Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010 Niedersächsisches Kultusministerium.

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010 Niedersächsisches Kultusministerium."—  Präsentation transkript:

1 Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010 Niedersächsisches Kultusministerium

2 Berufseinstiegsschule (BES) Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) SchulpflichtSchulpflicht Neugestaltung der Berufsvorbereitung 2009 Berufseinstiegsklasse (BEK) QualifizierungsbausteineQualifizierungsbausteine FörderunterrichtFörderunterricht LeistungsbewertungLeistungsbewertung

3 Schulpflicht Niedersächsisches Kultusministerium

4 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) zuletzt geändert durch das Gesetz vom 18. Juni 2009 Dauer der Schulpflicht grundsätzlich 12 Jahre, davon mindesten 9 Jahre an allgemein bildenden Schulen Vorzeitiges Ende Die Schulpflicht endet für Schulpflichtige, die mindestens ein Jahr lang eine berufsbildende Schule mit Vollzeitunterricht, eine Werkstatt für Behinderte, eine Jugendwerkstatt oder eine andere Einrichtung nach § 67 Abs. 5 besucht haben. Ende in besonderen Fällen Wenn aufgrund von Schulversäumnissen nicht mehr zu erwarten ist, dass ein Bildungsgang erfolgreich beenden werden kann, können Schüler/innen, die ihre Schulpflicht bereits erfüllt haben, der Klasse verwiesen werden. Alternative Schulpflichterfüllung Schulpflichterfüllung nach § 67 Abs 5 Schulpflicht

5 Frage zur Schulpflicht Schulpflicht Sind Personen, die vor Beginn des neuen Schuljahres volljährig geworden sind, aber noch keine 12 Jahre Schule, bzw. 9 Jahre allgemeinbildende Schule und ein Vollzeit-Schuljahr Berufsschule gemacht haben, noch schulpflichtig? Geboren: 1. Juli 2000 gilt bis 30. September 2000 Beginn der Schulpflicht: 1. August 2006 Ende der Schulpflicht 31. Juli 2018 (Ein Schuljahr wird immer vom 1.8. bis zum 31.7. gerechnet.) Wer vor Schuljahresbeginn volljährig geworden ist, hat seine 12 jährige Schulpflicht erfüllt! Laut Schulgesetz beginnt die Schulpflicht im siebten Lebensjahr (also zwischen 6 und 7) und endet nach 12 Jahren (§ 64 u. 65 NSchG). Dieses gilt grundsätzlich, also auch für Kinder die später eingeschult werden!! Die tatsächliche Schulbesuchszeit ist hier unwichtig. Damit ergibt sich folgende Rechnung:

6 Berufseinstiegsschule (BES) Niedersächsisches Kultusministerium

7 BFS 1-jährige BFS 2-jährige BFS 33.000 Schüler/innen BFS mit beruflichem Abschluss 14.000 Schüler/innen FOS 16.000 Schüler/innen FG 3-jährige 23.000 Schüler/innen FS 9.000 Schüler/innen BES - BVJ - BEK 9.100 Schüler/innen Berufsschule (Teilzeit) 161.000 Schüler/innen BOS 400 Schüler/innen Ich habe Insgesamt 265.905 Schüler ausgerechnet BBS 267.000 Schüler/innen Die Berufsbildenden Schulen (BBS)

8 Berufseinstiegsklasse 1 Jahr Vollzeitunterricht BerufseinstiegsschuleBerufsvorbereitungsjahr Ziel: Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine Berufstätigkeit Zielgruppe: Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschul- abschluss mit besonderem individuellen Förderbedarf. Ziel: Verbesserung der Kenntnisse und Fähigkeiten für eine Berufsausbildung oder den Besuch einer BFS Erwerb des Hauptschulabschlusses für Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschulabschluss im Einzelfall Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit Hauptschulabschluss

9 - Betriebliche Ausbildung - Arbeit - Maßnahmen der Arbeits- verwaltung - Betriebliche Ausbildung - Arbeit - Maßnahmen der Arbeits- verwaltung BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS- Abschluss BFS Inhalte = 1. Ausbildungsjahr Voraussetzung: HS- Abschluss BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BEK Inhalte: insbesondere Deutsch, Mathe, Englisch und Fachpraxis Ziel: Steigerung der Ausbildungsreife HS-Abschluss BVJ Ziel: Berufstätigkeit Ausbildung durch individuelle Förderung BVJ Ziel: Berufstätigkeit Ausbildung durch individuelle Förderung o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE // HAUPTSCHULE o h n e Hauptschulabschluss m i t Hauptschulabschluss FÖRDERSCHULE // HAUPTSCHULE Betriebliche Ausbildung Betriebliche Ausbildung Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009 Einjährige berufliche Grundbildung ab 1.8.2009

10 Berufs- vorbereitungsjahr (BVJ) Niedersächsisches Kultusministerium

11 LernbereicheWochenstunden Berufsübergreifender Lernbereich 7 mit den Fächern Deutsch/Kommunikation Politik Sport Religion Berufsbezogener Lernbereich 24 Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung… Theorie Fachrichtung … Praxis Fachrichtung … Optionale Lernangebote 4 Insgesamt 35 Optionale Lernangebote werden nicht bewertet, sie dienen der allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung Berufsvorbereitungsjahr Aus pädagogischen Gründen können bis zu vier Unterrichtsstunden mit doppelter Lehrerbesetzung stattfinden. Diese Stunden sind jedoch auf das Stundenmaß der Stundentafel anzurechnen

12 Eckdaten Vorrangiges Ziel Förderung der Berufsreife Förderung der Ausbildungsreife BerufsvorbereitungsjahrLeitgedanke Den Jugendlichen dort abholen wo er steht und soweit fördern wie es geht § 67 Abs 5 NSchG Individuelle Förderung unter Einbindung auch außerschulischer Ressourcen. Klassengröße 9 bis 17 Schüler/innen, (Landesdurchschnitt ca. 11, 5 Sch.) Teilung in der Praxis möglich

13 BVJ A Umgestaltung der Stundentafel zugunsten eines vermehrten Deutschunterrichts. Berufsvorbereitungsjahr Optionale Lernangebote Förderung von Interessen, Neigungen und Kreativität Schulsozialarbeit Berufsbildende Schulen mit BVJ verfügen über mindestens eine sozialpädagogische Fachkaft. Hauptschulabschluss möglich Förderangebot von sechs Stunden, Je 2 Stunden Deutsch, Mathe und Englisch

14 Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend des NSchG vom 3.3.1998, zuletzt geändert am 28. August 2002 §67 Schulpflicht im Sekundarbereich II (5) 1 Jugendliche, die nicht in einem Berufsausbildungsverhältnis stehen und in besonderem Maße auf sozialpädagogische Hilfe angewiesen sind, können ihre Schulpflicht durch den Besuch einer Jugendwerkstatt erfüllen, die auf eine Berufsausbildung oder eine berufliche Tätigkeit vorbereitet. 2 Die Schule, die ein Berufsvorbereitungsjahr führt, kann in besonders begründeten Ausnahmefällen auch die Erfüllung der Schulpflicht durch den Besuch einer anderen Einrichtung mit der in Satz 1 genannten Aufgabenstellung gestatten. 3 Die Erfüllung der Schulpflicht erfolgt auf der Grundlage eines einzelfallbezogenen Förderplans, der von der Jugendwerkstatt oder der anderen Einrichtung und von derjenigen berufsbildenden Schule gemeinsam aufzustellen ist, die von der Schülerin oder dem Schüler zu besuchen wäre. BERUFSBILDENDE SCHULE verantwortlich für die Förderpläne BVJ Jugend- Werkstatt 4-8 schulpflichtige Jugendliche Betrieb Einzelfälle Soziale Einrichtungen Einzelfälle Lehrgänge etc. Einzelfälle Schulpflichterfüllung im Rahmen einzelfallbezogener Förderpläne entsprechend des NSchG vom 3.März 1998, zuletzt geändert am 18. Juni 2009

15 Eckdaten der BEK Berufseinstiegsklasse

16

17 Klassenbildung/Budget das zugewiesene Budget legt zugrunde eine Klassenfrequenz von 18, 37 Unterrichtswochen. Fachrichtungen 1.Agrarwirtschaft 2.Bautechnik 3.Chemie, Physik und Biologie 4.Drucktechnik 5.Elektrotechnik 6.Fahrzeugtechnik 7.Farbtechnik und Raumgestaltung 8.Hauswirtschaft und Pflege 9.Holztechnik 10.Körperpflege 11.Lebensmittelhandwerk und Gastronomie 12.Metalltechnik 13.Textiltechnik und Bekleidung 14.Wirtschaft Schwerpunktbildung ist möglich. Berufseinstiegsklasse

18 Aufnahmevoraussetzung 1) Ohne Hauptschulabschluss ( Regelfall ) a) Abschlussklasse des Sekundarbereichs I oder b) ein Berufsvorbereitungsjahr 2) Mit Hauptschulabschluss ( Einzelfall ! Regelfall ist hier die BFS.) a) Notendurchschnitt in den Fächern Mathematik, Deutsch und Englisch von schlechter als 3,5 und b) Schullaufbahnberatung im Rahmen des Aufnahme- verfahrens Überweisung Bis zu sechs Wochen nach Beginn des Unterrichts kann in ein BVJ überwiesen werden. Stimmt bei einer Überweisung an eine andere Schule diese nicht zu, entscheidet die Schulbehörde. Berufseinstiegsklasse

19 Prüfung Berufsübergreifender Lernbereich: Deutsch/Kommunikation und Mathematik je eine Klausurarbeit von je 90 Minuten Berufsbezogener Lernbereich: Jeder Qualifizierungsbaustein schriftliche und praktische Prüfung QB erhält eine gemeinsame Note Vereinfachtes Verfahren: Durchgeführt und bewertet von der jeweiligen Lehrkraft Berufseinstiegsklasse

20 Curriculare Ausrichtung Berufsübergreifender Lernbereich Deutsch/Kommunikation, Mathematik und Englisch orientieren sich an Standards der HS Klasse 9 Berufsbezogener Lernbereich Qualifizierungsbausteine Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan Vermittlungsumfang von wenigstens 60 und höchstens 120 Zeitstunden Mindestens 4, maximal 9 im Schuljahr Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen Praktikum Vier Wochen bzw. 160 Stunden z.B. 2 x2 Wochen, 20 x 1 Tag pro Woche Lernortkooperation QBs ganz oder teilweise von Betrieben vermittelt Berufseinstiegsklasse

21

22

23 www.bvj.nibis.de

24 Qualifizierungs- bausteine Niedersächsisches Kultusministerium

25 Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt das Ergebnis des Qualifizierungsprozesses. Ein Qualifizierungsbaustein beschreibt eine in sich abgeschlossene Teilkompetenz in Bezug auf die Ausbildungsordnung und den Ausbildungsrahmenplan. Ein Qualifizierungsbaustein orientiert sich an der beruflichen Handlungsfähigkeit. Ein Qualifizierungsbaustein wird bescheinigt. Ein Qualifizierungsbaustein ist abprüfbar. Standards für Qualifizierungsbausteine Qualifizierungsbausteine

26 Inhalte aus Ausbildungsrahmenplan. Vermittlungsumfang von 60 bis 120 Zeitstunden. Mindestens 4, maximal 9 QBs im Schuljahr. Werden durch schriftliche und praktische Überprüfung abgeschlossen. Werden mit einer gemeinsamen Note versehen. Die Bewertung errechnet sich zeitanteilig aus Praxis und Theorie. Inhalte werden durch ein Kompetenzbild dokumentiert. Kompetenzbilder werden grundsätzlich vergeben - auch bei Misserfolg Wenn QB abgeschlossen, sind Kompetenzbild und Zertifikat umgehend auszuhändigen. Eine erste Aushändigung spätestens im November. Zertifikate werden von FT und/oder FP Lehrkraft unterzeichnet. Leistungsbewertung erfolgt durch Note im Zeugnis und besonderes Zertifikat. Zeugnis:1 oder 2 Zertifikat: Ziel mit gutem Erfolg erreicht Zeugnis:3 oder 4Zertifikat: Ziel mit Erfolg erreicht Zeugnis:5 oder 6kein Zertifikat Vorgaben: Qualifizierungsbausteine

27 Schulträger Landkreis Retsum Kompetenzbild des Qualifizierungsbausteins 1 : Wegweiser durch die Küche 1. Zugrunde liegender Hauswirtschafterin/Hauswirtschafter Ausbildungsberuf: 2. Zielformulierung: Die Schülerin/der Schüler arbeitet gem. den UVV und des HACCP-Konzeptes nach Anweisung in einer hauswirt. Küche. Sie/er kennt die gebräuchlichen Geräte und Arbeitsmittel. 3. Zeitlicher Umfang: 90 Zeitstunden Zu entwickelnde Kompetenzen: Zuordnung zu den Fertigkeiten und Kenntnissen des Ausbildungsrahmenplanes Sicherheit bei der Arbeit in der Küche erwerben. - Ordnungssysteme in der Küche beachten - UVV bei Arbeitsabläufen einhalten - Reinigungsmaßnahmen auf UVV abstimmen - Pflegemittel richtig einsetzen Hygienestandards in der Küche erfüllen. - Reinigungsaufgaben nach den Vorgaben von HACCP durchführen - Personal-, Betriebs- und Produkthygiene kennen und umsetzen Einfache Arbeitsabläufe organisieren. - Kennen und Anwenden wichtiger Grundsätze der Arbeitsplatz- gestaltung - Richtige Körperhaltung bei Schneidarbeiten einnehmen - Den Arbeitsplatzaufbau nach Vorgaben der Ergonomie vornehmen Arbeitstechniken gezielt einsetzen. - Geeignete Arbeitsgeräte nutzen - Die Techniken Tunnel- und Krallengriff bei Schneidarbeiten anwenden Lebensmittel nach ökonomischen Grundregeln einkaufen und lagern. - Nach der Rezeptauswahl bzw. –vorgabe die benötigten Lebens- mittel in einer Einkaufsliste zusammenstellen - Den Einkauf durchführen - Die Produkte entsprechend einlagern Teamarbeit leisten. - Umgangsformen im Klassenverband beachten - Konfliktfähigkeit entwickeln - Gruppenbildungsmöglichkeiten kennen und akzeptieren - Präsentationsmöglichkeiten kennen und einsetzen - Meldekultur beachten 5. Leistungsfeststellung: Die Leistungsfeststellung erfolgt über eine kontinuier- liche Tätigkeitsbewertung im Unterrichtsbetrieb, einen schriftlichen Leistungsnachweis und eine Arbeitsprobe................................................................................ Unterschrift Datum Siegel BBS Leese BBS Leese 4. Zu entwickelnde Kompetenzen:

28 Leistungsbewertung Niedersächsisches Kultusministerium

29 4 4 4 4 4 4 5 5 6 1 Eine Schülerin oder ein Schüler ist am Ende eines Schuljahres zu versetzen, wenn die Leistungen in allen Lernbereichen mit mindestens der Note "ausreichend" und in den einzelnen Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr als zwei Fällen mit der Note "mangelhaft" oder nicht mehr als in einem Fall mit der Note ungenügend bewertet worden sind. Über die Festsetzung der Noten für die Lernbereiche entscheidet nach Maßgabe des § 23 Abs. 4 Satz 1 die Klassenkonferenz. Versetzung (gilt entsprechend für Abschlüsse) BbS-VO § 5 Voraussetzungen der Versetzung Was ist dabei zu beachten? Leistungsbewertung

30 Leistungsbewertung und Abschlüsse (§ 22, BbS-VO) Die Note für einen Lernbereich ist aus den in den zugeordneten Fächern, Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Zeitanteile und der Bedeutung der vermittelten Kompetenzen für den Bildungsgang zu ermitteln. (Abs 3) Der Festsetzung der Noten zum Ende eines Schuljahres sind die im gesamten Schuljahr erbrachten Leistungen unter Berücksichtigung der Leistungsentwicklung zugrunde zu legen. (Abs 2) Zwischennoten sind auf Zeugnissen nicht zulässig. (Abs 1) Leistungsbewertung

31

32 Vergabe Hauptschulabschluss in der BEK Deutsch/ Kommunikat. 4344453 Englisch2456643 Mathematik4444454 Politik1342446 Sport2342442 Religion1344442 UnterrichtsfachStundenABCD EF QB 1 60 (80)443443 QB 2 60 (80)343442 QB 3 90 (120)344433 QB 4 90 (120)434425 QB 5120 (160)323423 QB 6120 (160)324412 540 (720) ABSCHLUSSJA NEIN Berufsübergreifender Lernbereich 14 3 (3,4 ) 4 (4,1)4 (3,8) 4 (4,3) 5 (4,6)3 (3,3) Berufsbezogener Lernbereich 21 (756 J.-Std.) 3 (3,3 ) 3 (2,9)4 (3,6) 4 (4,0) 2 (2,4)3 (3,0)

33 Leistungsbewertung

34 Vergabe Hauptschulabschluss im BVJ UnterrichtsfachStunden im Einzelnen ABCD EFG Berufsübergreifender Lernbereich 7 6 33 HS Deutsch 2444223 HS Mathe 2443333 HS Englisch 2443236 3 3333/4 Berufsbezogener Lernbereich 24 23 3334333 Förderangebot Hauptschulkurs 6 4432344 ABSCHLUSS JA NEIN JA JA/ NEIN Deutsch2342223 Politik2332323 Sport2 1335353 Religion1335354 4 3 3 4 Fachtheorie 6 5 Fachrichtung 1 4 3 333423 Fachrichtung 2 344354 Fachpraxis 18 Fachrichtung 1 10 333433 Fachrichtung 2 8 344234 Optionale Lernangebote 4 0 2 4 2 5 4 4 4

35 Förderunterricht Niedersächsisches Kultusministerium

36 Bis zu 2 Stunden zusätzlicher Pflichtunterricht Vorrangig in BEK, BFS (1-jährig), BS Größe einer Fördergruppe 4 bis 8 Schüler/innen zusätzliches Budget: Pro Klasse 0,5 Std pädagogisches Förderbudget In einem Förderkurs können auch Schülerinnen und Schüler verschiedener Klassen zusammengefasst werden, daher sollte die Organisation des gesamten Förderunter- richts einer Schule einem Koordinationsbereich zugewiesen werden. Aufgrund des besonderen pädagogischen Anspruchs und der beschriebenen Zielgruppe ist – wenn vorhanden - der Koordinationsbereich zu wählen, in dem auch die Berufseinstiegsschule angesiedelt ist. (EB-BBS) Besondere, individuelle Förderung um Ausbildung erfolgreich abzuschließen. Förderunterricht

37


Herunterladen ppt "Berufsvorbereitung für schulpflichtige Jugendliche Stand: Februar 2010 Niedersächsisches Kultusministerium."

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen