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Herbert Kubicek Open Government Data und Informationsfreiheit Zwei Wege zum selben Ziel? OGD DACHLI, Wien 4. Oktober 2012.

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Präsentation zum Thema: "Herbert Kubicek Open Government Data und Informationsfreiheit Zwei Wege zum selben Ziel? OGD DACHLI, Wien 4. Oktober 2012."—  Präsentation transkript:

1 Herbert Kubicek Open Government Data und Informationsfreiheit Zwei Wege zum selben Ziel? OGD DACHLI, Wien 4. Oktober 2012

2 Open Government und Open Government Data 2 Quelle: EU-Kommission (Malmö Ministererklärung zum E-Government (2009) + Digitale Agenda (2010) ? Sind offene Rohdaten eine Basis für mehr Transparenz?

3 1) Die Open-Data-Bewegung verspricht neben der Förderung von Innovationen und Wirtschafts- wachstum auch mehr Transparenz in Politik und Verwaltung zu schaffen - durch die Bereitstellung von Rohdaten - in technisch offenen Formaten - zu Lizenzbedingungen, die eine unentgeltliche Weiterverarbeitung erlauben. 3

4 Transparenz (Wikipedia) Transparenz ist in der Politik ein Zustand mit freier Information, Partizipation und Rechenschaft im Sinne einer offenen Kommunikation zwischen den Akteuren des politischen Systems und den Bürgern. Damit eng verbunden ist die Forderung nach Verwaltungstransparenz und Öffentlichkeitsprinzip. Als Metapher dient die optische Transparenz: Ein transparentes Objekt kann durchschaut werden.PolitikInformationPartizipation RechenschaftKommunikation politischen Systems VerwaltungstransparenzÖffentlichkeitsprinzip Transparenz..... ist Ziel verschiedener Initiativen. Sie wird wie folgt begründet: Feedback-Funktion: Transparenz ermöglicht den Bürgern, Probleme wahrzunehmen, Beschwerden zu äußern und Verbesserungsvorschläge zu erfahren und zu erörtern und diese den politischen Repräsentanten mitzuteilen. Dadurch kann der Repräsentant die drängenden Probleme wahrnehmen und folglich effizienter arbeiten. Feedback..... Verhinderung von Machtmissbrauch: Machtmissbrauch soll dadurch unterbunden werden, dass jeder sich informieren kann, ggf. dagegen agitieren (am politischen Geschehen partizipieren) kann und der Politiker zur Rechenschaft verpflichtet ist. 4 Verwaltungstransparenz:.... Gemeint ist, dass die Bürger Einblick und Durchblick in Entscheidungen und Vorgänge der Verwaltung erhalten.

5 2) Bisher fehlt der Nachweis, dass durch die Bereitstellung von Rohdaten politische Entscheidungen und Entscheidungs- prozesse transparenter geworden sind. Dies wird m. E. auch so bleiben, weil der Ansatz bei den Rohdaten dafür ungeeignet ist. Transparenz ist kontextabhängig. Rohdaten sind de- kontextualisierte Informationen mit unvollständiger Semantik und weitgehend ohne Pragmatik. Sie müssen erst wieder re- kontextualisiert werden, um zu mehr Transparenz beitragen zu können. Das erfordert technisches Wissen und inhaltliches Kontextwissen zugleich. Oder einfach ausgedrückt: Rohdaten sind keine gebrauchsfertigen Produkte ! 5

6 3) Die Open Data Initiativen tun so, als hätten sie die erste und einzige Strategie zur Schaffung von mehr Transparenz. Sie knüpft nicht an bestehende rechtliche, organisatorische und technische Regelungen und Bedingungen zur Erreichung dieses Zieles an, ist deswegen nicht alltagstauglich und wird ihre Ziele nicht erreichen (Anm.: Ein konkretes aktuelles Beispiel ist das Hamburger Transparenzgesetz (§ 10) mit der Forderung nach einem zentralen Informationsregister für alle zu veröffentlichenden Informationen, auch aufgrund anderer Rechtsvorschriften, in offenen Formaten und zur maschinellen Weiterverarbeitung) 6

7 4) Die bisher bereitgestellten Rohdaten stammen überwiegend aus Verwaltungsbereichen, für die schon seit langem gesetzlich Veröffentlichungspflichten bestehen. (Open Data Initiativen ernten die Früchte, die andere gepflanzt haben) 7 Statistik UmweltVerkehr Bau Wirtschaft Inneres Soziales Arbeit Gesundh Bildung Finanzen Bereitschaft Bremischer Behören, Daten für den Apps4Bremen-Wettbewerb zur Verfügung zu stellen

8 5) Teilweise wird die Notwendigkeit gesetzlicher Regelungen verneint. Wo gesetzliche Initiativen ergriffen werden, nehmen sie bestehende Bestimmungen nicht zur Kenntnis oder bemühen sich nicht um Anschlussfähigkeit und Harmonisierung der großen gesetzlichen Unterschiede in Bezug auf Veröffent- lichungspflichten, Verweigerungsgründe, Nutzungsrechte, Gebühren u.a.m. 8 Informations- freiheits- gesetz Geodaten- Zugangs- Gesetz Umwelt- informations- gesetz Verbraucher- informations- gesetz Datenschutz- gesetz Informationsweiter- verwendungsgesetz Baugesetz / Planungs- recht (Beispiel HH Transparensgesetz und Bund-DE: E-Government-Gesetz-E)

9 6) Die bestehenden gesetzlichen Regelungen für mehr Transparenz sind durchaus verbesserungswürdig. Insbesondere IFG´s in ihrer vorherrschenden Fassung haben grundlegende Schwächen. Sie sind reaktiv auf die Bearbeitung von Anträgen ausgerichtet, die bei den informationshaltenden Stelle gestellt werden müssen. Um diese zu finden, muss ein Interessent über gewisses Vorwissen verfügen. IFGs beinhalten darüber hinaus eine Reihe von Verweigerungsgründen, aber auch Strukturen und Verfahren zur Abwägung konfligierender Interessen. 9

10 7) Die bereitgestellten Rohdaten werden fast ausschließlich von technisch versierten Menschen nachgefragt. Bisher selten mit dem Ziel von mehr Transparenz und noch seltener mit einem entsprechenden Effekt. (Haushaltsposten grafisch in ihren Größenverhältnissen zueinander darzustellen, erhöht die Verständlichkeit, bringt jedoch keine Erweiterung des Informationsgehalts. Dazu wären Ausgaben, Verpflichtungen und Verträge zu analysieren!) 10

11 8) Open Data Prinzipien könnten in einer evolutionären Strategie zur Verbesserung von Transparenz eine wichtige Rolle spielen. Diese sollte aber nicht bei den beschaffbaren Rohdaten ansetzen, sondern an den Dokumenten, die politischen Entscheidungen zugrunde liegen. Für diese sollte, wie in Bremen, eine pro-aktive Veröffentlichungspflicht geschaffen werden, die auch die diesen Dokumenten zugrunde liegenden Rohdaten umfasst, um Selektion oder Manipulation bei Tatsachenbehauptungen (Statistiken, Meßwerte etc.) überprüfen zu können. 11

12 9) Für einen primären Ansatz bei den Dokumenten spricht auch die unterschiedliche Suchmöglichkeit: Für die Auffindbarkeit von Offenen Daten werden Datenkataloge angeboten. Diese enthalten zumindest der Konzeption nach umfangreiche Metadaten. Für die Beurteilung der inhaltlichen und methodischen Qualität der Daten reichen diese nicht aus. Und auch nicht für eine erfolgreiche Suche. Denn in den Datenkatalogen kann nur nach den Metadaten, insbes. Titel, Schlagwort, Themenfeld und Kurzbezeichnung gesucht werden. Beim Bremischen Informationsregister hat sich eine reine indexbasierte Suche als wenig effektiv erwiesen. Nutzer sind inzwischen von Google bessere Ergebnisse gewöhnt. Google führt eine Volltextsuche durch. Das geht bei Dokumenten gut, bei Daten nur in der Kurzbeschreibung, auf deren Aussagefähigkeit bisher wenig Wert gelegt wird. 12

13 Forts. Unterschied Daten - Dokumente Daten müssen re-kontextualisiert werden, sollen in offenen Formaten bereitgestellt werden, können selbst nur über Metadaten erschlossen werden (Perspektive Data-Mining) Dokumente, wie z.B. Verträge zur Daseinsvorsorge, sollen weiterverbreitet, aber nicht weiter verarbeitet werden. Eine Volltextsuche ist in der Regel effektiver als eine indexbasierte Suche. (Perspektive Dokumenten-Management-System / Google-Suche) 13

14 10) Dokumente bilden den für das Verständnis von Daten notwendigen Kontext Wenn man datengestützte Aussagen in einem Dokument überprüfen will, kann man von diesem inhaltlichen Startpunkt aus gezielt nach den zugrunde liegenden Rohdaten suchen. Der Entstehungskontext der Daten wird in den Dokumenten meistens besser beschrieben als in Metadaten. Wenn man aufgrund von Vorwissen an bestimmten Daten interessiert ist, kann manin Dokumenten, in denen ein diese Daten verwendet werden, mehr über den Entstehungszusammenhang erfahren als aufgrund von noch so guten Metadaten 14

15 15 11) Wenn es um die technische Plattform für die Bereitstellung von Rohdaten geht, sollte diese mit den bereits laufenden Entwicklungen einer Plattform für die Bereitstellung von Geo-bezogenen Daten und Diensten nach Anhang IIII der INSPIRE-Richtlinie abgestimmt werden, um Doppelarbeiten- und –investitionen zu vermeiden

16 16 Pro-aktive Bereitstellung von Daten Meta-Daten für Dokumente Erschließungsregeln für Dokumente IFGStat GVIGUIG Individuelle Bereitstellung gemeinsam. Register/Katalog Pro-aktive Bereitstellung von Dokumenten Plattform Suche GeoZGVerwVerfG und Daten Veröffentlichungspflichten - Lizenzbedingungen - Gebühren Dokumente (Texte) (Roh-)Daten Antrag auf Zugang und Daten 12) Die Bremische Architektur und aktuelle Baustellen

17 Mehr auf http://www.ifib.de und http://www.daten.bremen.de 17 Prof. Dr. Herbert Kubicek Am Fallturm 1 28359 Bremen Tel.: 0421 218-56575 Fax: 0421 218-56599 E-Mail: kubicek@ifib.de www.ifib.de


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