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Veröffentlicht von:Carlene Kasper Geändert vor über 10 Jahren
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V. Jürgen Habermas und die Diskursethik
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Jürgen Habermas Geb. 1929 Studium der Philosophie u.a.
1956 Assistent in Frankfurt Professor in Heidelberg und Frankfurt Starnberg Professor in Frankfurt
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1. Theorie kommunikativen Handelns
Hauptwerk von Jürgen Habermas aus dem Jahr 1983
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1. Theorie kommunikativen Handelns als kritische Gesellschaftstheorie
Entkoppelung von Lebenswelt (eingelebte Lebensformen und Normen) und System (Macht, Markt, Bürokratie) in modernen Gesellschaften Medien von Geld und Macht dringen in alle Lebensbereiche ein Gefährdung der Sozialintegration durch Kolonialisierung der Lebenswelt Diskursethik knüpft an die Lebenswelt an Dikursethik als Beitrag zur Ermöglichung vernünftiger Identität und solidarischer Integration der Gesellschaft
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2. Diskurstheorie der Wahrheit
Jürgen Habermas: Wahrheitstheorien (1973)
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2. Diskurstheorie der Wahrheit
Linguistische Wende in der Philosophie An die Stelle der Korrespondenztheorie der Wahrheit (Übereinstimmung von Verstand und Sache) tritt die Konsenstheorie der Wahrheit Jede Aussage mit dem Anspruch wahr zu sein enthält implizit des Versprechen, den Wahrheitsanspruch gegen Einwände zu verteidigen Zur Überprüfung von Geltungsansprüchen dient die ideale Sprechsituation des Diskurses
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2. Diskurstheorie der Wahrheit
Kennzeichen von Diskursen Öffentlichkeit gleiche Kommunikationsrechte für alle Gewaltlosigkeit Aufrichtigkeit
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3. Unterscheidung von Geltungsansprüchen
Aussagen über die äußere Welt (Reich der Tatsachen) Wahrheits-ansprüche Klärung in einem theoretischen Diskurs Aussagen über Normen des Zusammenlebens Richtigkeits-ansprüche Klärung in einem praktischen Diskurs Wahrheitsanalogie in Sachen Richtigkeit Prozedurale Form des kategorischen Imperativ Kants
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3. Unterscheidung von Geltungsansprüchen
Nicht im einzelnen Subjekt, sondern in einem tatsächlichen Kommunikationsprozess, im praktischen Diskurs soll geklärt werden, ob die Maxime des Handelns allgemeines Gesetz werden kann
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4. Dikursregel D und Universalisierbarkeitsprüfung U
Diskursethischer Grundsatz D: Nur die Normen sollen Geltung beanspruchen können, „die die Zustimmung aller Betroffenen als Teilnehmer eines praktischen Diskurses finden (oder finden könnten)“.
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4. Dikursregel D und Universalisierbarkeitsprüfung U
Universalisierungsgrundsatz U: Eine strittige Norm kann nur dann Zustimmung finden, „wenn die Folgen und Nebenwirkungen, die sich aus der allgemeinen Befolgung der strittigen Norm für die Befriedigung der Interessen eines jeden Einzelnen voraussichtlich ergeben, von allen zwanglos akzeptiert werden können“
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5. Beschränkung auf Fragen der Gerechtigkeit
Diskursethik als Test der allgemeinen Zustimmungsfähigkeit öffentlich erhobener Geltungsansprüche Beschränkung auf Fragen der Gerechtigkeit Verträglichkeit mit einer Pluralität unterschiedlicher Entwürfe guten Lebens
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6. Demokratieprinzip und diskursive Öffentlichkeit
Diskurstheorie des Rechts und der Öffentlichkeit (1992)
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Demokratieprinzip und diskursive Öffentlichkeit
Unterscheidung von Moralprinzip und Demokratieprinzip „ Das Moralprinzip ergibt sich...aus einer Spezifizierung des allgemeinen Diskursprinzips für solche Handlungsnormen, die allein unter dem Gesichtspunkt gleichmäßiger Interessenberücksichtigung gerechtfertigt werden können“ bezieht sich grundsätzlich auf alle Menschen auf Fragen der Gerechtigkeit spezialisierte Vernunftmoral
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Demokratieprinzip und diskursive Öffentlichkeit
Demokratieprinzip: Recht und politische Öffentlichkeit Verschränkung von Diskursprinzip und Rechtsform Recht kann nur dann als legitim gelten, „wenn es in einer diskursiven Meinungs- und Willensbildung von allen Rechtsgenossen akzeptiert werden könnte“ in der politischen Öffentlichkeit sind Diskursprinzipien verankert Diskursmodell von Öffentlichkeit Öffentliche Kommunikation: geteilte Einsichten über gemeinsame Angelegenheiten oder reflektierter Dissens
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