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S T A A T (SMWK) Konzil Fakultätsrat

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Präsentation zum Thema: "S T A A T (SMWK) Konzil Fakultätsrat"—  Präsentation transkript:

1 S T A A T (SMWK) Konzil Fakultätsrat
Aufgaben: u.a. Berufungen & Genehmigung von Studien- und Prüfungsordnungen beruft Kuratorium (alle Nichtmitglieder der HS und SMWK; max ¼ ehemalige Profs.) Aufgaben: Stellungnahmen u.a. Finanzen,HS-Entwicklung Beschlüsse u.a. Gliederung HS, Studiengänge einrichten/schließen beruft Rektorat Ruft ein & sitzt vor Senat Aufgaben: Hochschulinterne Rechtsvorschriften Lehre und Forschung Inst/Fak/Einrichtungen Stellungnahmen: Finanzen, HS-Entwicklung, Berufungen, Zulassungszahlen usw. Vorschlag Aufgaben: Haushalt Bau und Raumzuweisung Verwaltung Stellen/Mittelzuweisung Hochschulentwicklungsplan wählen wählen Dekane Konzil Fakultätsrat Aufgaben: Stellungnahmen Grundordnung Rektorwahl Aufgaben: alles zu Forschung, Lehre Studium: u.a. Stellenbesetzung akademische MA, Studien-/ Prüfungsordnung, Berufungsvorschläge) wählen wählen G r u p p e n (HochschullehrerInnen, StudentInnen, akademische und sonstige MitarbeiterInnen)

2 Fakultätsräte – Zusammensetzung (§ 83 SächsHG) bei Fakultäten mit bis zu 9 ProfessorInnen  7 Mitglieder bei Fakultäten mit bis zu 15 ProfessorInnen  11 Mitglieder bei Fakultäten mit mindestens 16 ProfessorInnen  15 Mitglieder in der Medizinischen Fakultät aus 31 Mitgliedern bei 7 Mitgliedern: 4 HochschullehrerInnen, 1 akademischer Mitarbeiter, 1 StudentIn, 1 sonstiger Mitarbeiter bei 11 Mitgliedern: 6 HochschullehrerInnen, 2 akademische MitarbeiterInnen, 2 StudentInnen, 1 sonstiger Mitarbeiter bei 15 Mitgliedern: 8 HochschullehrerInnen, 3 akademische MitarbeiterInnen, 3 StudentInnen, 1 sonstiger Mitarbeiter bei 31 Mitgliedern: 16 HochschullehrerInnen, 6 akademische MitarbeiterInnen, 6 StudentInnen, 3 sonstiger Mitarbeiter Fakultätsräte – Aufgaben (§ 85 SächsHG) - Angelegenheiten der Lehre, Forschung und Kunst der Fakultäten - Vorschläge für die Studien- und Prüfungsordnungen - Beschluss über die Promotions- und Habilitationsvorschriften - Berufungsvorschläge - Planung des Studienangebots, Koordination der Studiengänge, Sicherung Lehrangebot - Sicherung Studienfachberatung - Organisation des Forschungsbetriebs - strukturelle Entwicklung der Fakultät - interdisziplinäre Zusammenarbeit der HochschullehrerInnen - usw.

3 Konzil – Zusammensetzung (§ 61 und § 91 SächsHG)
- Die aus den Fakultätsräten angehörigen HochschullehrerInnen, akademische MitarbeiterInnen und sonstige MitarbeiterInnen  Amtzeit 3 Jahre Von den Studierenden gewählte fakultätsangehörige Studierende in der dem Fakultätsrat entsprechenden Sitzzahl Amtzeit 1 Jahr (Wahl analog zu FSR-Wahl) Direkt gewählte VertreterInnen der akademischen MitarbeiterInnen und sonstige MitarbeiterInnen, die keiner Fakultät angehören Kanzler und Prorektoren nehmen mit beratender Stimme teil Konzil – Aufgaben (§ 91 Abs. 5 SächsHG) Beschluss über die Grundordnung Wahl des Rektors und der Prorektoren Wahl der Mitglieder des Senates, die diesem nicht qua Amt angehören Entgegennahme und Beratung zu den (Tätigkeits-) berichten des: - Rektoratskollegiums - Lehr- und Forschungsberichte der Universität - Evaluierungsberichte - Gleichstellungsbeauftragten - Studentenwerk - usw.

4 Senat – Zusammensetzung (§ 92 SächsHG)
der Rektor, die Dekane aus der Gruppe der HochschullehrerInnen: 3 VertreterInnen aus der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen: 7 VertreterInnen aus der Gruppe der Studierenden: 7 VertreterInnen aus der Gruppe der sonstigen MitarbeiterInnen: 3 VertreterInnen beratende Stimme: Kanzler, Prorektoren, Gleichstellungsbeauftragte Senat – Aufgaben (§ 93 SächsHG) Rechtsvorschriften fakultätsübergreifende Angelegenheiten der Lehre Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen Angelegenheiten des Studiums und der Studienorganisation Forschungsschwerpunkte strukturelle Entwicklung (Gliederung in Fakultäten, Zentrale Einrichtungen, zentrale Betriebseinheiten) Vorschläge Wahl des Rektors Stellungnahme zur Einsetzung einer Berufungskommission Stellungnahme zum Hochschulentwicklungsplan Bestellung des Kanzlers Stellungnahmen zu: Apl. ProfessorInnen, Hochschulentwicklungsplan, Personal- und Investitionsplanungen usw.

5 Rektorat – Zusammensetzung (§ 94 SächsHG)
Rektor als VorsitzendeR bis zu 3 ProrektorInnen Kanzler Rektorat – Aufgaben (§95 SächsHG) Angelegenheiten des Haushaltes Zuweisung und Bewirtschaftung der zugewiesenen Stellen Verwaltung und Bewirtschaftungsordnungen für alle Hochschuleinrichtungen grundsätzliche Fragen der baulichen Entwicklung, Grundstücksangelegenheiten, Verteilung der Räume Aufstellung eines Hochschulentwicklungsplans Erfüllung der Aufgaben die sich aus Beschlüssen von Senat und Konzil ergeben Rektor Vertritt die Universität nach außen Alle Organe und Gremien der Universität und der Struktureinheiten berichten dem Rektor über wichtige Beschlüsse und Maßnahmen

6 Kuratorium – Zusammensetzung (§ 97 SächsHG)
Besteht aus bis zu 12 Mitgliedern, die langjährige Erfahrung aus Wissenschaft, Wirtschaft, Kultur, Verwaltung und Kunst verfügen und mit dem Hochschulwesen vertraut sind Sie dürfen nicht Mitglied der Hochschule sein oder dem Staatsministerium angehören die Hälfte wird vom SMWK auf Vorschlag des Rektoratskollegiums berufen die andere Hälfte wird vom SMWK mit Zustimmung des Rektoratskollegiums berufen mit dem Benehmen des Senats, Dauer auf 5 Jahre Kuratorium – Aufgaben Stellungnahme: - Hochschulentwicklung - grundsätzliche organisatorische Entscheidungen - wesentliche Investitionen - Jahresabschlüsse Beschlüsse: - Gliederung der Hochschulen in Fakultäten und Zentrale Einrichtungen - Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen - Fragen zu Haushalts- und Wirtschaftsplänen Begleitet die Universität in allen wichtigen strukturellen und inhaltlichen Fragen, gibt eigene Anregungen dazu bei Entscheidungsfindungen des Rektoratskollegiums und der Selbstverwaltungsgremien unterstützend tätig

7 Gruppen Staat (SMWK) Rektorat Senat Hochschulrat Fakultätsrat
benennt Hälfte + 1 Vorschlag Rektor wählt Rektorat Senat (17 Mitglieder: Hälfte +1 HochschullehrerInnen) Hochschulrat (2/3 Nicht-Mitglieder der Hochschule) Ruft ein + sitzt vor benennt Aufgaben: Entwicklungsplanung der Hochschule, Beschluss Struktur- und Entwicklungsplanung, bauliche Entwicklung, Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen, Fakultäten und zentralen Einrichtungen mit Benehmen des Senats, Entwurf Haushaltsplan, Festsetzung Leistungsbezüge, Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Forschung und Lehre, Festsetzung von Forschungs- und Lehrbezügen, Berufung von ProfessorInnen, Ordnungen Aufgaben: Empfehlungen zur Profilbildung, Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit; Stellungnahmen (Rektoratsbericht, Änderung und Aufhebung von Studiengängen), Vorschlag Rektor, Genehmigung des Haushaltes; Struktur- und Entwicklungsplanung; Entlastung des Rektorats Aufgaben: Wahl Rektorat, Grund- ordnung und fakultätsübergreifende Ordnungen, Stellungnahmen DekanInnen Fakultätsrat wählen Aufgaben: - alles zu Forschung, Lehre Studium: u.a. Studien- und Prüfungsordnungen, Entwicklungspläne, Studienfachberater, Evaluation wählen Gruppen ( HochschullehrerInnen, StudentInnen, akademische und Sonstige MitarbeiterInnen)

8 Fakultätsräte – Zusammensetzung (§ 88 Referentenentwurf SächsHG vom 29
- je nach Größe der Fakultät bis zu 25 Mitglieder Dekan, Prodekane und Studiendekane Die Gruppen der Universität sind ordnungsgemäß vertreten; Hochschullehrer und Mitglieder qua Amt bilden 50% + 1 Fakultätsräte – Aufgaben (§ 88 Referentenentwurf SächsHG vom ) - Erlass von Studien und Prüfungsordnungen - Vorschlag für Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen - Koordinierung von Forschungsvorhaben - Planung von Studienangeboten und Entwicklungsplänen der Fakultät - Entscheidung über die Mittel der Fakultät auf Vorschlag des Dekans - Durchführung Studienfachberatung - Besetzung Berufungskommissionen

9 Senat – Aufgaben ( § 81 Referentenentwurf SächsHG vom 29.1.2008)
Senat – Zusammensetzung ( § 81 Referentenentwurf SächsHG vom ) - bis zu 17 Mitgliedern - Die Gruppen der Universität sind ordnungsgemäß vertreten; Hochschullehrer und Mitglieder qua Amt bilden 50% + 1 - die VerteterInnen werden direkt gewählt Senat – Aufgaben ( § 81 Referentenentwurf SächsHG vom ) - Beschluss über die Grundordnung und fakultätsübergreifende akademische Ordnungen - Wahl und Abwahl des Rektors, sowie der Prorektoren - Stellungnahme zur Bestellung des Kanzlers - Vorschläge für den Hochschulrat - Stellungnahme zum Wirtschaftsplan - Stellungnahme zu akademischen Angelegenheiten, die nicht nur die Fakultät betreffen - Festlegung zur Vergabe von hochschulgraden Aufstellung von Grundsätzen der Evaluation von Lehre Wahl und Bestellung von Beauftragten der Hochschule - Stellungnahme zum Fächer- und Studienangebot - Stellungnahme zu Stellenausstattung der Fakultäten - Stellungnahme zu Grundsätzen der Studienorganisation - Stellungnahme zu Entwicklungsplanung, besonders zu den Schwerpunkten von Forschung und geförderten Forschungseinheiten

10 Rektorat – Aufgaben ( § 83 Referentenentwurf SächsHG vom 29.1.2008)
Rektorat – Zusammensetzung ( § 83 Referentenentwurf SächsHG vom ) - Rektor und Kanzler bilden das Rektorat - es können zusätzlich bis zu 3 Prorektoren eingesetzt werden Rektorat – Aufgaben ( § 83 Referentenentwurf SächsHG vom ) - vollzieht die Beschlüsse vom Hochschulrat und vom Senat Entwicklungsplanung Zielvereinbarungen mit dem SMWK sowie mit den Fakultäten - Einrichtung oder Aufhebung von Studiengängen (im Benehmen mit dem Senat) - Einrichtung oder Aufhebung von zentralen Einrichtungen (im Benehmen mit dem Senat) - Einrichtung oder Aufhebung von Fakultäten und Grundeinrichtungen (im Benehmen mit dem Senat) - Bedarf an baulicher Entwicklung Aufstellung von Ausstattungsplänen Aufstellung des Wirtschaftsplanes Festsetzung von Leistungsbezügen für ProfessorInnen Aufteilung der Haushaltsmittel Vereinbarungen mit anderen Hochschulen Maßnahmen zur Qualitätssicherung von Lehre und Forschung - Festsetzung von Lehr- und Forschungszulagen - Maßnahmen zur Sicherung der Qualität von Lehre und Forschung

11 Hochschulrat- Aufgaben (§86 Arbeitsfassung des SächsHG vom 25.05.07)
Hochschulrat- Zusammensetzung (§86 Arbeitsfassung des SächsHG vom ) - der Hochschulrat kann aus 5, 7, 9 oder 11 Mitgliedern bestehen - Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kunst - werden vom SMWK bestellt (mindestens die Hälfte vom SMWK bestellet, die andere Hälfte vom Senat) - mindestens 2/3 sind nicht Angehörige der Hochschule Hochschulrat- Aufgaben (§86 Arbeitsfassung des SächsHG vom ) - Vorschlag für die Wahl des Rektors - Genehmigung des Struktur- und Entwicklungsplanes Genehmigung des Wirtschaftsplanentwurfes Erteilung des Einvernehmens zur Verwendung von Mitteln, Stellen und Rücklagen - Genehmigung des Jahresabschlusses - Entlastung des Rektors - Stellungnahme zum Jahresbericht des Rektors - Stellungnahme zum Abschluss von Zielvereinbarungen - Stellungnahme zur Einrichtung oder wesentlichen Änderungen von Studiengängen

12 Kommentierung im Einzelnen
1. Rektorat Professionalisierung der Rektorate:  übernimmt Kompetenzen von Senat und Konzil  bedeuten professionalisierte Hochschulleitung und Aufgaben- sowie Machtkumulierung Effektivität bei der Entscheidungsfindung und Umsetzung?  Stärkung des Rektorates bedeutet Ausschluss von Mitgliedergruppen im Entscheidungsprozess  5 Jahre Amtszeit (Abstinenz vom Lehrbetrieb, Abschreckung vor der Tätigkeit)  als nebenberufliche Tätigkeit möglich, sofern die Größe der Hochschule das zulässt?  alleinige Prüfung von Rechtsfragen, hat sich in der Vergangenheit als kritisch erwiesen  Fähigkeit zur Leitung von einer Hochschule als Rektor, der zuvor nicht an der Hochschule tätig war, ist fragwürdig Verhältnis Rektorat und Staat (SMWK):  Hochschulautonomie bedeutet, dass der Staat sich aus der Verantwortung zieht  Hochschulen als Teil der Gesellschaft ohne die Rückkopplung zum Staat schwer umsetzbar 2. Abschaffung des Konzils vorherige Aufgaben werden auf Senat und Hochschulrat verteilt:  geringe Beteiligung der betroffenen Mitgliedergruppen  Verlust von demokratischen Strukturen  Reform des Konzil resp. Erweiterter Senat sollten als Alternativen betrachtet werden  Wahl des Rektors, nicht legitimiert aus der Mitte der Hochschule Entdemokratisierung:  fehlende Identifikation der Mitglieder mit der Hochschule  Legitimitätsverlust der Entscheidungsträger

13 Kommentierung im Einzelnen
3. Hochschulrat Besetzung des Hochschulrates:  Verantwortung der Hochschulen gegenüber der Gesellschaft muss sich in der Besetzung widerspiegeln (welche gesellschaftlichen Kräften werden im Hochschulrat repräsentiert; Quotenregelung), woran soll festgemacht werden, dass die Mitglieder mit dem Hochschulwesen vertraut sind?  VertreterInnen der Studierenden (Vorschlagsrecht) gibt es nicht Aufgaben:  Genehmigung von Wirtschaftsplänen, Struktur- und Entwicklungsplänen  Kontrollfunktion gegenüber dem Rektorat  maßgebliche Entscheidungsgewalt liegt bei Hochschulexternen 4. Senat Besetzung und Größe des Senates:  maximal 17 Mitglieder als Entscheidungsträger für die gesamt Hochschule  Gruppen, aber auch Fachrichtungen /Fakultäten nicht sinnvoll vertreten  Studierende als größte Gruppe der Universität nicht repräsentativ vertreten  Legitimation der Entscheidungen fragwürdig Aufgaben:  nur Stellungnahme zur Bestellung des Kanzlers  nur Stellungnahmen zu Fragen der Lehre und Forschung, sowie Wirtschaftsplan  nur Stellungnahmen zu Festlegungen des Rektorates

14 Kommentierung im Einzelnen
5. Fakultätsrat Beschluss über Studien- und Prüfungsordnungen:  es bleibt fragwürdig ob die Fakultät dies leisten kann  75 % der Studien- und Prüfungsordnungen, die heute ans SMWK gehen sind fehlerhaft  Kontrollinstanz fehlt 6. Sonstiges Gebührenfreiheit ist begrüßenswert:  keine Gebührenfreiheit für das Zweitstudium, Rolle von nichtkonsekutiven und weiterbildenden Mastern unklar sind Hochschulen zu einer, wie im Gesetzentwurf vorgesehenen Autonomie fähig? Kann eine Grundordnung in diesem Ausmaß solche Autonomie gewährleisten? Rückzug des SMWK aus dem Berufungsverfahren fragwürdig, SMWK als Vertreter der Gesellschaft nimmt diesbezüglich seine Funktion nicht wahr fehlende Transparenz in Entscheidungsprozessen unkonkrete Ausformulierungen von Richtlinien/ Handlungsanweisungen:  Mittelvergabe  Evaluation  usw.

15 Epilog oder Zusammenfassung
„Mit diesem Hochschulgesetz überholen wir Bayern rechts“ N.N. „Hochschulreform bleibt auf halber Strecke stehen“ (Schmalfuß, FDP) Epilog oder Zusammenfassung - die Hochschulen werden effizienter und schlanker gestaltet - Hochschulen werden zunehmend ökonomisiert, da sie unter einen Leistungsbezug gestellt werden und Entscheidungsträger sind Einzelne sowie meist Hochschulexterne - es gibt kein Gremium, welches die Gruppen der Universität demokratisch repräsentiert - Rektor wird nicht aus der Mitte der Universität gewählt - Gremien werden verschlankt, ein objektives Meinungsbild und somit Beschluss ist fragwürdig realisierbar - zu geringe Beteilung von den betroffenen Gruppen - Senat fehlt eine Kontrollfunktion gegenüber dem Rektorat - völliger Ausschluss bestimmter Mitgliedergruppen (§ 50 Arbeitsfassung SächsHG ) - alleinige Prüfung von Rechtsfragen, abgekoppelt vom Staat, bürgt Gefahren - Distinktion zwischen Stellungnahme und Feststellung beachten - Aufgaben des Konzils werden verteilt auf den verschlankten Senat und auf den mit Externe besetzten Hochschulrat - die Mitglieder der Universität verlieren ihr Mitbestimmungsrecht und somit auch die Kontrollfunktion Fahrplan SächsHG und Protestformen Stellungnahmen bis in der vorlesungsfreien Zeit (!) gefordert Anhörungsverfahren bis Ende Mai, erste Lesung im Landtag Anfang Juni, zweite und dritte Lesung sowie Beschlussfassung bis Ende September 2008, In-Kraft-Treten Mögliche Protestformen? Erneute Demonstration Anfang Juni, Mobilisierung dazu? Hier seid ihr gefragt! Der AK HoPo freut sich über Zuwachs…


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