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Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle

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Präsentation zum Thema: "Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle"—  Präsentation transkript:

1 Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle
5.Symposium „Datenschutz in der Telekommunikation und bei Telediensten Die Datenschutzregelungen der TKG-Novelle MinR Winfried Ulmen Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Bonn,

2 Gesetzgebungsverfahren
: Arbeitsentwurf : Referentenentwurf (TKV, TKNV, TNotrufV, TKÜV) : Anhörung : Beschluss des Bundeskabinett : Stellungnahme des Bundesrates : Gegenäußerung der BReg : Erste Lesung Bundestag : Anhörung : /3. Lesung : Bundesrat (VA) : Vermittlungsausschuss Inkrafttreten:

3 Inkrafttreten des TKG: 26. Juni 2004
Sachstand Inkrafttreten des TKG: 26. Juni 2004 RegTP: Marktdefinition und Marktanalyse BMWA: Erarbeitung von zehn Rechtsverordnungen

4 Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

5 Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

6 Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

7 Rechtsverordnungen auf Grund des TKG vom 22.06.2004

8 Gesamtbilanz TKG- Verordnungen/Regelungen
Neu: 6 Verordnungen Novellen: 4 Verordnungen Weggefallen/Integriert ins neue TKG: Fernsehsignalübertragungs-Gesetz Telekommunikations-Entgeltregulierungsverordnung Netzzugangsverordnung Telekommunikations-Datenschutzverordnung Frequenzzuteilungsverordnung Telekommunikations-Lizenzgebührenverordnung Telekommunikations-Universaldienstleistungsverordnung = 7 Regelungen weggefallen bzw. in das TKG integriert

9

10 Gliederung des Gesetzentwurfs
Teil 1: Allgemeine Vorschriften (Zweck, Ziele, Begriffe) Teil 2: Marktregulierung Verfahren der Marktregulierung Zugangsregulierung Entgeltregulierung Sonstige Verpflichtungen (Betreiber(vor)auswahl, Mietleitungen) Besondere Missbrauchsaufsicht Teil 3: Kundenschutz Teil 4: Rundfunkübertragung Teil 5: Vergabe von Frequenzen, Nummern, Wegerechten Teil 6: Universaldienst, Kundenschutz Teil 7: Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit Teil 8: Regulierungsbehörde Teil 9: Abgaben Teil 10: Straf- und Bußgeldvorschriften Teil 11: Übergangs- und Schlussvorschriften

11 Gliederung Datenschutz / Öffentliche Sicherheit
Teil 7 Ab. 1: Fernmeldegeheimnis (§§ 88-90) Ab. 2: Datenschutz (TDSV) §§ Ab. 3: Öffentliche Sicherheit §§ )

12 Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG für elektronische Kommunikation
Europäische Vorgaben Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG für elektronische Kommunikation Im Wesentlichen Fortschreibung der Vorgaben der TK-Datenschutzrichtlinie 97/66/EG Neu: Vorschrift über Standortdaten (A. 9) Nutzung von Bestandsdaten (A. 13) Nutzung von Cookies (A. 5) Technikneutraler Ansatz (A. 1)

13 „Auflösung“ von § 89 TKG (alt)
Neukonzeption Integration der TDSV „Auflösung“ von § 89 TKG (alt) Eingliederung des § 89 Abs. 6 in Teile öffentliche Sicherheit Keine Zusammenführung mit TDDSG

14 Informationspflichten als Generalvorgabe (§ 93)
Änderungen Einzelne neue Begriffsbestimmungen: Neuaufnahme der Begriffe Standortdaten und Dienste mit Zusatznutzen Informationspflichten als Generalvorgabe (§ 93)

15 Vertragsverhältnisse (§ 95)
§ 95 Abs. 2: Nutzung von Bestandsdaten zu Werbezwecken (Art. 13 Abs. 2 DatRili): Opt-out im Rahmen bestehender Kundenbeziehungen (Anwendungsbereich: Post/ /SMS) § 95 Abs. 5: Kopplungsverbot (Angleichung an § 3 Abs. 4 TDDSG)

16 Elektronische Einwilligung (§ 94)
Elektronische Einwilligung weiterhin möglich Wegfall der Regelung in § 4 Nr. 4 TDSV, wonach die Rücknahmemöglichkeit einer Einwilligung innerhalb einer Woche vorgesehen war.

17 Verpflichtung Mitbenutzer zu informieren
Standortdaten (§ 98) Voraussetzung: Einwilligung, deren Ausgestaltung sich nach dem Einzelfall richtet Verpflichtung Mitbenutzer zu informieren Sonderregelung für Einrichtungen, die Notrufe bearbeiten

18 Teilnehmerverzeichnisse (§ 104)
Übereinstimmung der Eintragungen in elektronischen und gedruckten Verzeichnissen „Ob“ der Eintragung bleibt weiterhin freigestellt

19 Auskunftserteilung (§ 105)
Inverssuche = Auskunft über Namen oder Namen und Anschrift grds. zulässig: Hinweis auf Widerspruch Eintrag in Teilnehmerverzeichnis

20 Speicherungsmöglichkeiten (§ 97)
Regel: Ungekürzte Speicherung von Verkehrsdaten („Erforderlichkeit“; max. 6 Monate) Wahlrechte der Teilnehmer weiterhin unverändert Keine Vorratsspeicherung

21 Rufnummernanzeige und -unterdrückung „Fangschaltung“
Unverändert Rufnummernanzeige und -unterdrückung „Fangschaltung“ Einzelverbindungsnachweis Sanktionsmöglichkeiten

22 Öffentliche Sicherheit
Technische / Organisatorische Vorkehrungen (§§ 109, 110) Pflicht zur Datenerhebung (§111) Auskunftsverfahren (§§ 112, 113)

23 Kernthemen Anwendungsbereich Wegfall der Genehmigungspflicht (§ 88 alt) Datenerhebung bei Prepaid-Verträgen Rechtliche Einordnung von Passwörtern Bereitstellung von Notrufverfahren (Verordnung) Kostenregelung in eigener Verordnung

24 Überwachungsmaßnahmen
Bereithalten techn. Einrichtungen ab Betriebsaufnahme: Öffentliche TK-Anbieter Benennung einer kompetenten Stelle (Anordnungen) Nachweis der technischen Übereinstimmung Aufstellung und Zugang zu Einrichtungen (G 10) Ermächtigung TKÜV (mit Zustimmung BR) TR durch RegTP (Typenmusterprüfung) Umsetzungsfristen (Betsandsschutz)

25 Auskunftsvorschriften
Neue Struktur Datenerhebung (§ 111) Automatisiertes Auskunftsverfahren (§ 112) Manuelles Auskunftsverfahren (§ 113)

26 Datenerhebung für Auskunftsverfahren (§ 111)
Alle (auch geschäftsmäßigen) TK-Anbieter: Rufnummer, Name, Anschrift, Geb-Datum, Anschlusslage und Vertragsbeginn, Vertragsende bei Bekanntwerden (gilt auch für „Prepaid-Kunden) Keine besondere Ausweiskontrolle Verpflichtung gilt auch für Vertriebspartner

27 Automatisiertes Auskunftsverfahren § 112 TKG
Anbieter von TK-Diensten für die Öffentlichkeit: Unverzüglich Kundendatei aktualisieren Automatisierter Abruf durch RegTP jederzeit Jokerabfrage und Abfrage mittels Ähnlichkeitenfunktionen (Detailregelungen in der Verordnung nach § 112 Abs. 3) Auskunftsberechtigte Stellen Gerichte, Strafverfolgungsbehörden Polizeien Bund / Länder, Zoll Verfassungsschutz, MAD, BND Notrufabfragestellen, Schwarzarbeitfahnder, BAfF

28 Automatisiertes Auskunftsverfahren (2)
Verordnungsermächtigung Technische Übermittlungsverfahren Sicherheitsanforderungen Joker-Verfahren und Ähnlichkeitsabfrage TR durch RegTP

29 Manuelles Auskunftsverfahren
Adressatenkreis: Alle Anbieter (öffentliche, geschäftsmäßige) Unverzügliche Auskünfte über Bestandsdaten Auskünfte über PIN / PUK nach bestimmten Vorschriften (§§ 161,163 STPO, G. für BfV u.a.) Entschädigung nach tk-spezifischer Kostenverordnung (Entschädigung auch für Daten, die im automatisierten Verfahren richtig abrufbar gewesen wären).


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