verkäufer sich das rechtliche Eigentum an der Ware vorbehält, bis bestimmte Pflichten vom Käufer erfüllt wurden, diese bestehen in der Regel aus der Bezahlung des Kaufpreises. Möglicherweise ist dafür eine bestimmte Form vorgeschrieben. Sie sollte: angeben, dass das Risiko für Schaden oder Verlust der Ware bei Lieferung auf den Käufer übergeht; den Käufer bei Lieferung verpflichten, die Ware zu versichern; enthalten, dass die Rechte des Verkäufers an der Ware auf jeder Versicherungspolice eingetragen werden müssen;

50 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
Eine Liste von Ereignissen enthalten, die das Recht des Verkäufers auf Kündigung des Vertrages auslöst und die Zahlung vom Käufer zu verlangen oder die Waren zurückzuverlangen (Ereignisse, die mit einer Insolvenz oder dem Risiko einer Insolvenz von Seiten des Kunden in Zusammenhang stehen). Die Harmonisierung der Rechtsvorschriften zum Eigentumsvorbehalt ist immer noch nicht ausreichend - es gibt wenige Instrumente, die europaweit gelten. Das nationale Recht des Standortes der Ware gilt zur Beurteilung der Gültig- und Wirksamkeit der Klauseln zum Eigentumsvorbehalt - Unternehmen sollten daher ihre Klauseln zum Eigentumsvorbehalt an ihre spezifischen Transaktionen anpassen und deren Besonderheiten berücksichtigen. (6) Forderungssicherung

51 II. Allgemeine Geschäftsbedingungen
(7) Wirtschaftsauskunfteien Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist die Übermittlung der Bonitätsinformationen nicht immer ohne Weiteres möglich. In manchen Fällen kann es erforderlich sein, in dieser Hinsicht die Zustimmung des Kunden einzuholen. (8) Nichtbreitstellung von Waren - Rechtsbmittel Nach EU-Recht müssen im Internet bestellte Waren innerhalb von 30 Tagen nach Bestelldatum geliefert werden, wenn keine gegenteilige Vereinbarung mit dem Verkäufer vorliegt. Sollten die Waren, die vom Empfänger bereits bezahlt wurden, nicht verfügbar sein: Muss der Verkäufer den Käufer innerhalb von 30 Tagen davon informieren und ihm den bereits gezahlten Kaufpreis erstatten.

52 III. Zahlungsbedingungen
Hinweis auf den Abgleich dieser Anspruchspositionen - entscheidende Faktoren: Kreditwürdigkeit des Kunden nach den Richtlinien des Geld- und Kreditmanagement des Unternehmens Die üblichen Geschäfts- und Zahlungsbedingungen der Branche Aspekte der Personalwirtschaft des Kunden und Treue-Aspekte Kosten für individuelle Zahlungsmethoden Die üblichen Praktiken des Landes (1) Die Situation der jeweiligen Interessen Der Käufer möchte so spät wie möglich zahlen, um seine eigene Liquidität zu wahren. Der Verkäufer möchte seine Zahlung so früh wie möglich erhalten.

53 III. Zahlungsbedingungen
(2) Zahlungsmethoden. In Anbetracht der genannten Punkte sollte das Unternehmen sich für eine konkrete Zahlungsmethode entscheiden, die es einem potentiellen Kunden anbietet. Vorauszahlung oder Anzahlung Beitreibung von Teilzahlungen in Abhängigkeit von der Erreichung von Zwischenzielen Zahlung bei Auftragserteilung Zahlung bei Lieferung - per Kreditkarte, in bar, per Lastschrift, mit Wechsel Zahlung nach Lieferung - auf einfache Rechnung, auf Rechnung mit einer festgelegten Zahlungsfrist

54 III. Zahlungsbedingungen
(3) Fälligkeit Das Datum, an dem der Kaufpreis fällig wird. (4) Ratenzahlung Gleichbleibende Zahlungen in festen Zeitabständen - in diesem Fall sollten die Anzahl, die Höhe und Fälligkeitsdaten der Raten wie auch der Zinssatz, der vom Kunden zu zahlen ist, festgelegt werden. (5) Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrechte Legen fest, in welchem Umfang dem Schuldner ein Aufrechnung- und Zurückbehaltungsrecht gewährt wird.

55 III. Zahlungsbedingungen
(6) Bestimmungen für den Zahlungsverzug Richtlinie 2011/7/EU: Richtlinie zum Zahlungsverzug Frist zur Umsetzung: März 2013 Der Gläubiger ist berechtigt, Verzugszinsen zu berechnen, nach Ablauf von: 30 Kalendertagen, nachdem der Schuldner die Rechnung (oder ein gleichwertiges Dokument) erhalten hat - Standardfrist für die Zahlung - Wenn das vorher genannte Datum nicht mit Sicherheit festgestellt werden kann, 30 Tage nach Erhalt der Ware oder Erbringung der Dienstleistung

56 III. Zahlungsbedingungen
(6) Bestimmungen für den Zahlungsverzug Richtlinie zum Zahlungsverzug Um einen Missbrauch zu vermeiden, wenn die Zahlung von Annahme-/Überprüfungsverfahren abhängig ist, darf dieser Vorgang maximal 30 Kalendertage nach Erhalt dauern, es sei denn, gegenteiliges wird ausdrücklich im Vertrag vereinbart (wenn nicht grob unachteilig für den Gläubiger)

57 III. Zahlungsbedingungen
(6) Bestimmungen für den Zahlungsverzug Richtlinie zum Zahlungsverzug Öffentliche Behörden müssen ihre Lieferanten innerhalb von 30 Tagen bezahlen oder, unter außerordentlichen Umständen (z. B. auf dem Gesundheitssektor) innerhalb von 60 Tagen

58 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
Der Wortlaut im Text Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) können entweder direkt in den Hauptvertrag aufgenommen oder als separater Text strukturiert werden. Wenn diese als separater Text strukturiert werden, sollte ausdrücklich im Vertrag festgelegt werden, dass die AGB gültig sind und der Kunde sollte dies bestätigen.

59 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
Der Wortlaut im Text Die AGB sollten dem Hauptvertrag beigefügt und unterschrieben werden. Die AGB sollten zum Abschluss des Vertrages allen weiteren Angeboten, Aufträgen, Abrufaufträgen, (Zusatz-)Verträgen beigefügt werden.

60 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
Der Wortlaut im Text Es sollte entsprechend der Kundenprofile verschiedene Versionen der AGB geben. Ist der Kunde ein Gewerbetreibender oder ein Verbraucher? Ist er ein nationaler oder internationaler Kunde? Kein Ausschneiden und Einfügen Aktualisierungen

61 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
(2) Schlacht der Formulare Sowohl das Angebot als auch die Annahmeerklärung beziehen sich auf die Anwendung der eigenen AGB... Verschiedene Lösungen: Die „First Shot“-Theorie Die „Last Shot“-Theorie Knock-out-Regelung

62 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
(2) Schlacht der Formulare Im internationalen Recht hat keine Regelung oder Theorie Vorrang wichtige und reale Zweifel. Vermeiden Sie einfache Formulierungen, die lediglich auf die Anwendbarkeit der eigenen AGB hinweisen. Lösung: Aufnahme einer „Verteidigungsklausel“, die die gleichzeitige Gültigkeit sich widersprechender AGB ausdrücklich ausschließt und klar den Vorrang der eigenen AGB des Unternehmens zum Ausdruck bringt.

63 IV. Einbeziehung der AGB oder Zahlungsbedingungen
(3) Pflicht zur Information im Online-Handel Obligatorische Angaben auf der Homepage, die vor Auftragserteilung im Online-Handel bekannt sein müssen: Die Postanschrift und Adresse des Händlers; Die wesentlichen Eigenschaften der entsprechenden Waren oder Dienstleistungen; Der Gesamtpreis der Waren oder Dienstleistungen inklusive aller Steuern; Versandkosten; Zahlungsbedingungen; Angaben darüber, ob die Bestellung storniert werden kann oder nicht; Ablauf der Gültigkeit des Angebots oder des Preises; Mindestvertragsdauer.

64 V. Kompetenter Rechtsbeistand
Vor dem Entwurf von besonderen Verträgen oder Vorlagen suchen Sie sich juristischen Rat, um sicherzustellen, dass: die ausgearbeiteten Bestimmungen tatsächlich wirksam sind und die angestrebten Ziele erfüllen; die Bestimmungen frei von Widersprüchen sind; alle wesentlichen Aspekte in realen alltäglichen Situationen, die geregelt werden müssen, abgedeckt sind; der Wortlaut klar und präzise ist.


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