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Schlink „Der Vorleser“

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Präsentation zum Thema: "Schlink „Der Vorleser“"—  Präsentation transkript:

1 Schlink „Der Vorleser“
2010 Michaels Schuld © 2010 Michael Seeger

2 Inwiefern ist / fühlt sich Michael schuldig?
strafrechtlich unschuldig, denn M. hat nicht gegen ein Strafgesetz verstoßen philosophisch / moralisch „Er (Vater, Philosophieprofessor, MS) belehrte mich über Person, Freiheit und Würde, über den Menschen als Subjekt und darüber, dass man ihn nicht zum Objekt machen dürfe.“ (136) Hintergrund Kants „Selbstzweckformel des kategorischen Imperativs: „Handle so, dass du die Menschheit sowohl in deiner Person, als in der Person eines jeden anderen jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ „… machte ich mir (…) den Reim, dass ich nicht mit dem Richter reden musste, dass ich gar nicht mit ihm reden durfte.“ (137) „Man muss (dem anderen) das letzte Wort lassen, aber man muss mit ihm reden, mit ihm, nicht hinter seinem Rücken mit jemand anderem.“ (138) „Konnte ich ihr ihre Lebenslüge wegnehmen, ohne ihr eine Lebensperspektive zu eröffnen?“

3 Inwiefern ist / fühlt sich Michael schuldig?
3. individuell-persönlich schuldig, wenn man gegen eine eigene Norm, einen eigenen Wert verstößt. „Ich wollte Hannas Verbrechen zugleich verstehen und verurteilen. Aber es war dafür zu furchtbar. Wenn ich versuchte, es zu verstehen, hatte ich das Gefühl, es nicht mehr so zu verurteilen, wie es eigentlich verurteilt gehörte. Wenn ich es so verurteilte, wie es verurteilt gehörte, blieb kein Raum fürs Verstehen. Aber zugleich wollte ich Hanna verstehen; sie nicht zu verstehen, bedeutete, sie wieder zu verraten. Ich bin damit nicht fertiggeworden.“ (151f) „Ich bin dann doch noch zum Vorsitzenden Richter gegangen. … Ich konnte Hanna nicht lassen, wie sie war oder sein wollte. Ich musste an ihr rummachen, irgendeine Art von Einfluss und Wirkung auf sie haben, wenn nicht direkt, dann indirekt. (153) Nach dem Gespräch mit dem Richter: „Ich musste auch nicht mehr an ihr rummachen. … Aber ich empfand, dass es richtig war. Dass es mir ermöglichte, in meinen Alltag zurückzukehren und in ihm weiterzuleben. (155) Gewissensdilemma M. sagt „es“ dem Richter nicht. M. weicht der Entscheidung zu handeln aus. Macht Unterlassung schuldig? Es geht ihm weniger darum, Hanna gerecht zu werden, als darum, selbst mit der Situation fertig zu werden. 3


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