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Veröffentlicht von:Adelhard Muetzel Geändert vor über 11 Jahren
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Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung
Jörg Fritzemeier Landkreis Osnabrück
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Rechtsbereiche Tierzuchtrecht
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierzuchtrecht züchterisch und hygienisch hochwertiges Sperma Tierseuchenrecht Freiheit des Spermas von bestimmten übertragbaren Krankheitserregern
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Rechtsbereiche Tierzuchtrecht Tierzuchtgesetz
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierzuchtrecht Tierzuchtgesetz Verordnung über Lehrgänge nach dem Tierzuchtgesetz Verordnung über die Untersuchung männlicher Tiere zur Erteilung der Besamungserlaubnis Verordnung über tierzüchterische Bedingungen für die Einfuhr von Zuchttieren, Samen, Eizellen und Embryonen aus Drittländern Verordnung über die Beteiligung von Besamungsstationen am Zuchtprogramm Landesverordnungen, z.B. Niedersächsische Verordnung zur Durchführung des Tierzuchtgesetzes
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Rechtsbereiche Tierseuchenrecht Richtlinie 92/65/EWG
Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Rechtsbereiche Tierseuchenrecht Richtlinie 92/65/EWG Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung Tierseuchengesetz Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten
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Voraussetzungen für die instrumentelle Samenübertragung
Spermagewinnung in einer Besamungsstation Besamungsstation mit nationaler Erlaubnis und ggf. EU-Zulassung Besamungserlaubnis für die Spenderhengste Abgabe und Auslieferung des Spermas an Berechtigte Durchführung der Samenübertragung durch berechtigte Personen Dokumentation Voraussetzungen für die instrumentelle Samenübertragung
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Besamungsstation Spermaeinsatz innerhalb Deutschlands
Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten EU-Zulassung (RL 92/65/EWG) Rechtliche Aspekte der Spermagewinnung und -übertragung Besamungsstation
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Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation
Tierzuchtgesetz Erlaubnis zum Betreiben einer Besamungsstation Fachtechnische Leitung durch Tierarzt Stationstierarzt (feste Anstellung in Vollzeit) Vertragstierarzt (Teilzeitbeschäftigung, Vertrag mit der Station) Für ordnungsgemäßen Betrieb vorhanden: Erforderliches Personal, männliche Zuchttiere, Einrichtungen und Geräte vorhanden Abzugebendes Sperma stammt überwiegend aus Erzeugung der Stationshengste Einhaltung der seuchenhygienischen Anforderungen
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Aufgaben des Stationstierarztes
Besamungsstation Aufgaben des Stationstierarztes Gesundheitliche Überwachung der Hengste regelmäßige klinische Untersuchung und Beprobung Voraussetzungen für Besamungserlaubnis gegeben? Überwachung der Einhaltung der hygienischen Anforderungen Personal, Tiere, Räumlichkeiten, technische Gerätschaften, Stallbuch Kontrolle der praktischen Durchführung der Gewinnung, Kennzeichnung, Prüfung, Behandlung und Verwendung des Spermas
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Aufgaben des Stationstierarztes
Besamungsstation Aufgaben des Stationstierarztes Tägliche Buchführung für den Betrieb kontrollieren Aufzeichnungen über Gewinnung, Aufbereitung, Überprüfung während Aufbewahrung, Abgabe des Spermas Bei schlechtem Befruchtungsergebnis unverzügliche Überprüfung Hengste, Sperma, Spermaverwendung Regelmäßige Wahrnehmung der Überwachungsaufgaben (Niedersachsen: 1x innerhalb von 7 Tagen) Kenntnis der Rechtsgrundlagen!!!
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Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (1)
EU zugelassene Besamungsstation Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (1) abschließbare Stallungen gesonderter Auslaufbereich für Stationshengste Quarantäneeinrichtung ohne direkte Verbindung zu den übrigen Ställen Sprungraum für Spermagewinnung
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Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (2)
EU zugelassene Besamungsstation Zusätzliche räumliche/hygienische Anforderungen (2) gesonderter Raum für die Reinigung und Desinfektion von Geräten Spermalabor Samendepot klare Trennung der Funktionsräume gesamte Station (außer Büro) leicht zu reinigen und zu desinfizieren
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Besamungserlaubnis für Hengste
Tierzuchtgesetz Besamungserlaubnis für Hengste überdurchschnittlicher Zuchtwert bei Junghengsten zunächst eingeschränkte Besamungserlaubnis keine klinischen Anzeichen einer Krankheit, die durch Sperma übertragen werden kann vorgeschriebene Laboruntersuchungen von Proben haben einen negativen Befund ergeben
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Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung
Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Tag 1 Tag 30 Sperma-gewinnung für den Einsatz Tag 15 Probenentnahme für Laboruntersuchungen Beginn der nächsten Decksaison Deck- saison Infektiöse Anämie Blutprobe, Cogginstest negativ Equine virale Arteriitis (EVA) Blutprobe, Antikörpernachweis bei Verdünnung 1:4 negativ oder Virusisolierung aus Sperma negativ CEM (Probennahme 2x im Abstand von sieben Tagen) Erregernachweis negativ bei - Vorsekret/Sperma - Fossa incl. Sinus urethralis (Tupfer) - Penis incl. Fossa glandis (Tupfer)
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Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung
Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Falls .... Spenderhengst nicht permanent in der Besamungsstation gehalten wird oder Spenderhengst oder andere Equiden der Station hatten Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus (z.B. kreuzende Wege im Betrieb, gemeinsame Reithalle, Benutzung von Führanlagen, Longierzirkeln, Teilnahme an Tournieren) ... sind zusätzliche Untersuchungen auf Infektiöse Anämie und EVA während des Gewinnungszeitraums erforderlich
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Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung
Besamungserlaubnis für Hengste Stationen mit EU-Zulassung Probenentnahme und -untersuchung Kontakt zu Equiden mit niedrigerem Gesundheitsstatus Zusätzliche Untersuchungen während des Gewinnungszeitraumes: alle 30 Tage: EVA-Antikörper (SNT bei Verdünnung 1:4 negativ) (Ausnahme: negativer Virusisolationstest bei seronegativen Hengsten zu Beginn der Besamungssaison) alle 120 Tage: Infektiöse Anämie (Cogginstest negativ) Ende der Decksaison bzw. Spermagewinnung
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Zusätzliche Untersuchungen
Tiefgefriersperma Zusätzliche Untersuchungen 14 Tage Spermaendlager Probenentnahme für Laboruntersuchungen mindestens 30 Tage Vorlagerung Infektiöse Anämie EVA CEM (2x / 7 Tage) TG-Sperma-Gewinnungsphase
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Spermaabgabe aus der Besamungsstation (Eigen- und Fremdsperma)
Tierzuchtgesetz Spermaabgabe aus der Besamungsstation (Eigen- und Fremdsperma) Abgabe (ausschließlich über Besamungsstationen) an: Tierhalter Gemeinden/Gemeindeverbände anerkannte Zuchtorganisationen im Tätigkeitsbereich der Besamungsstation andere Besamungsstationen Auslieferung erfolgt an (bzw. Durchführung der Besamung): Tierärzte Besamungsbeauftragte Tierhalter zur Besamung von Tieren im eigenen Bestand (nach erfolgreicher Teilnahme an Kurzlehrgang)
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Auslieferung des Spermas an Tierärzte oder Besamungsbeauftragte - Voraussetzungen
Das Sperma darf nur im Auftrag der Besamungsstation in Tierbeständen im Tätigkeitsbereich der Station verwendet werden (TierZG)! Detailregelung durch Landes-Verordnungen (z.B. NI): Es muss ein schriftlicher Vertrag zwischen Tierarzt/Besamungsbeauftragtem und Besamungsstation vorliegen Verwendung nur in Beständen, für die das Sperma ausgeliefert wurde. Aufzeichnungen über Verwendung des Spermas
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Samenverwendungsnachweis
Tierzuchtgesetz § 9 Abs. 8, 10 und RL 92/65/EWG Anhang D Samenverwendungsnachweis Verwendung des ausgelieferten Spermas muss dokumentiert werden! Relevanz für Haftungsansprüche ?
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Vorschlag zur Dokumentation
Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation Voreintrag durch Besamungsstation Identität der zu besamenden Stute Identität des Hengstes Gewinnungsdatum des Spermas Name des Berechtigten (Samenübertragung) Auslieferungsdaten (Auftraggeber, wann, an wen)
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Vorschlag zur Dokumentation
Tierarzt oder Besamungsbeauftragter: Erhalt (Datum/Uhrzeit) des Spermas dokumentieren Identität der Stute kontrollieren (Pferdepass) Angaben auf Spermaportion und Samenverwendungsnachweis vergleichen Durchführung der Besamung (Ort, Datum, Uhrzeit) mit Unterschrift dokumentieren Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation
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Vorschlag zur Dokumentation
Original zurück an Besamungsstation Durchschrift Tierarzt/Besamungsbeauftragter Durchschrift Stutenhalter Durchschrift verbleibt vor Abgabe in Besamungsstation Elektronisch gesteuerte Dokumentationssysteme sind ebenso möglich! Rückmeldung über durchgeführte Besamung Besamungsstation stellt Deckschein aus Versand des Deckscheins an Zuchtverband Eintragung der Abstammung möglich Samenverwendungsnachweis Vorschlag zur Dokumentation
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Spermaversand in EU-Mitgliedstaaten
Amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung !!! rechtzeitig Kontakt zum Veterinäramt aufnehmen Bescheinigung wird aktuell ausgestellt, sie gilt 10 Tage Voraussetzung für Ausstellung: Besamungsstation ist gem. RL 92/65/EWG zugelassen Anforderungen gem. RL 92/65/EWG erfüllt Spendertiere sind gesund, unterliegen keinen Sperrmaßnahmen
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Kontrollen Kontrolle durch Amtstierarzt
nationale Erlaubnis: mind. 1x jährlich EU-Zulassung: mind. 2x jährlich Dokumentenkontrolle, ist der Stationstierarzt seinen Verpflichtungen nachgekommen? Untersuchung aller Tiere, ggf. Probennahme (zusätzlich Kontrollen durch die EU möglich) Grundsatz der EU: Was nicht dokumentiert ist, gilt als nicht gemacht!!!
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Literaturempfehlung Broschüre
"Sicherstellung eines Qualitätsmanagements in Besamungsstationen für Pferde – Anforderungen, Fakten, Gesetzliche Bestimmungen" Bezug: FN Warendorf Internet:
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