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Tarifvertragsparteien

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Präsentation zum Thema: "Tarifvertragsparteien"—  Präsentation transkript:

1 Tarifvertragsparteien
Tarifverträge Arbeitgeberverband Gewerkschaften z. B. ver.di Arbeitgeber Betriebsparteien Arbeitgeber Arbeitsvertrag Arbeitnehmer Betriebsvereinbarung AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Eine Betriebsvereinbarung entwickelt eine Nominative Wirkung auf alle Arbeitsverträge, das heißt, sie gilt für alle Arbeitsverträge gleichsam

2 Der Betriebsrat ist eine Instanz des kollektiven Arbeitsrechts
Arbeitsgericht Individualrecht !! Klageverfahren Der BR kann nichts weiter tun! Betriebsparteien Njet! Mehr Stunden als der Arbeitsvertrag vorsieht Arbeitgeber Arbeitnehmer Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Der Betriebsrat ist eine Instanz des kollektiven Arbeitsrechts

3 Individualrechtliches Klageverfahren
Arbeitsgericht Individualrechtliches Klageverfahren Beschlussverfahren Kollektivrecht Betriebsparteien Njet! Arbeitgeber Mehr Stunden als bisher betriebsüblich Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Gibt es einen kollektivrechtlichen Bezug steht dem Betriebsrat der Weg zum Arbeitsgericht frei.

4 Betriebsparteien Gewerkschaften Arbeitsgericht z. B. ver.di Njet!
Weniger Urlaub als tariflich festgelegt Arbeitgeber Arbeitnehmer Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat ein Beschäftigter keinen Rechtsanspruch aus Leistungen aus dem Tarifvertrag

5 Betriebsparteien Gewerkschaften Arbeitsgericht z. B. ver.di
Einhaltung der Tarifverträge Betriebsparteien Njet! Weniger Urlaub als tariflich festgelegt Arbeitgeber Drängt auf Abhilfe AN AN AN AN AN AN AN Betriebsrat Beschwerde Ohne Mitgliedschaft in der Gewerkschaft hat ein Beschäftigter keinen Rechtsanspruch aus Leistungen aus dem Tarifvertrag

6 Individual-Verfahren
Kollektiv-Verfahren Klageverfahren Beschlussverfahren Kläger/in Beklagte/r Antragsteller/in Antragsgegner/in Güteverfahren Hauptverhandlung Beschluss Urteil Instanz: keine Gerichtskosten Jede Partei zahlt eigenen Anwalt In allen Instanzen: Keine Kosten, außer: Anwalt des BR muss der AG zahlen Weitere Instanzen: Unterlegener zahlt alle Kosten


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