Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,"—  Präsentation transkript:

1 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Organisatorisches Magisterstudenten nun bitte doch über das FiWI-Sekretariat bei Frau Baumgartner anmelden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

2 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Wiederholung Eine kleine mitteleuropäische Volkswirtschaft (die an Handel mit ihren westlichen Nachbarn nicht sonderlich interessiert ist), leidet massiv unter einem sogenannten brain drain. Um die massive Abwanderung junger und gut qualifizierter Arbeitskräfte zu stoppen, wird beschlossen eine Mauer zu errichten. Wie sollte dieser Mauerbau Ihrer Ansicht nach finanziert werden? Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

3 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Kostenäquivalenz Nach der sog. Kostenäquivalenz müssten diejenigen für die Bereitstellung Öffentlicher Güter bezahlen, die die Kosten verursachen. Hier kommt es auf den Blickwinkel an. Die Kosten verursacht entweder immer der, der auch den Nutzen hat (sonst hätte mans nicht gebaut!!!) oder derjenige, der die Maßnahme nötig gemacht hat (zynischerweise potentielle Republikflüchtlinge!!!) Grds. ist eine Finanzierung aus Sicht der Angebotsseite (Kostenäquivalenz) genauso gut begründbar und auch gut mit der Nutzenäquivalenz zu kombinieren. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

4 Intertemporale Äquivalenz
Falls erst spätere Generationen den Nutzen aus dem Wirtschaftswachstum ziehen sollten, das durch den Verbleib junger Ingenieure etc. erreicht werden kann, so wäre es aus Gesichtspunkten der Nutzenäquivalenz angebracht, erst diese zur Kasse zu bitten - will sagen: Kredite aufzunehmen. (Zur Möglichkeit bzw. Unmöglichkeit intertemporaler Lastverschiebung durch Kreditaufnahme siehe Aufgabe 1) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

5 Wichtiges zum Äquivalenzprinzip
Das Äquivalenzprinzip garantiert, dass Öffentliche Güter in der richtigen Menge angeboten werden. Dies ist die Grundlage etwa der sog. Wicksellschen Einstimmigkeitsregel. Ausgehend von einem raffgierigen Leviathanstaat, in dem alle Akteure stets ihren eigenen Nutzen maximieren, kann mit solchen Institutionen überhöhten Staatsausgaben vorgebeugt werden. (instruktiv: Blankart ab ca. S. 150) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

6 Wichtiges zum Äquivalenzprinzip II
Wenn eine direkte Finanzierung nach dem Äquivalenzprinzip in Form von Gebühren, Beiträgen etc. nicht möglich sein sollte, so kann eine äquivalente Finanzierung auch über die Besteuerung von Komplementärgütern erreicht werden, was häufig sogar billiger und ähnlich treffgenau ist. Im Übrigen muss das Äquivalenzprinzip nicht per se sozial unverträglich sein. Auch progressive Steuersätze ließen sich so in einigen Fällen rechtfertigen (Bildungsfinanzierung, innere Sicherheit etc). Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

7 Öffentliche Einnahmen und Allokation
Das Ziel einer allokativ effizienten Steuererhebung bedeutet: Versuche, ein gesetztes Einnahmenziel mit möglichst geringem gesamtgesellschaftlichen Wohlfahrtsverlusten der Einnahmenerhebung zu erreichen. Versuche daher, sowohl Verwaltungsaufwand als auch die sogenannten excess burden zu minimieren. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

8 Der excess burden der Besteuerung
K‘t p K‘ pbr P* pnet W‘ xt x* x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

9 Excess burden sind Folge des Substitutionsprozesses!
A Punsch Bier IK0 BG0 Darstellung des Excess burden als Steuer-Mindereinnahmen T2 - T1 IK1 BG1 T2 T1 B BG2 C Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

10 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Exkurs: Einkommenskompensierte Nachfragekurven (Hick'sches Rentenkonzept) I Ausgangsüberlegungen: Preisveränderungen (z.B. durch Besteuerung einzelner Güter) bewirken Einkommens- und Substitutionseffekte Im Marshallschen Rentenkonzept sind diese Effekte ununterscheidbar Konzept: Einkommenskompensierte Nachfragekurven zur exakten Ermittlung der steuerinduzierten Excess burden John R. Hicks ( ) Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

11 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Exkurs: Einkommenskompensierte Nachfragekurven (Hick'sches Rentenkonzept) II Nk pN xN K' W' x0 p0 P K‘ W‘ x K'+t x1 p1 = Substitutions- und Einkommenseffekt = reiner Substitu-tionseffekt Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

12 Excess burden und Elastizitäten I
P, K‘, W‘ K‘t K‘ Pbr P* Pnet W‘ x Xt X* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

13 Excess burden und Elastizitäten II
K‘ P, K‘, W‘ pbr K‘ p* pnet W‘ xt x* x Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

14 Excess burden und Elastizitäten III
K‘t P, K‘, W‘ K‘ pbrut p* W‘ pnet x xt x* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

15 Schlussfolgerungen für die Optimalsteuertheorie:
Ideal sind eigentlich nur Internalisierungssteuern (doppelte Dividende) Excess-burden-frei sind nur Kopfsteuern (bzw. lump-sum-taxes) Second-Best-Lösung: Inverse-Elastizitäten-Regel: „Der marginale Excess-burden soll beim der letzten Steuereuro für alle Einnahmeinstrumente gleich groß sein“ => Je geringer die Nachfrageelastizität, desto höher der Steuer- satz. Im Optimum kann dann die Summe der Excess burden Steuerlast nicht mehr verkleinert werden, ohne dass das Steueraufkommen sinkt. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

16 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Aufgabe: Die Bundesregierung plant eine Verdopplung der Kaffeesteuer, um damit die Subventionierung des Transrapids zu finanzieren. Nehmen Sie zu dazu aus allokativer Sicht Stellung! Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

17 Wdh: Allokative Auswirkung der Subventionierung
= Wohlfahrtsgewinn = Gezahlte Subvention W‘ K‘ x (F+E) x* W´Ges W´ext xalt K´real W´Thyssen K´S Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

18 Verdopplung der Kaffeesteuer
K‘t2 P, K‘, W‘ pbr2 K‘t1 pbr1 K‘ p* pnet1 pnet2 W‘ xt2 x xt1 x* Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

19 Exkurs: Steuersatz und Optimalsteuertheorie
Die Excess burden der Besteuerung steigen mit steigendem Steuersatz überproportional (im Quadrat) Schlussfolgerung für die Optimalsteuertheorie: Möglichst viele verschiedene Dinge besteuern, dafür aber eher niedrige Steuersätze verwenden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

20 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Analyse Allokativ vorteilhaft: Geringe Elastizität der Nachfrage Allokativ nachteilig: Schon hohe Vorbelastung mit Steuern. Bei hohem Steuersatz aber überproportional steigender Excess burden. Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke

21 Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,
Ergebnis Abwägung: Durch Transrapidsubventionierung kleiner Wohlfahrtsgewinn möglich Durch Kaffeesteuererhöhung entstehen aufgrund des nun insgesamt hohen Steuersatzes möglicherweise relativ hohe Wohlfahrtsverluste Ergebnis offen Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau, Lehrstuhl für Volkswirtschaftslehre mit Schwerpunkt Finanzwissenschaft Prof. Dr. Lüdeke


Herunterladen ppt "Dipl. Volksw., Dipl. Jurist Felix Probst, Universität Passau,"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen