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STRAFRECHT BT VERWANDTE DELIKTE: ENTZIEHUNG UND BESCHÄDIGUNG VON DATEN ART.143, 143 BIS, 144 BIS StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie.

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1 STRAFRECHT BT VERWANDTE DELIKTE: ENTZIEHUNG UND BESCHÄDIGUNG VON DATEN ART.143, 143 BIS, 144 BIS StGB Prof. Dr. H. Vest Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

2 Verwandte Delikte 2 Prof. Dr. H. Vest UNBEFUGTE DATENBESCHAFFUNG (ART.143) – OBJ. TB > Angriffsobjekt —Elektronisch gespeicherte Daten, —die nicht für den Täter bestimmt sind. —Die Daten müssen zudem gegen unbefugten Zugriff besonders gesichert sein. > Definition: Alle elektronisch o.ä. gespeicherten Auf- zeichnungen die Gegenstand menschliche r Kommuni- kation sein können.

3 Verwandte Delikte 3 Prof. Dr. H. Vest UNBEFUGTE DATENBESCHAFFUNG – OBJ. TB / SUBJ. TB > Tathandlung: Beschaffen von Daten —Voraussetzungen: – Überwindung der Zugangshindernisse (und) – Möglichkeit des Gebrauchs der Daten für eigene Zwecke —Ist blosse Kenntnisnahme ausreichend? > Vorsatz und > Bereicherungsabsicht > Aneignungsabsicht nicht erforderlich

4 Verwandte Delikte 4 Prof. Dr. H. Vest UNBEFUGTE DATENBESCHAFFUNG – PRIVILEGIERUNG > Privilegierung bei unbefugter Datenbeschaffung zum Nachteil eines Angehörigen oder Familiengenossen (Art.143 Abs.2)  vgl. Diebstahl

5 Verwandte Delikte 5 Prof. Dr. H. Vest UNBEFUGTES EINDRINGEN IN EIN DATENVERARBEITUNGSSYSTEM (ART.143 BIS) – OBJ. TB > Angriffsobjekt: —Datenverarbeitungssystem —fremd —besonders gesichert  vgl. Art.143 > Tathandlung: —Unbefugtes Eindringen —Tatmittel: auf dem Wege einer Datenübertragungs- einrichtung

6 Verwandte Delikte 6 Prof. Dr. H. Vest UNBEFUGTES EINDRINGEN IN EIN DATENVERARBEITUNGSSYSTEM – SUBJ. TB > Vorsatz (dolus eventualis ausreichend) > Wortlautproblem: „ohne Bereicherungsabsicht“

7 Verwandte Delikte 7 Prof. Dr. H. Vest DATENBESCHÄDIGUNG (ART.144 BIS ZIFF.1) – OBJ. TB > Angriffsobjekt: —Elektronisch oder in vergleichbarer Weise gespeicherte oder übermittelte Daten —fremd (umstritten, da „fremd“ im Wortlaut nicht ausdrücklich erwähnt) > drei alternative Tathandlungen: —Datenveränderung —Löschen von Daten —Unbrauchbarmachen von Daten

8 Verwandte Delikte 8 Prof. Dr. H. Vest DATENBESCHÄDIGUNG – SUBJ. TB > Vorsatz (dolus eventualis ausreichend)


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