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Veröffentlicht von:Stephanie Feld Geändert vor über 8 Jahren
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EUROPÄISCHE UNION Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums ELER- Jahrestagung 2015: Bereich: „Forst-Förderung“ Dr. Carsten Leßner 29. Juni 2015 – HVHS Seddiner See
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Eckdaten zur Förderung Fördergegenstände Ausschlüsse Bedingungen / Besonderheiten Fristen Bewilligungsstelle finanzielle Ausstattung (Umfang der ELER-Mittel für gesamten Förderzeitraum)
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Fördergegenstände; 60 Mio. € ELER-Mittel a)Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft b)Unterstützung von externen Beraterdiensten c)Vorbeugung von Waldschäden
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums a) Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft Fördergegenstände: Überführung von Nadelholz in Laubholz-Mischbestände Umbau standortfremder Wälder Umbau nach Kalamität Waldrand Nachbesserung Kulturpflege Jungwuchspflege (GAK- finanziert, befristet bis 2016)
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums a) Umstellung auf naturnahe Waldwirtschaft Ausschluss: festgelegte Kompensation und unentgeltliche Übertragung von Flächen Bedingungen: Auswahl standortgerechter Laubbaumarten BZT-N in Schutzgebieten Waldbewirtschaftungsplan ab 50 ha kein Zaunschutz bei Eigenjagd Bewilligungsstelle: LFB Templin, Dritter für Landeswald
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums b) Unterstützung der Inanspruchnahme von Beraterleistungen Fördergegenstände = mögliche Beratungsinhalte: Waldbau in Schutzgebieten Klimawandel Erhöhung der Biodiversität Erhöhung der Stabilität Waldbauplanung Holzeinschlags- und Vermarktungskonzeption Umsetzung von Betriebskonzepten Ausschluss: Steuer-, Versicherungs- und Rechtsberatung
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums b) Unterstützung der Inanspruchnahme von Beraterleistungen Bedingungen: durch MLUL bestätigte Berater max. 25.000 Euro/Jahr/Berater max. 1.500 Euro/Beratung Stundensatz 70 Euro Wichtung nach Flächengröße/Zeitaufwand
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums c) Vorbeugung gegen Waldschäden Fördergegenstände: Löschwasserentnahmestellen Waldbrandschutzwege und Brücken Waldbrandmonitoring Waldschutzmonitoring Waldbrandriegel Ausschluss: öffentliche Wege
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums c) Vorbeugung gegen Waldschäden Bedingungen: Maßnahmen in Waldschutzplänen erfasst Unbedenklichkeit der Naturschutzbehörde für Wegebau Waldbewirtschaftungsplan ab 50 ha Waldbesitzgröße
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 Änderungen: Festbetragsfinanzierung bei Beratung Waldbewirtschaftungspläne ab 50 ha Verfahren der Publizität ab 10.000 € Jungbestandspflege entfällt im ELER (wird über GAK gefördert). Gründe:Vereinfachung, EU-Vorgaben, 50 %-Regelung PW, keine Aufnahme in der NNR
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Veränderungen seit Programmeinreichung 07/2014 Konsequenzen/Auswirkungen auf die Förderung: Waldbewirtschaftungsplan: Aufwand und Hemmnis, Nachweispflicht Vereinfachung durch Festbetragsfinanzierung Bewilligung: a)LFB für Privat- und Körperschaftswald b)Dritter für LFB
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Stand der Förderrichtlinie und vorgesehene Fristen Ziel: Inkraftsetzung III. Quartal Künftig: 2 Richtlinien (GAK und ELER) Auswahlverfahren für Berater fast abgeschlossen. in Bearbeitung: - Dienstanweisung - Fragenkatalog - Anpassung Formulare Bearbeitung abgeschlossen:- Projektauswahlkriterien (PAK) - Festbeträge
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Stand der Förderrichtlinie und vorgesehene Fristen Festlegung von Antragsfristen für 2015 Aktuelle Formulare werden mit der neuen Richtlinie im Internet zur Verfügung stehen. PAK wurden überarbeitet und eindeutig definiert, Mindestschwelle muss erreicht werden.
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Eckdaten der Projektauswahlkriterien (PAK) und Antragsfristen PAK – Punktesystem mit Schwellenwerten Forst – Zusammenfassung mehrerer Vorhaben möglich Waldumbau – vorrangig Schutzgebiete (mind. 1.240 Punkte) Beratungsdienstleistungen – FFH, SPA, WRR (mind. 1.250 Punkte) Vorbeugung Waldschäden – höchste Waldgefährdungsklasse (mind. 1.061 P.) Fristen/Termine/Stichtage – siehe Website LFB
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ELER. LebensWert Land.Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums Dr. Carsten Leßner Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg Referat Wald und Forstwirtschaft
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