Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Die Präsentation wird geladen. Bitte warten

Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien

Ähnliche Präsentationen


Präsentation zum Thema: "Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien"—  Präsentation transkript:

1 Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien
SE Konzepte und Instrumente der „Neuen Regionalplanung“ Das System der Raumordnung in Österreich und Deutschland - mit besonderer Berücksichtigung der regionalen Planungsebene Bearbeitet von: DINKA Marek, SOMMER Andreas

2 Die Fragestellung… …basiert auf einem Vergleich der beiden Raumordnungssysteme und der Ausarbeitung von Gemeinsamkeiten respektive Unterschieden.

3 Gliederung 1.Die Entwicklung der modernen RO nach dem Weltkrieg II
2.Vergleich der RO – Systeme 2.1 Bundesebene 2.2 Landesebene 2.3 Regionalebene 2.4 Gemeindeebene 3.Einfluss der EU auf die RO - Systeme

4 Bund Land Region Gemeinde
Gesetzliche Ausgangslage Kompetenzen und Organisation Instrumente Planungspraxis Aktuelle Entwicklungen

5 1.Entwicklung der modernen RO nach dem Weltkrieg II

6 1.1 Deutschland Reetablierung, Notwendigkeit z.B. im Wohnbau
1949: Gründung der BRD → RO in Artikel 75 GG 1950: erstes Landesplanungsgesetz NRW 1954 Gutachten des BVerfG → Bund erhält Vollkompetenz Bundesraumordnung + Rahmenkompetenz der RO für die Länder Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

7 „Im Bundesstaat muss es also eine Raumplanung für den Gesamtstaat geben. Die Zuständigkeit zu ihrer Regelung kommt nach der Natur der Sache dem Bund als ausschließliche und Vollkompetenz zu… Es ergibt sich also, dass der Bund regeln könnte: kraft ausschließlicher Kompetenz die Bundesplanung; kraft konkurrierender Rahmenkompetenz die Raumordnung der Länder in ihren Grundzügen.“ Quelle: H. BLOTEVOGEL, in: H. FASSMANN, 2006 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

8 1955: Sachverständigenausschuss der RO (SARO)
1961 SARO-Gutachten → Empfehlung zur Etablierung einer Bundesraumordnung mit begrenzter Kompetenz 1963ff: RO-Berichte der Bundesregierung 1965: erstes RO-Gesetz (ROG) – letzte Novellierung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

9 ~ 1965 – 1975: “Blütezeit” der RO in Deutschland
~ Bedeutungsverlust der RO 90er Jahre: “Renaissance” der RO Quelle: H. FASSMANN, 2006 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

10 1.2 Österreich Die Stunde Null:
Entscheid des Verfassungsgerichtshofes in einem Kompetenzfeststellungsverfahren (VfSlg 2674/1954): „Die planmäßige und vorausschauende Gesamtgestaltung eines bestimmten Gebietes in Bezug auf seine Verbauung, insbesondere für Wohn- und Industriezwecke einerseits, und für die Erhaltung von im Wesentlichen unbebauten Flächen andererseits („Landesplanung“ – „Raumordnung“) ist nach Art. 15, Abs. 1 B-VG i.d.F. von 1929 in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache, als nicht etwa einzelne dieser planenden Maßnahmen, wie im Besonderen solche auf den Gebieten des Eisenbahnwesens, der Bergwesens, des Forstwesens und des Wasserrechts, nach Art der B-VG i.d.F. von 1929 der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes vorbehalten sind.“ Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

11 Die Pionierphase (bis Mitte 70er) keine Bundesraumordnung
zaghafte Umsetzung der ROG Euphorie der Fachplaner Die Etablierungsphase (Mitte 70er – Mitte 80er) ROG österreichweit – österreichweit gleiche Mängel Bund - Lust am Gestalten vgl. G. WEBER, 2005 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

12 Die Ökologisierungsphase (Mitte 80er – Mitte 90er)
Ökologisierung und Möglichkeit zu der Beteiligung gefordert neue Steuerungsansätze (Betroffene statt Beteiligte) neue Rolle des Planers (Fachmann, Moderator, Mediator und Manager) Die Raumentwicklungsphase (bis heute) EU als neuer Planungsakteur (Einfluss von „oben“) Bürgerbeteiligung (Einfluss von „unten“) Planungsverständnis: von hierarchischen zu einer partnerschaftlichen Organisation vgl. G. WEBER, 2005 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

13 2.Vergleich der RO - Systeme

14 2.1 Bundesebene

15 2.1.1 Gesetzliche Ausgangslage
Artikel 75 GG aufgehoben (Föderalismusreform 2006) → Artikel 72 in Verbindung mit Artikel 74 Abs. 1 Nr. 31 GG Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung ROG Artikel 15 BVG Entscheid des Verfassungsgerichtshofs in einem Kompetenzfest-stellungsverfahren (VfSlg 2674/1954) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

16 Raumordnungsgesetze Novellierung 1998: 4 Abschnitte + 23§
Abschnitte 1: unmittelbare Vorschriften für die RO des Bundes und der Länder (15 Grundsätze + zentrales Leitbild der “nachhaltigen Entwicklung”) Abschnitt 2: rechtliche Vorschriften für die RO in den Ländern Abschnitt 3: Koordination der einzelnen Planungen auf den Ebenen Abschnitt 4: Überleitungs- und Schlussvorschriften Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

17 Gegenstromprinzip § 1 Aufgabe und Leitvorstellung der Raumordnung
(3) „Die Entwicklung, Ordnung und Sicherung der Teilräume soll sich in die Gegebenheiten und Erfordernisse des Gesamtraums einfügen; die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Gesamtraums soll die Gegebenheiten und Erfordernisse seiner Teilräume berücksichtigen (Gegenstromprinzip)“ Quelle: Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

18 Verfassungsrechtlicher Rahmen in Österreich
§ 15 (BVG): „Soweit eine Angelegenheit nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung der Gesetzgebung oder auch der Vollziehung des Bundes übertragen ist, verbleibt sie im selbständigen Wirkungsbereich der Länder“. Entscheid des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1954 Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

19 2.1.2 Kompetenzen und Organisation
BMVBS (Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) BBR (Bauwesen und Raumordnung) MKRO ÖROK BKA BMwA BMUJF BMLF BMWV Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

20 BBR: ebenfalls Bundesbehörde, aber im Geschäftsbereich des BMVBS
BMVBS: eindeutige Kompetenzzuteilung auf Bundesebene → „Raumordnungsministerium“ BBR: ebenfalls Bundesbehörde, aber im Geschäftsbereich des BMVBS MKRO: Koordinationsorgan zwischen Bund und Ländern → auf Kooperation angewiesen Quelle: Wolfgang Tiefensee (SPD) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

21 ÖROK: (seit 1971) Antwort auf das Nichtvorhandensein eines Bundes-ROG und einer Institution auf der gesamtstaatlichen Ebene bringt Länder, Gemeinden und Sozialpartner an einen Tisch und pflegt die Kultur des Konsens (mit allen Vor- und Nachteilen) nur koordinative Funktion, keine sektorübergreifende Planungskompetenz im Bereich der bundesweiten Politik oder im Bereich der grenzüberschreitenden Landesplanung (klassische Aufgabe für eine Bundesraumordnung) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

22 Vertreter Ö-s in int. Angelegenheiten der RPl.
BKA: Vertreter Ö-s in int. Angelegenheiten der RPl. betraut auch mit Koordination in Angelegenheiten der RPl. Und Reg.-Polit. innerhalb des Bundes und zw. Bund und Ländern beteiligt sich an der gesamtstaatlichen Raumforschung BMwA (Bundesstraßen) BMUJF (Abfallwirtschaft) BMLF (forstliche Raumplanung) BMWV (Eisenbahnwesen - ÖBB) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

23 2.1.3 Instrumente Bundesraumordnungs-programm (BROP)
Raumordnungspolitischer Orientierungs- rahmen 1993 (ORA) Raumordnungs-politischer Handlungsrahmen (HARA) Raumordnungsberichte Modellvorhaben der RO (MORO) ÖREK Instrumente der Fachplanungen Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

24 MORO: innovatives Instrument seit den 90er Jahre
BROP: Darstellung der aktuellen Siedlungs-, Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung ORA: Reaktion auf veränderte Rahmenbedingungen in der RO (5 Leitbilder) HARA: Konkretisierung des ORA (z.B. Entlastung verkehrlich hoch belasteter Räume) Raumordnungsberichte: aktuellste Entwicklungen und zukünftige Planungen MORO: innovatives Instrument seit den 90er Jahre Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

25 Quelle: www.isl.uni-karlsruhe.de

26 Analog zu BROP: Grundsätze und Ziele Vorteil: Existenz
ÖREK Analog zu BROP: Grundsätze und Ziele Vorteil: Existenz Nachteil: unverbindlich ´91: möglicher Einfluss auf die neuen ROG Fachplanungen Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan Bundesverkehrswegeplan Abfallwirtschaftsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

27 2.1.4 Planungspraxis jährliche Sitzungen Ende Juni/Anfang Juli
Hauptausschuss Bundesminister, Minister der Länder, Vertreter der Landesabteilungen 5-6 Entschließungen pro Sitzung aktuell: 33. MKRO vom 30. Juni 2006 Verkehrswegebau durch den Bund: Verlauf einer Bundesstraße mittels Verordnung des Ministers festgelegt Detailplanung und Verwaltung führen die Länder durch Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

28 2.1.5 aktuelle Entwicklungen
„Neue Leitbilder und Handlungsstrategien für die Raumentwicklung in Deutschland“ (Sitzung der 33. MKRO) LB 1: Wachstum und Innovation (Wirtschaft) LB 2: Daseinsvorsorge sichern (Lebensverhältnisse) LB 3: Ressourcen bewahren, Kulturlandschaft sichern mehrere Versuche einer Bundesraumordnung gescheitert Konzentration auf Regionalpolitik Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

29 Vergleich Verfassung - Grundgesetz
ROG auf der Bundesebene (ja und nein) BM für RO in Deutschland Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

30 2.2 Landesebene

31 2.2.1 Gesetzliche Ausgangslage
ROG Landesplanungsgesetze Verordnungen mit Auswirkungen auf die RO Verfassung Landes - ROG Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

32 erste LPG´s: NWR 1950, Bayern 1957
§ 8 ROG: „Für das Gebiet eines jeden Landes ist ein zusammenfassender und übergeordneter Plan aufzustellen“ erste LPG´s: NWR 1950, Bayern 1957 Ausnahmen: Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen → Gegenstromprinzip Quelle: Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

33 Landesraumordnungsgesetze
von den Landtagen erlassen regeln Inhalte, Verfahren zur Aufstellung und Rechtswirkung der Instr. der überörtl. und örtl. RPl erhalten keine konkr. räuml. Planungsfestlegungen, sondern als inhaltliche Normen die allg. und bes. Ziele der RO, der Planungsinstrumente und ihrer Ausgestaltung für die überörtliche Raumplanung des Landes 9 BL = 9 untersch. ROG (untersch. Namen) K: 8 §, T: 120 § Ziele: Umweltschutz, Wi - förderung, Erhalt der LW Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

34 2.2.2 Kompetenzen und Organisation
je nach Bundesland verschieden Ministerien zugeordnet Hessen → Wirtschaftsministerium Brandenburg → Umweltministerium Bayern: 3-stufiger Verwaltungsaufbau (oberste, höhere und untere Planungsbehörde) Landesregierungen definieren die örtliche und überörtliche RO, vollziehen die überörtl. Raumordnungs-abteilungen Ausarbeitung von Plänen und Programmen Genehmigung von FWP Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

35 2.2.3 Instrumente Landesentwicklungs-programme bzw. Landesentwicklungs-pläne Landesentwicklungs-programme Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

36 LEP: Ziele der landesspezifischen RO berücksichtigen
Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums LEP als Rahmen einer geordneten Entwicklung § 7 II ROG: Festlegung zur Raumstruktur - anzustrebende Siedlungsstruktur (Verdichtungs- und Ordnungsräume, ländliche Räume) - anzustrebende Freiraumstruktur - anzustrebende Infrastruktur Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

37 Planungsraum Frankfurt /Rhein-Main
Quelle:

38 Landesentwicklungsprogramme
Name: LEP (B, S, St) EP (K), ROP (NÖ, T), LROP (OÖ) LRPl. (V). beziehen sich auf das gesamte Landesgebiet und bilden einen übergeordneten Rahmen für die sekt. und reg. Pl. z. T. definieren die LEP die Regionen für die Reg.-planung und die Themen für die Sachprogramme LEP sind also eine Mischung aus konkr. Zielsetzungen, raumbezogenen Planfestlegungen und allg. Richtlinien ausgearbeitet durch die RO-Abt. der Länder Entwürfe werden einem Stellungnahmeverfahren unterworfen: Stellungsnahme BM, andere Abt. der Landesregierung, Interessensvertretungen, benachbarte BL, Reg.-planungsverbände und Gemeinden LEP werden als Verordnung durch die Landesregierung erlassen, ihre Gültigkeit ist nicht befristet! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

39 2.2.4 Planungspraxis Baden Württemberg
Wirtschaftsministerium erstellt LEP als „oberste Planungsbehörde“ 4 „höhere Planungsbehörden Stuttgart, Freiburg, Karlsruhe und Tübingen aktueller LEP vom Ziele: gleichwertige Lebensverhältnisse, wirtschaftliche Entwicklungsperspektiven und gesunde Umweltbedingungen Besonderheit: Landesentwicklungsberichte + „automatisierter Raumordnungskataster“ Baden Württemberg (AROK) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

40 2.2.5 Aktuelle Entwicklungen
allgemeine Aussagen schwierig Abhängigkeit vom Ministerium aktuelle Themen Baden Württemberg: - Siedlungsflächen - Leitinfrastruktur - grenzüberschreitende Aufgaben Veränderungen des bisherigen Instrumentariums durch die letzten Novellierungen Instrumente der Regional- und Gemeindeplanung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

41 Vergleich Landes-ROG in Ö wie Bundes-ROG in Deutschland
keine Landesministerien in Ö Landesentwicklungsprogramme in beiden Staaten Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

42 2.3 Regionale Ebene

43 2.3.1 Gesetzliche Ausgangslage
ROG Landesplanungsgesetze § 9 ROG: „In den Ländern, deren Gebiet die Verflechtungsbereiche mehrerer zentraler Orte oberster Stufe umfasst, sind Regionalpläne aufzustellen. …ist Planung über die Grenzen eines Landes erforderlich,… so sind gemeinsame Regionalplanung.“ ROGs: Regionalplanung als 2. Stufe der Landesplanung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

44 2.3.2 Kompetenzen und Organisation
große Unterschiede in den Bundesländern z.B. in Hessen Regierungsbezirke, in Niedersachsen Landkreise Behördenmodell: einzelne landesbehördliche Instanzen Verbandsmodell: Gemeindeverbände, regionale Planungsgemeinschaften Entscheidungsinstanzen: Oberbürgermeister der beteiligten Kommunen bzw. politische Vertreter aus Landkreisen, Regierungsbez. Ebene der Planung für Regionen vom Land betreut auf dieser Ebene keine Gebietskörperschaft, keine polit. Interessenvertretung Reg.-Pl. immer davon abhängig, in welcher Form sie vom Land organisiert wird verschiedene Organisation: reicht von keiner Beteiligung der Gemeinden (B, K, N, V) über reg. Beratungsorgane (OÖ, St, T) bis zur Übertragung der Aufgabe auf die Gemeindeverbände (S). Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

45 BSP: Baden-Württemberg
Aufgaben und Ziele der Regionalplanung im LPG verankert Träger: 12 Regionalverbände jeder Regionalverband besteht aus Verbandsversammlungen = Entscheidungsgremium Vertreter der Verbandsversammlung: Gemeinderäte aus den Städten, Landkreisen finanzielle Unterstützung durch das Land Organe des Regionalverbandes Südlicher Oberrhein Quelle: Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

46 2.3.3 Instrumente Regionaler Raumordnungsplan/ Regionalplan
Regionales Entwicklungskonzept Regionaler Flächennutzungsplan Regionale Entwicklungs-programme Regionale Sachprogramme Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

47 Regionaler Raumordnungsplan
unterschiedliche Benennungen (Regionalplan, Gebietsentwicklungsplan) Konkretisierung der Vorgaben der Landesplanung durch Texte und Plandarstellungen auf mittlerer Ebene durchzuführende Aufgaben der Regionalplanung im Gesamtsystem der Raumordnung Themen: Steuerung der Siedlungsentwicklung, Freiraumvorsorge/Koordination der Freiraumfunktionen, Flächen- und Standortvorsorge für die Wirtschaft,… Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

48 Regionalplanung Mecklenburg Vorpommern 1:100 000

49 Regionales Entwicklungskonzept
flexibel + umsetzungsorientiert (RO § 13 ROG) regionale Akteure zur Koordination wesentlicher regionaler Entwicklungsvorhaben → aus den Regionen heraus freiwillige Basis → Übergang zu informellen Planungsinstrumenten Zeithorizont kurz- mittelfristig (~6 Jahre) regionale Konsensfindung: öffentliche als auch private Personen Kommunikationsprozess = regionale Entwicklungskonferenz Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

50 Regionale Entwicklungsprogramme
Name: EP (B, K, St), ROP (NÖ, OÖ, T), RP (S), RPl. (V) enthält die wichtigsten Vorgaben für die örtl. RO der Gemeinden je nach Inhalt handelt es sich dann entweder um Orientierung oder Beschränkung enthält auch konkrete Maßnahmen, z. B. „Ausbau von Infrastruktur“, Eignungszonen für LW, teilweise äußerste Siedlungsgrenzen festgelegt Maßstab von 1: bis 1:25 000 Ausarbeitung durch die RO-Abteilungen der Länder Ausnahme: Salzburg, Rechtswirkung durch die Verordnung der Landesregierung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

51 2.3.4 Planungspraxis „Forum Zukunft Oberfranken“: reg. Entwicklungskonferenz in Bayern seit 1998 als Verein organisiert öff. und private Vertreter: Regierungspräsident, Industrie- u. Handelskammer, Landkreis-, Städte- und Gemeindetag, Unis und Fachhochschulen • Bündelung der Interessen des Regierungsbezirks Oberfranken • Zusammenarbeit mit anderen Organisationen („OberfrankenOffensiv“) Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

52 2.3.4 Planungspraxis Regionalplanung nicht flächendeckend
Länder sind durch die ROGs dazu nicht verpflichtet Reg. ROP konzentrieren sich vor allem auf die Siedlungsgrenzen, Sicherung bestimmter Freiflächen, Festlegungen für EKZ Programme nur für jene sachlichen und geographischen Bereiche ausgearbeitet, für die ein raumordnungspolitischer Handlungsbedarf gesehen wird Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

53 2.3.5 aktuelle Entwicklungen
Hessen: 3 Planungsregionen Nord-, Mittel- und Südhessen Regionalplanung im Auftrag der Regierungspräsidien Regionalversammlungen mit Vertretern aus z.B. Landkreisen, Städten, Gemeinden Regionalversammlung = Träger der Regionalplanung → stellen Regionalpläne auf Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

54

55 Südhessen: 75 Kommunen beteiligt (Regionalplan = FNP)
Unikum Hessen: Umsetzung des § 9 VI ROG→ regionaler Flächennutzungsplan Plan = Regionalplan + Flächennutzungsplan→ Verbindung von 2 Planungsebenen Südhessen: 75 Kommunen beteiligt (Regionalplan = FNP) Umsetzungsprobleme: - Maßstab/Legende - Kooperation/Interessensabstimmung der einzelnen Planungsbeteiligten → erhöhter Planungsaufwand anstelle der Planungseinsparungen! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

56 2.3.5 aktuelle Entwicklungen
Verstärkung der Position der reg. EP gegenüber der FWP der Gemeinde durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs aus dem Jahre 1988: → Es ist zulässig, Baulandgrenzen in regionalen Raumordnungsprogrammen festzulegen. Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

57 Vergleich Unterschiede zwischen Ö und D, innerhalb der Staaten
Behörden-Verbandsmodell in D unterschiedliche Beteiligung der Gemeinden in Österreich Interessensvertretung in D, nicht aber in Ö Regionaler FNP in D als innovative Idee Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

58 Exkurs: „klassische“ und „neue“ Regionalplanung
Basiert auf der Annahme, dass die letzte Novellierung der ROG etwas geändert hat. Die Planungspraxis hat in der Vergangenheit gezeigt, dass die ROGs selbst keinen Planungsvollzug bewirken. Die Zukunft zeigt, ob die „neue“ nicht nur eine weitere Phase der „klassischen“ ist.

59 Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W
Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) Abkehr vom traditionellen, normativen und programmatischen Umfeld weg vom reinen Plänemachen, Papierproduktion nicht nur klassische Instrumente anwenden, Planungsprogramm ist nur ein passives Instrument und bleibt es auch, wenn keine Umsetzungsarbeit stattfindet wichtig sind beratende, kommunikative und koordinierende Aufgaben

60 Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W
Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) wichtig ist die Initiative zu wecken nicht ordnend und planend in der Region wirken, sondern aktivierend und stärkend Warum „Softaid“? Weil die bisherige Regionalplanung in Österreich nicht erfolgreich war. Regionalplanung ist aber auch davon abhängig, ob es möglich ist, die kommunalen Egoismen und Widerstände aus verschiedensten Interessenslagern abzubauen, das Verständnis für regionale Anliegen zu gewinnen, vor allem in Bereichen, wo Gemeinden ein großes Unbehagen verspüren (Siedlungsgrenzen)

61 Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W
Empfehlungen an die neue Regionalplanung: weiche Instrumente (nach W.Haas) bessere Planungsdokumentation kann die Planung für Betroffene verständlicher machen Regionalplanung soll auch die Moderation- und Mediationsfunktion bei Konflikten übernehmen zusammenfassend: mehr Serviceleistungen, Dienstleistungen und Hilfestellungen von Seiten der Regionalplanung in den Regionen eine Art Beratungsdienst, eine Regionalbetreuung, ein Planungsmanagement bis hin zu einem Regionalmanagement installieren

62 2.4 Gemeindeebene

63 2.4.1 Gesetzliche Ausgangslage
Artikel 28 GG: „Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln…“ Baugesetzbuch Baunutzungs- und Planzeichenverordnung seit ´62 zählt die örtliche Raumplanung zu den Aufgaben der Gemeinde: § 118 (BVG): „Der Gemeinde sind zur Besorgung im eigenen Wirkungsbereich die behördlichen Aufgaben insbesondere in folgenden Angelegenheiten gewährleistet: 9) örtliche Baupolizei, örtliche Feuerpolizei; örtliche Raumplanung“ Landesraumordnungs-gesetze Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

64 2.4.2 Kompetenzen und Organisation
Städte und Gemeinden selbst (Gemeinderat/ Stadtrat) Berücksichtigung des Gegenstromprinzips Gemeinderäte Bürgermeister Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

65 2.4.3 Instrumente Bauleitplan Räumliches Entwicklungskonzept
Flächennutzungsplan Bebauungsplan Räumliches Entwicklungskonzept Flächenwidmungsplan Bebauungsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

66 Räumliches Entwicklungskonzept
Name: örtl. ROP, örtl. ROK, örtl. EK. Vorstufe, Rahmen und geeignete Grundlage zum FWP und seinen Änderungen FWP ist nachgeordnet und darf dem REK nicht widersprechen legt die mittel- und langfristigen Ziele fest, Planungshorizont 10 Jahre keine unmittelbaren rechtl. Auswirkungen für Grundeigentümer, eher Selbstbindung der Gemeinden ordnungspolitische, entwicklungspolitische, koordinative und partizipative Funktionen enthält vor allem Konzepte zu verschiedenen Sachbereichen (Verkehrs-, Landschaftskonzept) und Berichte Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

67 Flächenwidmungsplan zentrales Instrument der örtlichen Planung
vom Gemeinderat als (Gemeinde-) Verordnung beschlossen bestimmt die Bodennutzung und wird für das ganze Gemeindegebiet erstellt bindend, aber keine Verpflichtung zur tatsächlichen Realisierung der Nutzung →Grundlage für die Hortung des Baulandes besteht aus Plandarstellung, erläuterndem Text u. Planzeichenverordnung, Maßstab 1:5000 Genehmigung durch Landesregierung: überprüft, ob er mit den übergeordneten Zielen der Raumordnung und überörtlichen Planungen übereinstimmt FWP muss auch dem REK entsprechen Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

68 Quelle: ÖROK: Raumordnung in Österreich

69 Bebauungsplan Bebauungsplan: exakte Festlegung der Flächennutzung
Dauer: 5 Jahre genaue Inhalte im BBauG geregelt rechtsverbindlicher Teil der Bauleitplanung Einfluss vieler Interessensgruppen Quelle: 1Baugrenze 2Baulinie 3Grundstücksgrenzen 4Flurstücksnummer 5baulicheNutzung 6Vollgeschosse 7Grundflächenzahl 8Gschlossenflächenzahl 9Bauweise 10Dachneigung 11GrenzeBebauungsplan Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

70 2.4.4 Planungspraxis Aufstellungsprozess: Erstellung von FNP und Bebauungsplan Gemeinde- bzw. Stadtrat „vorgezogene Beteiligung der Öffentlichkeit“ TÖB seit 2001: EU Umweltrichtlinie öffentliche Auflage vor der Einführung der REK: Flächenwidmungsplan eher als Protokoll über Stand der (Bauland-) Widmungen verstanden seitens der Grundbesitzer wurde eine Umwidmung (von Grünland zu Bauland) als eine Vorstufe zu der Baubewilligung verstanden Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

71 2.4.5 aktuelle Entwicklungen
verstärkt „weiche Instrumente“ Kommunikation + Kooperation möglichst frühe Einbindung der Öffentlichkeit „runde Tische“, Stadtmarketing aktuell: „eGovernments“ REK Vertragsraumordnung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

72 Vergleich geringste Unterschiede REK in Ö FWP an B-Plan gebunden
Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

73 3.Einfluss der EU auf die RO-Systeme

74 Disparitäten zwischen den Regionen minimieren (z.B. wirtschaftlich)
Kohäsion erzeugen → Soziale, wirtschaftliche und ökologische Merkmale zeigen sich auf Ebene der Regionen am besten! Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

75 aber: Fachplanungen → z.B. TEN, CAP
keine RO – Kompetenz auf europäischer Ebene! (EUREK als unverbindliches Dokument) aber: Fachplanungen → z.B. TEN, CAP Strukturpolitik = Regionalpolitik der EU! Prinzip der Subsidiarität Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

76 - nachhaltiges Wachstum - Wettbewerbsfähigkeit - Beschäftigung
2007 – 2013: 347 Milliarden € (35%) 3 Schwerpunkte: - nachhaltiges Wachstum - Wettbewerbsfähigkeit - Beschäftigung Geschichte Bund Land Region Gemeinde Vergleich EU

77 3 Ziele: - „Konvergenz“ (EFRE, ESF, Kohäsionsfonds) - „regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ (EFRE, ESF) - „europäische territoriale Zusammenarbeit“ (EFRE)

78 Danke für Ihre Aufmerksamkeit…
…und fröhliche Weihnachten

79 Quellenverzeichnis ARL (= Akademie für Raumforschung und Landesplanung), 2001, Deutsch-Österreichisches Handbuch der Planungsbegriffe. - Hannover ARL (= Akademie für Raumforschung und Landesplanung), 1995, Handbuchwörterbuch der Raumordnung. - Hannover Baugesetzbuch, – München, 2006. FASSMANN H., 2006, Vorlesung Grundlagen und Konzepte der Raumordnung. - Wien GRABSKI-KIERON, U., 2005, Raumforschung, Raumordnung und Räumliche Planung in der Bundesrepublik Deutschland. In: SCHENK, W. und SCHLIEPHAKE, K., 2005, Allgemeine Anthropogeographie. - Gotha und Stuttgart HAAS, W., 1998, Regionalplanung in Österreich. Entwicklung, Sachstand und Strategien einer vernachlässigten Ebene der Raumordnung. – Salzburg, (= Materialien zur Raumplanung, Heft 13). Kürschner Volkshandbuch: Deutscher Bundestag. –Berlin, 2006 LANHAGEN-ROHRBACH, CH., 2005, Raumordnung und Raumplanung. - Darmstadt LESER, H., 2001, Wörterbuch allgemeine Geographie. - München Perspectives of the Frankfurt / Rhein–Main Region. – In: Cities and Regions – facing up to change; Structural Change in Europe. – Denzlingen, 2007. Raumordnung in Österreich. – Wien, 1998, (= ÖROK Schriftenreihe Nr. 137). SCHINDEGGER, F., 1999 a, Raum. Planung. Politik. Ein Handbuch zur Raumplanung in Österreich. Herausgegeben vom Österreichischen Institut für Raumplanung (ÖIR). – Wien, Köln und Weimar. SCHREINER, L., 2006, So arbeitet der deutsche Bundestag. -Berlin WEBER, G., 2005, 50 Jahre Raumordnung in Österreich. –In: Raumordnung im 21. Jahrhundert – zwischen Kontinuität und Neuorientierung. – Wien, 2005 (ÖROK Schriftenreihe, Sonderserie Raum & Region) WEICHHART P., 1996, Die Region – Chimäre, Artefakte oder Strukturprinzip sozialer Systeme?. -In: Brunn, G., 1996, Region und Regionsbildung in Europa. Konzeptionen der Forschung und empirische Befunde, Baden-Baden (=Schriftreihe des Instituts für Europäische Regionalforschung).

80 Internetquellen Geschichte der Raumordnung:
Bayrische Gesetze: Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung: Bundeskanzleramt Österreich: Bundeskanzleramt Rechtsinformationssystem: Bundesland Bayern: Bundesministerium der Justiz: Bundesministerium für Verkehr, bau und Stadtentwicklung: Geschichte der Raumordnung: Gesetze im WWW: Institut für Städtebau und Landesplanung der Universität Karlsruhe: Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung: Österreichische Raumordnungskonferenz: Planungsverband Ballungsraum Frankfurt /Rhein - Main Regionaler Planungsverband mittleres Mecklenburg/Rostock: Verfassungen der Welt: Wirtschafts- & Wissensregion Gießen:


Herunterladen ppt "Institut für Geographie und Regionalforschung der Universität Wien"

Ähnliche Präsentationen


Google-Anzeigen