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Tagung des Arbeitskreises Fortbildung

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Präsentation zum Thema: "Tagung des Arbeitskreises Fortbildung"—  Präsentation transkript:

1 „Vorstellungen und Erwartungen des Bundes zur Neuregelung des Befristungsrechts“
Tagung des Arbeitskreises Fortbildung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zum neuen Tarifrecht und Befristungsrecht am 26. Juli 2007 in Frankfurt Referent: MR Dirk Schüller

2 Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

3 Die Entwicklung des Befristungsrechts
Bis Sonderregelung 2y des BAT 1985 Zeitvertragsregelung im HRG 2002 Befristungsrahmen von 12 Jahren 2001 TzBfG 2002 Übergangsregelung 2008

4 Die Entwicklung des Befristungsrechts
Wissenschaftsrat 2004: Unbefristete Beschäftigung Kündigung bei Wegfall von Drittmitteln Voraussetzungen: Änderung des Kündigungsschutzgesetzes Aufhebung des Kündigungsausschlusses im BAT

5 Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

6 Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung
Kernproblem: Ende der Qualifizierungsphase Keine Daueranstellung Drittmittel stehen zur Verfügung TzBfG: Risiko einer Entfristungsklage Alternativen: Arbeitslosigkeit oder Ausland

7 Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung
Primäres Ziel berufliche Perspektiven für Wissenschaftler Planbarkeit einer Karriere tenure track für Juniorprofessoren Beschäftigung in Drittmittelprojekten Weiteres Ziel ausgewogenere Verteilung der Beschäftigungs-möglichkeiten

8 Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung
Inhalt des neuen Gesetzes: ausdrückliche Regelung für Drittmittelprojekte Teambeschäftigung bei Drittmittelprojekten Überführung der Regelungen für die Qualifizierungsphase aus dem HRG familienfreundliche Komponente

9 Übersicht: Entwicklung des Befristungsrechts Vorstellungen des Bundes zur Neuregelung Fragen und Antworten zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

10 Fragen und Antworten zum WissZeitVG
Verzicht auf Personalkategorien Wissenschaftliche Mitarbeiterin / Wissenschaftlicher Mitarbeiter Wissenschaftliche Hilfskraft Studentische Hilfskraft Geltung für das „wissenschaftliche Personal“ wie bei Forschungseinrichtungen

11 Fragen und Antworten zum WissZeitVG
Familienpolitische Komponente (§ 2 Abs. 1 Satz 3 WissZeitVG) alle Kinder gemeinsamer Hausstand Betreuung während der Qualifizierungsphase angemessene Verlängerung

12 Fragen und Antworten zum WissZeitVG
Drittmittelprojekte keine Obergrenze Anschlussförderung irrelevant, wenn neue Bewilligung erforderlich Stellenpläne nicht erforderlich

13 Fragen und Antworten zum WissZeitVG
Entscheidend: - Bewilligung der Drittmittelfinanzierung für eine bestimmte Aufgabe und Zeitdauer - Mitarbeiter überwiegend mit dieser Aufgabe betraut - Mitarbeiter überwiegend aus den für diese Aufgabe bewilligten Drittmitteln bezahlt

14 Fragen und Antworten zum WissZeitVG
Einzelfragen: Nichtwissenschaftler Drittmittelprojekte in der Lehre Overhead Studiengebühren

15 Schlussbemerkungen FAQ auf der BMBF-Homepage Risiken: Befristungsmöglichkeit kein befristeter Vertrag Abbau von Dauerstellen Promotionsphase über 6 Jahre Umgehung der Verlängerungsregelungen Evaluation

16 „Vorstellungen und Erwartungen des Bundes zur Neuregelung des Befristungsrechts“
Tagung des Arbeitskreises Fortbildung der Universitätskanzlerinnen und -kanzler zum neuen Tarifrecht und Befristungsrecht am 26. Juli 2007 in Frankfurt Referent: MR Dirk Schüller


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