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Schulkreis 2. Volksschulkonferenz Konferenz der Elternratspräsidien Gesamtstädtische Schulorgane 22 Standortschulleitungen22 Elternräte Standortbezogene.

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1 Schulkreis 2

2 Volksschulkonferenz Konferenz der Elternratspräsidien Gesamtstädtische Schulorgane 22 Standortschulleitungen22 Elternräte Standortbezogene Schulorgane 22 Lehrerkonferenzen Stadtrat Gemeinderat BSS Schulamt Politische Behörden / Verwaltung Weitere Verwaltungseinheiten der BSS 6 Schulleitungsteams Konferenz der Schulleitungen Schulkreisorgane in der Gemeinde Bern 6 geschäftsführende Schulleitungen 6 Schulkommissionen 6 Kreiselternräte Hierarchie Schulstrukturen

3 SK ER KER SL SK ER KER SL KonfSL Standort- ebene Kreisebene Zentrale Behörden KonfERP VSKonfBSS (Kreis a von 6) (Kreis b von 6) …… Zentrale Schulorgane Übersicht Schulstrukturen

4 ER Brunnmatt-Steigerhubel Kreiselternrat Jeder Standort ER wählt 1 Ver- treterIn in den Kreiselternrat Schulkommission M-W (9 Pers.) Der Kreiselternrat bestimmt 2 VertreterInnen für die Schulkommission Kreiselternrat Mattenhof-Weissenbühl ER Marzili/Sulgenbach ER Pestalozzi ER Munzinger

5 Die Konferenz der Elternratspräsidien bestimmt 3 VertreterInnen für die Volksschulkonferenz Konferenz der Elternratspräsidien a b e c d f Volksschulkonferenz Konferenz der Elternratspräsidien Die Präsidentinnen und Präsidenten der Kreiselternräte bilden die Konferenz der Elternratspräsidien PräsidentInnen KER

6 Zweck der Elternmitwirkung Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern durch regelmässigen Informationsaustausch, die Pflege von Kontakten zu fördern und den partnerschaftlichen Umgang aller an der Schule Beteiligten zu stärken. Die Mitwirkung der Eltern erfolgt im Rahmen des übergeordneten Rechts (Reglement und Verordnung über das Schulwesen). Sie ist insbesondere begrenzt durch die Zuständigkeiten der Schulorgane.

7 Klasseneltern = alle Eltern einer Schulklasse Die Klasseneltern  informieren sich regelmässig über das Schulgeschehen;  tragen zu einem günstigen Schulklima bei;  befassen sich mit aktuellen Themen rund um die Schule;  helfen mit, die Anliegen der Eltern in den Gremien der Elternmitwirkung und in der Schulkommission einzubringen;  wählen zu Beginn des ersten Quartals jedes Schuljahres aus ihrer Mitte zwei Personen, welche die Klasseneltern im Elternrat vertreten und sie über die Aktivitäten/Ergebnisse. Ein Viertel der Klasseneltern kann die Einberufung einer Versammlung der Klasseneltern verlangen (mit Info an Lehrperson durch Elternratsvertretung).

8 Aufgaben des Elternrats Der Elternrat des Schulstandorts  befasst sich mit aktuellen, den Schulstandort betreffenden Themen, insbesondere mit solchen, die sich aus den Zusammenkünften der Klasseneltern, des Kreiselternrats, der Lehrerschaft sowie der Schulkommission als bedeutend erwiesen haben;  trägt zu einem günstigen Schulklima bei;  sorgt für die Vertretung fremdsprachiger ausländischer Eltern nach Art. 21 Abs. 2 der Verordnung über das Schulwesen;  wählt zu Beginn des Schuljahres aus seiner Mitte eine bis zwei Personen in den Elternrat des Schulkreises (Kreiselternrat);  informiert die Eltern regelmässig über seine Arbeit (www.mawe- bern.ch).www.mawe- bern.ch Ein Fünftel der Mitglieder kann die Einberufung einer ER-Versammlung verlangen.

9 Aktivitäten des Elternrats Beispiele aus den letzten Jahren:  Schulpolitik (Vernehmlassungen Schulstrukturen, Integration und Mischklassen, Überbauung Marzili, Sparmassnahmen Kanton, Verein Volksschule ohne Selektion, Frühstunden, Ersatzneubau Sulgenbach);  Gesundheit (Naphthalin, Läuse, Schwimmen, Sport, Znüni);  Neue Medien (ca. jedes zweite Jahr Elternabend und 3. – 6. Klasse Anlassdurchführung, Cybermobbing, Flimmerpause);  Verkehr (Pedibus, Velokurse), Schulwegsicherheit, Petition  Pausenplatz (Spritzen, Hunde);  Infoaustausch mit anderen Organisationen (QM3, QV, Stadtteilkonferenz, Primano, Präsidentin Schulkommission);  Vorbereitung von und Teilnahme an Anlässen [Apéro mit Lehrpersonen, Weihnachtssingen, Schulfest Marzili, Flohmarkt, Elternanlässe wie z.B. Sicherheit im Quartier (mit Pinto)].

10 Was der Elternrat nicht macht  Wir sprechen über Themen, nicht über Personen;  Persönliche Probleme sollen in erster Linie mit dem Lehrpersonal oder mit der Schulleitung besprochen werden.

11 Organisatorisches Der Elternrat  tagt 4 bis 5 Mal pro Schuljahr;  legt seine Sitzungsdaten selbst fest (Sitzungsbeginn i.d.R. 19.30 Uhr);  wählt sein Präsidium;  führt jeweils ein Protokoll seiner Sitzung;  führt seine Sitzungen in Anwesenheit einer Vertretung der Schulleitung durch.


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