Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Novellierung des MVG-EKD Delegiertenversammlung - 13. Oktober 2009 -

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Novellierung des MVG-EKD Delegiertenversammlung - 13. Oktober 2009 -"—  Präsentation transkript:

1 Novellierung des MVG-EKD Delegiertenversammlung - 13. Oktober 2009 -

2 Delegiertenversammlung am 13.10.20092 Novellierung des MVG-EKD Fünftes Kirchengesetz zur Änderung des Kirchengesetzes über Mitarbeiterver- tretungen in der Evangelischen Kirche in Deutschland Stand: 4. September 2009

3 Delegiertenversammlung am 13.10.20093 Novellierung des MVG-EKD Die Anhörung im Rechtsausschuss der EKD-Synode fand am 6. Oktober 2009 im Kirchenamt der EKD in Hannover statt.

4 Delegiertenversammlung am 13.10.20094 § 5 Mitarbeitervertretungen Dem § 5 wird folgender Absatz 6 angefügt: (6) Entscheidungen nach Absatz 2 über die Bildung einer Gemeinsamen Mitarbeiter- vertretung können für die Zukunft mit Be- ginn der nächsten Amtszeit der Mitarbeiter- vertretung widerrufen werden. Der schrift- liche Widerruf durch einen der Beteiligten muss spätestens bis zur Einleitung des Wahlverfahrens erfolgen.

5 Delegiertenversammlung am 13.10.20095 § 9 Wahlberechtigung § 9 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort Mit- arbeiterinnen die Wörter nach § 2 eingefügt und nach dem Wort haben die Wörter und seit mindestens drei Monaten der Dienststelle ange- hören gestrichen. b) In Absatz 3 Satz 1 werden nach dem Wort Wahl- tag die Wörter aufgrund einer Altersteilzeitver- einbarung freigestellt oder eingefügt.

6 Delegiertenversammlung am 13.10.20096 § 13 Wahlschutz, Wahlkosten § 13 wird wie folgt geändert: b) Folgender Absatz 5 wird angefügt: (5) Mitglieder des Wahlvorstands haben für die Teilnahme an Schulungsveran- staltungen, die ihnen für ihre Tätigkeit erforderliche Kenntnisse ermitteln, An- spruch auf Arbeitsbefreiung von bis zu zwei Arbeitstagen ohne Minderung der Bezüge.

7 Delegiertenversammlung am 13.10.20097 § 16 Neu- und Nachwahl der Mitar- beitervertretungen vor Ablauf der Amtszeit § 16 wird wie folgt geändert: Satz 2 erhält u. a. folgende Fassung: Bis zum Abschluss der Neuwahl nimmt der Wahlvorstand die Aufgaben der Mitar- beitervertretung wahr, längstens aber für einen Zeitraum von sechs Monaten, so- weit nicht die Wahl im vereinfachten Ver- fahren durchgeführt wird.

8 Delegiertenversammlung am 13.10.20098 § 16 Neu- und Nachwahl der Mitar- beitervertretungen vor Ablauf der Amtszeit § 16 wird wie folgt geändert: d) Folgender Absatz 3 wird angefügt: Die Mitarbeitervertretung ist vor Ablauf ihrer Amtszeit durch Nachwahl auf die nach § 8 Absatz 1 erforderliche Zahl der Mitglieder unverzüglich zu ergänzen, wenn die Zahl ihrer Mitglieder nach Eintreten sämtlicher Ersatzmit- glieder um mehr als ein Viertel der in § 8 Absatz 1 vorge- schriebenen Zahl gesunken ist. Für die Nachwahl gelten die Vorschriften über das Wahlverfahren entsprechend. Hat die Amtszeit der Mitarbeitervertretung im Fall von Satz 1 be- reits mehr als drei Jahre betragen, so findet anstelle einer Nachwahl eine Neuwahl statt.

9 Delegiertenversammlung am 13.10.20099 § 23 a Ausschüsse § 23a Absatz 2 wird wie folgt geändert: Nach Satz 2 werden u. a. folgende Sätze eingefügt: Die Dienststellenleitung hat den Ausschuss für Wirtschaftsfragen rechtzeitig und umfassend über die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Ein- richtung unter Aushändigung der erforderlichen Unterlagen zu unterrichten, soweit dadurch nicht die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Ein- richtung gefährdet werden, sowie die sich daraus ergebenden Auswirkungen auf die Personal- planung darzustellen. …..

10 Delegiertenversammlung am 13.10.200910 § 26 Beschlussfassung § 26 Absatz 2 wird wie folgt geändert: Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: Bei Stimmengleichheit ist ein Antrag abgelehnt.

11 Delegiertenversammlung am 13.10.200911 § 27 Sitzungsniederschrift § 27 Absatz 1 wird wie folgt geändert: In Satz 1 werden nach dem Wort Mitarbeiter- vertretung die Wörter und ihrer Aus- schüsse nach § 23a Absatz 1 Satz 1 einge- fügt.

12 Delegiertenversammlung am 13.10.200912 § 30 Sachbedarf, Kosten der Geschäftsführung § 30 Absatz 4 Satz 3 wird gestrichen. (Erstattet werden die Reisekosten, die Mitar- beitern und Mitarbeiterinnen nach Vergütungs- gruppe IV b zustehen.)

13 Delegiertenversammlung am 13.10.200913 § 31 Mitarbeiterversammlung § 31 wird wie folgt geändert: In Absatz 2 Satz 3 werden die Wörter oder der Dienststellenleitung gestrichen. (Weiterhin ist der oder die Vorsitzende der Mitarbeiter- vertretung berechtigt und auf Antrag eines Viertels der Wahlberechtigten oder der Dienststellenleitung ver- pflichtet, eine außerordentliche Mitarbeiterversammlung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen.)

14 Delegiertenversammlung am 13.10.200914 § 31 Mitarbeiterversammlung § 31 wird wie folgt geändert: Absatz 5 wird wie folgt geändert: In Satz 1 wird das Wort soll durch das Wort ist und werden die Wörter einge- laden werden durch die Wörter einzu- laden; sie kann von der Beratung einzelner Tagesordnungspunkte ausgeschlossen werden ersetzt.

15 Delegiertenversammlung am 13.10.200915 § 33 Grundsätze für die Zusammenarbeit In § 33 Absatz 2 Satz 1 werden nach dem Wort sollen die Wörter in regelmäßigen Zeitabständen, mindestens aber einmal im Jahr, durch die Wörter mindestens einmal im Halbjahr ersetzt.

16 Delegiertenversammlung am 13.10.200916 § 38 Mitbestimmung § 38 wird wie folgt geändert: Absatz 3 wird wie folgt geändert: In Satz 2 werden nach dem Wort Fällen die Worte bis auf drei Arbeitstage eingefügt.

17 Delegiertenversammlung am 13.10.200917 § 38 Mitbestimmung § 38 wird wie folgt geändert: Folgender Satz 6 wird angefügt: Im Fall der Erörterung gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die Mitarbeitervertretung die Zustimmung nicht innerhalb einer Woche nach dem Abschluss der Erörterung schrift- lich verweigert.

18 Delegiertenversammlung am 13.10.200918 § 40 Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten § 40 wird wie folgt geändert: In Buchstabe d) wird das Wort sowie durch ein Komma ersetzt und werden nach dem Wort Wochentage die Wörter sowie Festlegung der Grundsätze für die Aufstellung von Dienstplänen eingefügt.

19 Delegiertenversammlung am 13.10.200919 § 40 Fälle der eingeschränkten Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der privatrechtlich angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter In § 42 Buchstabe c) werden nach dem Wort Eingruppierung die Wörter einschließlich Festlegung der Fallgruppe, Wechsel der Fallgruppe, Umgruppierung gestrichen.

20 Delegiertenversammlung am 13.10.200920 § 40 Fälle der Mitbestimmung in organisatorischen und sozialen Angelegenheiten § 40 wird wie folgt geändert: Folgender Buchstabe o) wird angefügt: o) Grundsätze über das betriebliche Vorschlagswesen..

21 Delegiertenversammlung am 13.10.200921 Novellierung des MVG-EKD Die Ständige Konferenz der Gesamt-Mitar- beitervertretungen und Gesamtausschüsse im Bereich der Evangelischen Kirche in Deutschland (STÄKO) und Bundeskonferenz der Arbeitsgemeinschaften der Mitarbeiter- vertretungen/Gesamtausschüsse im Bereich des Diakonischen Werkes der Evange- lischen Kirche in Deutschland (buko) er- fahren keine kirchengesetzliche Aner- kennung.


Herunterladen ppt "Novellierung des MVG-EKD Delegiertenversammlung - 13. Oktober 2009 -"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen