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Adresse des Zahlungsempfängers:
… Adresse des Zahlungspflichtigen: …
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Girozentralen/ Zentralstellen 5 5 6 3 4 2 Zahlungs- empfänger 1
HypoVereinsbank Inkassostelle= Bank des Zahlungsempfängers Girozentralen/ Zentralstellen 5 5 Zahlstelle = Bank des Zahlungspflichtigen Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann. Kontoauszug Belastung Kontoauszug Gutschrift E.v. 6 3 4 2 Zahlungs- pflichtiger = Kunde der Telekom Spiel & Spaß Zahlungs- empfänger = 1 Einzugsermächtigung
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HypoVereinsbank ________________ 5 5 6 3 4 2 1 = Spiel & Spaß
_______________= Bank des _________________ ________________ 5 5 ___________________ = Bank des ________________ Aufgrund eines Vertrages, z. B. Dienstvertrag der Telekom über Telefongebühren, kann der Zahler dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung geben. Der Zahlungsempfänger verpflichtet sich gegenüber seiner Bank nur solche Lastschriften einzureichen, für die eine Einzugsermächtigung des Zahlungspflichten vorliegt. Die erste Inkassostelle (Bank des Zahlungsempfängers) wird durch den Zusatz „Einzugsermächtigung des Zahlungspflichtigen liegt dem Zahlungsempfänger vor“ informiert; er ist rechts oben auf dem Lastschriftzettel aufgedruckt. Der Zahlungsempfänger übersendet die Lastschrift oder Disketten an seine Bank. Die mit dem Lastschrifteinzug beauftragte Bank erteilt ihren Kunden eine Kontogutschrift mit dem Zusatz „Eingang vorbehalten“ („E. v.“). Dieser Zusatz gibt der Inkassostelle das Recht Gutschriften rückgängig zu machen, wenn die Lastschrift vom Zahlungspflichtigen nicht eingelöst wird. Die Lastschriftdaten werden mittels Datenübertragung über Zentralstellen zur Zahlstelle weitergeleitet. Der Einzug durch die Lastschrift erfolgt grundsätzlich nach den Regeln des Überweisungsverkehrs, jedoch in umgekehrter Richtung, d. h. von der Bank des Zahlungsempfängers zur Bank des Zahlungspflichtigen. Die Zahlstelle belastet das Konto des Zahlungspflichtigen, der seinerseits die Kontobelastung aus einem Kontoauszug entnehmen kann. Kontoauszug __________ Kontoauszug __________. 6 3 4 2 = Kunde der Telekom Spiel & Spaß = 1 ______________________
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Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:
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Lösung zum Arbeitsblatt zum Lastschriftverfahren:
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Vorteile des Lastschriftverfahrens
Zahlungsempfänger Schnellere Zahlungseingänge, da er den Zeitpunkt der Zahlung selbst bestimmt und daher nicht von der Willkür des Zahlungspflichtigen abhängig ist. Liquidität kann besser geplant werden Vereinfachung des Mahnwesens, denn Zahlungseingänge müssen nicht gesondert überwacht werden; Nichtbezahlung ist durch Lastschrift erkenntlich Sofortige Gutschrift des Betrages Zahlungspflichtiger Schutz vor Versäumnissen, keine Terminüberwachung Keine Mahngebühren Rückgaberecht von 6 Wochen bei Einzugsermächtigung Zeitersparnis Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt, wie ein Dauerauftrag Zahlungsempfänger Schnellere Zahlungseingänge planbare Liquidität Vereinfachung des Mahnwesens Sofortige Gutschrift Zahlungspflichtigen Schutz vor Versäumnissen Keine Mahngebühren Rückgaberecht (6 Wochen) Zeitersparnis Nicht auf festgeschriebenen Betrag festgelegt
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Nachteile des Lastschriftverfahrens
Willkür des Zahlungsempfängers Verlust des Überblicks Zeitpunkt fremdbestimmt: Gefahr der Sollzinsen Willkür des Zahlungsempfängers Verlust des Überblicks, z.B. beim Einkauf mit EC-Karte, Zeitpunkt der Bezahlung kann im Gegensatz zur Überweisung nicht selbst gewählt werden: Einschränkung der Liquidität: Konto muss Deckung aufweisen sonst Gefahr der Sollzinsen
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Abbuchungsauftrag Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird beim Kreditinstitut hinterlegt. Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren? Zahlungs- empfänger = Einzugs- ermächtigung HypoVereinsbank Abbuchungs- auftrag Zahlungs- pflichtiger = Kunde der Telekom Spiel & Spaß X Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob ein Abbuchungsauftrag der Bank vorliegt. Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst. Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann widerrufen werden.
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Abbuchungsauftrag Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke) Vorlage des Abbuchungsauftrages Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank Gutschrift Weitergabe der Lastschrift Verrechnung über Girozentralen Belastung des Kontos und Kontoauszug
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Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung
Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen Beim Abbuchungsverfahren ist kein Widerspruch möglich Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht vorliegt Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht gedeckt Lastschrift ist unanbringlich, weil Kontonummer nicht existiert, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto erloschen ist. Rücklastschriften sind für Zahlungsempfänger gebührenpflichtig (teuer!)
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Arbeitsblätter für Schüler
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Vorteile des Lastschriftverfahrens
Zahlungsempfänger Zahlungspflichtigen Nachteile des Lastschriftverfahrens
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Nichteinlösung/ Widerspruch des Zahlungspflichtigen bei der Einzugsermächtigung
Die Widerspruchsfrist beträgt 6 Wochen Beim Abbuchungsverfahren ist kein _____________ möglich. Nichteinlösung von Lastschriften durch die Zahlstelle Beim Abbuchungsauftrag, wenn dieser nicht _______ Konto des Zahlungspflichtigen ist nicht ____________ Lastschrift ist unanbringlich, weil _________________________________________, Kontoinhaber und Zahlungspflichtiger nicht identisch sind oder das Konto _____________________________. Rücklastschriften sind für ________________________ gebührenpflichtig (teuer!)
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Abbuchungsauftrag Der Zahlungspflichtige erteilt schriftliche einen Auftrag (Abbuchungsauftrag), dass der Zahlungsempfänger vom Konto des Zahlungspflichtigen abbuchen darf. Der Abbuchungsauftrag wird ________________________________ ___________________________________________________________. Worin besteht der Unterschied zum Lastschrifteinzugsverfahren? = HypoVereinsbank = Kunde der Telekom Spiel & Spaß Zahlstelle prüft bei Vorlage einer Lastschrift durch den Zahlungsempfänger, ob _______________________________________________________________. Bei Nichtvorliegen des Abbuchungsauftrages wird die Lastschrift nicht eingelöst. Eine Lastschrift-Rückgabe durch den Zahlungspflichtigen ist nicht möglich, lediglich der Auftrag selbst kann _________________________________.
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Abbuchungsauftrag Vereinbarung über Forderungseinzug (z. B. Rechnung der Wasserwerke) Vorlage des Abbuchungsauftrages Konto-Verbindung bei der Hausbank als Voraussetzung für Lastschr.Verf. Einreichung der Lastschrift bei Hausbank Gutschrift Weitergabe der Lastschrift Verrechnung über Girozentralen Belastung des Kontos und Kontoauszug
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