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Prüfung: Gesamtergebnis

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Präsentation zum Thema: "Prüfung: Gesamtergebnis"—  Präsentation transkript:

1 Prüfung: Gesamtergebnis
Bestehen und Nichtbestehen

2 Prüfungsergebnis Grundlage:
Landesverordnung über die Ausbil-dung und Zweite Staatsprüfung für das Lehramt an Gymnasien vom , zuletzt geändert am , § 23 (3)

3 Bestehen der Prüfung Die Prüfung ist bestanden, wenn die Gesamtnote „ausreichend“ oder besser ist. [§ 23 (3) Satz 1]

4 Nichtbestehen der Prüfung
Sie ist nicht bestanden in den Fällen des § 19 Abs. 7 [Hausarbeit „ungenü-gend“], des § 20 Abs. 7 [beide Lehrpro-ben „mangelhaft“ oder 1 „ungenügend“] und des § 21 Abs. 5. [eine mündliche Teilprü-fung „ungenügend“].

5 Nichtbestehen (2) Sie ist außerdem nicht bestanden, wenn
die Gesamtnote „mangelhaft“ oder schlechter ist, die Vornote schlechter als „ausreichend“ und die Note für Hausarbeit „mangelhaft“ sind, die Vornote schlechter als „ausreichend“ oder die Note für die Hausarbeit und eine Lehrprobe „mangelhaft“ sind, sofern die andere Lehrprobe nicht besser als „ausreichend“ bewertet wird,

6 Nichtbestehen (3) Die Vornote schlechter als „ausreichend“ oder die Note für die Hausarbeit und zwei mündliche Teilprü-fungen oder eine Prüfung nach § 21 Abs. 2 Satz 2 [bei nur 1 Fach BK oder MU] „mangelhaft“ sind, Eine Lehrprobe und zwei mündliche Teilprüfungen oder eine Prüfung nach § 21 (…) „mangelhaft“ sind, sofern die andere Lehrprobe nicht besser als „ausreichend“ bewertet wird, Eine Prüfungsleistung gemäß § 26 Abs. 1 [Ordnungs-verstöße] mit „ungenügend“ bewertet wird.

7 Tabelle Nichtbestehen
Fall Vornote Hausarbeit Lehrprobe Mündl.Teil-prüfung LVO 1 ungenügend 19(7) 2 mangelhaft 20(7) 3 4 5 1 ungenügd. 21(5) 6 <ausreichd. 23(3)2. 7 ausreichend 23(3)3. 8 9 2 mangelhft. 23(3)4. 10 11 23(3)5.


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