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„Frieden findet man nur in den Wäldern“ Michelangelo ( )

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Präsentation zum Thema: "„Frieden findet man nur in den Wäldern“ Michelangelo ( )"—  Präsentation transkript:

1 „Frieden findet man nur in den Wäldern“ Michelangelo (1475-1564)

2 Wald 30 % von Deutschland 100-jährige Buche pro Tag: 9.440 Liter O2,
Wieviel Menschen atmen davon? Deutsche und Wald Germanen und heilige Haine Im Jahre 9 n. Chr. 723: Bonifatius fällt Donar-Eiche (Fritzlar, Nordhessen) Gedicht und Gesang 1,5 Mrd. Waldbesucher/Jahr Nationales Forstprogramm Deutschland 1999/2000 Antwort: für 13,5 – 16,9 Menschen während der Vegetationsperiode; 6,6 – 8,2 ganzjährig Menschen: Sauerstoffverbrauch (O2) pro Tag: 0,8 - 1 kg, l (1,43 kg/m³ Sauerstoff); 100-jährige Buche: Sauerstoffproduktion 13,5 kg (pro Tag) = l; kg (Jahr, bei 180 Sonnentagen); Germanen: Thingeiche (Dorfversammlung), Gerichtseiche „Tacitus fügt aber noch eine Beobachtung an, deren Gültigkeit sich nicht zuletzt anhand der archäologischen Funde bestätigen läßt: Die Germanen hätten ihre Götter nicht in Wände eingeschlossen. Sie bauten also keine Tempel, kannten keine sakrale Architektur in Holz oder Stein, wie wir sie etwa bei Kelten und Slawen und natürlich bei den Römern finden. Vielmehr verehrten sie ihre Götter unter freiem Himmel, auf Waldlichtungen und in heiligen Hainen und - so können wir angesichts archäologischer Funde ergänzen - an heiligen Wassern, stehenden und fließenden.“ „Wälder und Haine waren die Tempel der Germanen. Die Germanen hatten viele Götter und jedem war eine Baumart geweiht. In den heiligen Eichenhainen, die Unberufenen zu betreten bei Todesstrafe verboten war, wurden den Göttern Opfer dargebracht. Die Eiche galt als Symbol der Ewigkeit, denn sie erreichte ein Alter von über 30 Menschengenerationen. Der mächtige Laubbaum war Donar, dem Gott der Blitze und des Donners geweiht. Man nahm früher an, dass mehr Blitze in die Eiche einschlagen, als in andere Bäume (Vor Eichen sollst du weichen...). Als Zeichen der Überlegenheit des Christentums ließ der heilige Bonifazius (680 – 755) die riesige Donaeiche „Irminsul“ fällen. Die junge Frau, die auf der Rückseite des Fünfzigpfennigstücks beim Pflanzen einer jungen Eiche dargestellt ist, symbolisiert den Neuanfang der Bundesrepublik. Die Deutschen und der Wald: eine Liebesgeschichte: kein Gedenktag ohne Eichenkranz, kein Sonntag ohne Waldspaziergang, die schönste Deutsche Münze, das 50-Pfenning-Stück: kniende Frau pflanzt Eichensetzling (Kulturarbeiterinnen forsten den ausgebeuteten Wald nach dem 2. Weltkrieg wieder auf.) Freiheit vor römischer Besatzung als Hermann der Cherusker im Jahr 9 nach Christus im Teuteburger Wald. Armininius gegen die verhasste Besatzungsmacht der Römer. 3 Legionen und 6 Hilfskontingenten, insgesamt wohl annähernd Mann getötet. Kaiser Augustus: "Varus, Varus, gib mir meine Legionen wieder". Der Cheruskerfürst Armin, römisch Arminius, wurde im Jahre 17 vor Christus [ 1 ] als Sohn des Cheruskerfürsten Segimer geboren. [ 2 ] Armin einigte die germanischen Stämme und führte sie mit überwältigendem Erfolg gegen die verhasste Besatzungsmacht der Römer. In einer dreitägigen Schlacht im Teutoburger Wald kam es zur Vernichtung des gesamten römischen Besatzungsheeres von 3 Legionen und 6 Hilfskontingenten, insgesamt wohl annähernd Mann. Allein einem Teil der Reiterei gelang es, das Kastell Aliso an der Lippe (das heutige Haltern/Westf.) zu erreichen. Varus und viele seiner Offiziere begingen noch während der Schlacht Selbstmord. Die von den Römern als Feldzeichen [ 3 ] geführten Legionsadler wurden von den Germanen als Trophäen erbeutet. Wie konnte es dazu kommen? Als Kommandeur germanischer Hilfstruppen genoss Arminius in der Umgebung des Varus volles Vertrauen. Dies hat ihm die Vorbereitung und Durchführung der Vernichtung des Besatzungsheeres sicherlich erleichtert. Über die tatsächliche Rolle des Arminius bei der Erhebung der Germanen gegen die Römer ist bis heute in der historischen Forschung keine endgültige Klarheit und Einmütigkeit erzielt worden. Während die einen in ihm einen Volksfürsten sehen, der erstmalig einen Teil der germanischen Stämme zum Abwehrkampf gegen die römische Fremdherrschaft vereinte, so meinen andere, in Arminius den Anführer einer Offiziersrevolte erkennen zu können, der danach trachtete, seine persönliche Machtstellung zu vergrößern. [ 4 ] (Nach »Lippische Sehenswürdigkeiten«, Heft 3, Hermannsdenkmal, Hrg. F.Bartelt, Institut für Lippische Landeskunde, Detmold. Verlag Wagener, Lemgo 1975, ISBN   ) Der römische Historiker Tacitus nannte den Arminius 100 Jahre später »Liberator Germaniae«, den »Befreier Germaniens«. In römischen Diensten erlernte Armin das Kriegshandwerk. Er war römischer Bürger und Ritter. Im Jahre 7 nach Christus kehrte er in die Heimat zurück. Es gelang ihm, die zerstrittenen germanischen Stämme zu bewegen, ihre Streitigkeiten zurückzustellen und sich gegen die römische Fremdherrschaft zu verbünden. Im Herbst des Jahres 9 nach Christus, als die römischen Truppen von der Weser zurück ins Winterlager nach Aliso an der Lippe ziehen wollten, hatte Arminius dem Feldherrn Publius Quinctilius Varus "verlässliche" ortskundige "Pfadfinder" zur Verfügung gestellt. Diese führten das schwerfällige Heer von 3 Legionen, zusätzlicher Reiterei und dem gesamten Troß durch völlig unübersichtliches, sumpfiges Waldgebiet. (Einfühlsam dargestellt in Heinrich von Kleists »Die Hermannsschlacht«) In dieser Situation war das auf Ordnung getrimmte römische Heer äußerst verwundbar, und die Germanen mit ihrer unkonventionellen, flexiblen Kampfweise - ausweichen, um sich schnell wieder zu neuem Angriff zu formieren - konnten in dem ihnen vertrauten Gebiet ihre Trümpfe voll nutzen. Heute bezeichnen wir so etwas als Partisanentaktik. Das Ergebnis ist bekannt, siehe oben. »Nichts war blutiger als dieses Gemetzel in Sümpfen und Wäldern.« (F.L.Florus, Abriss der römischen Geschichte - etwa 120 Jahre nach der Schlacht.) »Gleichzeitig brachen noch heftiger Regen und Sturm los und zersprengten die Römer noch mehr; der Boden, um die Wurzeln und unten um die Baumstämme herum schlüpfrig geworden, machte jeden Schritt für sie zu einer Gefahr, und abbrechende und herabstürzende Baumkronen schufen ein großes Durcheinander.« (Cassius Dio, griechisch-römischer Geschichtsschreiber, geboren um 162 n.Chr.) Gesang und Gedicht "Frieden findet man nur in den Wäldern" Michelangelo Da steht im Wald geschrieben Ein stilles, ernstes Wort Von rechtem Tun und Lieben, Und was des Menschen Hort. Ich habe treu gelesen Die Worte schlicht und wahr, Und durch mein ganzes Wesen Wards unaussprechlich klar. JOSEPH VON EICHENDORFF Willst du im Walde weilen, Um deine Brust zu heilen, So muß dein Herz verstehen Die Stimmen, die dort wehen. NIKOLAUS LENAU Glaub mir, ich habs erfahren, du wirst ein Mehreres in den Wäldern finden als in den Büchern; Bäume und Steine werden dich lehren, was kein Lehrmeister dir zu hören gibt Bernhard von Clairvaux (Ordensmann und Kirchenlehrer) Bäume sind Heiligtümer. Wer mit ihnen zu sprechen, wer ihnen zuzuhören weiss, der erfährt die Wahrheit. Sie predigen nicht Lehren und Rezepte, sie predigen... das Urgesetz des Lebens. Hermann Hesse Mit Bäumen kann man wie mit Brüdern reden. Erich Kästner Wer möchte leben, ohne den Trost der Bäume. Günther Eich  Bruder Mensch hat uns schon oft verlassen, Bruder Baum nie. Ernst Jünger Was sind das für Zeiten, wo ein Gespräch über Bäume ein Verbrechen ist, weil es ein Schweigen über so viele Untaten einschließt. Berthold Brecht Mein Freund der Baum Ich wollt dich längst schon wiedersehn, mein alter Freund aus Kindertagen, ich hatte manches dir zu sagen, und wußte, du wirst mich verstehen. Als kleines Mädchen kam ich schon zu dir mit all den Kindersorgen. Ich fühlte mich bei dir geborgen, und aller Kummer flog davon. Hab ich in deinem Arm geweint, strichst du mit deinen grünen Blättern mir übers Haar, mein alter Freund. Mein Freund der Baum ist tot, er fiel im frühen Morgenrot. Du fielst heut früh, ich kam zu spät, du wirst dich nie im Wind mehr wiegen, du mußt gefällt am Wege liegen, und mancher, der vorüber geht, der achtet nicht den Rest von Leben und reißt an Deinen grünen Zweigen, die sterbend sich zur Erde neigen. Wer wird mir nun die Ruhe geben, die ich in Deinem Schatten fand? Mein bester Freund ist mir verloren, der mit der Kindheit mich verband Mein Freund der Baum ist tot ... Bald wächst ein Haus aus Glas und Stein, dort wo man ihn hat abgeschlagen, bald werden graue Mauern ragen, dort wo er liegt im Sonnenschein. Vielleicht wird es ein Wunder geben, ich werde heimlich darauf warten, vielleicht blüht vor dem Haus ein Garten, und er erwacht zu neuem Leben. Doch ist er dann noch schwach und klein, und wenn auch viele Jahre gehen, er wird nie mehr derselbe sein. Mein Freund der Baum... Alexandra Wald ist mehr als die Summe der Bäume... Wald lehrt uns, daß Monotonie den Geist verdüstert und das Leben gefährdet: Nur der aus Laub- und Nadelbäumen gemischte, am selben Ort jung und alt gestufte Wald ist heiter und standhaft. So verjüngt sich der Wald. Es sterben seine Individuen, sein Leben ist ewig. Mehr noch als sein Holz, mehr noch als die Atemluft, die er uns kühlt und säubert, das Wasser, das er uns filtert und bewahrt, die Stille, die er schafft und den Boden, den er festhält, brauchen wir seine geistigen Wohlfahrtswirkungen: den Wald nicht nur als grüne Menschenfreude, sondern als den Ort, an dem das uns verlorengegangene Naturmaß bewahrt wird. Horst Stern u.a.: Rettet den Wald, Kindler, 1979 Über die Bäume in Mythologie und Brauchtum Bäume und Wälder als Heiligtum und Stätten der Besinnung In den Wäldern fühlten sich schon immer die Menschen den Göttern besonders nah. Unsere Vorfahren bauten ihren Göttern keine Tempel oder Kirchen, sondern verehrten sie da, wo sie ihre Gegenwart besonders zu spüren schienen: unter Bäumen. "Wenn du einem Hain nahst, der mit alten, ungewöhnlich hohen Bäumen bestanden ist, ruft das Geheimnis des Ortes, die Bewunderung des in dem weiten Hain so dichten und ununterbrochenen Schattens, in dir den Glauben an eine Gottheit wach.", schrieb der römische Philosoph Seneca. Buddha ward unter einem Baum geboren, fand unter einem Baum Erleuchtung und starb unter einem Baum. Jeder Indianer hatte seinen eigenen Baum, den er aufsuchte zum Meditieren, zum Krafttanken, zum Gedankenaustausch. Und wenn die Zeit zum Sterben gekommen war, suchte er ihn wieder auf, seinen Baum. Auch unseren Vorfahren, den Germanen, waren ihre Wälder heilig. Doch obwohl wir auch in der Bibel unter anderem davon lesen, dass Abraham bei den heiligen Eichen von Mamre zu Gott betete "und dort war ihm die Erscheinung des Herrn und dessen Verheißung", forderte bereits im Jahr 452 das Konzil von Arles die Menschen auf, vom "gotteslästerlichen Baumkult" abzulassen. Es begann die vielfache Zerstörung der heiligen Haine unseres Landes. Die letzte, von der Kirche angeordnete Fällung zweier heiliger Bäume im deutschen Sprachraum fand erst im letzten Jahrhundert statt. Ganz ohne Bäume kommt jedoch auch die christliche Religion nicht aus, denn "Gott, der Herr, ließ aus dem Boden allerlei Bäume wachsen, verlockend anzusehen und mit köstlichen Früchten, in der Mitte des Gartens aber den Baum des Lebens und den Baum der Erkenntnis von Gut und Böse." Und so wußte auch der heilige Bernhard von Clairvaux, ein berühmter Theologe, Ordensgründer und Prediger seiner Zeit ( ): Du wirst mehr in den Wäldern finden als in den Büchern. Die Bäume und die Steine werden dich Dinge lehren, die dir kein Mensch sagen wird. Unsere fest verwurzelten Brüder sind still, doch nichts auf Erden ist stumm. Sie haben uns viel zu lehren, wenn wir uns die Zeit und die Ruhe nehmen, ihnen zuzuhören. Mit Bäumen kann man wie mit Brüdern reden. (Erich Kästner) „Wussten Sie übrigens schon, dass: sich rund 30 Millionen mal pro Woche Bürger in Deutschlands Wäldern erholen, in Berlins Wäldern immerhin 5 Millionen mal pro Bundesbürger 25 Bäume (insgesamt 20 Milliarden) für sauberes Wasser und gute Luft sorgen eine 100 jährige Eiche Sauerstoff zum Atmen für rund 15 Erwachsene Menschen liefert · der älteste Baum der Welt eine etwa 5000 Jahre alte Borstenzapfenkiefer (Pinus longaeva) ist und in den White-Mountains im östlichen Kalifornien (USA) steht, der älteste Baum Deutschlands eine über 2000 Jahre alte Eibe in Bayern ist und als ältester Baum Berlins die etwa 900 jährige Eiche "Dicke Marie" am Tegeler See gilt ein Kubikmeter Brennholz 200 Liter Heizöl ersetzen kann in einer Handvoll Waldboden mehr Lebewesen leben als Menschen auf der Erde der höchste lebende Baum der Welt ein 112 m hoher Redwood-Baum (Sequoia sempervirens) in Kalifornien, der höchste Baum Berlins eine über 200 jährige Lärche in der Revierförsterei Tegelsse mit mehr als 43 Meter Höhe ist der jährliche Holzzuwachs in den deutschen Wäldern ca. 60 Millionen m³ beträgt und somit jede Sekunde zwei Kubikmeter Holz nachwachsen.“ 2 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

3 Wald und Nachhaltigkeit
Ökonomisch – ökologisch - sozial Ausgleich zwischen Waldeigentümer (ökon.) und Gemeinwohlinteressen (ökol., soz.) Bei Zielkonflikten u. U. Vorrang der Schutz- und Erholungsfunktionen vor Holzproduktion. Holzproduktion Schutzwald, Erntevorschrift Erholungswald 3 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

4 Waldfunktionen Wirtschaftlicher Nutzen Nutzfunktion
§ 1 Bundeswaldgesetz Wirtschaftlicher Nutzen Nutzfunktion Klima - Luftaustausch, Kaltluftentstehung (Verdichtungsraum) Luftreinigung - Staubfilter Wasserhaushalt - Grundwasserbildung Leistungsfähigkeit Naturhaushalt Bodenfruchtbarkeit Landschaftsbild Agrar- und Infrastruktur Erholung Bevölkerung (Schutz- und Erholungsfunktion) 4 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

5 Waldentwicklung Abnahme Zunahme
„Ging es dem Menschen gut, ging es dem Wald schlecht – und umgekehrt“ Abnahme Rodungskolonisation bis Hochmittelalter (2/3 weg) Raubbau Stadtgründungsphase, Hanse (Heide) vorindustrielle Phase 18./19 Jhrdt. (Köhlerei und Pech-Siederei, Ziegeleien, Erzschmelzen, Salinen und Glashütten, Baustoff in Bergwerken) „Nährwald“, Allmende III. Reich Autarkie Zunahme Wüstungen (Pest, 30jähr. Krieg), Aufforstungen nach Raubbau Kohle als Brennstoff Intensivierung Ackerbau Kunstdünger ab Ende 19. Jhrdt., Aufforstung unrentablen Landes, Aufgabe Schafhaltung in Heidelandschaften Sozialbrache Flächenstillegung (90er Jahre EU) Die Bestandsgeschichte des Waldes ist zu allen Zeiten eng an die Bevölkerungsentwicklung gebunden gewesen. Etwas verkürzt könnte man diese schicksalhafte Beziehung auf den Nenner "Ging es dem Menschen gut, ging es dem Wald schlecht - und umgekehrt" bringen 4. An Anfang stand die Rodung (Urbarmachung) und der Raubbau Mittelalterliche Stadtgründungsphase, Holzbedarf: Lüneburger Heide, erst Kahlschlag für den Koggen-Bau, dann verhindert Schafe-Weidewirtschaft eine Wiederaufwuchs von Wald. Romantische Kulturlandschaft von gestern als Naturschutzideal (Lüneburger Heide erstes Naturschutzgebiet in Deutschland 1921 Phasen der Waldentwicklung Abnahme   - Rodungskolonisationen: Ende Hochmittelalter größte Kulturlandausdehnung (2/3 der ursprünglichen Waldfläche verloren) - Raubbau während der hochmittelalterlichen Stadtgründungsphase (Lüneburger Heide für Koggenbau), Baustoff für Häuser und Schiffe, Brennstoff für Lüneburger Saline, für Backöfen und Ziegeleien. - größte Waldverwüstungen: 18. bzw. 19. Jhrht: . Verfeuerung in den „holzfressende" Gewerken wie die Köhlerei und Pech-Siederei, Ziegeleien, Erzschmelzen, Salinen und Glashütten als Baustoff in Bergwerken sowie die Beweidung durch die Bauern (kaum Verjüngung) bevor Steinkohle Holz als Hauptenergieträger ablöst. Zunahme - Wüstungsperioden: Verlassen von ungünstigen Siedlungsplätzen im 13./14 Jahrdt. infolge Pestepidemien zwischen 1347 und 1383, auch Bodenerschöpfung, Klimaverschlechterung, 30-jähriger Krieg - gravierendste Zäsur der mitteleuropäischen Siedlungsgeschichte, Sukzession - Aufforstung in Reaktion auf Raubbau - Intensivierung der Landwirtschaft, (Kunstdünger ab Ende 19. Jhrdt.), Aufforstung auf unrentablen Land bzw. verödeten Weideflächen (Aufgabe von Schafhaltung) (Heidelandschaft) - Sozialbrache (erst Nebenerwerb dann Aufgabe der Landwirtschaft, Haupterwerb in der Stadt) Bauer wird zum Arbeiter, meist im Generationenwechsel - Flächenstillegung (EU-gefördert) : Programm Bewirtschaftung: Je knapper die Ressource, umso stärker die Bewirtschaftung o       Forstwirtschaft: seit dem 14. Jhrdt infolge der drohenden Holznot. Erste Saaten und Pflanzungen im Nürnberger Reichswald und Erfurter Stadtwald. Der Begriff der Nachhaltigkeit erstmals um ca vom Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in der Silberstadt Freiberg (Sachsen) "erfunden" (kein Förster, einer der an Holzeinschlag interessiert war) Die sich schnell verschärfende Holzknappheit veranlasste ihn zur Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur dauerhaften Bereitstellung ausreichender Holzmengen für den Silberbergbau. Ziel: gleich große jährliche Erträge o       Anfang 19. Jahrhdt. fast kein Wald mehr in Deutschland: Verstärkung der Aufforstungsmaßnahmen durch Landesherren und Zurückdrängen der bäuerlichen Waldnutzung. o       Zur Ertragssteigerung: Monokulturen mit Nadelhölzern (Fichte, Kiefer) statt standortüblicher Laubmischwälder Eichen-Buchen (RUBNER 1986: 52f.; POTT 1997: 14; WALTER 1973: u. a.) 1763 erste Forstakademie im Harz (3 Jahre später auch in Berlin). Aufforstung wurde zur staatlichen Aufgabe. 1816 Forstwirtschaft: Heinrich von Cottas "Anweisung zum Waldbau" generalstabsmäßige Aufforstung: Waldbewachung, Schutz vor Eingriffen. wichtigste Aufgabe der auftauchenden Förster: zahlreiche Nebennutzungen des Waldes untersagen. Forstbeamten daher nicht sonderlich beliebt. Überführung des jahrhundertealten Allemendecharakters des Waldes in staatliche Forste konnte nur mittels einer strengen Gesetzgebung und dem Aufbau einer "Waldpolizei" durchgesetzt werden. Dies erklärt auch den militärischen Charakter (Uniform und starke Hierarchie) des staatlichen Forstwesens. Holzbedarf: Bau- und Brennstoff 5 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

6 Waldentwicklung „In den weiter als zwei Stunden von den Floßstraßen entfernten Waldungen große Mengen Floßholz jeder Art“ Flößerei bis 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts wichtigste und billigste Transportart für Stammholz Alpirsbach im Schwarzwald und heute. Foto: Müller, Freudenstadt  „Ursprünglich war Deutschland weitgehend ein Buchenland Das ursprüngliche Waldkleid, wie es bestand, bevor der Mensch wesentlich auf den Wald einwirkte, wurde von Laubbäumen bestimmt, wobei die Buchen vorherrschten. Baden-Württemberg war, ebenso wie die Bundesrepublik, ursprünglich ein Buchenland. Von den Nadelbäumen bedeckten allein die Tannen wesentliche Waldflächen, vor allem in den montanen Klimabereichen der Mittelgebirge. Fichten und Kiefern kamen nur in unbedeutendem Umfang auf Sonderstandorten und in Hochlagen vor (13). Zivilisatorische und wirtschaftliche Entwicklungen veränderten die Verteilung und den Aufbau der Wälder im Laufe der Zeit ganz entscheidend. Die Rodungsphase ist um 1300 n. Chr. mehr oder weniger abgeschlossen. Die fruchtbaren Landesteile werden überwiegend landwirtschaftlich genutzt, nur in den klimatisch benachteiligten Gebieten bleiben vorerst größere Wälder mit erheblichen Holzvorräten erhalten. Überall sind die Wälder vielfältigen Nutzungen unterworfen, sie dienen neben der Holz- und Streunutzung insbesondere als Weideflächen für das Vieh (9). Mit wachsender Bevölkerung nach dem 30-jährigen Krieg wird Holz als der entscheidende Bau- und Werkstoff sowie Energieträger im sog. hölzernen Zeitalter knapper und wertvoller. Übernutzungen und dadurch eine schleichende Zerstörung der Wälder führen in den dichter besiedelten Gebieten schon in der beginnenden Neuzeit zur Holzverknappung. Die Landesherrn versuchen, mit Forstordnungen die Nutzung der Wälder zu regeln und Waldzerstörungen einzudämmen - oftmals vergeblich. Die entlegenen Wälder der Mittelgebirge werden dann im 17. und 18. Jahrhundert von Handelsgesellschaften systematisch ausgebeutet, das Holz zu großen Teilen auf dem Wasserweg mit Flößen außer Landes gebracht (17). Am Ende des 18. Jahrhunderts erreicht der Waldzustand in Baden-Württemberg seinen tiefsten Stand. Reiseberichte um 1800 beschreiben den Schönbuch als kahle Weide Statistische Unterlagen fehlen aus jener Zeit, ein ungefähres Bild lässt sich jedoch aus Waldbeschreibungen, Reiseberichten und Landschaftsbildern zusammensetzen: Bildpaare gleicher Landschaftsausschnitte von einst und heute zeigen ebenso wie frühe Wald- und Landschaftsbeschreibungen eindrucksvoll, wie weit die Waldfläche zurückgedrängt und die Substanz des Waldes beeinträchtigt waren. Im Jahr 1803 beschreibt Oberforstmeister von Moltke den Schönbuch, ein heute großes und geschlossenes Waldgebiet südlich von Stuttgart: "Der Schönbuch besitzt mehr kahle Weiden als Waldungen. Bisher waren auf den Viehweiden noch ziemlich Eichen und Buchen gestanden, die vor allem des Äckerichs wegen geschont wurden. Jetzt ist es anders. Man kann auf 100 Morgen großen öden Platten oft keine einzige Eiche sehen" (23) hält Goethe bei einer Durchfahrt nach Italien den Schönbuch für eine Weide (23). Eine Kommission mehrerer Oberforstmeister des Schwarzwaldes kommt 1726 zum "Ergebnis, dass die transportgünstig gelegenen Wälder des Schwarzwaldes ziemlich ausgehauen seien, dass man aber in den weiter als zwei Stunden von den Floßstraßen entfernten Waldungen große Mengen Floßholz jeder Art hauen kann" (18). Nach SCHEIFELE liegt 1819, also knapp 100 Jahre später, der württembergische Staatswald im Nordschwarzwald zu einem Drittel kahl. Der Herrenalber Klosterwald besteht 1782 zu 40 % aus kahlen Heidbergen (17).“ Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rahmenbedingungen der Waldentwicklung seit 1800 Von Peter Weidenbach Zugriff Flösserei Die F. war vom MA an bis in die 2. Hälfte des 19. Jh. die wichtigste und billigste Transportart für Stammholz (Rund- und Vierkantholz). Städte und Dörfer des Mittellandes bezogen ihr Bau- (v.a. Rot- und Weisstanne) und Brennholz aus den Nadelwäldern des Hügel- und Berglandes. Aus den Wäldern der Alpen und Voralpen, des Jura- und Napfraums gelangte das Holz über Holzriesen (Holzleiten, -rutschen) oder durch Trift (das Flössen einzelner Stämme auf Wildbächen bei Hochwasser) oder Klusen (Schwemmen der Stämme mittels Stauwasser) zu den Talflüssen. Hier wurden die Stämme zu Flössen zusammengebunden und bei hohem Wasserstand vom Frühjahr bis zum Herbst flussabwärts gesteuert. Auf Seen wurden die Flösse gerudert. Die typ. Gerätschaften des Flössers waren Seil, Axt und Stachel. Für die F. in der Antike ist ein Weihaltar an Silvanus, der zum Heil der "oberen Flösser" in Genf errichtet wurde, das einzige Zeugnis im Gebiet der heutigen Schweiz. Das Privileg, das dem Kloster St. Gallen 890 den Holztransport auf dem Bodensee gestattete, unterschied nicht zwischen F. und Trift. Mit dem Aufblühen von Bergbau und Städtewesen breitete sich die F. auf allen Flüssen aus (Wasserwege). Wichtigste "Flossstrassen" waren Aare, Rhein, Tessin, Rhone und Inn, unter den vielen Zuflüssen die Emme vor Reuss und Limmat. Die F. diente primär der Versorgung der Städte, die auf kontinuierl. Zufuhr grosser Mengen an Nutz- und Brennholz angewiesen waren. Um ihre Holzversorgung zu sichern, erliessen sie früh Ausfuhrverbote, so Zürich erstmals nach 1250, Luzern 1305 und Basel Ausserdem regelten sie den Holzmarkt über Tarifordnungen, z.B. Basel ab Besonders Zürich und Bern zeichneten sich durch eine dem Exporthandel feindl. Konsumentenpolitik aus. Holzhandel und Export sind indes ebenso früh belegt (Holzwirtschaft). Holzhandel konzentrierte sich in den Städten an Rhein (Bregenz, Konstanz, Schaffhausen, Basel), Rhone (Genf) und Tessin (Bellinzona, Locarno). Vom 13. Jh. an ging Holz auf Flüssen in die holzarmen Rheinlande, ins Rhonetal und in die Poebene. Auf dem Inn gelangte es bis Innsbruck (Saline Hall) und donauabwärts bis Wien. Vom 16. Jh. an verschlangen Bergbau und Industrie - Salinen in der Waadt, Eisen- bzw. Glashütten im Berner Oberland, Jura und Entlebuch - Unmengen an Triftholz. Die steigende Nachfrage nach Holz zwang v.a. Zürich und Bern ab Ende des 16. Jh., zum Schutz der Wälder umfassende Forstgesetze zu erlassen, die z.T. rigorose Verbote der Holzflösserei enthielten bzw. diese patentpflichtig machten (Bern 1641, 1725, 1747). Da die F. indes nicht nachhaltig kontrollierbar war, blieb der Erfolg dieser Massnahmen begrenzt. Auf Flüssen war der Warentransport mit Flössen üblich. Die "Oblasten" bestanden aus Brennholz und ganz oder teilweise verarbeitetem Holz (Bohlen, Bretter, Latten, Schindeln usw.). Je nach Landesgegend transportierten die Flösser auch Edelhölzer, Ziegel-, Schiefer- und Lavezsteine, Landesprodukte (Käse, Butter, Kleinvieh) oder Importware (Reis) und selbst Personen. An vielen Brücken und Schiffsländen waren die Flösse samt Oblast zu verzollen (Zölle). Im Gebiet der Schweiz war die F. im Gegensatz zu dt. Staaten, wo diese wie z.B. in Baden-Württemberg ein landesherrl. Monopol bildete, frei. Die Flösser fuhren als selbstständige Frachtführer zum Teil im Auftrag von Holzhändlern, zum Teil flössten sie auf eigene Rechnung ohne bestimmte Destination und verkauften Floss und Oblast unterwegs. In den Städten am Rhein und an der unteren Aare schlossen sich Flösser mit anderen Berufsleuten zu Zünften zusammen und kontrollierten faktisch oder dank der Verleihung eines Vorrechts bestimmte Streckenabschnitte. Der "Hausbereich" der Stillemer Flösser lag im 18. und 19. Jh. zwischen Brugg bzw. Stilli und Laufenburg. An Flusshindernissen bildeten sich monopolist. Transportorganisationen. An den Stromschnellen bei Laufenburg z.B. besorgten die zur Zunft der "Lauffenknechte" vereinten Schiffer und Flösser bis 1868/70 alle Transporte durch die Stomschnellen: Die Flösse wurden ganz oder stammweise durchgelassen, die Oblast dagegen auf Karren an Land geführt (Kehrordnungen ). Obligator. Lotsendienste gab es bei der Brücke von Olten durch einheim. Schiffmeister der Oltner Zunft der Schiffer, Fischer und Flösser. Die F. lag oft bei eingesessenen Familien wie den Meier in Olten von 1560 bis 1856. Holzmärkte fanden an Flüssen auf obligaten Anlege- und Stapelplätzen statt, z.B. in Bern im Marzili. An Seen lagen sie oberhalb der Städte, wie in Zürich bei der "Holzschanz", wo sich z.T. auch Sägereien befanden. Zum Schutz von Ufern und Brücken waren für die Flösse und die Flosszüge - Verbände aus aneinander gehängten Flössen - Masse vorgeschrieben, die aufgrund der Flussbreite und der Beschaffenheit des Flussbetts festgesetzt wurden (1495 für Rheinflösse 12 m Länge, 2,4 m Breite). Im 19. Jh. hob man die Masse an, z.B. für die Aareflösse von 15x4,5 (1837) auf 21x7,5 m (1867). Die erlaubte Maximallänge für Flosszüge stieg von 30 auf 42 m. Nachdem der Holzhandel in den 1830er Jahren liberalisiert worden war, erlebte die F. in allen Kantonen einen ungeahnten Aufschwung. Ausgelöst wurde diese durch steigende Nachfrage im In- und Ausland, so etwa durch die Eisenwerke in Gerlafingen, Choindez sowie Emmenbrücke oder den Schiffbau in den Nachbarländern. Man flösste sogar Schiffsmasten zu den Meerhäfen. Nach einem Höhepunkt in den 1850er Jahren begann in den 1860er Jahren der Niedergang der F. (Flösse in Basel pro Halbjahr: bei 2'552; ; ). Hauptgrund für diese Entwicklung waren die neuen Eisenbahnen, die den massenweisen Import von Steinkohle ermöglichten. Literatur -F. Häusler, Das Emmental im Staate Bern bis 1798, Bd. 1, 1958, HRG 1, H. Grossmann, F. und Holzhandel aus den Schweizer Bergen bis zum Ende des 19. Jh., P. Walliser, «Die F. im Kt. Solothurn», in Schweiz. Zs.f. Forstwesen 147, 1996, A. a Marca, Acque che portarono, 2001 Autor: Anne-Marie Dubler 6 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

7 Bewirtschaftung - Forstwirtschaft
Saaten und Pflanzungen seit 14. Jhrdt: Nürnberger Reichswald, Erfurter Stadtwald Um 1700 Hans Carl von Carlowitz (Oberberghauptmann): Begriff Nachhaltigkeit; Silberstadt Freiberg (Sachsen)  1763 erste Forstakademie im Harz, Aufforstung staatliche Aufgabe. 1816 Heinrich Cottas "Anweisung zum Waldbau" (Befürworter von Mischbeständen; „Die Wissenschaft ist ein Kind des Mangels“) Monokultur zur Ertragssteigerung Generalstabsmäßige Aufforstung durch Landesherren, Förster als Waldpolizist (Uniform) gegen Allmendenutzung (Streunutzung, Waldweide), zwischen Wuchsleistung nahezu verdoppelt Kohle als Energieträger Bewirtschaftung: Je knapper die Ressource, umso stärker die Bewirtschaftung o       Forstwirtschaft: seit dem 14. Jhrdt infolge der drohenden Holznot. Erste Saaten und Pflanzungen im Nürnberger Reichswald und Erfurter Stadtwald. Der Begriff der Nachhaltigkeit erstmals um ca vom Oberberghauptmann Hans Carl von Carlowitz in der Silberstadt Freiberg (Sachsen) "erfunden" (kein Förster, einer der an Holzeinschlag interessiert war) Die sich schnell verschärfende Holzknappheit veranlasste ihn zur Erarbeitung eines Nachhaltigkeitskonzepts zur dauerhaften Bereitstellung ausreichender Holzmengen für den Silberbergbau. Ziel: gleich große jährliche Erträge o       Anfang 19. Jahrhdt. fast keinen Wald mehr in Deutschland: Verstärkung der Aufforstungsmaßnahmen durch Landesherren und Zurückdrängen der bäuerlichen Waldnutzung. o       Zur Ertragssteigerung: Monokulturen mit Nadelhölzern (Fichte, Kiefer) statt standortüblicher Laubmischwälder Eichen-Buchen (RUBNER 1986: 52f.; POTT 1997: 14; WALTER 1973: u. a.) 1763 erste Forstakademie im Harz (3 Jahre später auch in Berlin). Aufforstung wurde zur staatlichen Aufgabe. 1816 Forstwirtschaft: Heinrich von Cottas "Anweisung zum Waldbau" generalstabsmäßige Aufforstung: Waldbewachung, Schutz vor Eingriffen. wichtigste Aufgabe der auftauchenden Förster: zahlreiche Nebennutzungen des Waldes untersagen. Forstbeamten daher nicht sonderlich beliebt. Überführung des jahrhundertealten Allemendecharakters des Waldes in staatliche Forste konnte nur mittels einer strengen Gesetzgebung und dem Aufbau einer "Waldpolizei" durchgesetzt werden. Dies erklärt auch den militärischen Charakter (Uniform und starke Hierarchie) des staatlichen Forstwesens. Holzbedarf: Bau- und Brennstoff Wald als "Nährwald" integraler Bestandteil der Agrarproduktion: o       Schweine zur Mast in die Eichen- und Buchenwälder getrieben, Eichenrinde zur Lohegewinnung, Bäume zur Harzgewinnung, Laub aufgerafft zur Düngung die Felder, Streu für Stallungen. Herstellen der Holzkohle durch Köhlerei. Der Wald war lebenswichtiger, selbstverständlicher Selbstbedienungsladen. Zwar stieg der Bedarf an Eisenbahnschwellen, Telegrafenmasten, Grubenholz und Papier im 19. Und 20. Jahrhundert weiter steil an, konnte aber u.a. durch die Aufforstungsbemühungen aufgefangen werden. Entscheidend aber für Holzbestand: Steinkohle und später Erdöl lösen Holz als Hauptenergieträger ab. Ohne Steinkohle keine "industrielle Revolution“. Heinrich Cotta: Heinrich Cotta ist der Begründer der modernen, nachhaltigen Forstwirtschaft und Forstwissenschaft und leistete den Übergang von der „Holzzucht“ zum „Waldbau“ als einer ganzheitlichen „Wissenschaft und Kunst zugleich“. Cotta prägte den Begriff „Waldbau“ überhaupt erst, vor allem durch sein berühmtestes Buch „Anweisung zum Waldbau“ (1817). In der Vorrede der ersten Ausgabe lieferte er auch eine berühmt gewordene Begründung, warum die neue Fachdisziplin „Forstwissenschaft“ nötig geworden war: "Wenn die Menschen Deutschland verließen, so würde dieses nach 100 Jahren ganz mit Holz bewachsen sein. Da nun letzteres niemand benutzte, so würde es die Erde düngen und die Wälder würden nicht nur größer, sondern auch fruchtbarer werden. Kehrten aber nachher die Menschen wieder zurück und machten sie wieder so große Anforderungen an Holz, Waldstreu und Viehweide, wie gegenwärtig, so würden die Wälder bei der besten Forstwirtschaft allemals nicht bloß kleiner, sondern auch unfruchtbarer werden. Die Wälder bilden sich und bestehen also da am besten, wo es gar keine Menschen und folglich auch gar keine Forstwissenschaft gibt; und diejenigen haben demnach vollkommen recht, welche sagen: Sonst hatten wir keine Forstwirtschaft und Holz genug, jetzt haben wir die Wissenschaft, aber kein Holz. Man kann aber auch mit Recht sagen: Die Menschen sind gesünder, die keinen Arzt brauchen, als die, die es tun, ohne dass daraus folgte, die Ärzte wären schuld an den Krankheiten. Es würde keine Ärzte geben, wenn es keine Krankheiten gäbe und keine Forstwissenschaft ohne Holzmangel. Diese Wissenschaft ist nun ein Kind des Mangels und diese ist folglich sein gewöhnlicher Begleiter." Weiter trat Cotta in seiner „Anweisung zum Waldbau“ auch für Bestandespflege ein, so für Durchforstungen – ganz im Gegensatz etwa zu seinem Zeitgenossen Georg Ludwig Hartig, der darunter vornehmlich „Totenbestattung“ verstand. Zwar forderte Cotta eine aus heutiger Sicht schon fast übertrieben vorsichtige Durchforstung, sprach sich jedoch bereits für Läuterungen aus, was seinerzeit unerhört war, da es eine nicht kostendeckende Bestandespflegemaßnahme ist. In seinen Werken behandelte Cotta fast alle Gebiete der Forstwissenschaft. Neben dem Waldbau war die Forsteinrichtung einer seiner Schwerpunkte. Nachdem er 1811 nach Tharandt übergesiedelt war, hat er in kurzer Zeit die ausgedehnten Waldungen Sachsens vermessen und Forsteinrichtungswerke aufgestellt. In diesem Zusammenhang entwickelte er zur räumlichen Ordnung des Waldes das so genannte „Flächenfachwerk“. Seine Ansichten dazu legte er in dem Buch „Abriß einer Anweisung zur Vermessung, Beschreibung, Schätzung und forstwirtschaftlichen Einteilung der Waldungen“ (1815) dar. Daneben stellte Cotta Ertragstafeln auf. Seine „Hilfstafeln für Forstwirte und Forsttaxatoren“ (1821), aber auch die „Tafeln zur Bestimmung des Inhalts und Wertes unverarbeiteter Hölzer“ (1816) wurden wichtige Arbeitsinstrumente der gesamten Forstwirtschaft und das ganze 19. Jahrhundert hindurch immer wieder neu aufgelegt. Auch die Waldwertberechnung beschäftigte ihn sehr. Innerhalb von nur zwei Jahrzehnten gelang es Cotta, die stark herabgewirtschafteten sächsischen Wälder einer geordneten Forstwirtschaft zuzuführen. Zudem erkannte Cotta die außerwirtschaftliche Bedeutung des Waldes und wies etwa bei Dresden vorrangig aus Schönheitsgründen einen Plenterwald aus. Im Tharandter Wald, den er zum „grünen Hörsaal“ ausbaute, legte er ein Netz von Schneisen und Flügeln an. Daneben war Cotta einer der ersten und zugleich der erste forstliche Klassiker, der sich, wenn auch noch sehr vorsichtig, für die Begründung von Mischbeständen aussprach. Zu seiner Zeit waren, wenn überhaupt, bestenfalls gemischte Bestände aus Buchen und Eichen oder Buchen und Edellaubholz geduldet. Daneben hat sich Cotta, der mehr als 40 Jahre seines Lebens im forstlichen Unterricht tätig gewesen war, auch als forstlicher Lehrmeister außerordentlich verdient gemacht. Er hatte im Gegensatz zu Hartig, der Widerspruch kaum duldete, eine sanfte und kompromissbereite Natur, was sich in viel stärkeren Differenzierungen in seinen Schriften und seinem Unterricht niederschlug. Dennoch hatte Hartig mit seinen einfachen Generalregeln eine weit unmittelbarere Wirkung auf die forstliche Praxis. Weil Cottas Gedanken demgegenüber weit differenzierter und schwieriger nachzuvollziehen waren, sind seine Lehren erst allmählich in das forstliche Bewusstsein eingedrungen. In gewisser Hinsicht stand er zwischen Hartig mit seinen oft sehr schematischen Generalregeln und Pfeil, der bereits eine sehr starke Spezialisierung des Waldbaus nach der Standortgebundenheit forderte. Heinrich Cotta wird oft als der bedeutendste Forstmann überhaupt bezeichnet. Auf jeden Fall aber gehört er wegen seiner wesentlichen Beiträge zur Entwicklung der Forstwissenschaft zu den so genannten „forstlichen Klassikern“, zu denen Georg Ludwig Hartig, Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil, Johann Christian Hundeshagen sowie seine Schüler Carl Justus Heyer und Gottlob König zählen. Für besonders herausragende Leistungen auf dem Gebiet der Forstwissenschaft wird die Heinrich-Cotta-Medaille verliehen. 7 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

8 Forstwirtschaft Verfeinerung Holzeinschlag:
statt Kahlschlag Einzelstämme oder Gruppen, Altersklassenmischung statt gleichaltriger Hochwald; Schirmkeilschlag Femelschlag (Einzel-, Gruppenhieb) Plenterhieb Blendersaumschlag Saumschlag gegen Sturmschäden Später Verfeinerung der Forstbewirtschaftung: Nicht nur Aufforstung nach der Rodung, sondern auch die Art und des Holzeinschlages: kein Kahlschlag sondern Einzelstämme oder Gruppen, Altersklassenmischung statt gleichaltriger Hochwald; Schirm- und Femelschlag, Blendersaumschlag, Schirmkeilschlag „Dieser veränderten waldbaulichen Zielsetzung kommt entgegen, dass gegen Ende des 19. Jahrhunderts in den inzwischen vorratsreicheren Nadelwäldern größere Sturmschäden auftraten. Als Ursache wird im wesentlichen der Femelschlag und die Auflichtung der Bestände, jedenfalls generell mangelnde räumliche Ordnung bei der Hiebsführung ausgemacht. In der saumweisen Verjüngung der Wälder und in der konsequenten Anwendung der räumlichen Ordnung durch Trauf- und Deckungsschutz wird eine Möglichkeit gesehen, rationelle und sichere Waldwirtschaft zu betreiben. So entstehen zu Beginn des 20. Jahrhunderts in Baden-Württemberg drei in der Literatur ausführlich beschriebene Waldbauverfahren: der Schirmkeilschlag von EBERHARD im Forstamt Langenbrand (5), der Keilschirmschlag von PHILIPP im benachbarten Forstamt Huchenfeld (14) und der Blendersaumschlag von WAGNER im Forstamt Gaildorf (19). „ Peter Weidenbach, Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rahmenbedingungen der Waldentwicklung seit 1800, Was ist Kahlhieb? Waldgesetz Bbg § 10 Kahlhiebsbeschränkungen (1) Die Ausführung von Kahlhieben wird beschränkt. Kahlhieb, wenn mehr als 60 % der Bäume werden gefällt werden (Ausnahme Weihnachtsbaumkulturen) 3) Kahlhiebe über 3 ha sind genehmigungspflichtig. (untere Forstbehörde). Ein Kahlhieb bedarf keiner Genehmigung, wenn er in einem von der unteren Forstbehörde geprüften Betriebsplan vorgesehen ist.   (4) Die Genehmigung ist zu versagen, wenn der Waldbesitzer seiner Verpflichtung zur Wiederaufforstung im früheren Falle nicht oder nicht ausreichend nachgekommen ist oder Schädigungen oder Beeinträchtigungen (Boden, Bodenfruchtbarkeit nicht auf Dauer schädigen, Wasserhaushalt nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigen, Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes nicht wesentlich beeinträchtigen) nicht durch Bedingungen oder Auflagen verhütet oder ausgeglichen werden können. 8 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

9 Forstwirtschaft Weltruf der deutschen Forstwirtschaft und Forstwissenschaft (u.a. Hans Carlo von Carlowitz, Heinrich Cotta, Georg Ludwig Hartig, Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil, Johann Christian Hundeshagen) Rassewaldgesetz 1934: Ausmerzung rassisch minderwertiger Bestände Nachhaltigkeitsprinzip im III. Reich ausgesetzt: 50 % Mehreinschlag, große Kahlhiebsflächen (auf Autarkie zur Kriegsvorbereitung getrimmte Volkswirtschaft) Heinrich Cotta, Georg Ludwig Hartig, Friedrich Wilhelm Leopold Pfeil, Johann Christian Hundeshagen sowie seine Schüler Carl Justus Heyer und Gottlob König „Nachhaltigkeitsprinzip ist in Deutschland seit 200 Jahren eine Selbstverständlichkeit Das forstliche Nachhaltigkeitsprinzip wurde im Zuge der Entstehung der Forstwissenschaften und der Durchsetzung einer geregelten Waldwirtschaft an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert zum forstlichen Grundgesetz erhoben. Ausgehend von Deutschland ist dieses forstliche Nachhaltigkeitsprinzip in viele Teile der Welt getragen worden. Der Weltruf deutscher Forstwissenschaft geht in erster Linie auf die in Deutschland entwickelten Methoden einer nachhaltigen und wissenschaftlich begründeten Forstwirtschaft zurück. Am Beginn der Entwicklung dieses Prinzips stand zunächst nur die so genannte Flächennachhaltigkeit: Jede eingeschlagene Waldfläche war sofort wieder aufzuforsten, um die Waldfläche, also die Holzproduktionsfläche, insgesamt konstant zu halten.6 Mit zunehmendem Erkenntnisstand über die Grundlagen des Baum- und Waldwachstums entwickelte sich auch der Inhalt der Nachhaltigkeit weiter. Die Massennachhaltigkeit berücksichtigte bereits die unterschiedliche Leistungskraft der Waldstandorte und Waldbestände. Der Grundsatz hieß dabei, nur so viel Holz einzuschlagen wie auch dauerhaft wieder nachwächst.“ 9 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

10 Wald Schutzgemeinschaft Deutscher Wald (1947 gegr.)
Verhinderung alliierter Waldrodungen zur Holzgewinnung: “keine Reparationshiebe“, heute Mitglieder Große Aufforstung nach dem Krieg durch Kulturarbeiterinnen „Die Männer zerbombten die Städte und Wälder - die Frauen bauten und forsteten sie wieder auf.“ Frauenarbeit auch bei Wiederaufforstung im 19. Jahrht. Reparationshiebe durch die französische Besatzungsmacht (8,4 Mio. Festmeter) in Baden-Württemberg „Geschaffen wurde die bekannte Abbildung der Baumpflanzerin 1949 von Gerda Jo Werners Mann für einen Gestaltungswettbewerb, den das damals zuständige Direktorium der Bank deutscher Länder (später: Deutsche Bundesbank) ausgeschrieben hatte. Für die 50-Pfennig-Stücke wurde ein Motiv gesucht, das den Wiederaufbau Deutschlands nach dem Zweiten Weltkrieg verkörpern sollte.“ Quelle 10 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

11 Wald Waldsterben mobilisiert Nation
Horst Stern: Rettet den Wald 1979  Spiegel-Titel 1981 und 1984: Saurer Regen über Deutschland, Der Wald stirbt ( Nr.47) Der Schwarzwald stirbt ( Nr.51) Politik reagiert: Juni 1983 GroßfeuerungsanlagenVO Grenzwerte für neue Kraftwerke > 50 MW, für Altanlagen bei allen relevanten Emissionsgruppen. Waldschadensberichte: erster Bericht 1983, seitdem jährlich 11 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

12 Forstliche Rahmenpläne - § 7 BWaldG
Schutz- und Erholungswaldausweisung immissionsgeschädigte Wälder (Bbg) Waldvermehrung, Aufforstung (Landwirtschaftliche Grenzertragsböden, Brachflächen oder Ödland) ggf. Zusammenlegung von Grundstücken, Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen Anhörung berührte TÖB, Wald- und sonstige Grundbesitzer und deren Zusammenschlüsse. Aufnahme in Raumordnungspläne: raumbedeutsame Erfordernisse, Maßnahmen forstl. Rahmenpläne in Programme oder Pläne nach ROG aufzunehmen BWaldG § 6 Aufgaben und Grundsätze der forstlichen Rahmenplanung (Schutz- und Erholungswaldausweisung, Aufforstung, ggf. Zusammenlegung von Grundstücken, Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen) -          Ordnung und Verbesserung der Forststruktur, -          Waldfunktionssicherung (nach § 1 Nr. 1). (2) Die Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten. 4. Ausweisung von Schutz- oder Erholungswald (da, wo Schutz- und Erholungsfunktion von besonderem Gewicht z.B. Ballungsräume, Naherholung) unter Beachtung wirtschaftlicher Belange. Geeignete Anlagen und Einrichtungen insbesondere der erholungsgerechten Freizeitgestaltung sollen vorgesehen werden. 5. Landwirtschaftliche Grenzertragsböden, Brachflächen oder Ödland aufforsten 6. forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und Zusammenlegungen bei zu kleinen Waldgrundstücken BWaldG § 7 Forstliche Rahmenpläne forstliche Rahmenpläne für einzelne Waldgebiete oder das Landesgebiet oder Teile davon Inhalt: -          Schutz- und Erholungswaldausweisung, -          immissionsgeschädigte Wälder (Bbg) -          Waldvermehrung, Aufforstung, -          ggf. Zusammenlegung von Grundstücken, Bildung von forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen) Zielbeachtung: Ziele der Raumordnung und Landesplanung sind zu beachten. Anhörung -          berührte TÖB -          Wald- und sonstige Grundbesitzer und deren Zusammenschlüsse. Integration in überörtliche Gesamtplanung:  Aufnahme in Raumordnungspläne: raumbedeutsame Erfordernisse und Maßnahmen der forstlichen Rahmenpläne werden in die Programme oder Pläne nach ROG aufgenommen, bzw. sind aufzunehmen. Umsetzung der forstlichen Rahmenplanung:   Betriebspläne -          > 100 ha Körperschaftswald: Bund, Land, Gemeinde, Zweckverbände -          für 10-Jahres-Zeitraum -          Begutachtung ggf. Beanstandung durch untere Forstbehörde Wirtschaftspläne (jährlich)  Weitere Instrumente: o       „Selbstverwirklichung“: Umsetzung im Landesforst. o       hoheitliche Aufgabenwahrnehmung gegenüber privaten Waldbesitzer o       Teilungsgenehmigung, o       Waldumwandlungsgenehmigung o       Kahlhiebsgenehmigung 12 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

13 Schutzwald, Bannwald - § 12 BWaldG
Schutz vor schädlichen Emissionen nach BimSchG (Lärm) Erosion durch Wasser und Wind Austrocknung und schädliches Abfließen Niederschlagswasser/ Lawinen Weitere nach Landesrecht (Bsp. § 12 Waldgesetz Bbg) Gewässerschutz (einschließlich Grundwasser), Sichtschutz, Klimaschutz Waldbrandschutz (bestockte Waldbrandriegel) § 10 FStrG: (§ 25 Straßengesetz Bbg) 40 Meter vom Fahrbahnrand der Bundesstraße: Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit Forstbehörde § 19 Abs. 1 Nr. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes Anordnung in Wasserschutzgebieten Brandenburg: 62 % Schutzwaldanteil Nutzungsfestlegungen BWaldG § 12 Schutzwald (1) Wald kann zu Schutzwald erklärt werden, wenn es zur Abwehr oder Verhütung von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit notwendig ist, bestimmte forstliche Maßnahmen durchzuführen oder zu unterlassen. Schutzwald kommt insbesondere in Betracht zum -          Schutz gegen schädliche Emissionen nach BimSchG (Lärm) -          Erosion durch Wasser und Wind, -          Austrocknung, -          schädliches Abfließen von Niederschlagswasser und Lawinen. § 10 des Bundesfernstraßengesetzes FStrG § 10 Schutzwaldungen § 10 Schutzwaldungen (1) Waldungen und Gehölze längs der Bundesfernstraßen können von der Straßenbaubehörde im Einvernehmen mit der nach Landesrecht für Schutzwaldungen zuständigen Behörde in einer Breite von 40 Meter, gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, zu Schutzwaldungen erklärt werden. (2) 1Die Schutzwaldungen sind vom Eigentümer oder Nutznießer zu erhalten und ordnungsgemäß zu unterhalten. 2Die Aufsicht hierüber liegt der nach Landesrecht für Schutzwaldungen zuständigen Behörde ob. Landesstraßengesetz Rheinland-Pfalz § 28 Schutzwaldungen und Gehölze Zum Schutze der Straße gegen nachteilige Einwirkungen der Natur, im Interesse der Verkehrssicherheit oder der Straßengestaltung sowie zum Schutze der Landschaft können ... Straßengesetz Brandenburg § 25 Schutzwaldungen (2) Die Schutzwalderklärung kann auch erfolgen, um nachteilige Einwirkungen von der Straße auf das Umland zu verhindern oder zu mindern. -          § 19 Abs. 1 Nr. 3 des Wasserhaushaltsgesetzes bleiben unberührt (Anordnung in Wasserschutzgebieten: Bei Beschränkung der ordnungsgemäßen land- oder forstwirtschaftlichen Nutzung eines Grundstücks ist wirtschaftlicher Nachteil auszugleichen. Nach Landesrecht:   Waldgesetz Brandenburg § 12 Geschützte Waldgebiete ...(4) Schutzwald ist Wald, der zur Abwehr von Gefahren, erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für die Allgemeinheit, zur Durchführung von Forschungen sowie zur Erhaltung schutzwürdiger Biotope, insbesondere Naturwäldern, notwendig ist. Er dient insbesondere dem Schutz des Grundwassers oder der Oberflächengewässer, dem Schutz von Siedlungen, Gebäuden, land- und forstwirtschaftlichen Grundflächen, Verkehrsanlagen und sonstigen Anlagen vor Erosion durch Wasser und Wind, vor Austrocknung und schädlichem Abfließen von Niederschlagswasser, dem Sicht- und Lärmschutz, dem Waldbrandschutz in Form bestockter Waldbrandriegel, dem Klima- und Immissionsschutz, der Sicherung und Durchsetzung des Naturschutzes. ... Kahlhieb: (Lichthauung) bedarf im Schutzwald der Genehmigung. Forstbehörden können Waldbesitzer auf Maßnahmen im Schutzwald verpflichten. Brandenburg: 62 % Schutzwaldanteil 13 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

14 Schutzwald, Bannwald - § 12 BWaldG
Friedrich Schiller, Wilhelm Tell, 3. Aufzug , 3. Szene W a l t e r. Vater, ist‘s wahr, dass auf dem Berge dort Die Bäume bluten, wenn man einen Streiche Drauf führte mit der Axt? T e l l. Wer sagt das Knabe? W a l t e r. Der Meister Hirt erzählt‘s – Die Bäume sein Gebannt, sagt er, und wer sie schädige, Dem wachse seine Hand heraus zum Grabe. T e l l. Die Bäume sind gebannt, das ist die Wahrheit. - Siehst Du die Firnen dort, die weißen Hörner, Die hoch bis in den Himmel sich verlieren? W a l t e r. Das sind die Gletscher, die des Nachts so donnern Und uns die Schlaglawinen nieder senden. T e l l. So ist‘s , und die Lawinen hätten längst Den Flecken Altdorf unter ihrer Last Verschüttet, wenn der Wald dort oben nicht Als eine Landwehr sich dagegen stellte. 14 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

15 Erholungswald - § 13 BWaldG, § 16 (3) WaldGBbg
Ballungsräume Nähe von Städten, größeren Siedlungen Erholungsgebiete um Kurorte Intensiverholungsgebiete, Ausflugsziele, stärker frequentierte Waldgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparke Vorrang öffentlicher Wald (Privatwald nur Erholungswald, wenn öfftl. Wald nicht ausreichend bzw. Gemengelage) Beschränkungen: Bewirtschaftung des Waldes nach Art und Umfang Jagdausübung (Schutz der Waldbesucher) Duldung von Wegen, Bänken, Schutzhütten, Beseitigung von störenden Anlagen BWaldG § 13 Erholungswald (1) Wald kann zu Erholungswald erklärt werden, wenn es das Wohl der Allgemeinheit erfordert, Waldflächen für Zwecke der Erholung zu schützen, zu pflegen oder zu gestalten. (2)Beschränkungen: -          Bewirtschaftung des Waldes nach Art und Umfang; -          Beschränkung der Jagdausübung zum Schutz der Waldbesucher; -          Duldung von Wegen, Bänken, Schutzhütten, Beseitigung von störenden Anlagen § 16 Abs. 3 WaldGBbg Erholungswald: Zwecke der Erholung besonders zu schützen, zu pflegen und zu gestaltender Wald in -          Ballungsräumen, -          in Nähe von Städten sowie größeren Siedlungen -          Erholungsgebieten um Kurorte,. Intensiverholungsgebieten, Ausflugsziele, stärker frequentierte Waldgebiete Landschaftsschutzgebiete, Naturparke Vorrang des öffentlichen Waldes als Erholungswald (5) Privatwald soll nur zu Erholungswald erklärt werden, wenn Staats- und Körperschaftswald zur Sicherung der Erholungsbedürfnisse nicht ausreichen oder die Gemengelage verschiedener Eigentumsformen eine Trennung nicht zulässt. Brandenburg: 33 % Erholungswaldanteil 15 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

16 Verfahren Schutz- und Erholungswald
Oberste Forstbehörde von Amts wegen oder auf Antrag   Gelegenheit zur Stellungnahme: Waldbesitzer, Gemeinden, Landkreise, TÖB . 1 Monat öffentliche Auslage bei unteren Forstbehörden u. Gemeinden, Bekanntmachung 2 Wochen vorher (Absehensregel, sofern Beteiligung Betroffener sichergestellt ist) Prüfung der Bedenken und Anregungen, Mitteilung des Abwägungsergebnisses an Betroffene Erklärung zu Schutz- oder Erholungswald durch RVO  Eintragung in Waldverzeichnis Quelle: § 12 Waldgesetz Brandenburg; Waldschutzgebietsverfahrensverordnung- WSchGV Brandenburg: Verordnung zum Verfahren der Unterschutzstellung, Bezeichnung und Registrierung von geschützten Waldgebieten (Waldschutzgebietsverfahrensverordnung- WSchGV) Vom 18. Januar 2005 (GVBl.II/05, [Nr. 05], S.90), geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 14. April (GVBl.II/05, [Nr. 11] , S.211) § 1 Verfahren der Unterschutzstellung (1) Die Ausweisung von geschützten Waldgebieten ist geboten, wenn sie verhältnismäßig, das heißt angemessen, geeignet und erforderlich ist, um die Entwicklungsprozesse in den Waldgebieten entsprechend ihrer besonderen Bedeutung und Funktion zu unterstützen oder Entwicklungen im Wald entgegenzuwirken, welche erhebliche nachteilige Wirkungen für die Allgemeinheit haben können oder zivilisationsbedingte Belästigungen gemindert oder möglichst verhindert werden sollen. (2) Die Auswahl der Waldgebiete erfolgt durch die oberste Forstbehörde auf Antrag oder von Amts wegen. Die Notwendigkeit der Ausweisung ist hinsichtlich der besonderen Bedeutung der Erfüllung einer oder mehrerer Waldfunktionen nach § 12 Abs. 4 und 5 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg zu begründen. (3) Die auf Grund des § 12 Abs. 1 des Waldgesetzes des Landes Brandenburg erlassenen Rechtsverordnungen müssen mit hinreichender Klarheit erkennen lassen, welche Grundstücke zu einem Schutzgebiet gehören. Im Zweifelsfall gelten Grundstücke als nicht betroffen. Die Abgrenzung eines Schutzgebietes ist in der Rechtsverordnung zu beschreiben, wenn es sich in Worten zweifelsfrei erfassen lässt, oder grob zu beschreiben oder zu bezeichnen und in Karten darzustellen, die einen Bestandteil der Rechtsverordnung bilden oder bei der obersten Forstbehörde eingesehen werden können. Abschriften der Karten können bei den jeweils betroffenen unteren Forstbehörden eingesehen werden. (4) Vor der Erklärung, Änderung oder Aufhebung der Ausweisung zum geschützten Waldgebiet ist den unmittelbar betroffenen Waldeigentümern, den betroffenen Gemeinden, Landkreisen und Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. (5) Die Entwürfe der Rechtsverordnungen und die dazugehörigen Karten sind einen Monat bei den unteren Forstbehörden, den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden öffentlich auszulegen. Zeit und Ort der Auslegung sind mindestens zwei Wochen vorher im Amtsblatt für Brandenburg sowie in den betroffenen Ämtern und amtsfreien Gemeinden ortsüblich mit dem Hinweis bekannt zu machen, dass Bedenken und Anregungen während der Auslegungsfrist von den Betroffenen vorgebracht werden können. (6) Von der Auslegung kann abgesehen werden, wenn die Personen, deren Belange von der vorgesehenen Rechtsverordnung berührt werden, bekannt sind und ihnen Gelegenheit gegeben wird, den Entwurf der Rechtsverordnung innerhalb einer zu bestimmenden Frist einzusehen und Bedenken und Anregungen vorzubringen. (7) Im Rahmen einer Abwägung werden die fristgemäß vorgebrachten Bedenken und Anregungen geprüft. Das Ergebnis der Abwägung wird den Betroffenen mitgeteilt. 16 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

17 Nutz-, Schutz-, Erholungswald
Brandenburg: Waldanteil 37 % 62 % Schutzwald, 33 % Erholungswald, 31 % unbeschränkter Nutzwald, 25 % = Nutz-, Schutz- und Erholungswald 1,8 % der Schutz- und Erholungswälder keine Nutzwälder 17 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

18 Waldfunktionen überlagernde Flächenansprüche (Wald im eV Berlin-Brandenburg): Wasserschutzgebiet: 46 % Landschaftsschutzgebiet: 48,6 % Naturschutzgebiet: 6,3 % Erholungswald: 20,6 % Kiesgrube: 8,6 % Bund: Waldanteil 30 % Brandenburg: Waldanteil 37 % der Landesfläche 62 % Schutzwald, 33 % Erholungswald, 31 % unbeschränkter Nutzwald, nur 1,8 % der Schutz- und Erholungswälder sind keine Nutzwälder 25 % ist sowohl Schutz, Erholungs- als auch Nutzwald, Waldvermehrung in Brandenburg: Forstbehörden erarbeiteten Teilplan „Erstaufforstungspotentiale“ mit der Darstellung von derzeit unbewaldeten Flächen in der offenen Landschaft, die aus forstlicher Sicht künftig bewaldet werden können. (Grenzertragsböden, Landschaftsaufbau in ausgeräumten Bereichen) mehrfach überlagernde Flächenansprüche im Wald des eV Berlin-Brandenburg: Wasserschutzgebiet: 46 % Landschaftsschutzgebiet: 48,6 % Naturschutzgebiet: 6,3 % Erholungswald: 20,6 % Kiesgrube: 8,6 % 18 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007

19 Instrumente Nutzungsfestlegung (§§ 12, 13 BWaldG)
Schutzwald Erholungswald Waldumwandlungsgenehmigung (§ 9 BWaldG) Kahlhiebsgenehmigung (im Schutzwald nach § 12 BWaldG, sonst nach Landesrecht. Brandenburg: > 3 ha gem. § 10 WaldG Bbg) Teilungsgenehmigung (von Waldgrundstücken; nach Landesrecht vgl. § 18 WaldG Bbg) 19 „Sektorale Planung I“ - TU Berlin - ISR - SoSe 2007


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