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Flasche leer - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2011 - 24.10.2011 PD Dr. Michael Anton, LL.M.

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Präsentation zum Thema: "Flasche leer - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2011 - 24.10.2011 PD Dr. Michael Anton, LL.M."—  Präsentation transkript:

1 Flasche leer - Übung im Bürgerlichen Recht für Fortgeschrittene SS 2011 - 24.10.2011 PD Dr. Michael Anton, LL.M.

2 Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? Vor: (1) Klägerin müsste noch immer Eigentümerin der von ihr in den Verkehr gebrachten Flaschen sein. a) ursprünglich: Klägerin war Eigentümerin der Flaschen. b) fraglich, ob beim Verkauf von Getränken in mehrfach verwendeten Pfandflaschen auch das Eigentum an der Flasche übertragen wird Unterscheidung: Einheitsflaschen Individualflaschen Brunneneinheitsflasche

3 Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? c.Verlust des Eigentums an den Flaschen durch die Veräußerung der Flaschen mit Inhalt an die Großhändler gem. § 929 S. 1 BGB? d.Verlust des Eigentums auf den weiteren Handelsstufen vom Großhändler zum Zwischen-/Einzelhändler und von diesem zum Endkunden?

4 Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? e. Untergang des Eigentums aufgrund gutgläubigen Erwerbs der Flaschen gem. §§ 932, 929 BGB? ZE: Die Klägerin blieb Eigentümerin der mit der Einstanzung "GG-Pool" versehenen Flaschen

5 Frage 1: Anspruch aus § 985 BGB? (2) Beklagte ist Besitzerin der Flaschen gem. § 854 I BGB. (3) Recht zum Besitz der Beklagten gem. § 986 BGB? keine vertragliche Beziehung der Beklagten zur Klägerin Besitzrecht der Beklagten aufgrund Aushändigung der Flaschen durch ihre eigenen Großhändler? Sinn und Zweck des Systems des Flaschenpfandes als Recht zum Besitz? str.

6 Frage 2: SE-Anspruch aus §§ 989, 990 BGB (-) mangels Schadens. Fundstelle: BGH JA 2007, 737 ff. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Viel Erfolg in der Übung!


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