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Einstellungsverfahren

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Präsentation zum Thema: "Einstellungsverfahren"—  Präsentation transkript:

1 Einstellungsverfahren
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren in den Berliner Schuldienst für Lehrkräfte

2 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Schulgesetz vom 26. Januar 2004 § 7 Abs. 3 SchulG: Schulbezogene Ausschreibungen sowie die Auswahl der Lehrkräfte und des sonstigen schulischen Personals erfolgen durch die Schule; dabei sind die Vorgaben der Dienstbehörde zu beachten. ... § 69 SchulG (Stellung und Aufgaben der Schulleiterin oder des Schulleiters): (1) Jede Schule hat eine Schulleiterin oder einen Schulleiter. Sie oder er .... 4. wirkt im Rahmen von § 7 Abs. 3 Satz bei der Einstellung der Lehrkräfte mit,

3 schulbezogenen Ausschreibungen zentralen Nachsteuerung
Bewerbungs- und Einstellungsverfahren Kombination aus schulbezogenen Ausschreibungen und Verfahren der zentralen Nachsteuerung

4 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Grundsätze: Aufteilung des voraussichtlichen Einstellungskontingentes in schulbezogene Ausschreibungen und Nachsteuerung Frühzeitiger Abschluss der schulbezogenen Verfahren und Abschluss der Arbeitsverträge bis Ende April: Vorteile in der Konkurrenz mit anderen Bundesländern Verbesserung der Planungssicherheit für die Schulen Zeitliche Entzerrung der Verwaltungsabläufe Zentrale Nachsteuerung im Mai nach Vorliegen der Prognose unter Berücksichtigung des länderübergreifenden Versetzungsverfahrens, der Veränderungen im Personalbestand (Ruhestand, Teilzeit, Beurlaubung, Erkrankungen, Elternzeit, etc.) und des notwendigen überregionalen Personalausgleichs qualitativer und quantitativer Ungleichgewichte.

5 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Das Bewerbungsverfahren: Die Bewerbungen erfolgen über das Online-Verfahren BEO (oder schriftlich mit Bewerbungsbogen) Die Bewerbungsunterlagen müssen auch schriftlich vorliegen (bei schulbezogenen Ausschreibungen in der Schule, bei der Nachsteuerung in der Zentralen Bewerbungsstelle) Noch nicht realisiert (geplant ab Ende 2008): Die Schulen greifen online auf die Bewerbungsdaten für ihre schulbezogenen Ausschreibungen zu und können das Verfahren für das Auswahlverfahren nutzen (Ausdruck von Listen, Eingangsbestätigungen, Einladungen zum Gespräch, Absagen, ...)

6 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen

7 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

8 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

9 Ausschreibung Was passiert vor der Ausschreibung?
Festlegung von Einstellungskontingenten Festlegung des Umfangs schulbezogener Einstellungen Verteilung auf die Schulen Feststellung des Fachbedarfs

10 Ausschreibung Anforderungen an den Ausschreibungstext
Laufbahnvoraussetzungen Einschlägige Qualifikationen Ausbildungsfächer bzw. Fachrichtungen Notwendige schulbezogene Anforderungen Wünschenswerte schulbezogene Anforderungen Bitte beachten: Ausschreibung ist Anforderungsprofil!

11 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

12 Bewerbungsverfahren Allgemeines:
Bewerbung erfolgt online / mit Bewerbungsbogen Eingang der Bewerbungsunterlagen in der Schule Eingangsbestätigung ist erforderlich! Ausschreibungsfrist ist nur Ordnungsfrist! Behandlung von Quereinsteigerinnen/Quereinsteigern Ausbildungen eines anderen Bundeslandes Nachweis der 2. Staatsprüfung (Prüfungszeiträume) Schwerbehinderte Bewerber/innen (Mitteilung an SbV)

13 Bewerbungsverfahren Bewerbungsunterlagen:
Online-Bewerbung bzw. Bewerbungsbogen (tabellarischer) Lebenslauf Zeugnisse der Staatsprüfungen bzw. Bescheinigung weitere Zeugnisse Nachweise für alle angegebenen Zusatzqualifikationen und weiteren Angaben Bitte beachten: (unbeglaubigte) Kopien sind ausreichend!

14 Bewerbungsverfahren Bereits beschäftigte Bewerber/innen:
Beschäftigung in einem anderen Bundesland: Erklärung im (Online-)Bewerbungsbogen beachten Freigabe-Erklärung gemäß KMK ist erforderlich Bewerbungen von verbeamteten Lehrkräften sind möglich Nachweis einer ordentlichen Kündigung Bei befristeter Beschäftigung ist keine Freigabe erforderlich Beschäftigung an einer Privatschule o.ä.: Nachweis einer ordentlichen Kündigung ist erforderlich (erst bei Vertragsabschluss erforderlich)

15 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

16 Auswahlverfahren Rechtliche Grundlagen:
Artikel 33 Abs. 2 Grundgesetz „Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.“ Personalvertretungsgesetz (PersVG) Landesgleichstellungsgesetz (LGG) Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX)

17 Auswahlverfahren Eignung, Befähigung, fachliche Leistung:
Eignung - umfasst die gesamte Persönlichkeit der Bewerberin / des Bewerbers Befähigung - wird durch das Studium oder die Berufsausbildung erbracht Fachliche Leistung - stellen die nach den Anforderungen bewerteten Arbeits- und Prüfungsergebnisse dar, in der Regel berufliche Tätigkeiten

18 Auswahlverfahren Kriterien für die Auswahl:
Anforderungsprofil (Ausschreibung) ist Grundlage der Auswahlentscheidung, klare Kriterien! Evtl. Heranziehen des allgemeines Anforderungsprofils Schwerbehinderte Bewerber/innen vorhanden? Berücksichtigung von Quereinsteigerinnen / -steigern? Familienarbeit, soziales Engagement, ehrenamtliche Arbeit (§ 8 LGG) Bewerbungsgespräch

19 Auswahlverfahren Vorauswahl und Beteiligung der Beschäftigten-vertretungen am Auswahlverfahren: Einsicht in die Bewerbungsunterlagen vor den Gesprächen ggf. Abstimmung über Vorauswahl Einladung zu den Bewerbungsgesprächen Bitte beachten: Immer schriftliche Dokumentation! Immer transparente Entscheidungen! Konkrete Anforderungen!

20 Auswahlverfahren Die Bewerbungsgespräche:
Klarheit über die konkreten Anforderungen Für alle Bewerber/innen gleiche Themen, Fragen und Zeiträume (Vergleichbarkeit!) Fachliche Fragen? Ja, aber keine Prüfung im Sinne eines erneutes Staatsexamens!

21 Auswahlverfahren Welche Fragen sind unzulässig? Fragen nach
Erkrankungen, Schwangerschaft, Kinderwunsch, Lebensgemeinschaft, Ehe oder Scheidung beabsichtigter Elternzeit Konfessions-, Partei- oder Gewerkschaftszugehörigkeit beabsichtigter Teilzeitbeschäftigung

22 Auswahlverfahren Welche Fragen sind zulässig und sinnvoll? Fragen nach
Gründen für die Bewerbung oder der jetzigen Tätigkeit einer Schwerbehinderung dem schulischen und beruflichen Werdegang, Zeugnissen und Noten evtl. Lücken im Lebenslauf, Gründen für eine evtl. vorzeitige Beendigung eines Arbeitsverhältnisses

23 Auswahlverfahren Der Auswahlvermerk: Einstellungsvorschlag
Begründung für die Auswahl Bewertungsmaßstäbe Einzelbewertungen (ggf. als Anlage) Reihenfolge der Bewerber/innen (Nachrückerliste!)

24 Auswahlverfahren Der Laufzettel: Nach der Auswahlentscheidung:
Einstellungsvorlage für die Beschäftigtenvertretungen Dokumentation des gesamten Verfahrens für alle Beteiligten späterer Verbleib in der Personalakte Nach der Auswahlentscheidung: Abgabe des gesamten Vorganges (Laufzettel, Auswahlvermerk, Anlagen und alle Bewerbungsunterlagen an die Außenstelle zur Beteiligung der Beschäftigtenvertretungen

25 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

26 Beteiligungsverfahren
Wer ist zu beteiligen: Frauenvertreterin (FV) Schwerbehindertenvertretung (SbV) Personalrat (PR) Vorlage erfolgt durch die Dienststellenleitung in der Außenstelle (Dokumentation auf dem Laufzettel) Fristen sind zu beachten (i.d.R. 14 Tage)

27 Beteiligungsverfahren
Was kann passieren: Evtl. Beanstandung der Frauenvertreterin wegen Verstoß der Maßnahme gegen das LGG Anhörung der Schwerbehindertenvertretung Begründete Ablehnung des Personalrats (ggf. Einigungsverfahren)  Während der Beteiligungsverfahren kann die Maßnahme nicht vollzogen werden!

28 Beteiligungsverfahren
Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren: Fertigung der Absagen an die nicht ausgewählten Bewerber/innen (ggf. Nachrücker informieren!) Durchschrift der Schreiben dem Vorgang beifügen anschl. Abgabe des Einstellungsvorganges an die Zentrale Bewerbungsstelle für das weitere Verfahren (nur Laufzettel, Kopie des Auswahlvermerks und Unterlagen der ausgewählten Lehrkraft)

29 Beteiligungsverfahren
Bewerbungsunterlagen der nicht ausgewählten Bewerber/innen: Die Unterlagen der Bewerber/innen verbleiben für evtl. Nachrückverfahren in der Schule Die Schule ist für die sachgerechte Dokumentation des Auswahlvorganges (auch Gewährung von Akteneinsicht) verantwortlich Alle Unterlagen werden zu einem späteren Zeitpunkt vernichtet, sofern kein frankierter Rückumschlag beigefügt wurde

30 Beteiligungsverfahren
Absagen und Nachrücker/innen: Erneute Auswahlentscheidung (Nachrückliste im Auswahlvermerk) ist notwendig! Erneute Vorlage an die Beschäftigtenvertretungen, auch wenn dem Auswahlvermerk bereits zugestimmt wurde („Eingliederung in die Dienstbehörde“) Bei zeitgleicher Auswahl einer Bewerberin / eines Bewerbers durch mehrere Schulen kann sich diese/r für eine Schule entscheiden!

31 Verfahren bei schulbezogenen Ausschreibungen:
Bewerbungsverfahren Auswahlverfahren Beteiligungsverfahren Arbeitsverträge

32 Arbeitsverträge Vorbereitung in der Zentralen Bewerbungs-stelle:
Fertigung der Zusage (erst jetzt!) ggf. Prüfung der Lehrbefähigung ggf. Eingruppierung (falls nicht vorher) Stellenwirtschaftliche Vornotierung Vervollständigung des Einstellungsvorganges (Anforderung der Personalfragebögen etc.) Vorbereitung des Arbeitsvertrages Abgabe an die zuständige Personalstelle

33 Arbeitsverträge Der Arbeitsvertrag: Die Probezeit:
Zuständige Personalstelle schließt Arbeitsvertrag (SE P in der Flottenstrasse) Alle weiteren Maßnahmen (gesundheitliche Prüfung, Anweisung des Gehaltes, ) werden von dort veranlasst Die Probezeit: Sechs Monate nach BAT / BAT-O

34 Bewerbungs- und Einstellungsverfahren
Verfahren der zentralen Nachsteuerung

35 Die zentrale Nachsteuerung
Grundsätze: Nach Abschluss der schulbezogenen Auswahlverfahren und der entsprechenden Koordination Beginn des Verfahrens der zentralen Nachsteuerung Bewerbungsschluss ist der 31. März eines Jahres Es ist eine gesonderte Bewerbung notwendig (im Online-Verfahren gleichzeitig möglich) Zu diesem Termin auch Berücksichtigung der späteren Absolventen (Vorbereitungsdienst bis Juli/August) Es werden zentrale Bewerbungslisten - unterteilt nach Laufbahn und Fächern - erstellt. Es handelt sich nicht um Ranglisten im Sinne des bis 2005 geltenden Verfahrens! Statt dessen erfolgt eine Sortierung nach den Ergebnissen des 2. und 1. Staatsexamens

36 Die zentrale Nachsteuerung
Verfahren: Bei nur einer Einstellung in einer Laufbahn und Fächerkombination  Auswahlverfahren wie bei schulbezogenen Ausschreibungen Bei mehreren Einstellungen mit gleicher Laufbahn und Fächerkombination für unterschiedliche Schulen  gemeinsames Auswahlverfahren der betroffenen Schulleitungen unter Teilnahme der Beschäftigtenvertretungen und unter Koordination des Personalmanagements bei II D bzw. II E Gleichzeitige Auswahl für alle Verfahren unter Beteiligung aller Beschäftigtenvertretungen  Sicherung der Rechte auf Einblick in die Bewerbungsunterlagen sämtlicher Bewerber/innen

37 Die zentrale Nachsteuerung
Auswahlentscheidung durch Schulleitungen Wählen mehrere Schulleitungen den/die gleiche/n Bewerber/in aus, entscheidet das Referat II D / II E im Benehmen mit den Schulleitungen, für welche Stelle der/die Bewerber/in ausgewählt wird Nach Abschluss der Beteiligungsverfahren und Rücksendung der Unterlagen an die Zentrale Bewerbungsstelle erfolgt die Koordinierung der notwendigen Verwaltungsmaßnahmen

38 Ende Einstellungsverfahren Bewerbungs- und in den Berliner Schuldienst
für Lehrkräfte Ende


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