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Strafrecht BT Tötungsdelikte (Fortsetzung) Vorlesung vom 28

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Präsentation zum Thema: "Strafrecht BT Tötungsdelikte (Fortsetzung) Vorlesung vom 28"—  Präsentation transkript:

1 Strafrecht BT Tötungsdelikte (Fortsetzung) Vorlesung vom 28
Strafrecht BT Tötungsdelikte (Fortsetzung) Vorlesung vom 28. September 2009 HS 2009 Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber Institut für Strafrecht und Kriminologie Universität Bern

2 Strafrecht BT Vorlesung vom 5
Strafrecht BT Vorlesung vom 5. Oktober Gastvortrag (im Rahmen des Erasmus-Programms) von Prof. Dr. Professor Kimmo Nuotio (Universität Helsinki) zum Thema "Folter" (in deutscher Sprache)

3 Strafrecht BT nicht vergessen: Vorlesung vom 12
Strafrecht BT nicht vergessen: Vorlesung vom 12. Oktober 2009 fällt aus (wegen einer externen Verpflichtung des Dozenten) Anstelle der Vorlesung werden Leseaufgaben fürs Selbststudium gestellt. Die Aufgaben fürs Selbststudium werden bis am 11. Oktober ins Netz gestellt.

4 Mord (Art. 112) (Fortsetzung) – Übersicht: Aufbau des Tatbestands
= Vorsätzliche Verursachung des Todes eines anderen Menschen (Art. 111) plus Besonders skrupelloses Handeln Subjektive Indikatoren: - Beweggrund - Zweck - ... Objektive Indikatoren: - Art der Ausführung - ... Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 4

5 Mord (Art. 112) – Übersicht: Indikatoren für besonders skrupelloses Handeln
Besonders skrupelloses Handeln im Sinne von Art. 112 Regelbeispiele gemäss Art. 112 Subjektive Indikatoren Objektiver Indikator (besonders verwerflicher) Beweggrund - Habgier - Rache - Hass - fundament. od. polit. - Mordlust - Sexuelle Befriedigung (bes. verwerflicher) Zweck - Extremer Egois- mus (Eliminations- mord) - Verdeckungsmord - Erbmord (besonders verwerfliche) Tatausführung - ausserordentl. Grau- samkeit - Heimtücke - Gift, Feuer, etc. - unbeteiligte Drittper- sonen als Opfer Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 5

6 Mord (Art. 112) – Weitere Indikatoren
"besondere Verwerflichkeit des Beweggrundes, des Zwecks und der Tatausführung" sind gemäss Wortlaut von Art. 112 blosse Beispiele für besondere Skrupellosigkeit; keine abschliessende Aufzählung weitere Indikatoren/Indizien gemäss Praxis Umsicht und Planung besondere Kaltblütigkeit Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 6

7 Mord (Art. 112) – Fazit: Qualifikation der Tat im Sinne einer Gesamtwürdigung
entscheidend für die Annahme der besonderen Skrupellosigkeit (und damit für die Annahme eines Mordes) ist die Qualifikation der Tat; und nicht die Qualifikation der Charaktereigenschaften oder der Persönlichkeitsmerkmale des Täters über das Vorliegen einer besonderen Skrupellosigkeit ist mittels einer wertenden Gesamtwürdigung aller Tatumstände bzw. Indizien zu entscheiden Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 7

8 Mord (Art. 112) – Hinweis zum Subjektiven Tatbestand
Mord kann auch eventualvorsätzlich begangen werden Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 8

9 Totschlag (Art. 113) – Allgemeines
Art. 113: Totschlag Handelt der Täter in einer nach den Umständen entschuldbaren heftigen Gemütsbewegung oder unter grosser seelischer Belastung, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Definition: Totschlag = vorsätzliche Tötung im Zustand einer entschuld- baren heftigen Gemütsbewegung (Affekt) oder grossen seelischen Belastung Gefühlszustand (Affekt oder grosse seelische Belastung) muss unmittelbar vor oder während der Tat bestanden haben. Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 9

10 Totschlag (Art. 113) – Entschuldbare heftige Gemütsbewegung
Entschuldbare heftige Gemütsbewegung (Affekt) Fälle akuter Drucksituationen mit starker Gefühlsregung, welche die Fähigkeit zur Selbstbeherrschung und im Extremfall auch die intellektuelle Fähigkeit bis hin zur Zurechnungsunfähigkeit beeinträchtigen (BGE 118 IV 236) Möglicher Grund für den Affekt: Wut, Zorn, Eifersucht, Verzweiflung, Angst, Bestürzung, … Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 10

11 Totschlag (Art. 113) – Entschuldbare grosse seelische Belastung
Zwangslagen, Erschöpfungssituationen Bsp.: Tötung eines unheilbar Kranken durch einen Angehörigen, der dessen Leiden nicht länger erträgt Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 11

12 Totschlag (Art. 113) – Entschuldbarkeit des Ausnahmezustands
Entscheidend für die Privilegierung gemäss Art. 113: Entschuldbarkeit der heftigen Gemütsbewegung bzw. der grossen seelischen Belastung Wichtig: nicht die Straftat selbst muss entschuldbar sein, sondern der psychisch-seelische Ausnahmezustand Massstab: Durchschnittsperson (siehe etwa BGE 107 IV 206); Entstehung der heftigen Gemütsbewegung muss verständlich erscheinen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 12

13 Tötung auf Verlangen (Art. 114) – Allgemeines
Art. 114: Tötung auf Verlangen Wer aus achtenswerten Beweggründen, namentlich aus Mitleid, einen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen tötet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Definition: Tötung auf Verlangen ist die vorsätzliche Tötung eines anderen Menschen auf dessen ernsthaftes und eindringliches Verlangen aus achtenswerten Beweggründen, namentlich Mitleid. "ernsthaftes und eindringliches Verlangen des Opfers" Zeichen für erloschenen Lebenswillen des Opfers; daher erscheint Unrecht der Tötung reduziert (= Begründung der Privilegierung) Unterscheidung zwischen Suizidhilfe und Tötung auf Verlangen: Kriterium der Tatherrschaft Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 13

14 Tötung auf Verlangen (Art
Tötung auf Verlangen (Art. 114) – Ernsthaftes und eindringliches Verlangen des Opfers = qualifizierte Einwilligung des urteilsfähigen Opfers wohlüberlegt; ausdrücklich und unmissverständlich erklärt eindringliches Verlangen Beharrliches, sehr intensives Bitten, das auf den Täter einen eigentlichen Druck ausübt ernsthaftes Verlangen Verlangen muss von einer hinreichend urteilsfähigen Person ausgehen Verlangen darf nicht auf Irrtum oder Zwang beruhen und nicht einer vorübergehenden (depressiven) Verstimmung entspringen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 14

15 Tötung auf Verlangen (Art
Tötung auf Verlangen (Art. 114) – Subjektiver Tat-bestand: Vorsatz; achtenswerte Beweggründe Vorsatz Wissen um das ernsthafte und eindringliche Verlangen des Opfers Handeln wegen dieses Verlangens des Opfers achtenswerte Beweggründe insbesondere Mitleid (= Beispiel im Gesetzeswortlaut) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 15

16 Kindestötung (Art. 116) – Allgemeines
Art. 116: Kindestötung Tötet eine Mutter ihr Kind während der Geburt oder solange sie unter dem Einfluss des Geburtsvorganges steht, so wird sie mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Definition: Kindestötung i.S.v. Art. 116 ist die vorsätzliche Tötung des eigenen Kindes durch die Kindsmutter während der Geburt (= Abgrenzung von der Abtreibung) oder unter dem Einfluss des Geburtsvorgangs. Begründung der Privilegierung: Einfluss des Geburtsvorgangs; gesetz- liche Vermutung einer Verminderung der Zurechnungsfähigkeit der Mutter (Herabsetzung der Schuld) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 16

17 Kindestötung (Art. 116) – Tathandlung und Tatentschluss
Tathandlung: Tötung des eigenen Kindes während oder gleich nach der Geburt während der Geburt: nach Einsetzen der Eröffnungswehen (vorher: Abtreibung) gleich nach der Geburt: psychologisch zu verstehen; entscheidend: Die durch die Geburt hervorgerufene Gemütsbewegung hält noch an. Tatentschluss beruht in der Regel auf schwerwiegender Bedrängnis Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 17

18 Kindestötung (Art. 116) – Besonderheiten
fahrlässige Kindestötung: fährlässige Tötung gemäss Art. 117 Teilnehmer an Kindestötung: Bestrafung gemäss Art. 111; Geburtseinfluss als persönlicher Umstand i.S.v. Art. 27 Mutter als Teilnehmerin an der von einer anderen Person begangenen Tötung ihres Kindes: Bestrafung gemäss Art. 116 Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 18

19 Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) – Allgemeines
Art. 115: Verleitung und Beilhilfe zum Selbstmord Wer aus selbstsüchtigen Beweggründen jemanden zum Selbstmorde verleitet oder ihm dazu Hilfe leistet, wird, wenn der Selbstmord ausgeführt oder versucht wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. Selbsttötung: eine Person verursacht in Tatherrschaft ihren eigenen Tod grundsätzlich ist Selbsttötung bzw. versuchte Selbsttötung straflos Theoretische Konsequenz aus den allgemeinen Zurechnungs-regeln: Teilnahme (Anstiftung oder Gehilfenschaft) bleibt ebenfalls straflos Art. 115 statuiert eine Ausnahmen zur allgemeinen Regel bei Vorliegen von "selbstsüchtigen Beweggründen" Definition: Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord ist die Teilnahme an einer nicht tatbestandsmässigen Selbsttötung eines anderen aus selbstsüchtigen Beweggründen Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 19

20 Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) – Objektiver Tatbestand keine Tatherrschaft beim "Sterbehelfer"; sonst Art. 114 oder gar Art. 111 Voraussetzungen: Zurechnungsfähigkeit des Betroffenen; Schuldfähig-keit des Betroffenen; keine Nötigung des Opfers siehe etwa BGer-Urteil 6B_48/2009 vom 11. Juni 2009 Erw. 1, 2 und 5 Selbsttötung muss zumindest versucht worden sein; versuchte Verleitung ist nicht strafbar Tathandlung: verleiten (= Anstiftung) oder Hilfe leisten (= Gehilfen-schaft) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 20

21 Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) – Subj
Verleitung und Beihilfe zum Selbstmord (Art. 115) – Subj. TB: Vorsatz und Beweggründe Vorsatz: dolus eventuali ist ausreichend Selbstsüchtige Beweggründe finanzielle Motive andere Motive wie etwa Befriedigung von Rachsucht, Hass, Boshaftigkeit Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 21

22 Indirekte aktive Sterbehilfe Direkte aktive Sterbehilfe
Exkurs: Sterbehilfe Sterbehilfe Passive Sterbehilfe Aktive Sterbehilfe Indirekte aktive Sterbehilfe Direkte aktive Sterbehilfe Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 22

23 Fahrlässige Tötung (Art. 117) – Allgemeines
Art. 117: Fahrlässige Tötung Wer fahrlässig den Tod eines Menschen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Tathandlung: fahrlässiges Verursachen des Todes eines anderen fahrlässig: pflichtwidrig unvorsichtig Verstoss gegen eine Sorgfaltspflicht: besondere (insbesondere gesetzlich geregelte) Sorgfaltspflichten und allgemeine Grundsätze besondere Sorgfaltspflichten: z.B. SVG allgemeine Grundsätze: z.B. allgemeiner Gefahrensatz Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 23

24 Fahrlässige Tötung (Art. 117) – Konkurrenzen
zu Gefährdungsdelikten: echte Konkurrenz, wenn neben der verletzten Person noch weitere Personen konkret gefährdet worden sind z.B.: Art. 90 SVG Art. 90 SVG: Verletzung der Verkehrsregeln 1. Wer Verkehrsregeln dieses Gesetzes oder der Vollziehungsvorschriften des Bundesrates verletzt, wird mit Busse bestraft. 2. Wer durch grobe Verletzung der Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer hervorruft oder in Kauf nimmt, wird mit Freiheits-strafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. 3. (...) Die Definitionen/Umschreibungen des geschützten Rechtsguts sind synonym. Die erste Definition ist am allgemeinsten formulierten. Bei den Urkundenstraftaten geht es um das Vertrauen, das der Echtheit und der Wahrheit von Urkunden entgegen gebracht wird. Zum Rechtsverkehr gehört beispielsweise auch der Einkauf eines Kleidungsstücks, des Lösen eines Busbillets, das Ausleihen eines Buches in einer Bibliothek. Auf den Begriff der Urkunde werden wir sogleich näher eingehen, wenn wir die Merkmale des Urkundenbegriffs gemäss Art. 110 Abs. 4 StGB besprechen. Ass.-Prof. Dr. Jonas Weber: Strafrecht BT I (Vorlesung HS 09) Tötungsdelikte (Teil 2)  Folie 24


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